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IGNORED

Waffenrecht in den USA mit und nach Trump


J.D.

Empfohlene Beiträge

Mal etwas Feuerwaffenspezifisches zum heißen Thema dieser Tage: Trump und die Zukunft des 2nd Amendment.

 

Derzeit finden lebhafte Debatten innerhalb von Trumps Second Amendment Coalition darüber statt, welche Maßnahmen in den kommenden vier Jahren realistischerweise pro privaten Waffenbesitz angegangen werden können und welche nicht.

 

Bekanntermaßen hat das absurde und für Nichtfachleute völlig undurchschaubare Gesetzesgeflecht, das sich zum Thema seit grob Ende der 20er Jahre drüben wie ein Krebsgeschwür auf Staaten- wie Bundesebene ausgebreitet hat, seit dem Ende der 80er Jahre an bestimmten Stellen Risse bekommen, insbesondere bei der fast vollständigen Wiederherstellung des legalen Waffentragens.

 

Gegenwärtig versuchen einzelne Mitglieder von Trumps 2AC, die Wünsche und Stimmung der Pros einzufangen. Innerhalb der Koalition müssen diese danach diskutiert und abgestimmt werden. Der übliche Haken: Viele der Anliegen müssen früher oder später von Abgeordneten (idealerweise) verabschiedet werden, die a) von der Materie null Ahnung haben und b) gleichzeitig von der Antilobby bearbeitet werden. Nicht alles, was kundige Szenemenschen sich dort wünschen, wird also auf absehbare Zeit Wiklichkeit werden.

 

Auf dem Menü stehen:

 

  • Die Ernennung von Verfassungsrichtern, die der textualistischen, spezifisch originalistischen Auslegungsdoktrin folgen (so wie der im vergangenen September verstorbene, legendäre Antonin Scalia). Das bedeutet, daß das 2nd Amendment von der Judikative auf absehbare Zeit weiter so verstanden wird wie zur Zeit der Gründer im 18. Jahrhundert und nicht als obsoletes Curiosum, das lediglich historische Bedeutung hat.
  • Die gegenseitige landesweite Anerkennung von Waffenscheinen, egal von welchem Bundesstaat ausgestellt und egal in welchem Bundesstaat. Ist ausdrücklicher Bestanteil von Trumps Wahlkampfplattform. Der Bund würde die Anerkenntnis der Trageerlaubnisse via Incorporation (14. Verfassungszusatz) von oben herab erzwingen. Aus föderalistischer Sicht/Staatenrechtsperspektive eine Katastrophe. Andererseits bei Führerscheinen seit Jahrzehnten komplikationslos praktizierter Standard. Das würde unter anderem zu kuriosen Resultaten derart führen, daß z.B. Einwohner von New Jersey, die realistisch nie an ein Carry Permit kommen, gegenüber einem x-beliebigen Touristen aus Utah, der seine Glock problemlos mitbringen und scharf führen darf, im eigenen Heimatstaat benachteiligt bleiben.
  • Abschaffung diverser waffenfreier Zonen. Postfilialen, Militärbasen, et cetera, dazu kommt aber auch das hochheikle Thema Schulen. Sofern Einrichtungen des Bundes betroffen sind, ist das durch einfache präsidiale Anordnung machbar (insbesondere bei Kasernen und Rekrutierungsbüros unkontrovers).
  • Rückabwicklung/Streichung diverser präsidialer Executive Orders, die an diverse Behörden (allen voran ATF) zwecks Einstufung von bestimmten Munitionssorten und Waffenteilen ergangen sind. Zur Disposition stehen dabei nicht nur Obamas Anordnungen, sondern auch die all seiner Vorgänger bis einschließlich Reagan (!). Hier geht es in erster Linie um irreführenderweise "panzerbrechend" genannte Munition, die Drangsalierung von lizenzierten Händlern durch Behörden (ATF...) und ähnlichen Unfug mehr.
  • Den National Firearms Act von 1934 zusammenkürzen - spezifischer könnten Schalldämpfer, sog. kurzläufige Gewehre (short-barreled rifles, Lauflänge <16 Zoll) und die sowjetisch anmutende Kategorie "AOW" (Any Other Weapon - alle sonstigen Waffen) daraus gestrichen, d.h. der Registrierungszwang und die Besteuerung solcher Gegenstände aufgehoben werden.
  • Der Import von halbautomatischen Langwaffen aus ausländischer Produktion könnte wieder legalisiert werden, indem ATF angewiesen wird, den sogenannten "Eignungstest zum sportlichen Schießen" (Sporting Purposes Test), den sich diese Behörde aus dem 1968er Gun Control Act in über die Jahre immer strikterer und strikterer Auslegung zusammengereimt hat, fallenzulassen.
  • Streichung von Abschnitt 922r des Strafgesetzbuches: Eine ominöse Bestimmung, die es verbietet, ein halbautomatisches Gewehr mit mehr als zehn genau bezeichneten Teilen aus ausländischer Produktion zusammenzusetzen. Niemand wurde deswegen je belangt, sofern bekannt.
  • Streichung des partiellen Maschinenwaffenverbots für Private vom 19. Mai 1986 (das sog. "Hughes Amendment" zum lustigerweise Firearms Owners Protection Act genannten Hauptgesetz); Folge: Neugebaute (also nach dem bewußten 86er Stichtag) Vollautomaten wären wieder legal erwerbbar, müßten aber (vorerst?) weiterhin gem. NFA registriert und besteuert werden.
  • Finanzierung der Wiederherstellung der 2nd Amendment-Rechte von nichtgewalttätigen Straftätern. Gegenwärtig besteht für U.S.-Bürger überwiegend keine realistische Möglichkeit, je wieder im Leben legal Waffen zu besitzen, sofern sie einmal wegen einer Straftat verurteilt wurden. "Straftat" bedeutet: Alleinerziehende Mutter von drei Kindern wird von State Trooper angehalten und beim Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz erwischt, weil sie sich den nicht leisten kann und die Kinder aber trotzdem in die Schule müssen. Die Bundesgerichte haben in dieser Hinsicht bereits Zustimmung signalisiert.

