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Geschrieben

Egal ob Munition oder nicht.
Sobald du es nicht für dich selbst machst, machst du es gewerblich, oder als Schwarzarbeit.
Nachbarschaftshilfe gibt es in dem Kontext nicht.

Also gegen Bezahlung, Bezahlung heißt mit allen Konsequenzen die einen Hersteller betreffen.
Bezahklung heißt auch Meldung beim Finanzamt wgen Einkommen

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb supermeier:

Egal ob Munition oder nicht.
Sobald du es nicht für dich selbst machst, machst du es gewerblich, oder als Schwarzarbeit.
Nachbarschaftshilfe gibt es in dem Kontext nicht.

:rolleyes:

VHS-Kurs "Selbständig leicht gemacht"?

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb supermeier:

Sobald du es nicht für dich selbst machst, machst du es gewerblich,

 

Dann solltest Du den Kurs vielleicht nochmal besuchen.

 

Man darf ohne Gewinnabsicht (aber auch ohne "Verlustabsicht", also gegen Selbstkosten) für Mitglieder der eigenen schießsportlichen oder jagdlichen Vereinigung (hier gibt es Interpretationsspielraum) laden.

 

Richtig ist, man darf es nicht an Hinz und Kunz verteilen, und kein Geld dabei verdienen. Aber gar nicht für andere laden, das stimmt eben nicht.

Geschrieben
Zitat

Du darfst unentgeltlich Munition für andere machen soll heißen für Selbstkosten ist die Abgabe erlaubt, nicht aber zum Gewinnerwerb.

Naja, hat mir das Finanzamt anders erklärt.
Und ich glaube meinem Finanzfachmann.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb supermeier:

Naja, hat mir das Finanzamt anders erklärt.
Und ich glaube meinem Finanzfachmann.

Trotz allgemeiner Auskunftspflicht in Abgabensachen sollte man seinen Rat nicht beim Finanzamt, sondern beim Steuerberater des geringsten misstrauens einholen. 

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Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb supermeier:

Egal ob Munition oder nicht.
Sobald du es nicht für dich selbst machst, machst du es gewerblich, oder als Schwarzarbeit.
Nachbarschaftshilfe gibt es in dem Kontext nicht.

hör endlich auf in diesem Forum Deinen Müll zu verteilen!

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb supermeier:

Egal ob Munition oder nicht.
Sobald du es nicht für dich selbst machst, machst du es gewerblich, oder als Schwarzarbeit.
Nachbarschaftshilfe gibt es in dem Kontext nicht.

Also gegen Bezahlung, Bezahlung heißt mit allen Konsequenzen die einen Hersteller betreffen.
Bezahklung heißt auch Meldung beim Finanzamt wgen Einkommen

 

Sag mal, von was hast Du eigentlich Ahnung?

 

 

Geschrieben
Zitat

Trotz allgemeiner Auskunftspflicht in Abgabensachen sollte man seinen Rat nicht beim Finanzamt, sondern beim Steuerberater des geringsten misstrauens einholen. 

Stell dir vor, von dem wurde es bestätigt.
 

Geschrieben

du kannst überall einen echten profi erwischen oder auch nur einen honk - da ist der steuerbereich nicht ausgenommen  und gerade da kommen bei aussagen immer wieder "persönliche einschätzungen" zum tragen die nanchmal eine vernünftigen aufarbeitung keine 5 minuten standhalten.

wenn ich deine oben gemachten aussagen zur kostenerstattung zu 100 % prozent umsetze, darf ich meiner alten nachbarin ( nur ein beispiel ) nicht mal mehr einen kasten wasser mitbringen und mir dann das geld dafür geben lassen ?!?!?!?

lasse mer mal die kirche im dorf........

Geschrieben

Leidvolle Erfahrung, Kiste Wasser geht ja noch.

Aber Kumpel die Decke getäfelt, ohne Gewinn, der Falsche gesehen, Schwarzarbeit. Selbst gehabt.


Prdoukte die ohne Gewinn gefertigt wurden, mussten angegeben werden, weil sonst Schwarzarbeit.
Produkte die mit Verlust gefertigt wurden, angeben, weil sonst Schwarzarbeit.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Handgunner:

du kannst überall einen echten profi erwischen oder auch nur einen honk

Geh mal davon aus, dass sich da zwei im selben Geiste gefunden haben

Geschrieben (bearbeitet)

Und wenn ich morgens mal neben einer Frau in meinem Bett aufwache koche ich ihr auch keinen Kaffee weil, daß währe ja auch Schwarzarbeit. Das hat obendrein den Vorteil, daß ich sie nicht nach ihrem Namen fragen muß so schnell wie sie dann abrauscht.

Bearbeitet von bumm
Geschrieben

supermeier, dein beispiel:  was wurde da erstattet bzw. bezahlt ? das material an der decke oder die geleistete arbeitszeit ?

 

es geht hier beim laden für bekannte um die erstattung der komponenten - NICHT um eine kompensation der aufgewendeten arbeitszeit - DAS sollte man unterscheiden !

 

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