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IGNORED

WBK voll, trotzdem Wechselsystem erwerbbar ?


Sebastians

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vor 9 Stunden schrieb PetMan:

Nur weil die WBK nur 8 Spalten hat wird sie ja nicht ungültig wenn sie voll ist.

 

 

...Zeilen .... ;)

 

 

 

ausserdem ist die Erwerbserlaubnis "immateriell", die WBK dokumentiert diese lediglich und stellt sie nicht per se dar. die Erlaubnis besteht auch ohne diesen Fetzen farbigen Papiers.

Bearbeitet von alzi
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vor 10 Stunden schrieb Sebastians:

Also gibt es keine Pflicht des Verkäufers bei Kauf vor-Ort direkt einzutragen ?

Die gibt es schon. Ergibt sich aus §34 Abs. 2:

Zitat

(2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1 [Waffenhandels- und Herstellungserlaubnisse], der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

 

Nur kann er das halt nicht, wenn die WBK "voll" ist.

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Bei uns auf dem Amt gibt es keine leere neue WBK wenn die alte voll ist. Weder Grün noch Gelb. Bei Grün entweder Voreintrag beantragen oder wie hier bei einem WS einfach kaufen und dann in eine neue Eintragen lassen. Gelb voll mit Kaufvertrag hin und die Waffe in eine neue WBK eintragen lassen.Bis vor ein paar Jahren wollten die sogar wenn die Gelbe voll war einen neuen Antrag auf eine Gelbe sehen. Hat mich Monate und viele Nerven gekostet einen Meinungsaustausch hin zu bekommen. Am ende waren sie dann meiner Meinung....................

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vor einer Stunde schrieb IMI:

@CZM52

 

Und was tun, wenn der Versandhändler sich weigert, in die WBK einzutragen?

 

Weiterer Fall: Der Kauf von Privat, dann darf der Erwerb wie (Du sagst) gar nicht zum entwerten des Voreintrages eingetragen werden.

Ist ja nicht dein Problem 

er begeht den Verstoß, du meldest regulär den Erwerb auf deiner Behörde 

 

 

eintragen muss nur der gewerbliche Verkäufer in manchen fällen, klare Sache 

Bearbeitet von CZM52
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vor 5 Minuten schrieb CZM52:

Was ist mit nicht klar?

Na, dass es auch passieren kann, dass der Büchsenmacher beispielsweise sich weigert einzutragen.

 

Bestätigst Du ja hier: Du sagst:

vor 2 Stunden schrieb CZM52:

...

relativ klar ist, das ein Erwerb mit Voreintrag eingetragen werden muss, quasi der Voreintrag entwertet wird

 

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vor 2 Minuten schrieb CZM52:

Aha

 

ist genau das was P22 auch schreibt....

 

aber er wenn du meinst 

 

Sicher?

Hier nochmal das Zitat mit Pünktchen:

vor 2 Stunden schrieb CZM52:

...

relativ klar ist, das ein Erwerb mit Voreintrag eingetragen werden muss, quasi der Voreintrag entwertet wird

 

Hier das ganze Zitat:

vor 2 Stunden schrieb CZM52:

Über den Eintrag auf Gelb oder ein WS kann man streiten 

 

relativ klar ist, das ein Erwerb mit Voreintrag eingetragen werden muss, quasi der Voreintrag entwertet wird

 

Wenn Du meinst, dass das das gleiche wie von P22 ist...?!

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