 

Die Wunschliste ist lang. Einige halluzinieren sich schon im privaten Kämmerlein die komplette Abschaffung von NFA, GCA und Co. herbei, was aber klarerweise so keine Mehrheiten kriegen kann. Dazu kommen die teilweise extrem harten Beschränkungen, die einzelne Bundesstaaten bezüglich sogenannter "Sturmwaffen" mit entnehmbaren Magazinen erlassen haben (Kalifornien hat dieser Tage erst ein Komplettverbot von Magazinen >10 Schuß verabschiedet und ist längst da, wo unsere EU-Hardliner hinwollen). Der Präsident oder auch der Kongreß können da nichts tun. Die vermutlich einzige Möglichkeit für die geplagten Seelen ist, auf bessere Zeiten am Supreme Court zu warten.

 

Den Ansatz finde ich doch recht neumodisch. Man stelle sich vor, daß hierzulande ein hypothetisches "Kompetenzteam Waffenrecht" von sonst irgendeiner Partei nach der Bundestagswahl 2017 formlose Umfragen in den einschlägigen Foren durchführt, um rauszufinden, was die Betroffenen zur Sache meinen. Unverfroren. Populistisch.

 

Bearbeitet von Julius Corrino
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Die kurze Antwort lautet: Nein, außer du hast eine gültige Jagdkarte des jeweiligen Bundesstaates oder eine Sondergenehmigung als Botschaftsangehöriger oder Polizeibeamter einer ausländischen, befreundeten Nation, der beruflich in die USA mit seiner Knifte einreist.

 

Staaten wie Washington haben zusätzliche Regelungen, die z.B. dem lokalen Sheriff erlauben, zeitlich begrenzte Waffenbesitzerlaubnisse für nonimmigrant aliens auszustellen. Wobei sich da schon die Frage stellt, ob das nicht in direktem Konflikt mit den momentan gültigen Bundesgesetzen steht.

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vor 18 Stunden schrieb Julius Corrino:

 

  • Streichung des partiellen Maschinenwaffenverbots für Private vom 19. Mai 1986 (das sog. "Hughes Amendment" zum lustigerweise Firearms Owners Protection Act genannten Hauptgesetz); Folge: Neugebaute (also nach dem bewußten 86er Stichtag) Vollautomaten wären wieder legal erwerbbar, müßten aber (vorerst?) weiterhin gem. NFA registriert und besteuert werden.

 

 

Dagegen würden sich die MG Besitzer mit Händen und Füssen wehren. 

