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IGNORED

Schießbuch-Vorlage


Gast

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vor 2 Stunden schrieb P22:

Ja.

 

Und jetzt? 

Seiner Auskunfts- und Mitwirkungspflicht kommt er mit einer Vereins-/Verbandsbestätigung ohne weiteres nach.

 

 

Und wenn es der Behörde nicht reicht, sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen (§ 24 Abs. 1 VwVfG NRW)?

 

Statt Schießbuch Anwalt beauftragen?

 

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vor 21 Minuten schrieb Joe07:

 

Und wenn es der Behörde nicht reicht, sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen (§ 24 Abs. 1 VwVfG NRW)?

Dann verweist man auf die entsprechende Stelle der - insbesondere von dir als Handbuch/Bedienungsanleitung gelobten - WaffVwV. 

Mehr bedarf es nicht, die erforderlichen Tatsachen wurden mit der Bescheinigung geliefert. Auch wenn es dir oder dem Sachbearbeiter nicht gefällt und er sich als "Herr des Verfahrens" aufspielen möchte.

 

vor 21 Minuten schrieb Joe07:

Statt Schießbuch Anwalt beauftragen?

Nein, sowas sollte man auf keinen Fall tun! Lieber direkt entschuldigen, verbunden mit der Erklärung, man könne es sich selbst nicht erklären, weshalb man nicht gleich alles vorgelegt hat.

Und keineswegs den Verband und/oder die damit verbundenen Rechtsschutzversicherung konsultieren! Es kann nur noch schlimmer werden!

 

GRÜN war leer.....

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Jetzt schaue ich hier mal wieder nach längerer Zeit vorbei, und wieder mal eine feine Diskussion am Laufen...

Ich spare es mir die entsprechenden Stellen aus den Texten Waffg (sehr wichtig) AWaffv (wichtig) Verwaltungsvorschriften (Richtlinie, die von den Behörden in der Regel auch so verwendet wird) einzukopieren.

 

Die oft zitierten 12/18 sind nur für den Erstantrag maßgeblich, und für die Nachprüfung des Bedürfnisses nach 3 Jahren.

Wobei man selbst über diese Zahl trefflich streiten kann und zwar in die Richtung nach unten. Das Stichwort welches im Gesetz steht heisst "regelmäßig" und die 12/18 stehen nur in der Verwaltungsvorschrift und in keinem Gesetz.

 

Wenn man die 3 Jahre mit der vorgesehenen wiederholten Bedürfnisüberprüfung absolviert hat, sieht es nach meiner Ansicht wie folgt aus.

Das Schiessbuch ist ein geeigneter Nachweis zum Beleg der Aktivitäten, der leicht zu führen ist. Aber dass ein SCHIESSBUCH geführt werden MUSS steht nirgendwo.

Der Nachweis kann genauso anders erbracht werden Ergebnislisten (Teilnahme an einer LM wird wohl ohne regelmäßiges Training/Qualifikation unmöglich sein) oder durch eine Erklärung des Vereins erfolgen "Herr Bobbel ist bei uns seit der Steinzeit Mitglied und nimmt regelmäßig am Schiesstraining teil".

Innerhalb des Grundbedürfnisses (max 2 mehrschüssige KW und 3 halbautomatische Langwaffen und sonstiges auf WBK gelb solange die Behörde mitmacht) genügt auch der Nachweis der Mitgliedschaft in einem Verein eines anerkannten Schiesssportverbands - so ist nämlich der Sportschütze definiert und damit sein "besonderes Bedürfnis".

 

Problematisch kann es werden wenn man über das Grundkontigent rausgeht (z.B. 4. HA Langwaffe). Die bekommt man ja nur mit einer "speziellen" Bedürfnissbescheinigung in der bestätigt wird, dass man z.B. regelmäßig an Meisterschaften teilnimmt (unterschiedliche Verbandsrichtlinien). Wenn man dann irgendwann mal lieber zum Kegeln geht und diese damalige Bedingung (heftige Aktivität ;-) nicht mehr erfüllt, könnte man Probleme bekommen dieses Bedürfnis bestimmte Waffen über Kontingent zu besitzen noch zu erfüllen.

