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Geschrieben
Am 8.6.2017 um 01:22 schrieb Sal-Peter:

Das Gleiche mit zwei studentischen Blankwaffen, eine scharf geschliffen, eine rein zum Training (stumpfe Klinge).

Wieso sollten Paukschläger (und Prunkschläger) Waffen sein?

Geschrieben

@ ALL

Das ist ja echt Schwachsinn von den Politikern, das man jetzt noch nicht mal mehr eine Luftpumpe, Vorderlader usw. an die Wand hängen darf mittels abschließbarer Wandhalterung!

Luftpumpen sind doch echt vergleichsweise Spielzeug!

 

Naja, mich schockt langsam nix mehr was die allgemeinen Verschärfungen des Waffengesetzes angehen, man kann sich da den Mund fusselig reden, denen mit zich Argumenten kommen, auf Statistiken verweisen usw.

Bringt alles nix!

Wenn das so weitergeht, dann schießen wir in zehn Jahren nur noch Luftgewehr und maximal KK.

 

Echt zum K****n und dabei sowieso völlig Sinnfrei!

 

Als ob wir was mit den Terroristen zu tun haben. Eine Frechheit ist das, das die uns mit denen quasi auf eine Stufe stellen!

 

Das alles wird doch nur gemacht, da sie uns am schnellsten Dingfest (Hauptsache möglichst schnell einen Sündenbock finden!)  machen können, nur um die Bevölkerung psydomässig zu beruhigen, das man ja was gemacht hätte. Von wegen höhere innere Sicherheit, bla, bla, bla und blub!!!!

Die sollten sich mal lieber um die wahren Problem kümmern, sprich Terrorbekämpfung und den damit verbundenen illegalen Waffen. Aber das bekommen sie ja nicht hin und deswegen müssen wir dran glauben!

 

Schönen Abend Euch!

 

VG

max

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb VP70Z:

Wieso sollten Paukschläger (und Prunkschläger) Waffen sein?

 

Der eine ist eine rasiermesserscharfe Mensurklinge mit ein paar unbedeutenden Scharten (von mir bzw. vom Schläger meines Paukanten) eingezogen in ein ausgemustertes Paukgefäß (dem Übungsgriff für diejenigen, die die Spezialvokabeln nicht kennen), der zweite ein stumpfer österreichischer Pauksäbel, den ich mal günstig ersteigert hatte.  
Ersterer definitiv eine Waffe, beim zweiten eher nein, aber Grauzone, da ich kein Jurist bin.

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Maxe1981:

Wenn das so weitergeht, dann schießen wir in zehn Jahren nur noch Luftgewehr und maximal KK.

 

Nö; Lichtgewehr/-pistole. Wenn überhaupt. Könnten ja immer noch irgendwie nach Waffen aussehen; in ziviler Hand. Und das wollen wir (85 % der Wähler) doch nun wirklich nicht mehr... Peace !

Geschrieben
Gerade eben schrieb Commerzgandalf:

Was spricht denn dagegen wenn das Luftgewehr in irgendeiner ecke steht in einem Haushalt indem alle Personen volljährig sind?

 

Das Gesetz! :drinks:

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Matthias308:

Nein, das sehe ich jetzt aber anders.... eine 7,5Joule Pumpe muss nicht gesondert gelagert werden, wenn keine Minderjährigen rankommen KÖNNEN.

 

Gerade eben schrieb Commerzgandalf:

Darum ja, jeder volljährige kann jederzeit ein solches Gerät erwerben. Man benötigt keinerlei Erlaubnis oder Genehmigung dafür.

 

Das mag jetzt noch akzeptabel sein. Aber mit dem neuen Waffengesetz wird ein verschlossenes Behältnis gefordert. Ob man sich da auf das Haus als Behältnis berufen kann, glaube ich schon fast nicht.

 

Ob das für den einfachen Bürger, der nur ein Luftgewehr hat, überhaupt jemals relevant im Sinne einer drohenden Sanktion wird, steht auf einem anderen Blatt.

