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IGNORED

Nicht WBK-Inhaber auf Stand mitnehmen?


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

wie sieht das eigentlich aus, wenn ich mal nicht WBK-Inhaber auf einen kommerziellen Stand mitnehmen möchte? Meine Freundin würde z.B. mal gerne mit meiner LW schießen. Sie ist in keinem Verein, könnte ich Sie trotzdem auf einen Stand mitnehmen und die Aufsicht machen? In meiner Sachkundeurkunde steht "Waffensachkunde und Standaufsicht nach 1. AllgWaffV" drin. Ich bin aber keine speziell beauftragte Aufsicht die die Verantwortung beim schießen im Verein übernehmen kann.

 

Danke!

 

Cya

Geschrieben

Na sicher kannst/darfst du deine Freundin mit auf den Schiesssplatz nehmen und sie beaufsichtigen. Ich würde sie halt beim Schiessplatzbetreiber als Gastschütze anmelden und ggfs. für nen Fünfer oder so, Haftpflicht versichern.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb sidewayz:

Sie ist in keinem Verein, könnte ich Sie trotzdem auf einen Stand mitnehmen und die Aufsicht machen?

Das entscheidet der Standbetreiber.

Grundsätzlich darf jeder mit Waffen, die nicht vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind, auf einem zugelassenen Schießstand schießen. Das je nach Waffe gültige Mindestalter muss eingehalten werden. Aufsichten richten sich nach den gültigen Vorschriften und dem Standbetreiber. Evtl. lässt der Betreiber zu, dass Du Deine Freundin "betreust" aber Aufsicht i.S. des Waffenrechts wirst Du eher nicht machen dürfen.

Geschrieben

doch, wenn er qualifiziert ist (behauptet er ja) und der Standbetrieber das auch so sieht und sich das nachweisen lässt und er die Aufnahme seiner Aufsichtstätigkeit 2 Wochen vorher bei der zuständigen Behörde meldet.

 

kommerzieller Stand, d.h. kein "Privileg" wie Verein.....also nix Verzeichnis....

 

 

 

 

 

....andererseits....wie schon geschrieben ..... warum sollte jemand nicht auf einem Stand schießen dürfen.......abgesehen von der Alterserfordernis......

.....und wenn man in der Sachkunde bissl aufgepasst hat, weiß man das auch.....

Geschrieben
Gerade eben schrieb alzi:

doch, wenn er qualifiziert ist (behauptet er ja) und der Standbetrieber das auch so sieht und sich das nachweisen lässt und er die Aufnahme seiner Aufsichtstätigkeit 2 Wochen vorher bei der zuständigen Behörde meldet.

 

kommerzieller Stand, d.h. kein "Privileg" wie Verein.....also nix Verzeichnis....

also doch eher nicht :)

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb sidewayz:

Hallo zusammen,

 

wie sieht das eigentlich aus, wenn ich mal nicht WBK-Inhaber auf einen kommerziellen Stand mitnehmen möchte?

 

 

Rechtlich? §12 Waffg.

 

Der Rest kommt auf den Standbetreiber und dessen Hausordnung an.

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb BigMamma:

Wer viel fragt, geht viel fehl... die Sachkunde macht den Frager zur Aufsichtsperson... Ende.

ja ne, is klar.......... und Zitronenfalter falten Zitronen...... :rolleyes:

Geschrieben

Das Schießen selbst hat ja erstmal überhaupt nichts mit WBK oder nicht zu tun....Der Standbetreiber muss ne verantwortliche Aufsicht fürs Schießen haben. Ob der Schütze dann eigene WBK hat oder nicht ist ja erstmal irrelevant...

 

Dass der Fragesteller hier eine Qualifikation zur verantwortlichen Aufsicht hat ist nur unter den von Alzi oben genannten Bedingungen von Vorteil, oder wenn er wie ebenfalls von Alzi angedeutet auf einem Vereinsstand unterwegs wäre auf dem er selbst als Aufsicht gelistet ist.

Dort dürfte er mit seiner Freundin auch alleine schießen gehen...

 

 

 

 

Geschrieben

7 Schützen, 10 Meinungen.....;)

 

So richtig schlau bin ich jetzt nicht aus eurem Antworten geworden, am besten ist wohl ich telefoniere mit den entsprechenden Ständen mal.

 

Und diese Sprüche mit "bei der Sachkunde nicht aufgepasst" könnt ihr euch klemmen. Nicht jedes Thema kann zu 100% bei den Kursen behandelt werden, die Schwerpunkte liegen je nach Anbieter immer etwas anders.

 

Cya

Geschrieben

Die Meinungen sind nicht wirklich unterschiedlich...

 

Aber ruf einfach da an wo ihr schießen wollt und frag ob dort Schützen die keinem Verband angehören mit einer Tagesversicherung schießen dürfen, dann weißt du es...

 

 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb sidewayz:

So richtig schlau bin ich jetzt nicht aus eurem Antworten geworden, am besten ist wohl ich telefoniere mit den entsprechenden Ständen mal.

Ich denke das wurde schon ausreichend beantwortet. Rein rechtlich kein Problem, sonst könnte keiner eine WBK erlangen, wenn er ohne nicht schiessen dürfte. Es kann sein das ein kommerzieller Stand da seine eigenen Regeln hat, daher ist dein Nachfragen vor Ort da die beste Lösung.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb alzi:

so manchem ist eben nicht immer klar,....

