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Geschrieben

Hallo Freunde!

Weiß jemand sicher, ob mit dem Begriff "Ladevorrichtung" nur Wechselmagazine gemeint sind, oder ob dann auch in der Waffe eingebaute Röhren- bzw Kastenmagazine bei Halbautomaten und Repetiergewehren auf 10 Schuß begrenzt sein müssen. Hier mal den Text, den ich meine:

(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und:
a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder
b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann.

Servus Emil.
 

Geschrieben

Das wird erst noch (nach der Wahl?) umgesetzt werden müssen.

Der Hinweis auf "montiert werden kann" klingt für mich nach separatem Wechselmagazin.

 

Wenn man das mal wieder durchliest, kann man nur den Kopf schütteln was für Wahnsinnige diese Vorschrift erstellt haben und dann auch noch zugestimmt haben.

Geschrieben (bearbeitet)

Nun ein fest eingebautes Magazin kann schon mal nicht (nachträglich) "montiert werden"... das ist ja schon ab Werk dran und das uU schon seit Jahrzehnten... aber sich überhaupt über solchen Pfeffer Gedanken machen zu müssen... das ist das eigentlich irre an der Sache... da  bekommt der normal denkende Mensch doch Puls³...

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben

Ja! Das ist alles kurios. Ich besitze 12 Gewehre, keinen Halbautomat, aber mehrere Zentralfeuer UHR. Bei der Rossi gehen 10 Schuss .357 rein. lade ich aber .38 spezial sind 11 möglich.

Die Chaparral ist eigentlich mit 10 Schuss .44-40 angegeben, wenn man aber kräftig drückt geht der 11te rein. Ich lade meist nur 5 Schuss, aber die Möglichkeit mehr als 10 zu laden wäre ja möglicherweise schon strafbar und ich müsste das Magazinrohr entsprechend blockieren. Sonderbar dass bei Repetierern auch von Kategorie B ausgegangen wird, bei uns ist das C.

Servus Emil.

Geschrieben

Es gab jahrzehntelang kein Mag-Beschränkung bei Mehrladern... man denke nur an die Marlin oder Winchester in Lang, da gehen dann ohne Stress 14 Spezial rein, wenn man mag... und das ab Werk, kein nachträglicher Anbau von irgendwas...  und gar 19 in die KK Versionen, die hier ja gnädigerweise ausgenommen sein sollen... was machen dann unsere IPSC-Flintler, wo mittels nachträglich montierter Verlängerung dann 12 mal 12/65 passen ? Die haben mE da eher ein Problem als ein Rossi-Besitzer...

Geschrieben

Es geht um Magazine die einerseits an einen Repetierer passen und anderenseits an einen Halbautomaten. Wehr also ein UHRenmagazin hat welches auch an einen Halbautomaten passt bzw. umgekehrt ist von der Regelung betroffen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb BigMamma:

 aber sich überhaupt über solchen Pfeffer Gedanken machen zu müssen... das ist das eigentlich irre an der Sache... da  bekommt der normal denkende Mensch doch Puls³...

 

Das ging mir bereits jetzt so, beim Basteln einer Magazinblockierung gemäß den bisherigen Anforderungen. Erst mal muss man irgendein geeignetes Ausgangsteil im Haushalt bzw. Material finden, dann entsprechend zurechtfertigen (schneiden/sägen/bohren) und einbauen, und zuletzt beginnt das Anpassen an die exakte Höhe, denn vorher kann man das schlecht ausmessen und 1-2 Millimeter machen den Unterschied, ob man 9, 10 oder 11 Patronen reinquetschen kann bzw. ob das Magazin noch so weit nachgibt, dass zwar keine 11. Patrone hineinpasst, es sich aber auch noch bei geschlossenem Verschluss laden lässt. Dazu muss man es immer wieder auseinander bauen, laden / entladen und nachfeilen.

Ich hasse solche völlig bekloppten, sinnfreien Arbeiten, durch die keinerlei Mehrwert entsteht.

Das ist eine reine Beschäftigungstherapie für Tausende Waffenbesitzer, die Magazine besitzen, für die keine fertigen Blockierungen am Markt erhältlich sind - und wenn welche erhältlich sind, ist es immer noch eine unsinnige Geldausgabe.

 

Allerdings gibt es nur für wenige, weit verbreitete Magazintypen fertige Elemente, teils auch nur in den USA. Für einzelne Typen kann man Vorlagen für den 3D-Druck finden, doch so einen Drucker besitzt kaum jemand und bei Dienstleistern muss man sich auch erst mit dem Bestellverfahren befassen und zahlt am Ende geschätzt ca. 15 Euro pro Stück. Eine Vorlage selbst zu erstellen ist aufwendig, da man, wie gesagt, zunächst durch Ausprobieren die Abmessungen ermitteln muss (von der Umsetzung in CAD ganz abgesehen).