 

Ansonsten denke ich dass bei einer wiederholten Bedürfnisüberprüfung (später als 3 Jahre nach Ersterwerb) durch die Behörde härtere Fakten als die blose Neugier der Behörde bestehen müssen.

Widerrufe von WBKs begründen sich in aller Regel auf die §§5 und 6 - und Vereinsaustritte ohne eine Anschlussmitgliedschaft in einem anderen Verein.

Es gibt natürlich immer wieder Fälle in denen sich "Sportschützen" durch blöde Äußerungen selbst an die Wand klatschen, einige reale Zitate.

Anlässlich von Aufbewahrungskontrollen - ohne eine vorhergehende Frage des Kontrolleurs:

"Ja mit dem Revolver, da hab ich nur einmal geschossen der hat einen mächtigen Bumms, seither liegt der im Schrank" (8 Jahre seit Erwerb)

"Eigentlich wollte ich mir schon mal eine Sammler WBK beantragen - aber irgendwie..." (Besitzer "einiger" - genaue Zahl werde ich nicht nennen- Langwaffen auf WBK gelb )

"Seit meinem Sturz vor drei Jahren schmerzt mich die Schulter, seither geh ich nur noch zum Stammtisch ins Schützenhaus" (Besitzer einer Sportpistole KK).

 

Auf der einen Seite haben die Leute sicher ganz recht die auf ein gutes Auskommen mit der Behörde wert legen, sprich wenn "die" fragen antwortet ein guter Bürger.

Bevor man für sich selbst aber das easy going Prinzip wählt, denkt doch bitte auch mal an Andere.

Oder würde es hier irgendjemand für richtig befinden wenn jemand der ein Leben lang unserem Sport nachgegangen ist und nur noch zum Jahresabschlussschießen und vielleicht noch ein paar mal zum Training geht zur Abgabe aufgefordert wird?

Stichwort "Herr Schulz hat mir sein Schiessbuch sofort vorgelegt - warum tun sie Herr Schmid das nicht?"

Das keine falschen Eindrücke entstehen auch ich habe die Meinung wer viel hat soll viel schießen, aber wenn ein Haken hinter persönlicher Eignung und Zuverlässigkeit gemacht ist, dann soll doch bitte jeder selbst großzügig entscheiden wie viel Kohle er für sein Hobby ausgeben möchte.

 

Die Wetterlage durch die Dynamik bei den Aufbewahrungsvorschriften ist ohnehin beschissen, das sind keine dunkeln Wolken mehr das ist schon ein Unwetter!

Bis 2003 konnte ein einfacher Matchschütze sein KK Gewehr in einen Holzschrank einschliessen

Ab 2003 musste er sich einen A- Schrank kaufen (naja geht ja noch)

Seit 2017, ist bekannt, brauchts ein 0er Schränkle für Neuschützen. Von den Kosten abgesehen liegt das Hauptproblem beim Gewicht von den Dingern. Wohnt man beispielsweise im 5. Stock Dachwohnung ohne Aufzug, dann geht man wohl besser zum Fußballspielen. Hier wunderts mich durchaus dass Verbände deren Aktivitätenschwerpunkt auf den klassischen Disziplinen mit absolut delikt unrelevanten Schusswaffen liegt nicht mehr Lobbyarbeit geleistet haben - oder wann wurde zum letzten mal ein Match KK zu einem Amoklauf benützt?

 

Und in dieser Wetterlage irgendwelche Dinge gut zu heißen, oder der möglichen Anwendung solcher Maßnahmen Vorschub zu leisten, halte ich für absolut daneben und unakzeptabel.

Sorry das ist meine persönliche Meinung.

 

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vor 6 Minuten schrieb P22:

Dann verweist man auf die entsprechende Stelle der - insbesondere von dir als Handbuch/Bedienungsanleitung gelobten - WaffVwV. 

Mehr bedarf es nicht, die erforderlichen Tatsachen wurden mit der Bescheinigung geliefert. Auch wenn es dir oder dem Sachbearbeiter nicht gefällt und er sich als "Herr des Verfahrens" aufspielen möchte.

