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IGNORED

Wiederladeschein ohne WBK


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

in DIESEM Fall brauchts das aber mal nicht, es gibt durchaus auch Stellen im WaffG die eindeutig sind.

(manches sogar so eindeutig, dass nicht mal die WaffVwV was dazu klarstellen will)

 

 

... das Problem sind da eher Halbwissen, Altwissen und v.A. Stammtischparolen ...

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

 " Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition."#

So stehts im Gesetz.

Wenn jetzt die Behörde auf dem Standpunkt beharrt, man dürfe nur Kaliber laden, für die man auch eine Erwerbsberechtigung vorhanden ist, darf man vor der WBK-Erteilung eben nix herstellen, weil man ja eine EWB für NIX hat!

Manche Behörden sehen das halt so!

Deshalb besser dort nachfragen!

Bei mir in Bayern ists kein Problem, aber aus Berlin, Bremen, NRW... habe ich schon andere Sachen gehört!

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb cartridgemaster:

Vielleicht sollten wir doch in nächster Zeit mal eine GROOOSSE Sammelbestellung machen:

 

 

 

Würde mich grundsätzlich daran beteiligen, warte aber noch die aktuelle Ausgabe nach der Umsetzung der EU-Richtlinie ab.

Die fällt dann sicherlich nicht so dick aus.

 

Geschrieben

Wird vermutlich nur ein Satz drinstehen:

"Der Besitz von Schusswaffen aller Art ist im Staatsgebiet der EUDSSR verboten!"

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen, ich habe meinen Wiederladeschein, Np und Sp in diesen Jahr auch ohne Probleme drei Monate vor der Wbk bekommen, ohne besondere Einschränkungen. Wichtig war der Nachweis vom Verein über schießsportliche Betätigung. Laut Sachbearbeiter darf ich jede Munition laden und transportieren, z.b. für Vereinswaffen oder Leihwaffen.

Ich lebe in Brandenburg und hoffe ich konnte helfen.

Mit freundlichen Grüßen, Harald B.

Bearbeitet von Harald B.
Rechtschreibung
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb götz:

 

Manche Behörden sehen das halt so!

Deshalb besser dort nachfragen!

Wieso soll man denn noch nachfragen? 

Entweder ich bekomme meine Erlaubnis unbeschränkt oder ich lege dagegen Widerspruch ein. Bedenkenträger unternehmen nichts und erfreuen sich am beschränkten Privileg. 

 

Wer ist denn bitte so heiß gewaschen und fragt den SB, ob er nicht noch Einschränkungen eintragen möchte, weil man davon mal gehört hat....:rolleyes:

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Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb götz:

Wenn jetzt die Behörde auf dem Standpunkt beharrt, man dürfe nur Kaliber laden, für die man auch eine Erwerbsberechtigung vorhanden ist, darf man vor der WBK-Erteilung eben nix herstellen, weil man ja eine EWB für NIX hat

Der Standpunkt einer Behörde ändert geltendes Recht nicht.

Geschrieben

Es ist doch ein Phänomen, dass wir Deutsche im vorauseilenden Gehorsam ständig päpstlicher sind als der Pabst, ständig genauer als der Zollstock eines Tischlers und ängstlicher als die Katze bei Gewitter. Mensche Männer, grader Rücken und losmarschieren. Diese Ehrfurcht vor Behörden, nicht auszuhalten. Das Gesetz ist auf Eurer Seite, und Beamte sind auch nur Menschen.

Geschrieben

Es ist doch so einfach und klar geregelt:

§10 Waffengesetz Abs. 3:

 

... Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von sechs Monaten fort.

 

§27 Sprengstoffgesetz Abs 1a:

 

...Eine Erlaubnis nach Absatz 1 zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition nach § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

 

10.14.3 Waff. Verwaltunsvorschrift

 

... Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes (SprengG) gilt als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition (§ 27 Absatz 1a SprengG).

 

Dazu gibt es noch diverse Urteile durch die es bestätigt worden ist, dass man Munition laden kann für Waffen, die nicht auf der eigenen WBK stehen, z. B.:

 

VERWALTUNGSGERICHT HANNOVER

Az.: 10 A 6817/03 verkündet am 19.03.2004
 

"Es wird festgestellt, dass im Zusammenhang mit dem Wiederladen von Patronenhülsen der Kläger für die Herstellung von Munition, für den durch die Herstellung erlangten Besitz und für das Überlassen dieser Munition keiner Erlaubnis nach dem Waffengesetz bedarf."

 

 

 

 

 

boah eh.

 

(Übrigens wurde dieses weiter oben schon öfter geschrieben).

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb kommandant:

Auch die Servicekraft kann einem noch gehörig in die Suppe spucken!

Kommt immer drauf an, ob und was man mit sich machen lässt.... 

 

#bedenkenträger

#diebehördehatimmerrecht

Geschrieben

Immer schön auf sein Recht pochen, ohne Rücksicht auf die Konsequenzen!

Da war doch was...

Ach ja, der Typ, der geklagt hatte, weil ihm die BEhörde verweigert hat die 85. Waffe auf die Gelbe einzutragen.

Dann noch der, der geklagt hat weil ihm die Behörde bei seinen SLBs auf JJS die 2-Schuss-Begrenzung in die WBK geschrieben hatte.

Wie ausgegangen ist, wissen wir wohl alle!

 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 27.11.2017 um 20:46 schrieb Harald B.:

Hallo zusammen, ich habe meinen Wiederladeschein, Np und Sp in diesen Jahr auch ohne Probleme drei Monate vor der Wbk bekommen, ohne besondere Einschränkungen.

 

Du Glücklicher.

Unser SB trägt ein dass nur Munition geladen werden darf für die eine EWB vorliegt. (BaWü - Alb Donau Kreis)

Er hat sich durch nichts abbringen lassen - leider war ich so doof die Einspruchsfrist vetrstreichen u lassen.

Bearbeitet von Meckii
Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb götz:

 

Dann noch der, der geklagt hat weil ihm die Behörde bei seinen SLBs auf JJS die 2-Schuss-Begrenzung in die WBK geschrieben hatte.

Wie ausgegangen ist, wissen wir wohl alle!

 

Ja. Das Gesetz wurde entsprechend nachgebessert und tatsächlich etwas positives erreicht.

Geschrieben

Aber erst einmal großes Heulen und Zähneklappern!

Es hätte auch anders ausgehen können!

Glück gehabt!

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb götz:

Aber erst einmal großes Heulen und Zähneklappern!

Es hätte auch anders ausgehen können!

Glück gehabt!

 

Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

 

Ich kann hier heulen, was für böse Dinge die SB in Erlaubnisse eintragen oder aktiv dagegen vorgehen. Letzteres kostet Zeit, Kraft und Geld, welches nur die wenigsten bereit sind zu opfern.

Dann sollte man sich aber doch auch bei der Diskussion zurückhalten und nicht als "Opfer" bzw. "Ausgelieferter" darstellen.

 

Es gibt natürlich auch Grenzfälle wie die Geschichte mit WBK gelb. Es gibt aber auch klare Fälle wie den vorliegenden, mit denen man sich sicherlich kein Eigentor schießt.

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