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IGNORED

WBK beantragen: Beabsichtigter Munitionserwerb


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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb P22:

Kommt auf die Formulare des jeweiligen Landesverbände an.

LV 7 im BDS verlangt genau die Bezeichnung. Das Formular vom BSV kenne ich auswendig nicht mehr....Schon lange nichts mehr beantragt dort... 

Beim BSV wird kein Hersteller eingetragen, hier das Formular: http://www.bsvleimen.de/waffenrecht.html?file=tl_files/bsv/content/PDFs/Formulare/Waffenrecht/01 Waffenantrag Gruene WBK.pdf

Btw. man sollte dort vielleicht mal wieder was beantragen, ist schon lange her :victory:

 

Ich denke aber dem TE seine Fragen wurden mittlerweile hinreichend beantwortet.

Geschrieben
Am 23.7.2017 um 19:37 schrieb PetMan:

Beim BDS LV 9 schicke ich auch den Antrag mit wenn ich die Bedürfnisbescheinigung will. Incl frankiertem Leerumschlag mit der Adresse der Waffenbehörde.  Das schickt dann der gute Mann vom BDS, danke Herr Woll, direkt an die Waffenbehörde, incl. des Bedürfnisses. Montags weggeschickt und i.d.R. hat gegen ende der Woche die Waffenbehörde alles komplett zusammen vorliegen. Finde ich gut...........

 

Was sagt der Datenschutz dazu?

 

Der LV erhebt hier Daten, die er zur Erteilung der Bescheinigung überhaupt nicht braucht.

 

Finde ich nicht gut.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Gruger:

 

Was sagt der Datenschutz dazu?

 

Der LV erhebt hier Daten, die er zur Erteilung der Bescheinigung überhaupt nicht braucht.

 

Finde ich nicht gut.

Welche? 

Und welche zwangsweise?

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Gruger:

Finde ich nicht gut.

Dann würde ich das an deiner Stelle nicht machen. ICH finde das gut, das ist für mich ein Service von dem sich andere eine Scheibe abschneiden können.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb erstezw:

Welche? 

Und welche zwangsweise?

 

Je nach Formular der Waffenbehörde Angaben über Krankheiten, Vorstrafen, Ort der Lagerung.

 

Wenn du das offen lässt, dann frage ich mich, warum der LV überhaupt das Formular haben will.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Gruger:

Angaben über Krankheiten, Vorstrafen, Ort der Lagerung.

Und was soll da Spannendes stehen außer "keine, keine, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen "?

Andernfalls kann man sich den Papierkrieg ja sowieso sparen. Wo dein Haus wohnt weiß der LV ja und dass du Waffen hast/ haben willst ja zwangsläufig auch.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Gruger:

Der LV erhebt hier Daten, die er zur Erteilung der Bescheinigung überhaupt nicht braucht.

 

Genauso unsinnig ist das Verlangen zur Vorlage von Kopien sämtlicher vorhandenen WBKs, wie es die Befürwortungsrichtlinien eines Verbandes vorschreiben.  :gaga:

 

CM

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb cartridgemaster:

 

Genauso unsinnig ist das Verlangen zur Vorlage von Kopien sämtlicher vorhandenen WBKs, wie es die Befürwortungsrichtlinien eines Verbandes vorschreiben.  :gaga:

 

CM

Woher soll der Verband sonst wissen, über welche Waffen der Antragsteller bereits konkret verfügt? Viele sind in mehreren Verbänden, sodass nicht jeder Antrag über einen Verband läuft.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten schrieb P22:

Woher soll der Verband sonst wissen, über welche Waffen der Antragsteller bereits konkret verfügt? Viele sind in mehreren Verbänden, sodass nicht jeder Antrag über einen Verband läuft.

Das brauch der Verband auch nicht wissen, denn er soll ja nur bestätigen das Schütze xy die beantragte Waffe für die Disziplin ABC benötigt. Welche Waffen der Schütze noch besitzt um bei anderen Verbänden irgendwelche Disziplinen zu schießen geht den Verband gar nichts an.

Eine solche Denkweise haben wir einer machtgeilen "Verbanselite" zu verdanken welche gern im vorauseilenden Gehorsam arbeitet.

Bearbeitet von norbi4570
Ergänzung
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb norbi4570:

Das brauch der Verband auch nicht wissen, denn er soll ja nur bestätigen das Schütze xy die beantragte Waffe für die Disziplin ABC benötigt. Welche Waffen der Schütze noch besitzt um bei anderen Verbänden irgendwelche Disziplinen zu schießen geht den Verband gar nichts an.

Doch, weil er bestätigen muss, dass der Antragsteller derzeit über keine Waffe verfügt, mit der er die beantragte Disziplin schießen kann. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb P22:

Doch, weil er bestätigen muss, dass der Antragsteller derzeit über keine Waffe verfügt, mit der er die beantragte Disziplin schießen kann. 

Versuche mal normal zu denken, warum beantrage ich die Waffe? Im Normalfall nicht nur wegen "habenwollen".

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb norbi4570:

Versuche mal normal zu denken, warum beantrage ich die Waffe? Im Normalfall nicht nur wegen "habenwollen".

