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IGNORED

Einsicht in Waffenbesitz-Akte - möglich?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen.

 

Aufgrund eines Erlebnisses mit meiner Waffenbehörde (LKA Berlin) entstand folgende Frage: kann man eigentlich Einsicht in die "eigene" Waffenbesitzakte nehmen? Hintergrund: aufgrund mehrerer Umzüge wurde der Papierkram wohl nicht so ordentlich weitergereicht wie es notwendig gewesen wäre. Auf jeden Fall fehlte mal etwas, das LKA meldete sich daraufhin bei mir. Nicht schlimm, aber etwas arbeitsintensiv. Nun gut, konnte man letztlich problemlos beheben. Aber trotzdem würde mich ja mal interessieren, was da inzwischen alles in meiner Akte drinsteht (und auch: in welchem Zustand ;-) ).

 

Bevor jetzt die eine oder der andere gleich laut loslacht: Einsicht in gespeicherte Daten ist nichts Unmögliches, das geht mit Schrieb an die zuständige Stelle ja auch bei Polizei und Verfassungsschutz. Klar, Geheimes wird man nicht erfahren - nur ist ja bei mir in diesem Falle nix geheim, da sowohl das Amt als auch ich wissen, welche Waffen ich besitze ;-) Aber andere Infos fehlen mir, da ich die letzten 20 Jahre meines Waffenbesitzes nicht mehr vollständig erinnere. Meine Idealvorstellung wäre somit eine Art "Schufa-Auskunft" oder "Registerauszug" vom LKA ... hat jemand von euch schon mal Akteneinsicht beantragt? (Und erhalten?)

 

Vielen Dank!

Beste Grüße

 

LARgeGun

Geschrieben

Hallo,

 

ja, beim BVA: https://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_S/NWR/Meldungen/Newsletter/2014-01_thema5.html

An­trag auf Er­tei­lung ei­ner Selbst­aus­kunft nach § 19 NWRG

Für ei­ne Aus­kunft über die zu Ih­rer Per­son im Na­tio­na­len Waf­fen­re­gis­ter ge­spei­cher­ten Da­ten nach § 19 NWRG (Selbst­aus­kunft) be­nut­zen Sie bit­te den An­trag Aus­kunft über mei­ne Per­son.

 

 

Dauert nicht allzu lange und dann hast Du was zu lesen: nicht nur was Du hast (bzw. was registriert ist), sondern auch wieso (Sportlich, Jagdlich) usw...

 

Ist sogar kostenfrei

 

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Manue_:

Hallo,

 

ja, beim BVA: https://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_S/NWR/Meldungen/Newsletter/2014-01_thema5.html

An­trag auf Er­tei­lung ei­ner Selbst­aus­kunft nach § 19 NWRG

Für ei­ne Aus­kunft über die zu Ih­rer Per­son im Na­tio­na­len Waf­fen­re­gis­ter ge­spei­cher­ten Da­ten nach § 19 NWRG (Selbst­aus­kunft) be­nut­zen Sie bit­te den An­trag Aus­kunft über mei­ne Per­son.

 

 

Dauert nicht allzu lange und dann hast Du was zu lesen: nicht nur was Du hast (bzw. was registriert ist), sondern auch wieso (Sportlich, Jagdlich) usw...

 

Ist sogar kostenfrei

 

 

 

Ich bin begeistert! Das ist ja sogar noch besser als erwartet! (Weil kostenfrei ;-) ) Okay, dann muss ich gar nicht in die Papierversion im LKA gucken können, denn da dürfte ja auch nicht wesentlich mehr drinstehen als im NWR-Auszug. Vielen Dank!

 

LARgeGun

Geschrieben (bearbeitet)

Ja. Es haben sogar einige dazu geschrieben.

Was soll daran bedenklich sein?

Die bemerkten Fehler kann man ja mal anmerken.

Bei mir waren es einige.

Man kann aber auch einfach zu seinem SB gehen. Der wird dazu nämlich sowieso vom BVA angeschrieben.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb IMI:

Ist es schlau dort anzufragen? Oder bedenkenlos...

Gibt's hier User, die schon angefragt haben?

 

Klar ist das bedenkenlos, hast ja einen Rechtsanspruch drauf.

Habe ich auch Interessehalber schon mal gemacht.

 

EDIT:

Ja, die Fehler da drin häufen sich mit der "Karriere". :king:

Bearbeitet von Sebastians
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Sebastians:

 

Klar ist das bedenkenlos, hast ja einen Rechtsanspruch drauf.

Habe ich auch Interessehalber schon mal gemacht.

 

EDIT:

Ja, die Fehler da drin häufen sich mit der "Karriere". :king:

 

Das ist für mich eine sehr wichtige Information, vielen Dank! Damit ist meine Akte wohl kein Einzelfall, wenn ihr hier gleich so früh im Diskussionsverlauf ähnliche Erlebnisse berichten könnt. Gut zu wissen!

