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IGNORED

Immer öfter Bussgelder wegen angeblicher "Zweckentfremdung"


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Geschrieben

Jeder Waffenbesitzer kennt es - das er sein Hobby nur "zu einem von seinem Bedürfnis umfasten Zweck" ausüben darf.

 

Egal, ob man als Sportschütze, Jäger, Waffensammler eine erlaubnispflichtige Waffe besitzt, oder ob man in der Öffentlichkeit ein Messer mit einhändiger Bedienung tragen möchte, immer öfter verlangt der Gesetzgeber beim benutzen/tragen bestimmter Gegenstände, der Nutzung von Gebäuden oder im Zusammenhang mit einer bestimmten Tätigkeit etc, das dies ausschliesslich zu einem bestimmten Zweck dienen darf. Bei Nichtbeachtung drohen oft hohe Bussgelder oder gar der Verlust der Existenz.

 

Ein besonderes Meisterstück dieser bei Behörden äusserst beliebten Formulierung hat sich jetzt der Stadtrat der Stadt Düsseldorf geleistet. Dort bekam ein an Demenz erkrankter 84 Jähriger Rentner von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes glatt ein Bussgeld in Höhe von €35,- auferlegt mit der Begründung, dass auch das Hinsetzen auf einer Sitzbank an einer Bushaltestelle nur zu seinem "bestimmungsgemässen Zweck" (warten auf den Bus) erlaubt sei.

 

Bild berichtet:

http://www.bild.de/regional/duesseldorf/geldbussen/bussgeld-fuer-dementkranken-53989058.bild.html

 

Offenbar gibt es den dazugehörigen Paragraphen in der Stadtordnung wirklich und - wie immer - scheint sich auch in Düsseldorf niemand wirklich mal mit der eigentlichen "Zielsetzung und Zweckbestimmg" eines solchen Gesetzes befasst zu haben. Wie auch beim tragen von Einhandmessern, wo es ursprüngliche Zielsetzung des Gesetzgebers war, "jugendlichen Gewalttätern" den Missbrauch solcher Messer zu erschweren, sollten auch mit diesem Gesetz ganz sicher keine unbescholtenen Bürger getroffen werden (man wollte hier Obdachlose davon abhalten, die Sitzbänke als Schlafstätte o.ä. zu benutzen). Nun, man fragt sich bei so einem Gesetz ohnehin, was ein Bussgeldparagraph gegen Leute bewirken soll, die ohnehin meist mittellos und/oder ohne festen Wohnsitz sind?

 

Beim Waffenrecht fragen wir uns ja schon lange, wer eigentlich überhaupt mit einem Waffenrecht zu erreichen ist (praktisch nur derjenige, der sich ohnehin an die Gesetze hält und der seine Waffen ordentlich angemeldet hat). Alle anderen haben die Freiheit der Narren!

 

 

 

 

 

 

 

 

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Geschrieben
Gerade eben schrieb Absehen4:

Jaja der Typ hat nicht unterscheiden können zwischen einem Penner und einem 86 Jährigen dementen Greiss.

 

Diesem Arschl... wünsche ich die gleiche Behandlung wenn er Alt und gebrechlich ist. Ich verwette mein Monatsgehalt das der bei einem jungen kräftigen Goldstückchen sofort gekniffen hätte.

Geschrieben (bearbeitet)

Mich würde ja mal interessieren, wieviele Bussgeldbescheide schon "erfolgreich" an Obdachlose verschickt wurden...

 

Dieses Gesetz und seine Begründung sind einfach nur haarstreubend!

 

EDIT: Wenn die Stadt nicht möchte, dass Sitzbänke und andere Einrichtungen des ÖFNP von anderen Leuten mitbenutzt werden, dann müssen sie - wie übrigens in anderen Ländern auch - Zugangsbeschränkungen einrichten (z.b. das man den Bereich nur mit einer gültigen Fahrkarte betreten kann).

 

In anderen Ländern wird das längst so gemacht, nur in Deutschland nicht, weil man hier ja für nix Geld hat. Stattdessen lässt man sich neue §§ einfallen, die dann jeden treffen.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb LTB:

Das Ordnungsamt entschuldigt sich mit der Begründung, dass man die Demenz des Mannes nicht erkannt habe. Dass er über 80 Jahre ist und vielleicht auch ohne Demenz ab und zu mal ruhen muss, ist nicht Bestandteil der Entschuldigung. Im Gegenteil: man habe ihn zuvor schon mehrmals des Platzes verwiesen!