 

Nein, sowas sollte man auf keinen Fall tun! Lieber direkt entschuldigen, verbunden mit der Erklärung, man könne es sich selbst nicht erklären, weshalb man nicht gleich alles vorgelegt hat.

Und keineswegs den Verband und/oder die damit verbundenen Rechtsschutzversicherung konsultieren! Es kann nur noch schlimmer werden!

 

GRÜN war leer.....

Was ist den daran so verkehrt das Schießbuch vorzulegen?. Regelmäßig schießen muss man doch sowieso, warum den SB es unnötig schwer machen

der SB hat auch seine Anweisungen zu folgen!. Ich habe eine Kopie des Schießbuchs schon 4-5 mal vorgelegt. Und es wurde nie was beanstandet!.

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vor 2 Minuten schrieb Sam09:

Was ist den daran so verkehrt das Schießbuch vorzulegen?. Regelmäßig schießen muss man doch sowieso, warum den SB es unnötig schwer machen

der SB hat auch seine Anweisungen zu folgen!. Ich habe eine Kopie des Schießbuchs schon 4-5 mal vorgelegt. Und es wurde nie was beanstandet!.

Hast Du dich der Mühe unterzogen, alle Beiträge zu diesem Thema zu lesen? Dort wird Deine Frage beantwortet.

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vor 2 Minuten schrieb Sam09:

Was ist den daran so verkehrt das Schießbuch vorzulegen?.

Also das wurde hier jetzt mehrfach dargelegt.... 

 

vor 2 Minuten schrieb Sam09:

Regelmäßig schießen muss man doch sowieso, warum den SB es unnötig schwer machen

Schwer machen? 

Er bekommt eine Bestätigung, schaut drüber und heftet ab. 

Was ist daran so schwer? 

 

vor 2 Minuten schrieb Sam09:

der SB hat auch seine Anweisungen zu folgen!.

Die Anweisung "nur Schießbuch" oder "zusätzlich Schießbuch" entspricht halt nicht den Vorgaben der WaffVwV. 

 

vor 2 Minuten schrieb Sam09:

Ich habe eine Kopie des Schießbuchs schon 4-5 mal vorgelegt. Und es wurde nie was beanstandet!.

Mach Sachen....Was sollte das Amt auch daran beanstanden? 

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vor 53 Minuten schrieb P22:

Nein, sowas sollte man auf keinen Fall tun! Lieber direkt entschuldigen, verbunden mit der Erklärung, man könne es sich selbst nicht erklären, weshalb man nicht gleich alles vorgelegt hat.

Und keineswegs den Verband und/oder die damit verbundenen Rechtsschutzversicherung konsultieren!

Pralinen und ein paar gute Flaschen nicht zu vergessen. (Dieser Satz kann Spuren von Ironie enthalten).

vor 40 Minuten schrieb Sam09:

der SB hat auch seine Anweisungen zu folgen!. 

DER Satz hat Tradition in diesem Land. -> Nimm Dir ein Fleißkärtchen.

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Am 4.1.2018 um 11:00 schrieb gorm:

 

.... Hätte ich vielleicht nicht machen sollen, aber ich habe 

das Schießbuch vorgelegt. Damit hat die Behörde Ruhe gegeben. ....

 

 

Freu dich, der SB hat dir Zeit und ggf. Geld für die Vereins- oder Verbandsbescheinigung gespart.

 

vor einer Stunde schrieb P22:

 

Dann verweist man auf die entsprechende Stelle der - insbesondere von dir als Handbuch/Bedienungsanleitung gelobten - WaffVwV. 

Mehr bedarf es nicht, die erforderlichen Tatsachen wurden mit der Bescheinigung geliefert. Auch wenn es dir oder dem Sachbearbeiter nicht gefällt und er sich als "Herr des Verfahrens" aufspielen möchte. ....

 

Viel Rauch um nichts!

 

Das kann er ja für die Erwerbsberechtigung der 2. KW so machen.

 

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vor 4 Stunden schrieb P22:

Also das wurde hier jetzt mehrfach dargelegt.... 

 

Schwer machen? 