 

LARgeGun

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Sebastians:

Ja, die Fehler da drin häufen sich mit der "Karriere". :king:

 

... leider ja... und die Bereinigung kann etwas Zeit im Anspruch nehmen (vor allem bei Umzüge verbunden mit Wechselnder Waffenbehörden)...

Geschrieben

Eine Behörde führte mal in einer Akte mich und eine namensgleiche zweite Person. 

Brachte auch Probleme mit sich, da die Behörden Mitarbeiter behaupteten ich hätte Waffe XY in meinem Besitz was freilich nicht stimmte. :help:

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb LARgeGun:

Ich bin begeistert!

 

Das, was im NWR abgelegt ist, kannst Du auch in Deiner/Deinen WBK(s) nachlesen.

Viel interessanter ist Deine Akte bei Deiner zuständigen Erlaubnisbehörde, inkl. eingeholter Auskünfte, behördeninternem Schriftverkehr, handschriftlicher Notizen von Sachbearbeitern, fehlenden Nachweisen wie z.B. Kopien von Prüfungszeugnissen etc.

Da tun sich manchmal Abgründe auf.

Mir sind allerdings aus dem Bekanntenkreis 2 Fälle bekannt, in denen die Akteneinsicht erst eingeklagt werden musste, weil die Behörde dieses zunächst verweigerte.

 

CM

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb Manue_:

Hallo,

 

ja, beim BVA: https://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_S/NWR/Meldungen/Newsletter/2014-01_thema5.html

An­trag auf Er­tei­lung ei­ner Selbst­aus­kunft nach § 19 NWRG

Für ei­ne Aus­kunft über die zu Ih­rer Per­son im Na­tio­na­len Waf­fen­re­gis­ter ge­spei­cher­ten Da­ten nach § 19 NWRG (Selbst­aus­kunft) be­nut­zen Sie bit­te den An­trag Aus­kunft über mei­ne Per­son.

 

 

Dauert nicht allzu lange und dann hast Du was zu lesen: nicht nur was Du hast (bzw. was registriert ist), sondern auch wieso (Sportlich, Jagdlich) usw...

 

Ist sogar kostenfrei

 

 

 

O.K., aber für was sollte das denn gut sein? Kostenfrei?

Wenn ich sehe was für´n Aufwand. Muß zur Behörde wegen der beglaubigten Unterschrift.

???????

Geschrieben
Gerade eben schrieb cartridgemaster:

 

Das, was im NWR abgelegt ist, kannst Du auch in Deiner/Deinen WBK(s) nachlesen.

 

Wenn es denn deckungsgleich ist mit den Eintragungen in meinen Erlaubnissen ;-)

 

Gerade eben schrieb cartridgemaster:

Viel interessanter ist Deine Akte bei Deiner zuständigen Erlaubnisbehörde, inkl. eingeholter Auskünfte, behördeninternem Schriftverkehr, handschriftlicher Notizen von Sachbearbeitern, fehlenden Nachweisen wie z.B. Kopien von Prüfungszeugnissen etc.

Da tun sich manchmal Abgründe auf.

Mir sind allerdings aus dem Bekanntenkreis 2 Fälle bekannt, in denen die Akteneinsicht erst eingeklagt werden musste, weil die Behörde dieses zunächst verweigerte.

 

CM

 

In der Tat. Diesen Ansatz meinte ich ja auch zu Beginn, aber ein kostenloser NWR-Auszug ist schon mal ein guter Anfang. Klar, ins LKA spazieren, die oder den SB/in begrüßen und mal ins Papier schauen: interessante Idee, keine Frage. Aber wenn das wieder nur Ärger in Richtung Klagebestrebungen zur Folge hat, muß man sich den Aufwand vorher gut überlegen. So wichtig ist es bei mir nun nicht, es gibt auch gar keinen konkreten Anlaß für zeitnahe Einsicht ins LKA-Konvolut, jenseits der reinen Neugier.

 

So bin ich zumindest schon mal zufrieden: NWR-Auszug ist kostenlos, kann man zur Gegenprüfung mal nach Hause kommen lassen. LKA-Akteneinsicht wäre, da bin ich mir sicher, eine andere Hausnummer und das will - wie so oft im Leben - wohlüberlegt sein. Erfahrungswerte sind - von denen, die es schon mal gemacht haben - natürlich hochwillkommen. Stichwort: Neugier ;-)

 

LARgeGun

Geschrieben

Mit der Selbstauskunft in NWR erhälst du "keine" Akteneinsicht sondern nur eine Mitteilung zu den zu deiner Person gespeicherten Datensätze!

