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IGNORED

full auto glock bei egun


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb rwlturtle:

Natürlich.

Du kaufst ein P1 Magazin bei egun und 10 Minuten später stürmt ein SEK Deine Wohnung, bricht Dir die Arme und erschießt Deinen Dackel.

Schon klar.

Dortmunder Waffenbörse  mitte 1980er.

Zwei Magazine für PPK gekauft.

Zwei Wochen später wurde morgens um 5 gefragt wo den die PPK für die Magazine sei.

Überwachung vom Kauf, Rest über KFZ Kennzeichen. Kein Einzelfall.

Ich habe von Dortmunder Waffenbörse geschrieben, nicht von egun. Bitte richtig lesen, bevor man irgendwas zusammenwürfelt. Schon klar.

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

 

vor 42 Minuten schrieb Creeper45:

Vielleicht das Anarchisten Kochbuch? :ninja:

Das war ja eher was für Grünenpolitiker mit Gärtnerei auf der Penthausterrasse.  Selten 20 DM für was unsinnigeres als für diese Fotokopien rausgeworfen.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb rwlturtle:

 

 

Bei mir war es ja nur der legale Besitz einer angemeldeten Kriegswaffe in Belgien.

Zu Zeiten als Börse Arlon noch in der Viehhalle stattfand wurde intensiv von B und D überwacht, ebenso Ciney. Die Grenzübertritte waren grundsätzlich mit Blick ins Auto und gezielten Fragen verbunden.

Zum Thema Hausdurchsuchungen wäre noch anzumerken das zu früheren Zeiten das SEK wesentlich weniger eingesetzt wurde.

Hört sich blöd an, aber man kannte sich.

 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Gunny Highway:

Der von dir genannte Händler bzw. dessen Kunden sind damals wohl öfter besucht worden.

Der hat auch seinen eigenen Händler - Kunden irgendwelche Abmahnmafiosi auf den Hals gehetzt, dem war wohl langweilig. Hat mich viel Zeit aber eher wenig Geld gekostet, damals. Aber danach hatte ich ein schönes neues Hobby, einen neu gewonnen "guten  Freund" in der Abmahnbranche (der dann noch mehr verdient hat) und viel Spaß beim durcharbeiten seiner Werbung. 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb schmitz75:

Man kann doch auch problemlos einen Full Auto HK416 Lower kaufen.

http://www.zib-militaria.de/epages/61431412.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61431412/Products/90101

 

In Deutschland ja, leider! Ich sehe das als ernstzunehmende Gesetzeslücke (und das meine ich nun nicht ironisch).

 

Das Gesetz sollte, wie in der Schweiz, alle "speziell konstruierten Teile für vollautomatische Waffe" unter die notwendige Bewilligungspflicht (wie die funktionsfähige Waffe selber) stellen.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb erstezw:

Gabs bei uns an der Uni.

 

Um Porto zu sparen hat einer eine Sammelbestellung des Werks von Major von Dach aufgegeben.

Dem haben Verfassungsschutz, LKA und MAD zusammen die Bude ausgeräumt. Dem jungen Offizier, dem man das Werk vorher auf dem EKL 1 empfohlen hatte.

Wegen des Anfangsverdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung...

 

Und mir gab mein Vater als ich 13 war die Bücher von Major von Dach und riet mir, diese genau zu lesen, besonders das Buch "Der totale Widerstand". Andere Länder, andere Sitten....

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb HogHunter:

 

Aber wieso kann da einer Laser-Griffschalen verkaufen?

Normalerweise braucht man doch für Laserzielgeräte eine BKA Ausnahmegenehmigung.

 

Die sind bestimmt auch Dual USe, für irgendwas am Fahrrad :D

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb rwlturtle:

 

Du zeigst auf Deiner Seite netterweise auch eine Preisentwicklung an,

wieso ist die 18 so teuer?

Nimmt Glock so viel mehr als für eine Glock 17?

 

Es ist heute nahezu unmöglich, eine solche Waffe in die Schweiz einzuführen. Aus diesem Grund sind die verbleibenden Glock 18 sehr gesucht. Die Preise haben mich auch erstaunt, ebenfalls habe ich einige Angebote erhalten.

 

Aber: ich habe noch nie eine Waffe verkauft und ich werde auch nie eine Waffe aus meiner Sammlung verkaufen. So ist das. *g*

 

Und ich könnte mich noch heute in den Sack beissen, dass ich in den 90er Jahren die Beretta 93R und das US M60 (direkt aus Vietnam) nicht gekauft habe.

Bearbeitet von Swisswaffen
Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb HogHunter:

Ok, das diese Glockteile legal zu erwerben sind, leuchtet mir ein.