 

 

 

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Full ack. Wer 25k für einen 800-Öcken-Artikel zahlt und das Ding dann (gar nicht unrational) als Anlageobjekt betrachtet, wird das nicht lustig finden. Die Typen drüben bei subguns.com bekamen schon Schnappatmung, als S. Stamboulieh versuchte, die ATF auf dem Klageweg zur Neuöffnung der Registry zu zwingen. Da hängen zum Teil Altersvorsorgen dran.

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Angesichts der zum Teil hanebüchenen Kaspereien, die sich die NRA mit ihren Anwälten seit Heller vor den diversen Berufungsgerichten in Sachen "Recht" auf verdecktes Tragen geleistet hat, ist derzeit nicht einmal sicher, daß die Lobby überhaupt so richtig für "bear arms" zu haben ist. Von der Aufhebung von MG-Verboten ganz zu schweigen.

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vor 23 Minuten schrieb Julius Corrino:

Full ack. Wer 25k für einen 800-Öcken-Artikel zahlt und das Ding dann (gar nicht unrational) als Anlageobjekt betrachtet, wird das nicht lustig finden. Die Typen drüben bei subguns.com bekamen schon Schnappatmung, als S. Stamboulieh versuchte, die ATF auf dem Klageweg zur Neuöffnung der Registry zu zwingen. Da hängen zum Teil Altersvorsorgen dran.

Wenns nur ne finanzielle Frage ist, dann könnte man da sicherlich was regeln. (z.b Übernahme in ein staatliches Museum)

 

Bei uns hatte es ja schliesslich auch geklappt mit ner staatlich geförderten Abwrackprämie Schrottautos aus dem Verkehr zu ziehen.

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vor 22 Stunden schrieb Julius Corrino:

 Man stelle sich vor, daß hierzulande ein hypothetisches "Kompetenzteam Waffenrecht" von sonst irgendeiner Partei nach der Bundestagswahl 2017 formlose Umfragen in den einschlägigen Foren durchführt, um rauszufinden, was die Betroffenen zur Sache meinen.

 

 

Was sollte dies bringen? das Ergebniss der Umfrage steht von vornherein fest. Glücklicherweise wird es dazu nicht kommen.

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vor 42 Minuten schrieb JDHarris:

Wenns nur ne finanzielle Frage ist, dann könnte man da sicherlich was regeln. (z.b Übernahme in ein staatliches Museum)

 

Bei uns hatte es ja schliesslich auch geklappt mit ner staatlich geförderten Abwrackprämie Schrottautos aus dem Verkehr zu ziehen.

 

 

Nein, da denkst du falsch, es geht nicht darum die vom Markt zu holen. Eine Vollautowaffe ist deutlich mehr wert weil keine neuen mehr hinzukommen bzw. die sogar jedes Jahr weniger werden. So kostet ein M16 je nach Zustand das vielfache vom realen Wert, da kommen sehr schnell 40000 Dollar und mehr zusammen. Gurtzugeführte MGs je nach Modell 50, 100 - 250k $ und mehr. Teilweise liegt die Wertsteigerungsrate bei über 10% im Jahr. Solche Waffen wurden als Spekulationsobjekte und Altersvorsorge gekauft. 

 

Kalaschnikows gehen zwischen 8 und 18k Dollar weg, bei einem realen Wert von vielleicht 800 bis 1000$. 

 

Würden jetzt neue Vollautomaten hinzukommen, würde der ganze Markt zusammenbrechen, ein 500000 Dollar M2 Browning MG wäre über Nacht nur noch  15000 Dollar wert.  

 

 

Bearbeitet von Gunny Highway
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vor 22 Stunden schrieb Julius Corrino:

Mal etwas Feuerwaffenspezifisches zum heißen Thema dieser Tage: Trump und die Zukunft des 2nd Amendment.

 

Derzeit finden lebhafte Debatten innerhalb von Trumps Second Amendment Coalition darüber statt, welche Maßnahmen in den kommenden vier Jahren realistischerweise pro privaten Waffenbesitz angegangen werden können und welche nicht.

