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Versand an Händler - welche Versandarten sind erlaubt?


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

wie ist denn der aktuelle Stand der Rechtslage zum Waffenversand? Darf ich eine bei einem Händler gekaufte Waffe zurück mit DHL schicken (als normales Paket) oder muss zwingend persönliche Übergabe bzw. Overnite sein? Ich würde an den gleichen Händler schicken, der sie mir verkauft und geschickt hat.

 

Bearbeitet von Jim Osterberg
Geschrieben

Kann, muss aber nicht, gut gehen. Eher nicht empfehlenswert.

In den AGB von DHL ist der Versand von Waffen ausdruecklich ausgeschlossen.

Bei einer evtl. Beschaedigung duerfte kein Schadensersatzanspruch bestehen.

Beim Verlust koennte die waffenrechtliche Zuverlaessigkeit in Frage gestellt werden.

Geschrieben

Ich sehe keinen Unterschied zwischen einem Händler und einer Privatperson.

Wenn das Ding weg ist oder an einen nichtberechtigten ausgehändigt wird hast du Pech.

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb pak9de:

In den AGB von DHL ist der Versand von Waffen ausdruecklich ausgeschlossen.

Hast Du einen link zu dieser abenteuerlichen These? Ich finde nämlich nichts dergleichen. 

 

vor 5 Minuten schrieb chapmen:

Ich sehe keinen Unterschied zwischen einem Händler und einer Privatperson.

Ich schon: Imho ist jeder in einem derartigen Betrieb Tätige als Berechtigter zu betrachten. Ich muß mal hirnen wo ich es gelesen habe. Und beim Händler, der zu den Zeiten in denen der Postler spazieren fährt seinen Laden auf hat gibt es auch keinen Grund, daß der beim Pizzaservice nebenan abliefert u.ä. Glanzleistungen mehr.

 

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb VP70Z:

Ich schon: Imho ist jeder in einem derartigen Betrieb Tätige als Berechtigter zu betrachten.

Das ist natürlich vollkommen richtig und habe ich als bekannt voraus gesetzt.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 28 Minuten schrieb VP70Z:

 Und beim Händler, der zu den Zeiten in denen der Postler spazieren fährt seinen Laden auf hat gibt es auch keinen Grund, daß der beim Pizzaservice nebenan abliefert u.ä. Glanzleistungen mehr.

 

Wir haben Einzelhandel, nicht im Waffenbereich, aber trotzdem schafft es vornehmlich DHL regelmässig Pakete im Baumarkt nebenan abzuliefern, Pakete als nicht zustellbar zu deklarieren, oder ohne Benachrichtigung in der Postfilialle zu lagern- während unser Laden geöffnet ist. DHL kann alles, expect the unexpected.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben (bearbeitet)

DHL schließt Munition vom Versand aus, Waffen sind kein Problem wenn per "Express Eigenhändig" verschickt wird, kostet um die 35 Euro, das Paket darf nur an den Empfänger oder an eine von ihm beauftragte Person ausgehändigt werden, wenn er seine Putzfrau(ohne WBK) ermächtigt ist das nicht dein Problem. Einfaches Paket ist ganz schlecht, bei Verlust bist du dran.

Du mußt dafür sorgen das nur ein Berechtigter die Waffe erhällt(per Express Eigenhändig), wenn die Post oder der Bote Mist  baut, ist das nicht deine Sorge.

Bearbeitet von Edward
Geschrieben

Danke für die Antworten. Dann ist wohl am sichersten mit Overnite bzw. eigenhändig. Weiß jemand wo im Gesetz oder Verwaltungsvorschriften das mit dem Versand eigentlich geregelt ist? Bzw. gibts eine spezielle Passage dazu oder ergibt sich das einfach daraus, dass man Waffen nur Berechtigten überlassen darf?

Geschrieben

Die Lösung wäre also beim Versand an Händler etc. DHL Paket ohne weitere Zusatzleistung?

Geschrieben

Eine praxistaugliche bezahlbare Lösung wäre imho DHL unfrei oder mit einer Nachnahme drauf. 

Geschrieben

Wenn er es bezahlt....  ansonsten gehts auch zurück...

 

Bei uns ginge es zurück. Zum Händler tuts ein normales DHL Paket wer was anderes will, soll das tun

  • Gefällt mir 2
Geschrieben
Eine praxistaugliche bezahlbare Lösung wäre imho DHL unfrei oder mit einer Nachnahme drauf. 
Ich würde unfreie Pakete grundsätzlich nicht annehmen.
Geschrieben

Mich wundert immer wieder wie leichtfertig "LWB" sowie Inhaber einer WHE u.ä. mit dieser Thematik umgehen. Da kann man nur viel Glück wünschen.