Geschrieben (bearbeitet)

Scharfe Feuerwaffen.... das sollte mal ein nicht so komplizierter Begriff sein....   diese und dazugehörige Mun, müssen in den dazu "berechtigten" Behältnissen aufbewahrt werden. Ist ja auch nicht total dumm.

 

Alles andere ist einfach nur Ü18, und feddich.

Bearbeitet von Matthias308
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb hellbert:

Ob das für den einfachen Bürger, der nur ein Luftgewehr hat, überhaupt jemals relevant im Sinne einer drohenden Sanktion wird, steht auf einem anderen Blatt.

 

Das Gesetz ist doch der perfekte "Türöffner"; um nun auch bei Jedermann kontrollieren zu können. 110 %iges totalitäres Regime: wie noch toppen ?

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Pi9mm:

Das Gesetz ist doch der perfekte "Türöffner"; um nun auch bei Jedermann kontrollieren zu können.

 

Ich glaube, dass ist ein bisschen weit hergeholt. Zumindest, solange freie Waffen nicht registrierpflichtig sind.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Pi9mm:

Was nie kontroliert wird; macht doch keinen Sinn ?

 

Kann man so nicht unbedingt sagen. Immerhin wird durch das Gesetz auch eine gewisse Klarheit geschaffen. Auch wer sich nicht so gut auskennt könnte jetzt relativ schnell erkennen, was von ihm an Sicherungen erwartet wird.

 

Und wenn man nur noch das unter Strafe stellen würde, was man auch wirklich kontrollieren kann, würden unsere Straf- und Nebengesetze relativ dünn aussehen.

 

Richtig ärgerlich kann die ganze Nummer eh nur für Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen werden, wenn bei der Kontrolle durch die "nicht ordnungsgemäß aufbewahrte Luftdruckwaffe" die Zuverlässigkeit angezweifelt wird.

Sollte mal der einfache Luftdruckwaffenbesitzer durch dummen Zufall erwischt werden, dann ist halt seine Waffe weg und er bezahlt ein Bußgeld. Danach zieht er los und kauft sich halt eine Neue....

 

Man kann sich ja über viel aufregen, aber in diesem Fall finde ich es ein bißchen übertrieben. An sich heißt das neue Gesetz ja nur, dass ich meine Luftdruck-, SRS-Waffe etc. Zuhause nicht mehr rumfliegen lassen darf. Es wird ein verschlossenes Behältnis verlangt. Das ist die Nachttischschublade mit Schlüssel oder ein Futteral mit Schloss. Theoretisch reicht es auch, die Waffe in Papier einzuwickeln und dick mit Panzertap zu umwickeln. Ein wenig doof ist der Umstand, dass man auch seine Perkussionswaffe nicht mehr an die Wand hängen darf. Aber die könnte man auch gegen Dekowaffen austauschen.

Aso ich glaube, da gibt es schlimmere und weniger nachvollziehbare Regelungen im Waffengesetz.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb hellbert:

Sollte mal der einfache Luftdruckwaffenbesitzer durch dummen Zufall erwischt werden, dann ist halt seine Waffe weg und er bezahlt ein Bußgeld. Danach zieht er los und kauft sich halt eine Neue....

 

Man kann sich ja über viel aufregen, aber in diesem Fall finde ich es ein bißchen übertrieben. An sich heißt das neue Gesetz ja nur,

Aso ich glaube, da gibt es schlimmere und weniger nachvollziehbare Regelungen im Waffengesetz.

 

Oder bekommt ein Waffenverbot verpassst...

 

Ja; rege mich tatsächlich auf; wie jeder; aber auch wirklich jeder Schwachsinn protestlos hingenommen wird. "Neues Gesetz"; ist "ja nur"; u.s.w..

Bitte nicht persönlich nehmen; aber solches "Einstecken" schreit geradezu nach mehr (Bestimmungen); und die kommen so auch verdient...