 

Die Einsicht in die von der Behörde geführte Waffenakte ist im § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzt - VwVfG geregelt:  https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/VwVfG.pdf

 

Demnach gibt es Akteneinsicht nur in der Behörde und dies nur bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 52 Minuten schrieb cartridgemaster:

Das, was im NWR abgelegt ist, kannst Du auch in Deiner/Deinen WBK(s) nachlesen.

Das stimmt so (noch) nicht.

 

Den NWR-Auszug kann auch der SB ausdrucken.

Bearbeitet von erstezw
Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb LARgeGun:

LKA-Akteneinsicht wäre, da bin ich mir sicher, eine andere Hausnummer und das will - wie so oft im Leben - wohlüberlegt sein.

Das klingt nur so wichtig. Woanders heißt dieses "LKA" Ordungsamt der Stadt- oder Kreisverwaltung.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb erstezw:

Das klingt nur so wichtig. Woanders heißt dieses "LKA" Ordungsamt der Stadt- oder Kreisverwaltung.

 

Richtig. Steht so auch in meiner WBK als erstausstellende Behörde, welche nicht das LKA Berlin ist ;-) Mir ging es nur darum: einen Brief an eine Verwaltung zu schicken, die den Registerauszug kostenlos und geplant anbietet, ist das eine. Eine Akteneinsicht in "Live-Akten", gerade bei einer Waffenbehörde, ist - in meinen Augen - das andere. Ersteres ist (wie hier schon erwähnt wurde) ein recht unkompliziertes Recht, das leicht wahrzunehmen ist. Letzteres riecht für mich schon wieder nach ... nun, sagen wir: Engagement. Ich hab mit dem LKA 553 in Berlin nur positive, vorsichtiger formuliert: mindestens neutrale, definitiv noch nie schlechte Erfahrungen gemacht. Aber ich kenne (dank eigener Involvierung) auch die Behördenwelt und das Thema Akteneinsicht recht gut, deshalb sortiere ich das eben etwas anders ein. Ist vielleicht auch eine Charakterfrage oder altersbedingte Bocklosigkeit, aber heute denke ich mir oft: ach ... lass gut sein ... :-) Hätte es hier einen standardisierten und erprobten (= von euch für gut befundenen) und darüber hinaus vielleicht noch freundlichen Weg gegeben (bspw. Termin beim LKA-Datenschutzbeauftragten und dann Akteneinsicht in dessen Büro), dann wäre das wieder interessant geworden. Aber solange das fehlt, möchte ich keine unnötigen Fässer öffnen. Später vielleicht :-)

 

LARgeGun

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb cartridgemaster:

 

Das, was im NWR abgelegt ist, kannst Du auch in Deiner/Deinen WBK(s) nachlesen.

Dem ist leider nicht so.

Im Register steht ein wenig mehr und es ist auch nicht unbedingt deckungsgleich mit deiner WBK ;)

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb schiiter:

... es ist auch nicht unbedingt deckungsgleich mit Deiner WBK.

 

Ja, das stimmt.

Es ist oftmals höchst verwunderlich, welch seltsame Verwandlung ein älterer WBK-Eintrag im Rahmen des manuellen Datentranfers der Behörden in das NWR erfahren hat.

Mein lustigstes Beispiel ist immer noch die handschriftlich eingetragene Kaliberbezeichnung "12GA" in der WBK, aus der im NWR die Waffennummer "126A" wurde (nein, das ist kein Joke!).

So gibt es im NWR auch eine Vielzahl von 98er Karabinern mit der gleichen Waffennummer, weil die Datensystematik des NWR den Eintrag der ergänzenden Herstellerkennzeichnung, z.B. "byf" o.ä., nicht erlaubt.

Die Liste derartiger Kuriositäten ist sehr lang.

 

CM

 

 

Geschrieben

Manch Langwaffenwechselsystem mutierte auch zum Kurzwaffennwechselsystem ;) ohne vorhandene passende Kurzwaffe

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb lastunas:

 

....2  Schützenkollegen hats ermittelt, einer hatte ne Schachtel KK im unverschlossenen Transportkoffer

 

Kontrolle des Transportvorgangs?

Oder nehmen die bei ihren Aufbewahrungs-Kontrollen (§ 36 WaffG) auch die Kontrolle herumstehender Transportkoffer vor...?

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb karlyman:

 

Kontrolle des Transportvorgangs?

Oder nehmen die bei ihren Aufbewahrungs-Kontrollen (§ 36 WaffG) auch die Kontrolle herumstehender Transportkoffer vor...?

Haben rumstehenden Transportkoffer geöffnet, war unverschlossen und die Muni drinn.

Geschrieben

Befugnis haben sie nur zur Kontrolle der eigentlichen Aufbewahrungsbehältnisse.

Das Öffnen "rumstehender" sonstiger Behälter, Schränke etc. fällt nicht darunter.

Wenn man das als Kontrollierter zulässt, na, dann lässt man es eben zu.  

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