 

Okay ich fange mal an, was ich mir da vorstellen könnte (ohne Gewähr, dass ich die derzeitige Gesetzeslage usw in den USA richtig kenne und verstanden habe)

 

 

Auf dem Menü stehen:

 

  • Die Ernennung von Verfassungsrichtern, die der textualistischen, spezifisch originalistischen Auslegungsdoktrin folgen (so wie der im vergangenen September verstorbene, legendäre Antonin Scalia). Das bedeutet, daß das 2nd Amendment von der Judikative auf absehbare Zeit weiter so verstanden wird wie zur Zeit der Gründer im 18. Jahrhundert und nicht als obsoletes Curiosum, das lediglich historische Bedeutung hat.

 

Agree! Man sieht ja an der jüngeren Geschichte Deutschlands, dass das Thema nicht unaktuell ist (Machtmissbrauch durch die Nazis und Kommunisten im 20. Jahrhundert) und die USA auch bis heute vor viel grösserem Schaden bewahren kann.

 

 

 

  • Die gegenseitige landesweite Anerkennung von Waffenscheinen, egal von welchem Bundesstaat ausgestellt und egal in welchem Bundesstaat. Ist ausdrücklicher Bestanteil von Trumps Wahlkampfplattform. Der Bund würde die Anerkenntnis der Trageerlaubnisse via Incorporation (14. Verfassungszusatz) von oben herab erzwingen. Aus föderalistischer Sicht/Staatenrechtsperspektive eine Katastrophe. Andererseits bei Führerscheinen seit Jahrzehnten komplikationslos praktizierter Standard. Das würde unter anderem zu kuriosen Resultaten derart führen, daß z.B. Einwohner von New Jersey, die realistisch nie an ein Carry Permit kommen, gegenüber einem x-beliebigen Touristen aus Utah, der seine Glock problemlos mitbringen und scharf führen darf, im eigenen Heimatstaat benachteiligt bleiben.

 

Wenn ich das richtig sehe, akzeptieren bereits heute die meisten Staaten, die selbst CCW Permits ausstellen, auch die Permits anderer Staaten? Es ginge hier wohl hauptsächlich um die Handvoll Staaten, die entweder garkeine ausstellen oder extrem restriktive Anforderungen haben

 

Lösung: Eine Zusatzqualifikation auf Bundesebene schaffen, die dann von allen anerkannt wird (allerdings werden die Nany States diese Anforderungen extremst hoch ansetzen). Daher wird es woh realistischer sein, erstmal zwischenstaatliche Vereinbarungen zu fördern und dann auf eine Höchstrichterliche Rechtsprechung zuzuarbeiten, die dann irgendwann die verbliebenen States dazu zwingt.

 

 

  • Abschaffung diverser waffenfreier Zonen. Postfilialen, Militärbasen, et cetera, dazu kommt aber auch das hochheikle Thema Schulen. Sofern Einrichtungen des Bundes betroffen sind, ist das durch einfache präsidiale Anordnung machbar (insbesondere bei Kasernen und Rekrutierungsbüros unkontrovers).

 

 

Kann ich schwer was zu sagen, weil da ja quasi wie bei uns "Hausrecht" gelten wird. Eventuell könnte man das aber ausserstaatlich regeln, indem man das dann an Haftungsfragen versicherungsrechtlich knüpft. (Nach dem Motto: Du hattest ein Waffenverbot in deiner Schule verfügt, es ist was passiert, was eventuell verhindert hätte werden hätte können - du könntest daran Mitschuld sein). Allerdings müssen dann auch andere Haftungsfragen (wenn es z.b. zu Unfällen wegen mitführen der Waffe kommt) geregelt werden. Das kann aber eventuell schon durch Pflicht zum Abschliessen einer Haftpflichtversicherung ausgeschlossen werden.

 

 

  • Rückabwicklung/Streichung diverser präsidialer Executive Orders, die an diverse Behörden (allen voran ATF) zwecks Einstufung von bestimmten Munitionssorten und Waffenteilen ergangen sind. Zur Disposition stehen dabei nicht nur Obamas Anordnungen, sondern auch die all seiner Vorgänger bis einschließlich Reagan (!). Hier geht es in erster Linie um irreführenderweise "panzerbrechend" genannte Munition, die Drangsalierung von lizenzierten Händlern durch Behörden (ATF...) und ähnlichen Unfug mehr.

 

Kann ich wenig zu sagen. Hier müsste man Experten von Polizei, FBI und Militär miteinbeziehen, ob man da "Verantwortungsvolle" Möglichkeiten hinbekommt. Es wird wahrscheinlich sowieso nur ein paar wenige überhaupt betreffen. Hier könnte man zum Beispiel tatsächlich den Erwerb/Besitz an eine Art Bedürfnis in Verbindung mit Sonderüberprüfung knüpfen.

