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IGNORED

Nicht WBK-Inhaber auf Stand mitnehmen?


sidewayz

Empfohlene Beiträge

vor 8 Minuten schrieb Bautz:

richtig -mit kleiner Verbesserung

Da hast Du die falsche Hälfte vom gespaltenen haar genommen. Es gibt keine Berechtigung im WaffG, nur Berechtigte (Personen). Berechtigt ist der Erlaubnis-Inhaber. Da die AWaffV dem WaffG nachgeordnet ist, bleibe ich entweder bei dem Unterschied oder erkläre die Kongruenz, da es dann egal wäre. Es gibt wohl die Erwerbsberechtigung und die Besitzberechtigung, sind aber beides Erlaubnis-Dokumente.

 

2. Argument: Da das WaffG ein Verbotsgesetz ist, also Umgang mit Waffen unter Erlaubnisvorbehalt stellt, kann es kein Recht auf eine Waffe geben, sondern nur die Erlaubnis.

Jetzt wird's aber wirklich klein-klein, wenn's ein Karo Muster wäre, sähe es Uni aus.

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Ach Tyr, si tacuisses, philosophus mansisses. Erwerbsberechtigt ist z.B. wer einer Erwerbserlaubnis nicht bedarf. Also z.B. der Beamte hinter seinem Schreibtisch, der WBK Inhaber bei der "Leihe", der Inhaber des Jahresjagdscheins für den Erwerb der Jagdlangwaffe oder (fast) jeder in den (hier diskutierten) Fällen des § 12 Absatz 1 Ziffer 5.

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Das Schießen für "Jedermann" ist deswegen auf die sportlich erlaubten Waffen beschränkt, weil man nicht wollte, dass ein Sportschütze sich über die Jedermannsregel die Erlaubnis zurechtbiegt, mit einer für ihn ansonsten nicht zugelassenen Waffe schießen zu dürfen.

 

Das ist so eine der Stellen im Waffenrecht, da kann man sogar Sinn im Unsinn finden. <_<

 

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Stamdbetreiber verlangen manchmal eine wbk weil sie angst um Löcher in der Decke haben ^^

 

Und es soll wirklich so sein, dass ich meinen sprtschützen onkel mit WBK nicht mit meinem 2/1/8 Revolver schießen lassen sollen darf weil er mal überprüfen soll warum ich mit der waffe nie treffe ?

 

Ich meine wbk lose Frau zwar mit dem 0A 15 16.75 schießen lassen darf, mit der China ak 47 aber nicht ?

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vor 4 Stunden schrieb knight:

... dass ein Sportschütze sich über die Jedermannsregel die Erlaubnis zurechtbiegt, mit einer für ihn ansonsten nicht zugelassenen Waffe schießen zu dürfen.

Es würde ja auch sofort die Welt mit Pauken und Trompeten untergehen, wenn zB ein Jäger mal seinen 2.5" Sechsschüsser rüber reicht, damit ein gut schiessender SpoSchi doch bitte mal prüfen möge, ob das Teil noch trifft... Sinn in dem ganzen Unsinn sehe ich da leider gar nicht aber ich muss nach drei Seiten Diskussion ob solcher Wichtigkeiten ganz stark an eines von Napoleons bekanntesten Zitaten denken...

Bearbeitet von BigMamma
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vor 10 Stunden schrieb BigMamma:

Sinn in dem ganzen Unsinn sehe ich da leider gar nicht

Wenn man schon der Meinung ist, dass Sportschützen mit solchen Waffen nicht schießen dürfen, dann macht es Sinn den Weg über das Jedermansschießen dafür ebenfalls zu verstellen. Dass das alles Unsinn bleibt und lediglich Schikane ist, ist ja denke ich unbestritten.

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vor 10 Stunden schrieb Jacko5000:

Es bleibt einfach so: ...

Davon träumst du... das läuft dann wie mit dem Diesel oder der Pelletheizung oder jeder anderen Nischenlösung... wenn die Nische keine mehr ist und die Marktdeckung eine gewisse Höhe erreicht, dann wird reguliert... meinst du wirklich, die Herrschaft lässt über 2 Mio neue Jäger zu, die dann unkontrolliert Waffen aller Art beschaffen können und damit rum schießen, wo immer sie mögen und der BUND und NABU lässt euch die Wälder leer schießen ? Wenn die zulässige Schwelle erreicht ist, kommt ganz schnelle das Jagdrecht ala DDR.

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