Er bekommt eine Bestätigung, schaut drüber und heftet ab. 

Was ist daran so schwer? 

 

Die Anweisung "nur Schießbuch" oder "zusätzlich Schießbuch" entspricht halt nicht den Vorgaben der WaffVwV. 

 

Mach Sachen....Was sollte das Amt auch daran beanstanden? 

Der SB wird es nicht einfach nur  fordern, wenn das Innenministerium es den Behörden vorgibt.

Auch wenn die Forderung das Schießbuch oder andere Bescheinigungen vorzulegen, um das

Regelmäßige schießen nachzuweisen nicht den WaffG enspricht, wird es immer Behörden geben

die diese Vorgabe umsetzen!.

 

Bearbeitet von Sam09
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vor 15 Minuten schrieb Sam09:

Auch wenn die Forderung das Schießbuch oder andere Bescheinigungen vorzulegen, um das regelmäßige Schießen nachzuweisen, nicht dem WaffG enspricht, wird es immer Behörden geben die diese Vorgabe umsetzen!

Und diesen Zahn muss man der im jeweiligen Fall zuständigen Erlaubnisbehörde ein für alle Mal ziehen, nötigenfalls mit einer Entscheidung eines Verwaltungsgerichts.

 

CM

 

... Ritter Lanze war schneller. :hi:

Bearbeitet von cartridgemaster
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vor 1 Minute schrieb Lanzelot50:

Und wird es immer Schützen geben, die sich Rechtsbeistand holen und das verwehren. Ein Schütze in meinem Verein hat es im letzten Jahr gerade durchgezogen.

Die habe vor einieger Zeit auch bei Behörde meine Belange durchgesetzt, aber nur

wenn es sich auch lohnt,.

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vor 8 Stunden schrieb Sam09:

Was ist den daran so verkehrt das Schießbuch vorzulegen?. Regelmäßig schießen muss man doch sowieso, warum den SB es unnötig schwer machen

der SB hat auch seine Anweisungen zu folgen!. Ich habe eine Kopie des Schießbuchs schon 4-5 mal vorgelegt. Und es wurde nie was beanstandet!.

... so langsam geht mir auf, warum die einen so und die anderen so herum ticken... aber der liebe Gott hat sie alle lieb:rofl:

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Zitat

Das kann Dir keiner verbieten, aber Du untergräbst die mühsam erkämpften Rechte der Verbände.

Was heißt Rechte der Verbände?
Für meinen Geschmack regulieren die Verbände eh ein wenig zu viel in der Vereinsarbeit herum.
Wer kann denn besser beurteilen ob jemand regelmäßig schießt, der Verein oder der Verband,

dem man ein nach Gutdünken mit viel Phantasie beschriebenes Blatt vorlegen kann?
Da jeder mit Standaufsicht seinen Schießnachweis selbst unterschreiben kann, kein Problem.

 

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vor 4 Minuten schrieb supermeier:

Was heißt Rechte der Verbände?
Für meinen Geschmack regulieren die Verbände eh ein wenig zu viel in der Vereinsarbeit herum.
Wer kann denn besser beurteilen ob jemand regelmäßig schießt, der Verein oder der Verband,

dem man ein nach Gutdünken mit viel Phantasie beschriebenes Blatt vorlegen kann?
Da jeder mit Standaufsicht seinen Schießnachweis selbst unterschreiben kann, kein Problem.

 

Stimmt!.

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vor 2 Minuten schrieb supermeier:

Was heißt Rechte der Verbände?
Für meinen Geschmack regulieren die Verbände eh ein wenig zu viel in der Vereinsarbeit herum.

Verstehe ich das jetzt richtig: Du hast ein Problem, dass die Verbände zu viel zu entscheiden haben und dann sorgst Du dafür (durch die Vorlage Deiner Schießnachweise beim Sachbearbeiter), dass die Entscheidung ob "regelmäßig geschossen wurde" nicht mehr der Verband, sondern der Sachbearbeiter trifft?

