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IGNORED

Langwaffenmunition Eintrag in WBK verweigert


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Am 25.7.2017 um 13:36 schrieb Empty8sh:

Ich beantrage meinen 3-JJS immer mindestens ein halbes Jahr im Voraus. Meist so im November des Jahres davor. Dann gibt es keine Zeitprobleme.

 

Wow.

 

Ich sehe immer wieder, dass unser Landkreis in Rhld-Pfalz, trotz doppelter SPD-Abdeckung (Land und Landrat), ein Paradies ist.

Auf die Kreisverwaltung gehen, mündliche Bitte um Verlängerung, kleiner Plausch und Tschüß. Die längste Wartezeit entsteht durch das Warten darauf, dass die Tinte trocken wird bevor man den Schein wieder zuklappt.

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb schoenauer:

Auf die Kreisverwaltung gehen, mündliche Bitte um Verlängerung, kleiner Plausch und Tschüß. Die längste Wartezeit entsteht durch das Warten darauf, dass die Tinte trocken wird bevor man den Schein wieder zuklappt.

 

Dito Untere Jagdbehörde Wuppertal......

Geschrieben
Am 29.7.2017 um 16:49 schrieb schoenauer:

 

Wow.

 

Ich sehe immer wieder, dass unser Landkreis in Rhld-Pfalz, trotz doppelter SPD-Abdeckung (Land und Landrat), ein Paradies ist.

Auf die Kreisverwaltung gehen, mündliche Bitte um Verlängerung, kleiner Plausch und Tschüß. Die längste Wartezeit entsteht durch das Warten darauf, dass die Tinte trocken wird bevor man den Schein wieder zuklappt.

 

 

Ich sage nicht, dass das in Bayern nötig ist. Es ,macht die Sache nur viel einfacher und kostet nicht mehr ;)

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb schoenauer:

Erhöht tatsächlich nicht die Wartezeit, weil das später per Überweisung geschieht. :hi:

 

EC cash.....

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
Am ‎29‎.‎07‎.‎2017 um 11:25 schrieb schmitz75:

Es gibt auch noch einen anderen Grund das eintragen zu lassen.

Wer weiß ob der Langwaffenmunitionserwerb mit Jagdschein nicht irgendwann gestrichen wird. Dann kann ich die alle nachtragen lassen und muss für jeden Eintrag 15€ bezahlen, zusammen mit dem Waffeneintrag wäre es umsonst gewesen.

Seltsamer Gedankengang. Auch die gelbe WBK könnte in Zukunft ja irgendwann mal nicht mehr automatisch eine MEB enthalten.

 

Zudem würde ein Munitionseintrag zusammen mit der Waffe die selbe Gebühr wie bei einer nachträglichen Eintragung verursachen.

 

Ich bleibe dabei: im Grundsatz muss ein JS vorhanden sein, um den Besitz von Langwaffenmunition zu legalisieren. Die MEB in der WBK kann aufgrund der klaren gesetzlichen Regelung nicht die Regel sein. Deshalb finde ich das Merkblatt der Stadt Hannover gar nicht gut (dass es ausgerechnet von dort kommt, wundert mich aufgrund meiner Erfahrungen mit dieser Stelle hingegen eher nicht...). Wer die Jagd nicht mehr ausübt und den JS nicht verlängert, braucht auch keine Munition mehr. Die kann man da ja zuvor rechtzeitig verschießen oder einem Berechtigten überlassen. Und zum Thema vergessen: so wichtige Termine wie JS-Verlängerung, Verlängerung Perso, 10-jährige Tetanusimpfung, TÜV-Termin für Auto etc. vermerkt man sich im Kalender oder besser noch den modernen Medien. Wo ist das Problem ?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Zudem würde ein Munitionseintrag zusammen mit der Waffe die selbe Gebühr wie bei einer nachträglichen Eintragung verursachen.

 

Das stimmt nicht, in NRW ist der Munitionseintrag kostenlos, wenn man gleichzeitig die Waffe eintragen lässt.

Zitat

26.11
Eintragung der Berechtigung zum Munitionserwerb in Form eines solchen Vermerks in der Waffenbesitzkarte (§ 10 Absatz 3 Satz 1 WaffG), soweit nicht gleichzeitig die Erlaubnis zum Besitz der Schusswaffe erteilt wird
Gebühr: Euro 15

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_anlage?p_id=20994

 

Die Verwaltungsvorschrift empfiehlt doch es einzutragen:

 

Zitat

Wegen des Rechts zum Besitz empfiehlt es sich für den Jäger zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten (z. B. in Fällen, in denen die Verlängerung eines Jagdscheins aus persönlichen Gründen zunächst nicht beantragt wird), die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Langwaffenmunition in die WBK eintragen zu lassen.

 

Bearbeitet von schmitz75
Geschrieben

Interessant mit der Unterscheidung in NRW. Lese ich so zum ersten mal und ist in BRD wohl einzigartig. :-)

 

Die Empfehlung in der VwV (schon die Wortwahl ist eine ganz andere als "soll", "muss", "ist zu" o.ä.) gilt aber nicht standardmäßig sondern nur für Sonderfälle. Und genau so ergibt es sich auch aus dem Erlass für BaWü. Wie schon gesagt wäre die gesetzliche Regelung sonst ad absurdum geführt.