 

 

  • Den National Firearms Act von 1934 zusammenkürzen - spezifischer könnten Schalldämpfer, sog. kurzläufige Gewehre (short-barreled rifles, Lauflänge <16 Zoll) und die sowjetisch anmutende Kategorie "AOW" (Any Other Weapon - alle sonstigen Waffen) daraus gestrichen, d.h. der Registrierungszwang und die Besteuerung solcher Gegenstände aufgehoben werden.

 

Kann ich nichts zu sagen.

 

 

  • Der Import von halbautomatischen Langwaffen aus ausländischer Produktion könnte wieder legalisiert werden, indem ATF angewiesen wird, den sogenannten "Eignungstest zum sportlichen Schießen" (Sporting Purposes Test), den sich diese Behörde aus dem 1968er Gun Control Act in über die Jahre immer strikterer und strikterer Auslegung zusammengereimt hat, fallenzulassen.

 

Kann ich nichts zu sagen. Müssen Händler und insgesamt die Wirtschaft mit der Regierung abklären, ob man den Markt öffnen möchte.

 

 

  • Streichung von Abschnitt 922r des Strafgesetzbuches: Eine ominöse Bestimmung, die es verbietet, ein halbautomatisches Gewehr mit mehr als zehn genau bezeichneten Teilen aus ausländischer Produktion zusammenzusetzen. Niemand wurde deswegen je belangt, sofern bekannt.

 

Kann ich nichts zu sagen, weil ich die Bestimmung nicht kenne.

 

 

  • Streichung des partiellen Maschinenwaffenverbots für Private vom 19. Mai 1986 (das sog. "Hughes Amendment" zum lustigerweise Firearms Owners Protection Act genannten Hauptgesetz); Folge: Neugebaute (also nach dem bewußten 86er Stichtag) Vollautomaten wären wieder legal erwerbbar, müßten aber (vorerst?) weiterhin gem. NFA registriert und besteuert werden.

 

Siehe meinen Vorschlag oben. Wenn ältere Waffen deswegen einen hohen Wert erhalten haben, könnte man sie eventuell in ein staatliches Museum überführen und damit den plötzlichen Wertverfall abmildern. Da die meisten dieser Waffen sicherlich gut gepflegt sein dürften, sollte das sicherlich machbar sein. Allerdings gibt es in den USA schon genügend "Museen" für Waffen - wäre also ne reine Thanx giving Aktion für arme Sammler, damit die Wirtschaft keinen Wind von denen entgegengesetzt bekommt. Sollte dann auch von den Herstellern bezahlt werden! (z.b. durch einen Aufschlag beim Neukauf)

 

 

  • Finanzierung der Wiederherstellung der 2nd Amendment-Rechte von nichtgewalttätigen Straftätern. Gegenwärtig besteht für U.S.-Bürger überwiegend keine realistische Möglichkeit, je wieder im Leben legal Waffen zu besitzen, sofern sie einmal wegen einer Straftat verurteilt wurden. "Straftat" bedeutet: Alleinerziehende Mutter von drei Kindern wird von State Trooper angehalten und beim Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz erwischt, weil sie sich den nicht leisten kann und die Kinder aber trotzdem in die Schule müssen. Die Bundesgerichte haben in dieser Hinsicht bereits Zustimmung signalisiert.

 

Hier könnte man die deutsche Regelung in Teilen übernehmen (siehe Zuverlässigkeit)

 

Mein Vorschlag:

 

Es liegt keine waffenrelevante Straftat vor - 5 Jahre Waffenverbot (das Verbot muss richerlich als "geeignete Massnahme" angeordnet werden)

 

Es liegt eine waffenrelevante Straftat vor (Gewalttat, Missbrauch einer Waffe etc) - 10 Jahre Waffenverbot (das Verbot tritt automatisch mit Verurteilung in Kraft)

 

Es liegt ein Verbrechen vor (Mord, Vergewaltigung etc) - lebenslanges Waffenverbot (Automatisch mit Verurteilung. In besonderen Fällen jedoch Aufhebung durch eine Amnestie des Presidenten oder in Einzelfällen durch den Governeur möglich)

 

 

 

Das wären mal meine Vorschläge für den Think Tank;-)

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vor 3 Stunden schrieb Gunny Highway:

Würden jetzt neue Vollautomaten hinzukommen, würde der ganze Markt zusammenbrechen, ein 500000 Dollar M2 Browning MG wäre über Nacht nur noch  15000 Dollar wert.  