Du legst die Entscheidung also lieber in die Hand der Sachbearbeiter als in die Hand der Verbände. Und wenn der Sachbearbeiter dann irgendwann sagt, die Unterschriften reichen mir nicht, brauche ab sofort stichhaltige Beweise, dass wirklich geschossen wurde, dann ist das zwar auch nicht durch das WaffG gedeckt, aber so ein Foto mit aktueller Zeitung auf dem Stand mit Waffe in der Hand ist ja nicht so aufwendig.

Oder hab ich jetzt was falsch verstanden und Du möchtest die Entscheidungen wieder in die Hand der Vereine (weg vom Verband) legen. Darüber könnte man durchaus diskutieren, aber Dein Vorschlag gefällt mir gar nicht und das obwohl ich bis zur DM schieße und meine Schießtermine pro Jahr gut dreistellig sind.

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vor 6 Minuten schrieb HBM:

Verstehe ich das jetzt richtig: Du hast ein Problem, dass die Verbände zu viel zu entscheiden haben und dann sorgst Du dafür (durch die Vorlage Deiner Schießnachweise beim Sachbearbeiter), dass die Entscheidung ob "regelmäßig geschossen wurde" nicht mehr der Verband, sondern der Sachbearbeiter trifft?

Du legst die Entscheidung also lieber in die Hand der Sachbearbeiter als in die Hand der Verbände. Und wenn der Sachbearbeiter dann irgendwann sagt, die Unterschriften reichen mir nicht, brauche ab sofort stichhaltige Beweise, dass wirklich geschossen wurde, dann ist das zwar auch nicht durch das WaffG gedeckt, aber so ein Foto mit aktueller Zeitung auf dem Stand mit Waffe in der Hand ist ja nicht so aufwendig.

Oder hab ich jetzt was falsch verstanden und Du möchtest die Entscheidungen wieder in die Hand der Vereine (weg vom Verband) legen. Darüber könnte man durchaus diskutieren, aber Dein Vorschlag gefällt mir gar nicht und das obwohl ich bis zur DM schieße und meine Schießtermine pro Jahr gut dreistellig sind.

Wenn die Verbände so ein Problem damit haben, warum sorgen die nicht dafür dass das mit den unberechtigten verlangen nach Schießbuchern auf höhrt!.

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vor 3 Minuten schrieb Sam09:

Wenn die Verbände so ein Problem damit haben, warum sorgen die nicht dafür dass das mit den unberechtigten verlangen nach Schießbuchern auf höhrt!.

Das tun die Verbände ja sobald ein Schütze die Info "Mein Sachbearbeiter akzeptiert die Verbandsbescheinigung nicht und verlangt mein Schießbuch." meldet. Was sollen die Verbände denn sonst tun? Wenn sich ein Sachbearbeiter nicht an die Gesetzte hält und mehr verlangt, dann kann man (bzw. der Verband) reagieren, vorher eher schwierig.

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Bevor es nun endgültig aus dem Ruder läuft sollten wir noch einmal zur Ausgangslage des Threads zurückkehren: 

 

Am 4.1.2018 um 11:00 schrieb gorm:

 

.... In meinem Wohnort (Hagen in NRW) hat (das konnte ich belegen) die Behörde mein weiter bestehendes Bedürfnis angefragt und neben der Vereins-Mitgliedschaft auch ein Schießbuch angefordert. Hätte ich vielleicht nicht machen sollen, aber ich habe 

das Schießbuch vorgelegt. Damit hat die Behörde Ruhe gegeben. ....

 

 

Was hat der SB denn dort gemacht:

Er hat lediglich anstelle der für die Erteilung einer Erwerbsberechtigung erforderliche Bedürfnisbescheinigung durch den Verband die Vorlage einer Bestätigung über den Fortbestand der schießsportlichen Aktivitäten durch den Verein in Kombination mit dem Schießbuch als Bedürfnisnachweis akzeptiert.

 

Dies ist im Rahmen einer Einzelfallentscheidung durchaus akzeptabel.

 

Im vorliegenden Fall ist nicht außer Acht zulassen, dass es um die Erteilung einer "neuen" Erwerbsberechtigung geht und hierfür der SB einer Verbandsbescheinigung hätte verlangen können bzw. müssen!