Aber wieso kann da einer Laser-Griffschalen verkaufen?

http://www.egun.de/market/item.php?id=6557795

 

Normalerweise braucht man doch für Laserzielgeräte eine BKA Ausnahmegenehmigung.

 

vor 23 Minuten schrieb schiiter:

Die sind bestimmt auch Dual USe, für irgendwas am Fahrrad :D

 

Schreibt der Anbieter doch in seiner Produktbeschreibung.

 

Zitat

Angeboten wird ein Set Kunststoffgriffschalen Laser Grips mit integriertem Laserzielgerät, bestimmt für Colt 1911 und Weihrauch HW45 Spielzeugpistolen mit Energie <0,08J.

Dies war eine waffenrechtlich kompatible Formulierung!

 

Wieder ein kluger Kopf, der eine tolle Geschäftsidee hat, die waffenrechtlich kompatibel formuliert wurde... :rolleyes:

 

Dass es hier aber nicht um die vermeintliche Bestimmung* des Verkäufers sondern um die Möglichkeit der Montage* geht, wird das früher oder später schon noch den richtigen Stellen auffallen. 

 

* Wenn der kluge Kopf keine eigene Produktion für die Dinger hat, was zu bezweifen ist, ergibt sich die Bestimmung nicht aus seinen Verkaufstexten sondern aus den Absichten des eigentlichen Produzenten (Airsoft-Schrott aus China? https://www.aliexpress.com/store/product/Silverback-Airsoft-Outdoor-Game-Tactical-Red-Dot-Laser-Sight-Laser-Grip-for-GBB-1911-Laser-Grip/1485156_32282036055.html). Und der dürfte die Teile nicht für "Spielzeugpistolen" i.S.d.WaffG herstellen.

 

Und am Ende eckt er halt am CE-Zeichen an...

Geschrieben

Mit ein paar Klicks bei eGun kann man dann übrigens mindestens 13 Käufer für diese "Spielzeugpistolen-Lasergriffschalen" finden, ohne irgend eine Behörde zu sein.

Und da eGun auch noch erlaubt, die Bewertungen der jeweiligen Nutzer aus ihren anderen Käufen zu betrachten, kann man daraus wiederum abschätzen, wer von diesen 13 Käufern vermutlich auch scharfe Waffen, darunter interpoliert anhand des Kaufverhaltens wohl auch 1911er, besitzt...

 

 

...aber es muss halt auch Dumme auf der Welt geben.

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Swisswaffen:

bonders das Buch "Der totale Widerstand". Andere Länder, andere Sitten....

Nö, war Unterrichtsmaterial in meiner BW Zeit.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb German:

 

 

Schreibt der Anbieter doch in seiner Produktbeschreibung.

 

 

Wieder ein kluger Kopf, der eine tolle Geschäftsidee hat, die waffenrechtlich kompatibel formuliert wurde... :rolleyes:

 

Dass es hier aber nicht um die vermeintliche Bestimmung* des Verkäufers sondern um die Möglichkeit der Montage* geht, wird das früher oder später schon noch den richtigen Stellen auffallen. 

 

* Wenn der kluge Kopf keine eigene Produktion für die Dinger hat, was zu bezweifen ist, ergibt sich die Bestimmung nicht aus seinen Verkaufstexten sondern aus den Absichten des eigentlichen Produzenten (Airsoft-Schrott aus China? https://www.aliexpress.com/store/product/Silverback-Airsoft-Outdoor-Game-Tactical-Red-Dot-Laser-Sight-Laser-Grip-for-GBB-1911-Laser-Grip/1485156_32282036055.html). Und der dürfte die Teile nicht für "Spielzeugpistolen" i.S.d.WaffG herstellen.

 

Und am Ende eckt er halt am CE-Zeichen an...

 

Die Zweckbestimmung des Herstellers (die natürlich klar ist) und die Möglichkeit der Montage sind egal, da der Händler das Teil explizit für Spielzeugpistolen mit < 0,08 Joule bewirbt. Selbst eine Pistole mit einer solch geringen Leistung ist eine Schusswaffe im Sinne des WaffG, weshalb es eine für Schusswaffen bestimmte Zielvorrichtung und somit illegal ist.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Interessanter Thread .... viele gscheide Menschen .... die unglaublichsten Waffen-Sachen gibts zu kaufen

und zu erfahren aber seit mehr als nem Jahr ist keine (gebrauchte) 9mm 2011er die mir paßt aufzutreiben ... unglaublich.

Ein schicke AR Visierung auch Fehlanzeige ...... aber n FA-Set  könnte man morgen schon haben.

Wie geht das zamm ???

 

 

 

Bearbeitet von 2011-Jack
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb 2011-Jack:

aber n FA-Set  könnte man morgen schon haben.

Wie geht das zamm ???

 

Du hast eine 2011?

Du bist ein begnadeter Tuner?