 

 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Pi9mm:

Was nie kontroliert wird; macht doch keinen Sinn ?

 

Doch, sehr sogar. Du mußt nur den Sinn der Regelung verstehen.

 

Wo kann und wird es auffallen, daß der Vorderlader per abschließbarer Halterung an der Wand aufgehängt ist, und die Luftpistole in ihrer originalen Ausliefer-Box aus Styropor und Pappe im Regal liegt? Natürlich bei Besitzern von registrierten Feuerwaffen. Der Voderlader an der Wand angekettet und die Luftpistole im Karton sind dann aber plötzlich ein Verstoß gegen die Aufbewahrungsregeln. Und obwohl alle registrierten Feuerwaffen regelkonform im Tresor liegen, liegt ein Verstoß gegen die Aufbewahrungsregeln vor, damit ist der Waffenbesitzer regelunzuverlässig und damit ein Ex-Waffenbesitzer.

 

Wer keine registrierten Feuerwaffen besitzt wird nicht kontrolliert, aber das ist ja auch gar nicht nötig. Man will ja nicht die Sicherheit erhöhen mit der Regelung, sondern nur einen weiteren Tatbestand einführen um Waffenbesitzer regelunzuverlässig machen zu können.

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb hellbert:

...

Man kann sich ja über viel aufregen, aber in diesem Fall finde ich es ein bißchen übertrieben. An sich heißt das neue Gesetz ja nur, dass ich meine Luftdruck-, SRS-Waffe etc. Zuhause nicht mehr rumfliegen lassen darf. Es wird ein verschlossenes Behältnis verlangt.

...

Aso ich glaube, da gibt es schlimmere und weniger nachvollziehbare Regelungen im Waffengesetz.

 

Nunja, ich sammle Blankwaffen. Bisher hängt ein großer Teil im Flur des elterlichen Hauses an der Wand, der Rest ist in Körben unterm Bett meines alten Jugendzimmers verstaut. Es gibt im Haushalt meiner Eltern keine Minderjährige, insofern war das an der Grenze, aber m.E. erlaubt.

Bei mir rennt die minderjährige Tochter im Haus 'rum, daher habe ich die Bajos ja auch ausgelagert, um bei der Aufbewahrung keine Klimmzüge machen zu müssen.

 

Wenn die nun generell nicht mehr zugänglich sein dürfen, sondern in Behältnisse müssen, habe ich ein MASSIVES Problem. Wie soll ich gut 600 Bajonette in Behältnisse verstauen??? Und vor Allem: WARUM??? :(

 

Diese neue Vorschrift IST für mich sehr schlimm, und betrifft mich stärker als die A/B -> 0/1-Verschärfung. Die natürlich für sich genommen ebenfalls Scheixxe ist!

 

Gruß

 

Sigges

 

 

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb Sigges:

 

Wenn die nun generell nicht mehr zugänglich sein dürfen, sondern in Behältnisse müssen, habe ich ein MASSIVES Problem. Wie soll ich gut 600 Bajonette in Behältnisse verstauen??? Und vor Allem: WARUM??? :(

 

Diese neue Vorschrift IST für mich sehr schlimm, und betrifft mich stärker als die A/B -> 0/1-Verschärfung. 

Dann sei so gut und unternehme etwas, sofern du über monetäre Mittel oder Rechtsschutz verfügst.  

Dein Problem dürftest nicht nur du alleine haben; vll. findest du Mitstreiter in evtl. Fachforen usw.

Geschrieben (bearbeitet)

Anstatt rumzuplärren hätte nun die Waffenlobby einen sehr schönen Punkt um der Allgemeinheit klar zu machen das auch sie verarscht wird- kaum einem "Hobby-Luftpumpen-Besitzer" wird bekannt sein das er sich ein Behältniss für seine Plempe anschaffen muss oder demnächst kriminell ist.

Das mal richtig schön aufgebauscht an die Bevölkerung gebracht .......

 

 

Bearbeitet von chapmen

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