Bei den Bedürfnisnachweisen ist eben zu differenzieren, ob sie für eine Erwerbsberechtigung oder den Fortbestand nach Erteilung der Erwerbsberechtigung vorzulegen sind.

 

 

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Am 4.1.2018 um 12:33 schrieb Tribun:

Wo ist nun das Problem, direkt das Schießbuch vorzulegen?

Je nach Verband passiert da nichts ohne Geld dafür zu löhnen. Wieso also der Umweg über den Verband?

Meine Güte. Weil es dann passieren kann und wird, dass ein SB  z. B. sagt : "Aha, Herr Meier, Sie haben ja letztes Jahr nur 5 Mal ihre Blabla geschossen - dafür haben Sie ja gar kein Bedürfnis mehr." Da fallen einem noch viel mehr Sachen ein... Es es wichtig und richtig, dass kein Schießbuch in der Behörde vorgelegt werden muss und soll! 

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vor 44 Minuten schrieb Jack Aubrey:

Meine Güte. Weil es dann passieren kann und wird, dass ein SB  z. B. sagt : "Aha, Herr Meier, Sie haben ja letztes Jahr nur 5 Mal ihre Blabla geschossen - dafür haben Sie ja gar kein Bedürfnis mehr."

Am 4.1.2018 um 12:57 schrieb Tribun:

In meinem Schießbuch steht auch nichts von irgend einer Waffe. Datum, KK/GK, meine eigene Unterschrift. Wurde bis heute nichts beanstandet.

Dann am besten nur noch mit Anwalt kommunizieren. Und beim Termin mindestens zwei unabhängige Zeugen.  Nicht das irgendwo noch etwas hineininterpretiert wird.

Bearbeitet von Tribun
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Am ‎05‎.‎01‎.‎2018 um 11:20 schrieb P22:

@supermeier

Die "Gefahren" einer direkten Vorlage wurden ausreichend bezeichnet. Wer das Risiko der direkten Vorlage als gering ansieht oder nur eine handvoll Waffen sein eigen nennt, mit der er 12/18 mal schießt - soll er machen wie er möchte.

Ohne jemanden beleidigen zu wollen, aber das ist doch alles nur Stuß.

Ein Schießbuch mit 2 Eintragungen vorzulegen ist einfach nur dumm, aber wenn ich 30 Eintragungen hab erspare ich mir einen Haufen Rennerei.

Da ich in Strausberg Lang- und Kurzwaffen schieße reichen diese Eintragungen schon.

Dazu kommt dann der PC Ausdruck von meinem Verein.

Ich komme immer weit über die ´18x, gab auch Zeiten nach meiner rechten Schulter OP wo ich nicht schießen konnte und da sehe ich auch kein Problem wenn ich das meinem Sb nachweise, aber als notorischer Nörgler könnte das zum Problem werden.

Mann,

ihr seid euern Sb's damals "irgendwohin" gekrochen um irgendwelche Erlaubnisse zu bekommen und nun wollt ihr auf einfachen unkomplizierten Weg den Sb ärgern?

Der lässt sich nicht ärgern und löst einen Verwaltungsakt aus und die wenigsten RA's beschäftigen sich tatsächlich mit dem Waffenrecht, denn das bringt keine "Kohle", sondern ev. nur Verluste.

Sich gegen Unsinnigkeiten zu wehren erachte ich als notwendig, aber doch nicht wegen einem Schießbuch.

Wenn gefordert lege ich meins kommentarlos persönlich vor und mache mit den alten Kameraden noch ein Schwätzchen, aber ohne zu kriechen.

Ein persönliches Gespräch bringt mehr als jemand denkt.

Wenn ich nur daran denke dass aus meinem Verein kaum jemand WO liest oder auch zur Kenntnis nimmt, braucht man sich nicht über "Stilblüten" wundern.

Ich werde sehr oft über rechtliche Gegebenheiten befragt und als nicht aktiver Beamter kann ich auch mit ruhigem Gewissen die Fragen beantworten und brauche die Strafvereitelung im Amt nicht mehr befürchten.

Bearbeitet von uwewittenburg
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