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IGNORED

Schießen im Feuerwehreinsatz


Commerzgandalf

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Hi, das ist jetzt eine ernst gemeinte Frage, also nicht gleich mit dem Kopf schütteln und sagen ich hab sie nicht mehr alle. (Das weiß ich nämlich selber)

 

Folgendes Szenario.

Feuerwehr wird alarmiert und findet an der Einsatzstelle eine schwarzen Zylindrischen Drucktank vor (Volumen ca 100l)

Dieser hat einen kleine Haarriss und dort strömt es munter aus, ein zudrehen der Flasche ist nicht möglich, Gasmessungen haben ergeben das es sich wohl um Methan handeln könnte.

Die Flasche ist fast Voll, da sie zu ca 4/5 vereist ist. Sie liegt außerhalb von Wohngebieten, es ist aber nicht auszuschließen das der dumme Bürger mal seine Kippe hinwirft. Ein Abtransport ist auch ausgeschlossen da die Gefahr der Funkenbildung als zu hoch eingeschätzt wird. Das kontrollierte abströmen lassen würde über 24h dauern.

 

Wenn man aus sicherer Entfernung diesen Behälter kontrolliert zerschießt würde das Gas schlagartig ausströmen und die Gefahr wäre beseitigt.

Nur ist das rechtlich zulässig? Die Feuerwehr selber hat keine Waffen, aber Kamerad X hat welche. Die Polizei traut sich nicht und hat auch nur 9mm Waffen.

Wer darf sowas entscheiden? Im Brandschutz und Hilfeleistungsgesetzt LSA steht das der Einsatzleiter der Feuerwehr sofern es dem Einsatzerfolg dienlich ist, Personen zum Dienst verpflichten und auch Eigentum welches zum Erreichen des Einsatzzieles erforderlich ist darf. Hierbei ist auf die Verhältnismäßigkeit zu achten.

 

Bearbeitet von Commerzgandalf
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vor 6 Minuten schrieb Commerzgandalf:

Wenn man aus sicherer Entfernung diesen Behälter kontrolliert zerschießt würde das Gas schlagartig ausströmen und die Gefahr wäre beseitigt.

 

Könnte das eine mächtige Explosion geben? Wer von den Anwesenden kann das mit Sicherheit beurteilen? Unabhängig davon ob rechtlich zulässig oder nicht.

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Messungen haben ergeben das nur direkt an der Leckage eine explosionsfähiges Gemisch vorhanden ist. Schon 30cm davon entfernt war nicht mehr zu messen. Eine Person vom Gasnotdienst sagte es gibt nur eine Brandgefahr, wenn es brennt, dann entzündet sich lediglich das Gas an der Leckagestelle. Mit einer Explosion ist erst nach längerer Hitzeeinwirkung zu rechnen. (Löschmittel waren vorhanden) Der Flaschendruch wurde mit 15 bar angegeben.

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vor 12 Minuten schrieb Commerzgandalf:

würde das Gas schlagartig ausströmen

 

Hört sich explosiv an, inkl. Splitter, die kilometerweit fliegen können usw.

 

vor 13 Minuten schrieb Commerzgandalf:

Hierbei ist auf die Verhältnismäßigkeit zu achten.

 

Warscheinlich wird eher der Bereich gesperrt werden und eben 24 h überwacht, anstatt obige Risiken einzugehen.

 

 

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100l das ist doch nix, und dauert nicht Stunden. So wie du das beschreibst wirft da keiner ne Kippe hin da außerhalb und ausserdem abgesperrt wird. Ob eine Kippe das entzündet sei auch mal dahingestellt. Ausströmendes Gas würde zudem niedergeschlagen, verwirrbelt oder so mit einem Sprühstrahl. 

Aufschießen von Druckbehältern wird bei Acetylen Gasflaschen in Erwägung gezogen. Hierbei handelt es sich aber um eine ganz besondere Gefahr. Hier wiederrum muss man fragen wer von uns soll die passende Munition dafür besitzen. 

Mir ist kein Fall bekannt wo das bei Acetylen schon mal gemacht wurde. Und die Polizei hat sich zu trauen, geeignete Munition vorausgesetzt, also eh SEK......

 

P.S. eine brennende Gasflamme lässt man insofern keine andere Gefahr besteht immer brennen.

Bearbeitet von callahan44er
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vor 5 Minuten schrieb Suerlaenner:

 

Für die ist es keine Seltenheit das Ventil einer Gasflasche gezielt von der Flasche zu trennen.

Erzähl mal ....womit unter Einsatz welcher Munition ?

Wieso "das Ventil trennen" wenn das penetrieren des Behälters wesentlich einfacher ist??????

Bearbeitet von chapmen
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vor 1 Minute schrieb callahan44er:

100l das ist doch nix, und dauert nicht Stunden. So wie du das beschreibst wirft da keiner ne Kippe hin da außerhalb und ausserdem abgesperrt wird. Ob eine Kippe das entzündet sei auch mal dahingestellt.