 

Man könnte aber eine "thirty year rule" oder so ähnlich einführen.

Das hieße, dass alle full-autos die > 30 Jahre sind, automatisch zivil erwerbbar werden.

  1. Das würde den Wert bisheriger FA-Waffen nicht zusammenbrechen lassen, aber weitere astronomische Preissteigerungen unterbinden.
  2. Außerdem würden so die Behörden ältere Vollautomaten zu sehr guten Konditionen verkaufen können - bessert deren öffentliche Kassen etwas auf.
  3. Für kontinuierlichen- aber maßvollen - Nachschub wäre gesorgt, also einer leicht steigenden Interessentenzahl könnte der Markt so  begegnen.

 

 

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vor 10 Stunden schrieb Gunny Highway:

Würden jetzt neue Vollautomaten hinzukommen, würde der ganze Markt zusammenbrechen, ein 500000 Dollar M2 Browning MG wäre über Nacht nur noch  15000 Dollar wert.  

 

Die Preisstabilisierung des Waffenbestands ist ja wohl (hoffentlich) nicht Aufgabe des Waffenrechts...

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vor 10 Stunden schrieb JDHarris:

Es liegt ein Verbrechen vor (Mord, Vergewaltigung etc) - lebenslanges Waffenverbot (Automatisch mit Verurteilung. In besonderen Fällen jedoch Aufhebung durch eine Amnestie des Presidenten oder in Einzelfällen durch den Governeur möglich)

 

 

Mit der Ausnahme von Gewalt gegen Familienmitglieder ist das schon jetzt so. Wohl gibt es das Problem, daß über die Jahre allerlei Kleinkram, der besser als Vergehen behandelt würde, zum Verbrechen erklärt wurde. Die systematisch saubere Lösung wäre, in dieser Hinsicht die Gesetze zu durchforsten. Das ist aber großteils Recht der Einzelstaaten.

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vor 1 Stunde schrieb Proud NRA Member:

 

Die Preisstabilisierung des Waffenbestands ist ja wohl (hoffentlich) nicht Aufgabe des Waffenrechts...

 

Natürlich nicht, mir persönlich ist das recht egal, auch wenn es den einen oder anderen guten Bekannten treffen würde der so einen Teil der Altersvorsorge geregelt hat. 

 

 

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vor 2 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Mit der Ausnahme von Gewalt gegen Familienmitglieder ist das schon jetzt so. Wohl gibt es das Problem, daß über die Jahre allerlei Kleinkram, der besser als Vergehen behandelt würde, zum Verbrechen erklärt wurde. Die systematisch saubere Lösung wäre, in dieser Hinsicht die Gesetze zu durchforsten. Das ist aber großteils Recht der Einzelstaaten.

 

Dazu kommt, daß in Common Law-Jurisdiktionen wie den Vereinigten Staaten während des größten Teils der Historie solche Firearms Disabilities für Straftäter eine höchst akademische Denkübung gewesen sind. Straftaten gab es, wie gesagt, wenige: Mord, Raub, Vergewaltigung, schwerer Betrug, Brandstiftung, solche Sachen. Im Regelfall stand auf solche Vergehen die Todesstrafe. Da war die Frage, ob ein solchermaßen Verurteilter sein Recht auf freien Waffenbesitz auch verwirkt hat, weniger dringend.

 

Mit der (Schwer)Kriminalisierung von Bagatelltatbeständen haben wir ja auch InduLa "beste" Erfahrungen gemacht. Wer im Detail wissen will, welche absonderlichen Blüten das in den Staaten derzeit treiben kann, dem empfehle ich anbei Kevin Marshalls klassische Abhandlung Why Can't Martha Stuart Have a Gun? (Das ist drüben eine sehr bekannte Fernsehtante, die Häuser eingerichtet und umdekoriert hat und auch vor laufender Kamera gekocht hat, überaus erfolgreich).

