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IGNORED

WBK voll, trotzdem Wechselsystem erwerbbar ?


Sebastians

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vor 31 Minuten schrieb CZM52:

Ist ja nicht dein Problem 

er begeht den Verstoß, du meldest regulär den Erwerb auf deiner Behörde 

 

 

eintragen muss nur der gewerbliche Verkäufer in manchen fällen, klare Sache 

Zum einem meinte ich das.

 

das andere ist neunmal die rechtliche Sache, aber wenn er nicht einträgt gilt das oben zitierte.....

 

und ob ob er muss ist unbestritten.... genau wie das es manche nicht machen 

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vor 8 Minuten schrieb CZM52:

Zum einem meinte ich das.

 

das andere ist neunmal die rechtliche Sache, aber wenn er nicht einträgt gilt das oben zitierte.....

 

und ob ob er muss ist unbestritten.... genau wie das es manche nicht machen 

 

Aha, langsam werde wir uns einig - v.a. dass es manche nicht machen.

 

Und daher ist es doch nicht immer so:

 

vor 2 Stunden schrieb CZM52:

...

relativ klar ist, das ein Erwerb mit Voreintrag eingetragen werden muss, quasi der Voreintrag entwertet wird

 

Weil eben oft nicht eingetragen wird, und somit der Voreintrag eben nicht entwertet wird.

Und von Privat nicht eingetragen werden darf...

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Gerade eben schrieb IMI:

 

Aha, langsam werde wir uns einig - v.a. dass es manche nicht machen.

 

Und daher ist es doch nicht immer so:

 

 

Weil eben oft nicht eingetragen wird, und somit der Voreintrag eben nicht entwertet wird.

Und von Privat nicht eingetragen werden darf...

Das bezieht sich nur auf gewerblich, darum ging es ja

 

 

und es ist und bleibt ein muss.... wenn der Gewerbetreibende das nicht tut, begeht er einen Vetstoss gegen das WaffG 

 

 

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Am 5.8.2017 um 23:49 schrieb CZM52:

und es ist und bleibt ein muss.... wenn der Gewerbetreibende das nicht tut, begeht er einen Vetstoss gegen das WaffG 

Wo soll er den bei einer vollen WBK eintragen ? Kaufvertrag machen und damit aufs Amt. Hat bei Sebastian jetzt geklappt und bei mir auch schon. Alternative wäre nicht verkaufen. Auch blöd...zur Not soll der auf dem zuständigen Amt anrufen und sich das OK holen. Gibt Ämter die WOLLEN gar nicht das der Händler einträgt. Die machen das lieber selber.....................

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vor 3 Minuten schrieb PetMan:

Gibt Ämter die WOLLEN gar nicht das der Händler einträgt. Die machen das lieber selber

 

Jipp, die gibts auch.

Meinem Stammhändler am Wohnort und der Behörde ist es eigentlich egal, wer einträgt, die sind in dem Punkt recht locker. In anderen Punkten dafür nicht.

 

Bevor ihr das aber genauso macht, kann nicht schaden, sowas im Vorfeld abzuklären, anstatt später zu schwitzen.

Vielleicht ist es bei euch anders geregelt...

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vor einer Stunde schrieb PetMan:

Wo soll er den bei einer vollen WBK eintragen ? Kaufvertrag machen und damit aufs Amt. Hat bei Sebastian jetzt geklappt und bei mir auch schon. Alternative wäre nicht verkaufen. Auch blöd...zur Not soll der auf dem zuständigen Amt anrufen und sich das OK holen. Gibt Ämter die WOLLEN gar nicht das der Händler einträgt. Die machen das lieber selber.....................

 

 

Nicht immer alles wild zusammenwerfen

 

eine Waffe mit Voreintrag muss eingetragen werden

 

 

 

was manche Ämter wollen ist mir egal, es gilt neunmal das WaffG 

 

 

andondten kann kann das ja auch jeder machen wie er meint 

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vor 1 Stunde schrieb CZM52:

was manche Ämter wollen ist mir egal, es gilt neunmal das WaffG

Stimmt, aber inzwischen habe ich doch viel Verständniss für Ämter, die eine Eintragung lieber selbst vornehmen. Bei mir wurde jetzt bei mindestens 2 Schalldämpfern ein Kaliber eingetragen und jedes mal ärgert sich der Sachbearbeiter und streicht das Kaliber wieder raus.

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  • 2 Wochen später...
Am ‎04‎.‎08‎.‎2017 um 23:01 schrieb rwlturtle:

Das bringt dann echte Stilblüten hervor, so schrieb das PP Köln auf die Rückseite einer WBK:

 

Das unter Nummer 4 eingetragene Wechselsystem gehört zur unter Nr. 5 eingetragenen Pistole der WBK 4711(D) PP Aachen.

 

Rock`n Roll

Total unsinnig, da schlichtweg zu prüfen ist, ob eine Grundwaffe bereits eingetragen ist. Auf der WBK selbst dokumentieren muss man das aber nicht. Auch im NWR soll tunlichst von solchen Bemerkungen abgesehen werden.

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Am ‎05‎.‎08‎.‎2017 um 09:54 schrieb Philipp:

Die gibt es schon. Ergibt sich aus §34 Abs. 2:

 

Nur kann er das halt nicht, wenn die WBK "voll" ist.

Oder wenn er nur eine Kopie in Händen hält. So mancher Waffenbehörde ist es viel lieber, wenn generell nur sie selbst die Eintragungen vornimmt, da somit stets nwr-konforme Eintragung erfolgt und sich Handschrift- oder Schreibmaschinentext in einem amtlichen Formular nicht so wirklich gut machen...

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Am ‎05‎.‎08‎.‎2017 um 11:19 schrieb IMI:

Ne grüne WBK ohne einen Waffeneintrag?

Definitiv rechtlich so nicht möglich, nur bei einer gelben WBK (die für sich unter Beachtung des Erwerbsstreckungsgebotes eine allgemeine Erwerbserlaubnis darstellt) oder natürlich auch bei der roten WBK.

Zum rechtmäßigen Erwerb eines WS genügt eine volle WBK, in der die Grundwaffe eingetragen ist. Innerhalb von zwei Wochen wird dann die Ausstellung einer Folge-WBK zur Registrierung des WS beantragt. So läuft es richtig.

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vor 6 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Oder wenn er nur eine Kopie in Händen hält. So mancher Waffenbehörde ist es viel lieber, wenn generell nur sie selbst die Eintragungen vornimmt, da somit stets nwr-konforme Eintragung erfolgt und sich Handschrift- oder Schreibmaschinentext in einem amtlichen Formular nicht so wirklich gut machen...

 

Und die Behörden die selber noch handschriftlich oder mit Schreibmaschine eintragen?

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vor 29 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Die machen ihre Arbeit nicht gut. :-) Im heutigen Zeitalter schlichtweg eine Lachnummer ! Jede muss schon wegen dem NWR ein Waffenprogramm haben.

  

 

Paar Einträge als Highlight...... handschriftlich bzw. Hightech Schreibmaschine aus Juli und August 2017:

 

-Sportpistole 9mm

-Sportpistole .22 ( ohne weitere wie lfb)

-Selbstladebüchse .22lr

 

 

Soviel zur Theorie und Praxis

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Ich habe Anfang des Jahres erstmals eine gelbe und grüne WBK ausgestellt bekommen. Die Grüne mit dem Computer ausgedruckt, die Gelbe handschriftlich (Waffendaten waren jeweils vorab bekannt). Und warum die WBKen 14 Tage zum Erwerbsdatum zurückdatiert waren, erschliesst sich mir auch nicht.

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