Wo kein Kläger da kein Richter, auch so eine Erkenntnis der Altvorderen... gleich neben, Gehe nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen wirst... 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb sidewayz:

So richtig schlau bin ich jetzt nicht aus eurem Antworten geworden

 

sie ist mind. 18? dann geh mit ihr schießen!

und warum nimmst Du sie nicht ganz ganz einfach mit in Deinen Verein?

 

 

...ich sehe wohl das eigentliche Problem nicht.... irgendetwas verschweigst Du uns doch noch!

 

vor 18 Minuten schrieb sidewayz:

Und diese Sprüche mit "bei der Sachkunde nicht aufgepasst" könnt ihr euch klemmen. Nicht jedes Thema kann zu 100% bei den Kursen behandelt werden, die Schwerpunkte liegen je nach Anbieter immer etwas anders.

da wird nix geklemmt! Du bist (nach eigenen Angaben) sachkundig und qualifiziert zur Aufsichtsführung. d.h. Du hast Deine Sachkunde in einem anerkannten Schießsportverband gemacht? wenn Du jetzt keine Ahnung hast, liegt das ausschließlich an Dir! also faule Ausrede!

denn DIESE Themen hatten behandelt zu werden!

 

 

 

 

zudem wurden Dir die rechtlichen Aspekte jetzt hier mehrfach und wiederholt dargelegt. brauchst jetzt hier also auch nicht auf Beleidigten zu machen.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb BigMamma:

Wo kein Kläger da kein Richter, auch so eine Erkenntnis der Altvorderen... gleich neben, Gehe nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen wirst... 

q.e.d. !

 

 

damit disqualilfizierst Du Dich selbst für jede sachliche und fachliche Unterhaltung. jetzt weiß ich das auch.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb alzi:

damit disqualilfizierst ...

Ihr qualifiziert euch hier irgendwann noch zu Tode, während andere es dann schon lange einfach tun... aber jeder wie er mag...  Vor allem, da ich nichts anderes geschrieben habe als du in deinem letzten Absatz deines letzten Beitrages, aber sei es drum...

 

Aber Generation Schneeflocke braucht das wahrscheinlich zum glücklich sein.^^

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb alzi:

denn DIESE Themen hatten behandelt zu werden

Und wenn nicht? Dann gebührt dem Kursleiter der Anschiß? Ich bin immer wieder erstaunt, @alziwelche tiefgehenden rechtlichen Fragen im Fach- und  Sachkundelehrgang Deiner Meinung nach selbstverständlich behandelt werden sollen. Wenn der Kursleiter all das berücksichtigt, kommt der Praxisteil zu kurz. Und auch wenn die Frage des Fredstarters einfach zu beantworten ist, das Forum ist doch dazu da, Fragen zu beantworten. Man hat ja schon Schiss, hier eine Frage zu stellen, weil man i.d. Regel gleich als dumm, faul und gefräßig abgestempelt wird. Das ist nicht mein Verständnis vom Sinn und Zweck unseres Forums.

Geschrieben

Ich probiere es auch noch einmal, aber wenn ich mir wieder Pflaumen-Posts durchlesen darf, dann vereinfache ich meine Sichtweise im Forum um ein paar User.

 

Es geht um drei Personen:

- Freundin: Total Easy, die darf schießen, die dafür notwendigen Waffen für die Dauer des Schießens erwerben und ebenso die notwendige Munition, zum sofortigen Verbrauch.

- @sidewayz: Ob Du die Befähigung zur Standaufsicht i.S.d. § 27.7 WaffG i.V.m. §10 und 11 AWaffV hast und ob Dich der Standbetreiber gebrauchen kann ist eher akademisch, da es nmV eine Frist zur Meldung gibt.

- Standbetreiber = Erlaubnisinhaber: Er muss nach den Vorgaben seiner Erlaubnis Aufsicht stellen. Ob er Dich nehmen kann, wäre zu klären.

 

Hingehen, reden mit Standbetreiber, fertig.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Tyr13:

Ich probiere es auch noch einmal, aber wenn ich mir wieder Pflaumen-Posts durchlesen darf, dann vereinfache ich meine Sichtweise im Forum um ein paar User.

 

Es geht um drei Personen:

- Freundin: Total Easy, die darf schießen, (wenn Sie das nötige Alter für die entsprechenden Waffen hat) die dafür notwendigen Waffen für die Dauer des Schießens erwerben und ebenso die notwendige Munition, zum sofortigen Verbrauch.

- @sidewayz: Ob Du die Befähigung zur Standaufsicht i.S.d. § 27.7 WaffG i.V.m. §10 und 11 AWaffV hast und ob Dich der Standbetreiber gebrauchen kann ist eher akademisch, da es nmV eine Frist zur Meldung gibt.

- Standbetreiber = Erlaubnisinhaber: Er muss nach den Vorgaben seiner Erlaubnis Aufsicht stellen. Ob er Dich nehmen kann, wäre zu klären.

 

Hingehen, reden mit Standbetreiber, fertig.

Nur noch etwas eingefügt, was sehr wichtig ist ...

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