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IGNORED

[Frage] Tiere im Verein


nibe82

Empfohlene Beiträge

vor 7 Stunden schrieb HBM:

Ein "Rausschmiss" ohne vorhergende Info an das Mitglied das Fehlverhalten abzustellen / den Beitrag doch zu bezahlen / sich an xy zu beteiligen / etc. in Form einer Abmahnung wirst Du auch in einer Satzung nicht regeln können. Mitglieder haben Rechte, die nur bedingt über eine Satzung beschnitten werden können. Außerdem hilft Dir das von Dir skizierte Vorgehen nicht, sondern schadet Dir (dem Verein) eher, da ein solcher "Rauswurf weil Vorstand findet extrem sicherheitsverletzendes Verhalten" sicherlich ebenfalls vom Mitglied gerichtlich angefochten wird und dann hast Du, im Vergleich zur Abmahnung (da sehe ich gute Chancen für den Verein), wenig Chancen, dass die Kündigung nicht vom Gericht "einkassiert wird". Das kann dann echt teuer werden, wenn das/die Mitglied/er die entstandenen Kosten für "weitere Fahrten zu einem anderen Stand", "dortige Standgebühren", etc. in Rechnung stellen bzw. einklagen.

 

Für einen Rauswurf aus dem Verein lohnt sich der Blick in die Satzung. Da steht das Prozedere in aller Regel nämlich drin. Der Vorstand ist nicht die höchste Institution des e.V., das ist die Mitgliederversammlung. Wenn jemand aus dem Verein ausgeschlossen wird, hat er in aller Regel ein Einspruchsrecht mit aufschiebender Wirkung bis zur nächsten MV, die das entscheidet.

 

vor 2 Stunden schrieb knight:

Das Sicherheitsrisiko besteht doch zuallererst für den Hund selbst, oder? Ich kenne mich mit Bogenbahnen nicht aus, daher frage ich nach: Sind Konstruktionen plausibel, die durch den frei laufenden Hund Menschen gefährden? Gibt es da auch eine Aufsicht, die dann das Schießen gleich einstellen müsste, ggf. noch bevor die Schützen den Hund bemerken? Mit anderen Worten: Was kann denn tatsächlich passieren?

 

Passieren kann, dass sich der Hund einen Pfeil in die Rippen einfängt. Dem jeweiligen Schützen obliegt die Verkehrssicherungspflicht und möglicher Schadensersatz seines Tuns. Damit der sich keine Gedanken über Fußgänger/Hunde oder ähnliches machen muss, existiert die bauliche Befriedung, Versicherung und Verhaltensordnung des Vereins. Wenn diese Ordnung eine Aufsicht vorschreibt, muss eine da sein. Ansonsten nicht.

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vor 6 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Ich bin kein Anwalt, aber für meine Begriffe wäre die Verwarnung kein eigenständiger rechtlicher Vorgang. 

Doch, vergleichbar mit der Abmahnung im Arbeitsrecht. Der Bestand einer solchen Verwarnung/Abmahnung beeinträchtigt das bisher unbelastete Verhältnis. Sie ist Vss. für weitere Maßnahmen wie eine Kündigung. Schließlich kann die Art und Weise des Ausspruchs justitiabel sein. 

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vor 3 Stunden schrieb Ch. aus S.:

Und hat der Verein eine Rechtsschutzversicherung?

Das wäre mal der Hauptpunkt. Ihr redet hier so locker über Anwalt hier und Streit da. Habt ihr mal darüber nachgedacht, dass ihr auf eurer Seite da Vereinsvermögen verpulvert? Und zwar für einen absolut nichtigen Anlass, der euch keinen Vorteil bringt! Für das, was irgendwelche Paragraphenreiter kosten, könntet ihr euren Kugelfang renovieren oder sonstwas sinnvolles erledigen.

Lasst von mir aus die Typen "Recht" behalten, ändert bei der nächsten MV die Satzung oder die Standordnung dementsprechend und gut ist. Oder wollt ihr wirklich wegen sowas einen Abnutzungskrieg mit zwei finanziell gut gestellten Rentnern beginnen?