Du willst endlich full auto schießen?

Du hast doch Internet oder?

 

71jE-dqWnxL.png

 

Dann mach mal. Wenn Du nach Köln in den Knast kommst, bringe ich Dir einen Kuchen ohne Feile vorbei!

 

:headbang:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 33 Minuten schrieb rwlturtle:

 

Du hast eine 2011?

Du bist ein begnadeter Tuner?

Du willst endlich full auto schießen?

Du hast doch Internet oder?

 

 ... bringe ich Dir einen Kuchen ohne Feile vorbei!

 

:headbang:

 

- keine in 9mm

- hmm  ...

- nö

- das täuscht

 

Kuchen klingt gut ... ohne Feile ist besser für die Zähne ...

 

giphy.gif

 

 

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von 2011-Jack
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb 2011-Jack:

Wie geht das zamm ???

Weißt Du, wie ein Markt funktioniert?

Bestimmt nicht mit dem gesetzlich geregelten und den Verbänden beschiedenen Bedürfnisprinzip.

Auch nicht mit der 2/6 Regelung.

Bist Du aber ein Kuttenträger, Zuhälter, Drogendealer, Schutzgelderpresser oder sonst ein cooler Gangsta,

dann schei$$t Du einfach auf das WaffG und kaufst Dir, was Du willst.

Dann holst Du Dir die voll krasse Vollauto.

Nicht von ungefähr werden wohl geschätzt mehr als doppelt soviele illegale Waffen als legale im Umlauf sein.

Der Schwarzmarkt funktioniert.

Liquidität und Nachfrage schaffen ein Angebot.

 

Allerdings gehst Du damit gewisse Risiken ein, die aber den o.a. Personenkreis wohl kaum interessieren:

vor 25 Minuten schrieb rwlturtle:

Dann mach mal. Wenn Du nach Köln in den Knast kommst, bringe ich Dir einen Kuchen ohne Feile vorbei!

Das macht man doch heute nicht mehr.

Man schenkt Orangen mit Rum gespritzt.

Das macht lockerer und man hat mehr Spaß.

 

vor 3 Stunden schrieb L-L:

Spielzeugpistolen mit < 0,08 Joule bewirbt. Selbst eine Pistole mit einer solch geringen Leistung ist eine Schusswaffe im Sinne des WaffG, weshalb es eine für Schusswaffen bestimmte Zielvorrichtung und somit illegal ist.

Nein, das ist wirklich Spielzeug und keine Schusswaffe nach dem WaffG.

 

Das Bewerben der Zielvorrichtungen ist allerdings extrem grenzwertig.

Richter haben schon Fahrradlampen als verbotene Gegenstände bezeichnet, wenn auf der (ausländischen) Verpackung auch die Möglichkeit eines Waffenanbaus abgebildet war.

Also ich wäre da lieber auf hoher See als vor Gericht.

 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb schiiter:

Die sind bestimmt auch Dual USe, für irgendwas am Fahrrad :D

 

Angesichts eigentlich ja zu begrüßender immer höherer Lichtleistungen von LED-Lampen für Fahrräder, mit denen bei ungeeigneter Justierung aber die Möglichkeit der Blendung anderer Verkehrsteilnehmer einhergeht, gleichzeitig dem Wunsch der Radfahrer, die Lampe als Diebstahlschutz abzumachen, wäre ein wiederholgenaues Schnellmontagesystem doch gar kein Fehler. Ich könnte mir da Ungeeigneteres vorstellen als einen Ring mit einer kleinen Picatinnyschiene am Lenker und eine Picatinny-Schnellmontage an der Lampe... :lol:

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb fa.454:

Nein, das ist wirklich Spielzeug und keine Schusswaffe nach dem WaffG.

 

Die Grenze ist doch vor Jahren auf 0.5 joule angehoben worden, trotzdem sind das Schusswaffen, denn im WaffG steht dazu:

Zitat

Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen

1. Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.

 

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb schmitz75:

Die Grenze ist doch vor Jahren auf 0.5 joule angehoben worden, trotzdem sind das Schusswaffen, denn im WaffG steht dazu:

 

Man könnte da wenn man wollte aber wohl die Position beziehen, daß die Formulierung "Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen" sich auch auf die Zielbeleuchtung an Spielzeugwaffen bezieht, denn das wird ja nicht in §42a geregelt... Der Text gäbe es bei einer bürgerfreundlichen Auslegung (die jedenfalls bei einer Strafvorschrift eigentlich zu wählen ist) noch her, aber ob das ein Richter auch so sähe ist natürlich eine andere Frage.

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb schmitz75:

Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen

Ich denke, darüber könnten wir jetzt trefflich streiten.

Aber ändert das etwas am Ergebnis?

Zitat

Waffengesetz (WaffG)
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

 

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