 

Wobei derzeit noch gar nicht bekannt ist, wie die Blockierung zukünftig ausgeführt sein muss und welche zusätzlichen Maßnahmen (Kleben/Nieten/Löten) eventuell noch nötig werden, um das Blockierelement rechtssicher einzubauen. Hoffentlich wird wenigsten daran gedacht, entsprechende Anforderungen frühzeitig vor Inkrafttreten klar zu definieren, sodass der Handel rechtzeitig passende Lösungen entwickeln und anbieten kann.

Bearbeitet von Schwarzseher
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb tar:

Es ist nicht nötig, dass die Ladevorrichtung an einen Zentralfeuer-Halbautomaten passen muss, eine Repetierwaffe reicht aus (98er Grabenmagazin?).

 

Eigentlich doch. Ansonsten wären wir bei einer Magazinbeschränkung von nicht Halbautomaten und dem ist nicht so.

 

Zitat

... sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann...

 

Geschrieben

Dein Wort in Gesetzgebers Ohr, allerdings hätte bei expliziter Ausnahme der Magazine für Repetierwaffen der Passus auch so lauten können/müssen:

" ... sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen montiert werden kann..."

(was dual-use Magazine mit einschließt).

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb tar:

Dein Wort in Gesetzgebers Ohr, allerdings hätte bei expliziter Ausnahme der Magazine für Repetierwaffen der Passus auch so lauten können/müssen:.....

 

Letztlich (und bekanntlich) kommt es für uns auf die deutsche Formulierung im (entsprechend geänderten) WaffG an.

Geschrieben

Nun ja......sämtliche hier genannte UHR und Repetierer (K 98) sind gar nicht betroffen, die fallen alle in Kategorie C.

Betroffen sind die halbautomatischen Langwaffen, und da ist die Begrenzung auf 10 Murmeln so neu nicht.

Anders hingegen sieht es zukünftig bei den Kurzwaffen aus. Da soll dann bei 20 Murmeln definitiv Schluss sein. Also die Magazine mit

einer Kapazität von z. B. 34 (Glock) oder mehr (Trommelmagazin 50er auch z.B. für Glock) sind dann böse. Aber welcher Sportler braucht so was?

Wichtig und entscheidend ist aber, dass dann schon der Besitz eines solchen Magazins verboten ist.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb larsi:

Aber welcher Sportler braucht so was?

Brav! Nimm ein 2 Fleißkärtchen.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb larsi:

Wichtig und entscheidend ist aber, dass dann schon der Besitz eines solchen Magazins verboten ist.

 

So einfach ist das glaube ich nicht. Immerhin heißt es ja: "wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet"

 

Ich verstehe das so, dass Magazine an sich frei erwerbbar bleiben. Sie werden nur dann in der Kombination strafbar, wenn ich eine Waffe habe oder erwerben darf, in die das Magazin hinein passt.

 

Das ist natürlich ein schöner Irsinn. Derjenige, der garkeine waffenrechtliche Erlaubnis hat oder nur Repetierer hat... (oder ähnliches), kann sich ein Glock-Trommelmagazin kaufen. Der Glock-Waffenbesitzer nicht. Und will der (nicht-)Waffenbesitzer seinem-Waffenbesitzer Freund eins auwischen, beschenkt er ihn mit so einem Magazin. Was eine schöne juristische Spielwiese für alle Beteiligten eröffnet. :bump:

 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb larsi:

Was auch immer du mir damit sagen willst.....du hast bestimmt recht.

 

Es geht nicht darum welcher Sportler was braucht. Es geht darum, dass ein kleiner Teil von Sportlern auch mal sportlichen Spaß daran hat, ein 30er Glockmagazin auf dem 10m Stand zu verschießen.

 

Wenn wir mit der Argumentation anfangen wer was benötigt, dann kommen wir wieder an den Punkt wo der Jäger fragt, welcher Sportschütze überhaupt eine AR15 benötigt, oder der Luftwaffenschütze fragt, welcher Sportler überhaupt eine scharfe Waffe braucht.

 

Und ruckzuck haben wir wieder 3 verschiedene Lager die, intern zerstritten, auf politischen Parkett nichts gebacken bekommen. Jedes Verbot, dass Zivilschützen betrifft, aber mit der Sorge um Terrorgefahr umgesetzt wird, ist eines zuviel. Egal wer was braucht oder nicht.

 

Man kommt jetzt mit einem Verbot von 20+ Magazinen, wo vorher keine Regulierung benötigt wurde. In England wurden nach Attentaten in den 90ern Zentralfeuerhalbautomaten -komplett- für Sportschützen gestrichen. Würde man manche Politiker machen lassen, plinken wir bald auch nur noch mit 22 lfb oder Luftgewehr. Immer nur ein kleines Stück Salami. Und alsbald ist plötzlich alles weg.

Geschrieben

Natürlich ist das irre. Ich will hier auch nicht ein neues Thema aufmachen "Wer was tatsächlich braucht". Ich bin froh, dass die EU Hammerwerfer sich nicht noch

schlimmere Sachen haben einfallen lassen bzw. damit durchgekommen sind. Deshalb hier zur Konkretisierung: Ich brauche so was als Sportler nicht!