Offensichtlich sind sich die Beamten in Deutschland nicht mehr bewusst
daß Sie FÜR und nicht GEGEN die Bevölkerung arbeiten sollen.

 

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb JDHarris:

EDIT: Wenn die Stadt nicht möchte, dass Sitzbänke und andere Einrichtungen des ÖFNP von anderen Leuten mitbenutzt werden, dann müssen sie - wie übrigens in anderen Ländern auch - Zugangsbeschränkungen einrichten (z.b. das man den Bereich nur mit einer gültigen Fahrkarte betreten kann).

+1. Dann wären die Kosten dafür exakt dort wo sie hin gehören. Wie viele €€ kostet ein Schwarzfahrer den Steuerzahler (Land?) der vor Gericht landet? Oder als Sahnehäubchen mit Vollpension plus wohnt?

Geschrieben (bearbeitet)

Wem das hier alles gut gefällt, der sollte sich vlt. auch mal die Kapriolen zur Reichsgaragenordnung erlesen... aber Vorsicht, Blutdruck steigernde Effekte möglich...

 

https://www.welt.de/motor/news/article121909326/Falsche-Garagennutzung.html

https://www.rundschau-online.de/ratgeber/motor/bussgeld-moeglich-geruempel-in-der-garage-ist-nicht-immer-erlaubt-22589744

https://www.derwesten.de/wohnen/bei-dauerhafter-zweckentfremdung-der-garage-droht-strafe-id9091508.html

 

Und da geht es nicht um öffentlich Plätze, sondern um PRIVATE Gebäude auf PRIVATEN Grundstücken... dieses Land hat anscheinend keine echten Probleme...

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben

@BigMamma

Naja auf den ersten Blick vll Einmischung des Staates, auf den zweiten Blick sinnvoll.

Wie viele nutzen die Garage für ihren bestimmungsgemäßen (und allein dafür baurechtlich genehmigten) Zweck und machen daraus kein Messi-Lager?

Fahrzeuge werden dann schön auf den öffentlichen Verkehrsflächen verteilt, behindern den Verkehrsfluss und schaffen unnötige Gefahren. 

Geschrieben

Das kann ich aber schon nachvollziehen. Ich ärgere mich immer, wenn ich in schmalen Strassen zum Slalom und Halt bei Gegenverkehr gezwungen werde, weil die Hausbesitzer ihre Garagen zweckentfremden.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb P22:

Fahrzeuge werden dann schön auf den öffentlichen Verkehrsflächen verteilt, behindern den Verkehrsfluss und schaffen unnötige Gefahren. 

Du meinst, wenn das Auto auf dem eigenen PRIVATEN Grundstück vor der Garage oder unter dem Carport daneben steht ? Du hast die Fotos gesehen, das gilt eben nicht nur für Reihengaragen zw. Mietshäusern, wo die Karre dann auf die Straße muss, nein das gilt auch bei 9000 m² Grundstücken mit x Stellplätzen auf dem EIGENEN Hof... 

Geschrieben (bearbeitet)

Das mit der "zweckendfremdung von Parkflächen" wird aber widersprüchlich in anderen Zusammenhängen angewendet.

 

Wenn eine Garrage z.b. als Parkfläche ausgewiesen wurde, und damit eine Baugenehmigung oder Vergünstigungen zusammenhängen, dann ist es natürlich vollkommen klar, dass die Fläche dann nicht für was anderes verwendet wird. In Grosstädten werden Neubauten oft nur dann genehmigt, wenn gleichzeitig zum Haus auch eine Parkfläche ausgewiesen wird. Soweit so gut.

 

Darum geht es aber meistens garnicht, denn oft werden sogar Hausbesitzer auf dem Land - wo idr genügend Parkraum zur Verfügung steht - mit diesen Vorschriften konfrontiert.

 

Es fehlt deutschen Gesetzen in der Praxis oft einfach der Bezug zur Realität.

 

 

EDIT: Das es in Grosstädten trotz Pflicht eines Hausbesitzers zur Ausweisung von Parkflächen immer wieder zu Parkplatzknappheit kommt, liegt oft einfach auch darin, dass inzwischen viele Leute (in.b Wohlhabene) mehrere Autos haben!