Glaub mir es hat so lange gedauert! Und wenn du wüstest mit was für bescheuerten Menschen man es in Feuerwehreinsätzen zu hat, dann würdest du nicht sagen das dort keiner ne Kippe hinschmeißt und absperren reicht. Die Leute fahren mit ihren PKW durch Absperrungen durch und versuchen sich an Einsatzfahrzeugen vorbei so quälen, da kann es schon mal vorkommen das dass Fahrzeug an der Drehleiter entlang schrammt.

 

 

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vor 6 Minuten schrieb Commerzgandalf:

Messungen haben ergeben das nur direkt an der Leckage eine explosionsfähiges Gemisch vorhanden ist. Schon 30cm davon entfernt war nicht mehr zu messen.

 Na dann ist doch alles Prima. Abströmen lassen und gut. Wenn's dauert, dauerts hat........

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vor 2 Minuten schrieb Commerzgandalf:

Glaub mir es hat so lange gedauert! Und wenn du wüstest mit was für bescheuerten Menschen man es in Feuerwehreinsätzen zu hat, dann würdest du nicht sagen das dort keiner ne Kippe hinschmeißt und absperren reicht. Die Leute fahren mit ihren PKW durch Absperrungen durch und versuchen sich an Einsatzfahrzeugen vorbei so quälen, da kann es schon mal vorkommen das dass Fahrzeug an der Drehleiter entlang schrammt.

 

 

Glaube mir, ich weiß das!

 

Und du schreibst selber. Ex Gefahr nur direkt an der Austrittsstelle......also, so what.

Bearbeitet von callahan44er
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vor 41 Minuten schrieb Commerzgandalf:

Die Feuerwehr selber hat keine Waffen, aber Kamerad X hat welche. Die Polizei traut sich nicht und hat auch nur 9mm Waffen.

 

Ich hatte in ganz jungen Jahren, während einer Berufsausbildung, den Staplerführerschein gemacht.
Seither habe ich das in allen Firmen, wo ich tätig war, verschwiegen.
Hat mir eine Menge "kannst Du mal schnell" und wahrscheinlich auch Ärger erspart.

 

Darum und wenn es einen jungen, übermotivierten, Kameraden noch so in den Fingern juckt (alte Hasen sind vernünftig und kommen eigentlich gar nicht mehr auf solche Ideen): Ich würde es sein lassen.

Wer haftet, wenn was passiert? Was ist los, wenn sich Nachbarn und Insassen der Kindergartengruppe "Räuber Hotzenplotz" bedroht fühlten?
Was ist, wenn durch das Knalltrauma das letzte, noch lebende Exemplar der Rüsselzahnfledermaus von uns geht? Nicht vergessen, wir leben hier in Nannystan und der mündige Bürger will das auch so und wird das am 24.09.2017 auch wieder bestätigen.


Warum soll ein LWB mit seiner privaten Waffe was machen, was sich die Profis von der Polizei nicht trauen (das die nur 9mm haben ist gelogen und die werden auch wissen, warum sie geflunkert haben).

 

Zitat

Wer entscheidet das

 

 

Immer der Vorgesetzte. Am besten einer aus einer anderen Dienststelle oder irgendeinem Ministerium.
Bis Letzterer eine Entscheidung getroffen hat, dürfte die Gasbuddel so oder so keine Gefahr mehr darstellen.

 

BTW gab es in der Vergangenheit anscheinend wirklich Fälle, wo das SEK sowas gemacht hat. Auf eine Gasflasche schießen kann zu deren Umsetzung führen oder dazu, dass sie mit "Düsenantrieb" durch die Gegend fliegt.
Zulässig ist das nur in einer Umgebung, bei der es auch egal wäre wenn sie von selbst explodiert.

Einfach mal drüber nachdenken.

 

Bearbeitet von chief wiggum
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vor einer Stunde schrieb Commerzgandalf:

Wenn man aus sicherer Entfernung diesen Behälter kontrolliert zerschießt würde das Gas schlagartig ausströmen und die Gefahr wäre beseitigt.

 

Schon erlebt. War ein Werkstattbrand. Gasflasche war Acetylen.

Geschossen hat ein angehöriger der Bereitschaftspolizei oder SEK?

Mit einem Gewehr das ich nicht kenne - (zu diesem Zeitpunkt haben mich Waffen noch nicht interessiert, ist ja schon ein paar Sonnenumrundungen her)

Bearbeitet von Meckii
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Jetzt verarscht mich doch nicht , sonst hole ich meine Mama !

Nee , jetzt mal im ernst , ich dachte die schlummern da aus RAF Zeiten (zumindest in West Germany) und manchmal müsste ja auch ein Rind erschossen werden, meistens nehmen sie dann trotzdem die mp5^^, pro Kuh ein Magazin.

 

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