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IGNORED

Eine SSW, mehrere kleine Waffenscheine?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb asjott:

mancher Polizist schon feststellen musste, dass mehrere Körpertreffer mit einer 9mmx19 Hohlspitz sein Gegenüber nicht davon abhielten, 

Hallo asjott

 

Guter Beitrag!

Aber das oben zitierte stimmt einfach nicht. 9x19 Hohlspitz hat eine immense Wirkung.

 

Steven

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb steven:

9x19 Hohlspitz hat eine immense Wirkung.

Yippie, ein Mannstopp-Wirkung-Thread...

 

Nein, im Ernst, für den Kinderwaffenschein (sorry, ich hab selbst einen) wurden lange die Vordrucke des "richtigen" WS verwendet. Dort muss ja dann tatsächlich die Waffe eingetragen werden, die geführt werden soll. Ich hatte mein Antragsformular für den KWS auch ausführlich ausgefüllt (für 'nen Noris Twinny), im KWS stand dann nichts mehr drin außer dem Verweis auf die PTB-Kennzeichnung (im Kreis).

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb uwewittenburg:

Wenn du alles besser weiß, warum fragst du denn?

Ich beantrage einen KWS und kauf mir danach eine SSW und nun?

 

Die Diskussion hat eine Erkenntnis ergeben, nachdem die Frage gestellt worden war. ;) Die Behörde will die Herstellernummer haben; ob dies Sinn ergibt oder ihr zukommt, sei dahingestellt; in Anbetracht dessen, was gesagt wurde, liegt zumindest der Schluss nahe, dass sie es nicht hinnehmen wird, wenn eine Person eine Herstellernummer angibt, die bereits von einer anderen Person angegeben worden ist. 

 

@Tyr13: Stimmt. Im vorliegenden Fall ist das Formular aber ziemlich neu (April 2016) und vielleicht aufgrund des Andrangs umgestaltet worden.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb steven:

Aber das oben zitierte stimmt einfach nicht. 9x19 Hohlspitz hat eine immense Wirkung.

 

Das Thema Hohlspitz wurde innerhalb der GdP nochmals sehr intensiv diskutiert, als sich diese verstärkt für eine neue Polizeimunition einzusetzen begann. Aus dem Landesbezirk BaWü, meine ich mich zu entsinnen, kam damals eine Geschichte von einem mit einem Beil bewaffneten Angreifer, den mehrere MEN Quick Defense in Oberschenkel und Rumpf nicht stoppen konnten, woraufhin er den Beamten auch noch schwer an der Hüfte verletzte.

 

Eigentlich tut es nichts zur Sache. Ich wollte nur sagen: Wir haben in Deutschland nun einmal die Situation, dass es nahezu unmöglich ist, die Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe zur Selbstverteidigung zu erhalten. Die daraus resultierende, gelegentlich heiß diskutierte Frage, wie sinnvoll das Führen einer nicht-tödlichen Waffe ist, stellt sich mir persönlich nicht, da ich realistisch annehmen muss, einem entschlossenen, eine tödliche Waffe führenden Angreifer ohnehin prinzipiell unterlegen zu sein, aber mir auch eine tödliche Waffe offensichtlich nicht einmal hundertprozentig garantieren könnte, aus einer Konfrontation unbeschadet hervorzugehen.

 

Ein solcher GAU, ein solches Pech braucht aber nicht davon abzuhalten, sich für weniger intensive Situationen zu rüsten, denn diese sind in ganzen Zahlen gefährlicher. In Deutschland sterben mehr Menschen bei harmlos erscheinenden Schlägereien, als durch die Hand einer Gefahr-in-Verzug auf zwei Beinen. Letztlich ist die effektivste Art der Selbstverteidigung, die keinerlei Kenntnisse erfordert, immer noch die Flucht. Die nicht-tödliche Gaswaffe dient dazu, einen Fluchtkorridor zu eröffnen oder gegebenenfalls die Eskalation einer Aggression zu verhindern.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb uwewittenburg:

Häääääääääääää???????????????

PTB im Quadrat und F im Fünfeck. Ist z.B. auf älteren, geborenen 4mm M20-Waffen drauf. Die sind bedürfnisfrei, aber erlaubnispflichtig. Es gibt auch noch das PTB im Trapez, das ist das Prüfzeichen auf zugelassenen Elektroimpulsgeräten.

 

vor 18 Stunden schrieb uwewittenburg:

Bei mir steht nur der Hinweis auf Verbot bei öff. Veranst.!

Neuerdings wohl auch noch, dass die Waffe verdeckt zu tragen ist.

Gast PiffPaffPuff
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Flohbändiger:

Neuerdings wohl auch noch, dass die Waffe verdeckt zu tragen ist.

DAs hab ich nicht drinne.

Schein von Juni 2016

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Flohbändiger:

PTB im Quadrat und F im Fünfeck. Ist z.B. auf älteren, geborenen 4mm M20-Waffen drauf. Die sind bedürfnisfrei, aber erlaubnispflichtig. Es gibt auch noch das PTB im Trapez, das ist das Prüfzeichen auf zugelassenen Elektroimpulsgeräten.

Stimmt, die andere Aussage war mir zu pauschal.

vor 18 Minuten schrieb Flohbändiger:

Neuerdings wohl auch noch, dass die Waffe verdeckt zu tragen ist.

Man wird aber wohl dort hinkommen das man die SRS Waffen gerne registrieren und eintragen möchte.

Aber wer soll das tun?

Im letzten Fernsehbericht hieß es das von 6 Mitarbeitern der Berliner Waffenbehörde nur 2 anwesend seien.

Geschrieben
Gerade eben schrieb uwewittenburg:

Man wird aber wohl dort hinkommen das man die SRS Waffen gerne registrieren und eintragen möchte.