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5 Fragen:

1, Sind die beiden Rentner mit Hund solche Mitglieder, die nur ab und zu gesehen werden, oder tragen sie einen großen Teil zum Verein bei?

2, Sind es die einzigen Leute mit Hund bei den Bogenschützen oder gibt es noch andere Hundehalter die ihre Hunde mitbringen? 

3, Bist du als Vorstand eher umstritten, oder hast du die Mehrheit der Mitglieder hinter Dir?

4, Geht denn wirklich eine Gefahr von dem Hund aus, oder wird hier nur versucht einen Fall herbei zu konstruieren damit man aus einer Mücke einen Elefanten machen kann?

5, Habt ihr nix besseres zu tun? 

 

 

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vor einer Stunde schrieb prassekoenig:

5 Fragen:

1, Sind die beiden Rentner mit Hund solche Mitglieder, die nur ab und zu gesehen werden, oder tragen sie einen großen Teil zum Verein bei?

2, Sind es die einzigen Leute mit Hund bei den Bogenschützen oder gibt es noch andere Hundehalter die ihre Hunde mitbringen? 

3, Bist du als Vorstand eher umstritten, oder hast du die Mehrheit der Mitglieder hinter Dir?

4, Geht denn wirklich eine Gefahr von dem Hund aus, oder wird hier nur versucht einen Fall herbei zu konstruieren damit man aus einer Mücke einen Elefanten machen kann?

5, Habt ihr nix besseres zu tun? 

 

 

 

 

 

1. Die das Ehepaar hat vor ca. 15 Jahren in dem Verein angefangen und sich damals sehr stark engagiert. Ich bin seit 8 Jahren nun Mitglied dort und in meiner Zeit habe ich keinerlei nennenswerte Aktivität feststellen können.

2. Es gibt einige andere Hundebesitzer im Verein die ebenfalls ihre Tiere mitbringen, allerdings sind diese im freien angeleint oder haben während des Schießens keinen Zugang zur Indoor Bahn, um keine Risiken einzugehen.

3. Ich habe lediglich das Amt ums mal konkret zu machen, des 2. Vorsitzenden übernommen, das allerdings mit knapp 75% aller Stimmen, daher denke ich habe ich wohl einen Großteil der Mitglieder hinter mir stehen.

4. Ob eine konkrete Gefahr von dem Hund ausgeht, ja und nein, das Vieh ist furchtbar verspielt und treudoof. Allerdings kommen regelmäßig Beschwerden rein, dass sowohl in der Halle, als auch im freien der Hund des öfteren Bögen und damit das Equipment umwirft wenn er mal wieder irgendwo neugierig war. Beschädigt wurde bisher glücklicherweise nichts, dennoch kann ich den Ärger der Mitglieder dort verstehen. Bei dem Vorfall als der Hund während des Schießens auf die Wiese gesprintet ist war ich selbst nicht anwesend, allerdings haben sich darüber beim vorherigen Vorstand bereits um die 10 Mitglieder beschwert. Unser Bogenreferent hat darauf hin versucht in einem normalen Gespräch das Situation zu lösen und das Ehepaar zur Einsicht zu bringen, worauf hin dieser sehr scharf angegangen wurde (und das ist noch die höfliche Formulierung). Darauf hin wurde vom alten Vorstand die Verwarnung ausgesprochen, welche dann zum Anwalt des Ehepaars gewandert ist. Die ersten schreiben kamen dann direkt nach der letzten Hauptversammlung, worauf hin wir uns ebenfalls einen Anwalt genommen haben.

Mein Verständnis Problem habe ich was ist, wenn der Hund irgendwann in der Zukunft noch einmal los sprintet und getroffen werden sollte. Wer haftet in dem Fall? 

Die Besitzer werden sich als Ahnungslose Opfer darstellen.

Der Schütze der es eventuell nicht gesehen bzw. übersehen hat und der Verein sind meines Erachtens nach in diesem Fall die gearschten und daher will ich es erst gar nicht soweit kommen lassen.

5. Klar ich hab aktuell wirklich besseres zu tun, bei uns müssen 4 Stände zu saniert werden was denkst du wie mir das erst auf die Eier geht ständig mit so einem "Mist" zusätzlich belastet zu werden. Daher will ich es asap vom Tisch haben, daher war auch die Ursprungsfrage nach event. einem Gesetz oder einer Vorschrift, die bindend ist.