 

Irgendwo steht im Gesetz, daß verurteilten Straftätern (bzw. generell allen Leuten mit verlustiggegangenem 2A) zumindest die Möglichkeit, ihre Knallbummrechte wiederzuerlangen, auf dem Petitionswege gewährt werden muß. Ist man auf Staatenebene verurteilt worden, führt der Weg meist zum Gouverneur. Manche Bundesstaaten wie Florida haben ein (aufwendiges) Verfahren der "tätigen Reue", an dessen Ende die volle Wiederherstellung der eigenen Rechte (und Pflichten) stehen kann - wählen, Geschworenendienst leisten, Waffen besitzen. Ist man hingegen vor einem Bundesgericht verurteilt worden, ist's derzeit Essig damit. Theoretisch ist der Justizminister dafür zuständig (Presidential Pardon mal ausgeklammert). Allerdings wird seit über 23 Jahren in jedem Haushaltsbeschlußgesetz des Kongreß explizit festgehalten, daß das Justizministerium keine Mittel aufwenden darf, um solche Restaurationsanträge zu bearbeiten. Das betrifft nicht einfach nur verurteilte Straftäter, sondern auch Leute, die vor dreißig Jahren mal einen Zusammenbruch hatten (Job weg, Frau läßt sich scheiden, nimmt Haus, Kinder und Hund mit) und deswegen vorübergehend in der Psychiatrie gelandet sind. Ein jüngst ergangenes Urteil des 6th Circuit besagt, daß es definitiv nicht OK ist, solchen Betroffenen für den Rest ihres Lebens ihre Rechte zu verwehren (Tyler vs. Hillsdale County Sheriff's Department).

marshall-felon-gun-possession.pdf

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  • 2 Monate später...

Kurzer Zwischenruf an dieser Stelle. Drei größere Sachen sind drüben derzeit im Gange.

 

1. Der Hearing Protection Act of 2017 würde Schalldämpfer gewöhnlichen Langwaffen rechtlich gleichstellen und sie damit aus den arkanen Regularien des National Firearms Act von 1934 entfernen. Fortan müßten Käufer eines Schallis also weder zuerst eine 200 US$ teure Erwerbssteuer entrichten noch zwischen sechs und zwölf Monate auf den fertigen Papierkram von ATF warten, bevor sie bei ihrem Händler das Ding tatsächlich in Empfang nehmen dürfen.

Die Maßnahme muß im vorherrschenden Zeitgeist selbstredend als staatliche Maßnahme zur Gesundheitsvorsorge verpackt werden. In der "Szene" ist das Gesetz unkontrovers. Viele wünschen sich gleich auch die Streichung der abstrusen Kategorie Short-Barreled Rifle (SBR, kurzläufiges Gewehr) aus dem NFA, welche ebenfalls Steuer, behördlichen Registrierungszwang und unendliche Wartezeiten mit sich bringt. Zukunftsmusik.


2. Der Concealed Carry Reciprocity Act of 2017 ist ein Gesetz, welches die Bundesstaaten (zumindest auf dem Papier) dazu zwingen würde, die von jeweils anderen Bundesstaaten ausgestellten Erlaubnisse zum (ganz wichtig!) verdeckten Tragen von Waffen anzuerkennen.

 

Zur Erinnerung: Waffentragscheine stellen grundsätzlich nur die Bundesstaaten aus, nicht der Bund selbst. Das Gesetz soll für Tragscheine nun eine analoge Situation wie bei Führerscheinen, Geburtsurkunden und ähnlichen offiziellen Dokumenten herbeiführen, die die Staaten sich gegenseitig auch alle anerkennen müssen (nur die Bundesstaaten selbst stellen solche Schriftstücke drüben aus). Der Flickenteppich ist enorm. Einwohner von z.B. Kalifornien oder New York kriegen gar keine Waffenscheine, in Vermont gibt es hingegen keine, weil offenes und verdecktes Führen für jedermann erlaubnisfrei gestellt ist (und es schon immer war). Und dazwischen gibt es alle möglichen Abstufungen. Manche Staaten erkennen einige Erlaubnisscheine aus anderen Staaten an, was sich aber ständig ändern kann (und tut).

 

Das Problem: Das Gesetz ist schlecht geschrieben und gefährlich.