Geschrieben

wenn du per dhl ein "normales" packet versendest, dann schickst du es an eine adresse an der "gewöhnlich alle" Angestellten berechtigt sind ewb pflichtige waffen-/teile zu händeln!

damit begibt sich der inhaber der whl auch nicht in irgend welche Gefahr seine lizenz zu verlieren...

daher kannst du ohne Probleme deine waffe per dhl (jedoch am besten versichert und mit Sendeverfolgung) an den händler schicken!

wenn du auch nur den Namen und die Adresse des Händlers drauf schreibst (also nicht "An Firma gun-maker abc usw..., sondern" An Herrn abc... ") , dann entstehen auch keine "Befindlichkeiten" beim versand doch mal das packet "verschwinden" zu lassen!

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn das "normale" DHL Paket nicht an der angegebenen Adresse abgegeben wird hat der Versender die A....karte, ohne wenn und aber. Das dies regelmässig bei DHL vorkommt weiss jeder der mit DHL arbeitet.

Dies insbesondere in Gebieten in denen Subunternehmer ausliefern oder die Zusteller nahezu täglich wechseln.

 

 

Die Versicherung bringt nichts, weiss auch jeder der sie schon mal in Anspruch genommen hat.

 

Ein DHL Paket ist grundsätzlich verfolgbar, auch ohne Zusatz "Sendungsverfolgung".

 

Das es meistens gut geht ist keine Garantie das es inmer gut geht.

 

Und wer meint nur weil da drauf steht an " Gunmaker xy" entstünden Befindlichkeiten- dafür reicht die Adresse und zwei DHL Mitarbeiter an der richtigen Stelle, wobei Waffen als Begehrlichkeit eher uninteressant sind.

 

Auch Inhaber einer WHE senden per Postpaket ohne Zusatzleistung, mehr wie einmal erlebt.

 

 

 

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb chapmen:

Wenn das "normale" DHL Paket nicht an der angegebenen Adresse abgegeben wird hat der Versender die A....karte, ohne wenn und aber.

Weshalb? Er hat doch seine Pflicht soweit erfüllt, ordnungsgemäß verpackt und einer zuverlässigen Transportperson übergeben. Was letztere daraus macht, kann dem Versender wohl kaum zugerechnet werden. Sonst darf ich keinen Dritten einschalten.

 

 

vor 5 Minuten schrieb chapmen:

Ein DHL Paket ist grundsätzlich verfolgbar, auch ohne Zusatz "Sendungsverfolgung".

 

Ja.

vor 5 Minuten schrieb chapmen:

Auch Inhaber einer WHE senden per Postpaket ohne Zusatzleistung, mehr wie einmal erlebt.

Rechtlich gesehen auch sauber, sofern sich der Empfänger verpflichtet DHL keine Ablagegenehmigung oder ähnliches zu erteilen.

Das Paket darf grundsätzlich nur an den Empfänger überlassen werden.

 

Wurde auch schonmal von @MarkF sehr detailliert ausgeführt. 

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Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb chapmen:

Wenn das "normale" DHL Paket nicht an der angegebenen Adresse abgegeben wird hat der Versender die A....karte, ohne wenn und aber. Das dies regelmässig bei DHL vorkommt weiss jeder der mit DHL arbeitet.

dann hat DHL seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt. Paket hat Sendungsverfolgung.

nicht/falsch zugestellt, verloren = DHL Schadenersatzplichtig

  • Gefällt mir 1
Geschrieben

Es gibt einen weiteren, gesetzeskonformen Weg per DHL, der auch zwischen Privatleuten gangbar ist und keine teuren Spezialtransporte in Anspruch genommen werden müssen.

Man lässt sich eine Postnummer zuteilen und an eine Filiale schicken. Das sieht dann so aus:

 

Max Mustermann

Postnummer 14387023784

Filialnummer 123

45678 Klein-Kleckersdorf

Dann verlässt die Sendung nicht den Transporteur DHL und kann nur mit Ausweis abgeholt werden. Ist wie früher postlagernd.

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Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb P22:

 

Wurde auch schonmal von @MarkF sehr detailliert ausgeführt. 

Na dann ist natürlich alles mehr wie in trockenen Tüchern.

Geschrieben

So mache ich das auch schon seit Jahren, wurde bisher auch von allen gewerblichen Versendern akzeptiert. Ohne Ausweis kommt man nicht an das Paket. Ist genau so gut wie "Express eigenhändig", aber viel billiger, und auch für die arbeitende Bevölkerung geeignet.

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