Ehrenwerte Einstellung.

 

Und wer soll das jetzt prüfen? Der Verband kann/darf nur eine Bedürfnisbestätigung erstellen, wenn der Antragsteller über keine Schusswaffe für die beantragte Disziplin verfügt.

 

Das sollte einem als Normaldenkender einleuchten. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb P22:

Woher soll der Verband sonst wissen, über welche Waffen der Antragsteller bereits konkret verfügt? Viele sind in mehreren Verbänden, sodass nicht jeder Antrag über einen Verband läuft.

Das geht in dem Verband in dem ich Mitglied bin sogar soweit, dass auch alle erworbenen Waffen die man über das "Grüne Abitur" erworben hat

aufgelistet sein MÜSSEN.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 46 Minuten schrieb sonnyboy:

Das geht in dem Verband in dem ich Mitglied bin sogar soweit, dass auch alle erworbenen Waffen die man über das "Grüne Abitur" erworben hat

aufgelistet sein MÜSSEN.

Deshalb der 3. Satz in meinem ersten Posting dazu. Die Prüfung der ges. Vorgaben ist aber die Aufgabe der Behörden, nicht des Verbandes welche sich gerne vor den Karren spannen lassen.

Bearbeitet von norbi4570
Rechtschreibung
Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb P22:

"erforderlich"

 

Wenn ein Sportschütze in einer Kurzwaffendisziplin starten möchte, dann ist dazu der Erwerb einer Kurzwaffe "erforderlich", selbiges hat der Verband oder ein ihm angeschlossenes Organ zu bestätigen.

Weitergehende Fragen stellt die zuständige Erlaubnishehörde im Rahmen der ihr obliegenden sog. "Plausibilitätsprüfung".

Frage des Sachbearbeiters:

"Herr X., Sie beitzen bereits 2 Selbstladepistolen im Kaliber 9 mm, wozu brauchen Sie noch eine dritte Kurzwaffe in diesem Kaliber?"

Antwort:

"Waffe Nr. 1 wurde auf der Grundlage des § 13 (2) WaffG  erworben, sie wird im Rahmen meiner Jagdausübung als Kurzwaffe für Jagdschutz u. Fangschuss geführt und ist bauartbedingt nicht für das sportliche Schießen geeignet.

Waffe Nr. 2 wird als Sportwaffe in meinem DSB-Verein in der Disziplin "Sportpistole Großkaliber" geschossen, sie ist bauartbedingt für die Disziplin "Dienstpistole" im Y-Verband, dem ich ebenfalls angehöre, nicht zugelassen."

Sachbearbeiter:

"Vielen Dank (Bumms, Stempel), bitte gehen zur Kasse im zweiten Stock, ich fertige in der Zwischenzeit den Voreintrag in ihrer WBK."

 

Das ist der richtige Weg.

 

CM

Geschrieben (bearbeitet)

cm - auch wenn du über 12000 beiträge hast - ich will dir nicht zu nahe treten, aber überlegst du eigentlich im vorfeld was du schreibst ?

 

die verbände stehen seit der waffenrechtsänderung 2003 in der pflicht das "ERFORDERLICH" zu prüfen und gegebenenfalls zu bestätigen.

 

der sachbearbeiter vor ort hat überhaupt nicht die notwendigen kenntnisse und bewertungsmöglichkeiten der diversen und teilweis extrem unterschiedlich aufgestellen schiessportlichen verbände,  ob eine beantragte und / oder bereits vorhandene waffe nun notwendig, geeignet, sinnvoll oder auch nur zugelassen für eine bestimmte disziplin   ist !

Bearbeitet von Handgunner
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Handgunner:

die verbände stehen seit der waffenrechtsänderung 2003 in der pflicht das "ERFORDERLICH" zu prüfen und gegebenenfalls zu bestätigen.

Was haben die Verbände damals getan um soetwas zu verhindern ------------- nichts, es war denen Recht.

Geschrieben (bearbeitet)

verschwörungstheorien, die 2.......

 

die verbände stehen für den schiessport, sie bieten die anlagen, sie haben die sportordnungen auf den weg gebracht - was glaubst du, wer ist wohl daran mehr interessiert, dass die antragssteller , die für ihre sportausübung geeigneten waffen auch erwerben dürfen.... ?

 

ganz bestimmt die behörden - oder ?

 

glaubst du ernsthaft, für die schützen wäre es sinnvoller oder einfacher, wenn die bedürfnisprüfung über die behörden laufen würde ?

Bearbeitet von Handgunner
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb cartridgemaster:

 

Weitergehende Fragen stellt die zuständige Erlaubnishehörde im Rahmen der ihr obliegenden sog. "Plausibilitätsprüfung".

 

Nein, siehe § 14 WaffG. Nochmal langsam lesen und verstehen.

Die Regelung wurde gerade getroffen, um sich mit der Frage der Erforderlichkeit nicht in die Hände der jeweiligen Behörde begeben zu müssen - eine für uns Sportschützen positive Regelung! 

 

vor 16 Minuten schrieb cartridgemaster:

Das ist der richtige Weg.

 

Nein.

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