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb larsi:

Deshalb hier zur Konkretisierung: Ich brauche so was als Sportler nicht!

 

Weil Du Dich schon dran gewöhnt hast, oder weil Du tatsächlich nur Varianten unseres Sports interessant findest, die das nicht brauchen?

 

Insofern ein Sport mit beliebigen selbstdefinierten Regeln ausgeübt werden kann, gibt es gerade in diesem Feld sowieso wohl wenig, das man wirklich braucht. Fußball kann man auf einem Acker spielen wenn man keinen Platz hat. Laserschießen kann bestimmt als Disziplin keinen Deut anspruchsloser sein als mit Magnumladung, und wenn sie die Laser auch noch verbieten vielleicht mit Rotationssensor wie im Smartphone. Insofern ist "Brauchen" vielleicht nicht ganz die richtige Kategorie für den Sport. Wenn man vom "Brauchen" reden will, dann vielleicht besser vom Schutz des Lebens, wozu ein Spielkonsolencontroller auch bei höchster sportlicher Qualität nicht taugt.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

Weil Du Dich schon dran gewöhnt hast, oder weil Du tatsächlich nur Varianten unseres Sports interessant findest, die das nicht brauchen?

Wenn du mich so direkt fragst.....versuche ich das mal zu beantworten. Seid dem ich Sportschütze bin habe ich mir daran gewöhnt, dass "alles was Spaß macht" in

Deutschland verboten ist. Ich schieße nach der SpO des BDMP und schieße dort diverse Disziplinen mit Lang- und Kurzwaffen. Sicherlich kenne ich nicht alle Disziplinen im Detail,

ich habe bis jetzt jedoch noch keine gefunden bei der mich die im Anfangsthema genannte, geplante Verschärfung ins Schleudern bringt. Aber ich bin eben auch nicht der

Allwissende und habe auch nicht den Anspruch dieser zu sein.

Zum Glück weiß ich aber in welche Kategorien meine Waffen fallen und wollte eigentlich dem Einen oder Anderen UHR-Schützen hier nur die hier zum Teil geäußerten Sorgen nehmen.

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb larsi:

Wenn du mich so direkt fragst.....versuche ich das mal zu beantworten.

 

Du zäumst Das Pferd falsch herum auf. Wir im demutsdämlichen 'Schland haben uns durch den §6AWAffV bereits daran gewöhnt, daß in HA-Langwaffen keine Magazine von üblicher Kapazität eingesetzt werden dürfen sondern nur speziell Umgebaute Mags. Wie willst Du das einem Tschechischen Schützenbruder erläutern ?

Es ist für den Trainingsablauf extrem Nervig, wenn man für Fallplatte 6 Magazine mit je 10 Schuss befüllen muss, statt eine Trommel mit 60 Murmeln zu füllen. Knappe 2 Minuten Schießen, 10 Minuten Rest-Entladen und wieder füllen....

Vor Allem: Für wie dämlich halten uns die Kommissionäre, wenn Sie uns verkaufen wollen, daß durch das Verbot der großen Magazine die Feuerkraft von Terroristen eingeschränkt würde ? Wer auf Menschen schießen will, der hält sich nicht an Gesetze. So simpel ist das nun einmal.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb Tyr13:

Es ist für den Trainingsablauf extrem Nervig, wenn man für Fallplatte 6 Magazine mit je 10 Schuss befüllen muss, statt eine Trommel mit 60 Murmeln zu füllen. Knappe 2 Minuten Schießen, 10 Minuten Rest-Entladen und wieder füllen....

 

 

Also ich habe jetzt ein 60er Magazin (allerdings Vierfachstange, nicht Trommel) für das AR und das wäre für eine Disziplin wie Fallplatte (gut, wird jetzt eher nicht mit .223 geschossen) doch ein Klotz am Gewehr. Mein sportlicher Verwendungszweck dafür: Wir haben gelegentlich Outlaw-Matches grob nach IPSC-Art, bei denen schon mal eine Stage genau 42 Schuß braucht, weil halt 40+1 die maximale Kapazität üblicher doppelreihiger Magazine ist. Da macht es einfach Spaß grinsend ein Sechziger reinzuschieben, auch wenn das etwas klobigere Handling vermutlich in der Realität den Zeitvorteil des gesparten Magazinwechsels auffrisst. Wirklich sinnvoll sind mehr als 40 bei .223 oder mehr als 50 bei Pistolenkalibern wohl selten. Auf der anderen Seite sind das genau aus diesem Grund auch Grins- und Spaßmagazine absolut ohne jede Deliktrelevanz. Wenn ich kämpfen müsste würde ich die bewährten 30er nehmen, so wie alle anderen auch. Spaßig sind allerdings 25er Magazine am AR 10, das eh ein wenig mehr wiegt, so daß der Klotz-Effekt weniger auffällt. 25 Schuß .308 raus macht schon Laune. Danach ist auch gut warm.

Bearbeitet von Proud NRA Member

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