Da wird nichts registriert oder eingetragen, weil das einfach nicht vorgesehen ist. Das in den "alten" KWS Waffen eingetragen werden können, liegt nur daran, dass man das Dokument für richtige Waffenscheine verwenden musste. Seitdem der KWS ein eigenes Dokument hat, gibt es auch keine Eintragungsmöglichkeiten für Waffen mehr, eben weil das nie vorgesehen war.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Flohbändiger:

Da wird nichts registriert oder eingetragen, weil das einfach nicht vorgesehen ist.

Es wird kommen, davon bin ich überzeugt, genau wie die Grünen die Waffen aus Privathaushalten verbannen will, stand heute gerade in meiner Zeitung.

Wenn bis jetzt niemand aufwacht, auweia!

Gast PiffPaffPuff
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Flohbändiger:

Na geh noch mal hin. Die tragen Dir das bestimmt gerne nach. ;)

Aus welchem Grund sollte ich das nachtragen lassen?

Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb uwewittenburg:

Es wird kommen, davon bin ich überzeugt, genau wie die Grünen die Waffen aus Privathaushalten verbannen will, stand heute gerade in meiner Zeitung.

Mal schauen, was die EU-Feuerwaffenrichtlinie noch so alles für Überraschungen birgt ...

Geschrieben
Am 18.11.2016 um 10:22 schrieb Flohbändiger:

Neuerdings wohl auch noch, dass die Waffe verdeckt zu tragen ist.

 

Ist ja witzig. Und was passiert, wenn ich mir mal die Hose hochziehen muss oder dergleichen, und der Oimel um die Jackenecke linst?

 

(Doppeldeutig… ich meine natürlich die Gaswaffe.)

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb asjott:

Ist ja witzig. Und was passiert, wenn ich mir mal die Hose hochziehen muss oder dergleichen, und der Oimel um die Jackenecke linst?

 

 

Mit der Taktik und Strategie von Schußwaffen, die nicht (Projektile) schießen können, habe ich mich noch nicht weiter beschäftigt, aber wo scharfe Waffen zivil getragen werden ist es vielerorts Brauch und oft auch vorgeschrieben, daß sie nicht sichtbar sind. Schon deshalb, um sich nicht zum Ziel von jemandem zu machen, der gerne eine Waffe hätte und sie auch gleich ausprobieren mag. Ein erheblicher Anteil der im Dienst erschossenen Polizisten wird mit der eigenen Waffe erschossen, und die haben schon Holster, aus denen man die Waffe ohne Vorwissen nicht so einfach herausbekommt. Wenn sich jemand mit dem offen getragenen Gaser cool fühlt habe ich keine Einwände, aber wenn das Ding als Waffe oder auch nur als Bluff gedacht ist würde ich zu einem anständigen Holster raten. Lösungen gibt's heute viele.

Geschrieben

Auf den rechtlichen Aspekt bezog ich mich. Freilich hast Du Recht; doch steht zu bezweifeln, dass die von Dir geschilderten rationalen Bedenken die Behörde motiviert haben, in den KWS zu drucken, dass die Gaswaffe verdeckt zu führen sei.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb asjott:

Ist ja witzig. Und was passiert, wenn ich mir mal die Hose hochziehen muss oder dergleichen, und der Oimel um die Jackenecke linst?

Aus rechtlicher Sicht gar nichts, verdeckt führen heißt ja nicht dass du den "Oimel" auch nicht in die Hand nehmen dürftest.

Die Frage ist lediglich:

- wer sieht das

- an welcher Örtlichkeit

- wie geht derjenige damit um

 

Ruft derjenige die Polizei weil er meint da rennt ein Irrer mit einer "Kanone" rum, kommt es auch darauf an wie die Beamten mit der Info umgehen.

Es gibt eben kein allgemeines Rezept, eben nur die Vernunft.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb uwewittenburg:

Aus rechtlicher Sicht gar nichts,

Das ist eine Radio Eriwan Antwort, die man hier geben muss: Im Prinzip Ja...

Wenn der Knallfrosch zu sehen ist, wird er nicht verdeckt geführt, wobei "verdeckt" nicht gesetzlich definiert ist, also gibt es da juristischen Streitraum. Geführt ist geführt. Aber wann ist er "verdeckt". Hier staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. Die Auflage im KWS ist also nur eine weitere Verunsicherungsfalle der Behörde. Unternimmt man Anstrengungen um nicht mit der Gasknarre zu drohen oder sie zu präsentieren, also zieh die Jacke "drüber" dann hat man ja den guten Willen gezeigt und hätte Argumente gegen einen Widerruf der Erlaubnis weil ein scharfsichtiger besorgter Bürger oder PB etwas gesehen hat, was er nicht hätte sehen sollen.

 

Aber in dem letzten Satz offenbart sich ja die Zerbrechlichkeit der Ereigniskette:

1. Man führt

2. Die geführte Waffe wird sichtbar

3. Die nunmehr sichtbare Waffe wird gesehen

4. Der erspähende Mensch wittert Unrat

5. Man wird durch die Polizei kontrolliert

6. Bei der Kontrolle wird die Auflage des "verdeckt" erkannt

7. Der PB ist der Meinung, daß hier gegen die ÖSiO verstoßen wurde und leitet Amtshandlungen ein.

8. Die Waffenbehörde widerruft die Erlaubnis, weil sie Kenntnis vom Vorfall erhielt

9. Der KWS-Inhaber klagt gegen die Verwaltungsentscheidung

 

Dann erst muss geklärt werden, was denn nun "verdeckt" heißt.

In 'Merica nennt sich solch ein Vorfall "Brandishing", ist gesetzlich definiert und es wird afaik als OWi geahndet, kann den Entzug der CCW-Lizenz bedeuten.

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