 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Die Empfehlung in der VwV (schon die Wortwahl ist eine ganz andere als "soll", "muss", "ist zu" o.ä.) gilt aber nicht standardmäßig sondern nur für Sonderfälle. Und genau so ergibt es sich auch aus dem Erlass für BaWü.

 

Welche Sonderfälle sollen das denn sein? Ich lese da keine. Da steht "für den Jäger".

 

vor 11 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Wie schon gesagt wäre die gesetzliche Regelung sonst ad absurdum geführt.

 

Eine Regelung, dass ein Jäger eine potentielle Gefahr und deswegen waffenrechtlich unzuverlässig wird, weil ein auf einem Stück Papier aufgedrucktes Datum plötzlich kleiner als das aus Braunschweig verschickte Datum ist, eine solche Regelung ist absurd. Und da hat das BMI mal was vernünftiges in die Verwaltungsvorschrift geschrieben. Die wollten nämlich offensichtlich auf dem kurzen Dienstweg diese Absurdität aus der Welt schaffen. So rum wird ein Schuh draus.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb knight:

Und da hat das BMI mal was vernünftiges in die Verwaltungsvorschrift geschrieben. Die wollten nämlich offensichtlich auf dem kurzen Dienstweg diese Absurdität aus der Welt schaffen. So rum wird ein Schuh draus.

Nein, eine vernünftige Lösung wäre gewesen, wenn man das Ganze rechtlich sauber gelöst hätte. Ein MES berechtigt gemäß § 10 Abs. 3 WaffG nach Ablauf seiner Gültigkeit unbefristet zum Besitz von Restmunition. Gleiches hätte man doch auch problemlos für den JS regeln können, von mir aus ggf. nur befristet für sechs Monate. Schon müsste kein Jäger am 01.04. in Panik verfallen, wenn er denn mal die zeitnahe Verlängerung seines Jagdscheins vergessen hat. Aber nein, stattdessen wird in die WaffVwV so eine butterweiche Sch... reingeschrieben, mit der keiner so richtig was anfangen kann.

Geschrieben

Grundsätzlich Stimme ich dir zu. Wenn aber das Gesetz schon verkorkst ist (Fehler schon passiert), dann war es vom BMI vernünftig das in der VwV so gut es eben geht wieder gerade zu biegen.

 

Vernunft im WaffG ist aber eh nicht so leicht zu finden. <_<

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb knight:

Wenn aber das Gesetz schon verkorkst ist (Fehler schon passiert), dann war es vom BMI vernünftig das in der VwV so gut es eben geht wieder gerade zu biegen.

Sie haben ja nichts gerade gebogen. Statt "Es empfiehlt sich ..." hätten sie auch "Es wäre schön ..." oder sonst irgendeinen belanglosen Schmarrn in die WaffVwV reinschreiben können. Vor allem haben sie ja nicht mal dazugeschrieben, wie das praktisch funktionieren soll. Entweder, man hat einen gültigen Jagdschein, dann beantragt man eine zweite Erlaubnisse für den gleichen Sachverhalt oder man hat keinen gültigen Jagdschein, dann will man eine Erlaubnis, die über den eigentlichen Sinn hinausgeht und für die man eigentlich auch kein Bedürfnis hat. Beides ist, freundlich ausgedrückt, suboptimal.

Die sollen beim BMI ihren Job richtig machen und ggf. das WaffG entsprechend ändern und nicht versuchen, irgendwelche Stockfehler durch die Hintertür auszugleichen. Im Streitfall interessiert nämlich kein Verwaltungsgericht, was nachträglich in der WaffVwV hin- oder hergebogen wurde, da zählt nur, was im Gesetz steht. Dieser "Es empfiehlt sich..."-Schwachsinn hilft keinem, weder den Jägern, noch den Behörden.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb knight:

 

Welche Sonderfälle sollen das denn sein? Ich lese da keine. Da steht "für den Jäger".

 

Ein Beispiel ist im folgenden Klammervermerk aufgeführt. Wie bei jeder Bedürfnisprüfung ist auch hier der Einzelfall zu betrachten.

Geschrieben
Am 8/23/2017 um 08:18 schrieb Sachbearbeiter:

Wer die Jagd nicht mehr ausübt und den JS nicht verlängert, braucht auch keine Munition mehr.

 

Eine unsinnige Aussage. Schließlich kann man Munition auch zu Übungszwecken auf dem Schießstand verschießen. Schon rein aus Gründen des Tierschutzes ist es ratsam, das regelmäßig zu tun, wenn man gedenkt, irgendwann in Zukunft die Jagd ausüben zu wollen. Und der Erwerb auf dem Schießstand stellt für jagdliche Übungszwecke meist keine praktikable Alternative dar, wegen der Vielzahl von Kalibern und Produktionschargen.

 

Jemand, der von jetzt auf heute wieder Zeit und Gelegenheit hat, die Jagd auszuüben, kann sofort einen neuen JS lösen.

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