Bei mir in Frankfurt hatten zum Beispiel alle Bewohner einen zum Haus gehörenden Tiefgarragenparkplatz. Trotzdem kamen viele damit nicht aus, weil viele Leute eben mehrere Autos haben. Mein Nachbarb hatte gleich 5 Autos! Eins für die Arbeit, eins für die Frau für die Arbeit, ein Cabrio fürs Wochenende, und 2 Oldtimer zu rumbasteln.

 

Theoretisch bräuchten wir also eine Besitzbeschränkung von Autos;-)

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb EBR:

... weil die Hausbesitzer ihre Garagen zweckentfremden.

Vlt. ist aber auch nur so, weil es in manchen Familien mittlerweile mehr als 1 Auto gibt und selbst bei ordnungsgem. genutzter Garage, so überhaupt vorhanden, die übrigen Karren dann halt zwangsweise irgendwo hin müssen ?

Geschrieben

Na, bei sagenhaften 9000 qm Grundstück würde ich mir neben meine Garage einfach eine "Rumpelkammer" bauen und könnte das Auto dann behaglich in der Garage unterstellen...

 

Ernsthaft, die von P22 beschriebene Situation ist ein häufiges Problem. Das Beispiel mit dem genannten Riesengrundstück ist ja eher exotisch (bei uns, Kleinstadt am Übergang von Ballungsraum zu Land, würde man aus einer solchen Fläche locker 20 Baugrundstücke machen..).

 

Nein, die häufige Praxis ist in der Tat so, dass die Garage mit Gerümpel zugemüllt wird, und die "Karrre" dann einfach in den öffentlichen Verkehrsraum gestellt. Und das, wo man dort im Baugesuch einen Kfz-(Ein-)Stellplatz nachgewiesen hat, damit eben die Belastung des öffentlichen Straßenraums vermindert wird. Die meisten Kommunen machen da gar nichts, aber bei ein paar ist neuerdings offenbar der Geduldsfaden gerissen.

 

Mit dem absurden, ja menschenfeindlichen Fall, einen am Bushalt eingeschlafenen hochbetagten Rentner mit Bußgeld zu belegen, ist das m.E. nicht annähernd vergleichbar.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb BigMamma:

Vlt. ist aber auch nur so, weil es in manchen Familien mittlerweile mehr als 1 Auto gibt und selbst bei ordnungsgem. genutzter Garage, so überhaupt vorhanden, die übrigen Karren dann halt zwangsweise irgendwo hin müssen ?

Ganz sicher ist es so. Aber der Autobesitzer kann doch nicht sein Problem zum Problem der Allgemeinheit machen.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb karlyman:

Na, bei sagenhaften 9000 qm Grundstück würde ich mir neben meine Garage einfach eine "Rumpelkammer" bauen und könnte das Auto dann behaglich in der Garage unterstellen...

Karly, es reicht dafür schon, wenn du neben dem AUTO in der Garage da einen Rasenmäher und zwei Fahrräder mit rein stellst, um eine OWI zu fangen... und nicht jeder mag eben neben seinem 500k Neubau EFH eine Rümpelkammer haben, vor allem wenn eh schon 2 oder 3 Garagen als Anbau existieren... und selbst wenn der seine Garage in ein Außenlager ummodeln will, wenn vor dem Haus immer noch genügend Platz ist, die Karren im Regen stehen zu lassen... was juckt es die anderen und vor allem den Staat ?

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb BigMamma:

Vlt. ist aber auch nur so, weil es in manchen Familien mittlerweile mehr als 1 Auto gibt

Ja, das ist irgendwie Standard. Wir haben das auch in nächster Umgebung - Vater, Mutter, Tochter mit Führerschein, und natürlich 3 Autos...

Allerdings, wenn eins davon nicht auf eigenem Platz stehen würde, würden eben 3 statt nur 2 "außerhalb" herumstehen. 

 

(P.S.: Mit derzeit nur einem (1) Auto in der Familie komme ich mir schon fast "ärmlich" vor...

Aber nun gut, Motorrad steht direkt daneben, vier Fahrräder sind verfügbar. und Bahn ist auch in erreichbarer Nähe).

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