 

 

Aktueller Fall von heute da besagtes Ehepaar anwesend war und der Hund wie immer frei herum laufen konnte. Selbst von mir der Hinweis das die beiden den Hund an die Leine legen sollen kam nur ein "pfft interessiert doch eh keinen, wir sind die einzige die hier aktuell schießen". Da sag ich mir dann auch schön im Vorstand zu sein, wenn es die beiden allerdings nicht die Bohne juckt was sollen wir dann tun? Erneut Verwarnen oder vom Verein ausschließen, egal wie es landet garantiert erneut beim Anwalt und dann habe ich noch mehr Papierkram den ich eh schon nicht gebrauchen kann.

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vor 6 Stunden schrieb Der_Fuchs:

Rechtsstreit mit dem Verein?

Zu viel Langeweile?

 

Ist doch total kulant wenn die Hunde mit ins Vereinsheim dürfen, das die Hunde beim schießen nicht unangeleint herumlaufen sollten sagt doch schon der gesunde Menschenverstand...

 

Das mit dem Menschenverstand funktioniert leider ganz offensichtlich nicht.

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Was hast Du denn für Vereinskameraden?

 

Wenn bei mir ein Wuff - und ich mag Wuffs - in meiner aktiven Bogenschützenzeit den Bogen umgekippt hätte, dann wäre das genau zweimal passiert. Zum ersten und zum letzten Mal.

Ich hätte mir die Besitzer vorgenommen und Ihnen die Konsequenzen erklärt. Kein Hund auf Schießstand - gut. Hund auf Schießstand - nicht gut. Für alle Beteiligten.

 

Warum lässt Du das nicht die Vereinskollegen regeln, sozusagen mit kleiner Informationspolitik?

 

Ciao

 

Weissblau

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Naja, also wenn der Hund getroffen wird, weil er während des Schießbetriebs auf der Bahn nicht angeleint war und das spontane Lossprinten bekannt war, kann man das den Besitzern als Bogenschützen durchaus mind. Fahrlässigkeit anrechnen. Ansonsten, wenn er was kaputt macht: Toll, Rechnung kommt postwendend und Bogenmaterial ist teuer. Wenn da mal ne Visierschiene verbogen wurde oder der Compound den abgestellten Satz ACEs geschrottet hat, überlegen sie es sich vielleicht nochmal mit dem Anwalt und der Leine.

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Moin,

 

ich als Yachthund sehe einen ganz anderen Ansatz.

 

Man sollte der Fam. Fiffi den Hund wegnehmen. Warum? Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Den Hund auf einer Schießbahn frei laufen zu lassen, gefährdet den Hund. Nicht den Schützen.

 

Daher wäre mein Ansatz der Tierschutzverein. Die können sich mit den Rentnern rumschlagen.

Mann muss die Gefährdung des Hundes natürlich richtig in den Vordergrund stellen.

Spart euch Geld und Nerven. 

 

In diesem Sinne

 

Wau

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A. Muss das Problem friedlich gelöst werden.

B. Falls was kaputt gehen würde, würden die dafür aufkommen. Geld ist bei dem Ehepaar kein Problem.

C. Das mit dem Tierschutzgesetz wäre eine Idee aber wo finde ich dort einen passenden § bisher hab ich dort nämlich nichts finden können.

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vor 6 Stunden schrieb prassekoenig:

Also: 

frag unter den Bogenschützen rum, ob die generell was dagegen haben. Wenn ja- dann sag das doch dem älteren Ehepaar.[...]

Wenn sich die Beschwerden im zweistelligen Bereich bewegen und die Reaktion auf die Übermittlung dieser Beschwerden in der Einschaltung eines Anwalts besteht, ist er darüber schon längst hinaus.

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vor 2 Minuten schrieb Kappa:

Oder ein Schild aufstellen, dass für nicht angeleinte Hunde keine Haftung übernommen wird.

Dann am besten noch im Eingangsbereich: "keine Haftung bei Schnee- und Eisglätte" - dann wäre Deutschland um zwei unwirksame Schilder reicher ;-)

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