 

Schlecht geschrieben, weil es nicht "gerichtsfest" formuliert ist. Staaten wie CA oder MA könnten es im Nu wieder aus der Welt klagen, auf so dünnem verfassungsrechtlichen Eis steht es. Oder sie könnten es einfach ignorieren und weiter Leute, die öffentlich Knarren spazierenführen und erwischt werden, nach ihren lokal gültigen Gesetzen verurteilen (wenn es niemanden gibt, der das Gesetz auch überwacht und durchsetzt, ist es wirkungslos). Das wäre dann der Stoff für eine weitere verlorene Dekade voll von Kaspereien in den Gerichtssälen des Landes.

 

Gefährlich ist es, weil es einen gefährlichen Präzedenzfall setzen würde, bei dem der Bund sich erstmals umfassend auf dem Gesetzesweg über die Köpfe der Staaten hinweg in Belange des Waffentragens einmischen würde. Das wäre vermutlich erst der Anfang einer Interventionsspirale, in deren Verlauf immer detaillierter und enger ausgelegte verpflichtende Anerkennungskriterien, die sich letztlich gegen die Waffenbesitzer des Landes richten würden, festgelegt werden. Am Ende befände sich die komplette Regelungskompetenz über den Umweg "Anerkenntnisrichtlinie" in der Hand der Krake in D.C.

 

Zur reibungslosen Verabschiedung des Gesetzes ist eine Supermehrheit von 60 Ja-Stimmen im Senat erfoderlich. Die haben die Republikaner nicht. Es steht nicht einmal fest, daß überhaupt alle 52 roten Senatoren dafür stimmen würden. Möglicherweise stirbt das Monstrum auch schon vorher in den diversen Unterausschüssen.


3. Die NRA führt ihren Klagefeldzug gegen die "No Issue"-Politik Kaliforniens vor dem Verfassungsgerichtshof des Bundes in Washington fort. Kalifornien stellt einfachen Bürgern (im Wesentlichen zumindest) keine Trageerlaubnisse aus. Das ist zwar grundsätzlich (so halb) nicht in Ordnung, jedoch hat die NRA in der vergangenen Dekade an der juristischen Realität der letzten zweihundert Jahre vollkommen vorbeiargumentiert. Die nun vor kurzem eingereichte Eingabe vor dem höchsten Gericht des Landes behauptet, daß ein verfassungsmäßig garantiertes Recht auf das erlaubnispflichtige (!) verdeckte Führen von Schußwaffen besteht. Das ist abstrus und widerspricht dem gelebten (und niedergeschriebenen) Gewohnheitsrecht der letzten zwei- wenn nicht vierhundert Jahre in den angelsächsischen Common Law-Jurisdiktionen. Die Aussicht auf Annahme der Beschwerde durch die (momentan) acht Verfassungsrichter belaufen sich jedoch auf null.

Die Szene ist durch die Muskelspiele ihrer Lobby gehypet. 95% der Waffenbesitzer in den USA begreifen die Bedeutung des zweiten Verfassungszusatzes nicht und halten die verpflichtende Ausstellung von Waffenscheinen durch die Obrigkeit für gut und richtig. Jede (auch noch so korrekte) Gerichtsentscheidung, die ein solches Recht als nichtexistent ausweist, wird als politisch motivierter Anti-Waffen-Aktionismus verschrien. Aktuell sichtbar an dem haarsträubenden Fall Peruta v. San Diego, der jetzt ohne jede Erfolgsaussicht nach Washington gezerrt werden soll.


Insgesamt ein eher durchwachsenes Bild. Trump würde von den beiden erwähnten Gesetzesvorhaben beide sofort unterschreiben, sollten sie seinen Schreibtisch erreichen. Der Concealed Carry Reciprocity Act (so erfolglos er auch sein wird) ist immerhin ein zentrales Versprechen seiner Wahlkampagne an die Waffenbesitzer gewesen. In Sachen Schalldämpfern ist sein Sohn Donald Jr. eher die familienseits interessierte Partie.


Der Rest der Aufführung findet auf den gewohnten Bühnen der Parlamente der Bundesstaaten sowie der Gerichte (und somit außerhalb der Reichweite der Bundesregierung) statt. Watch this space.

Bearbeitet von Julius Corrino
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  • 2 Wochen später...

Sodala. Trump hat angekündigt, am Donnerstag kommender Woche seinen Kandidaten für den leeren Stuhl des verstorbenen Antonin Scalia am Supreme Court bekanntzugeben.

 

Zur Erinnerung: Der durchaus legendär zu nennende Antonin Scalia war einer von neun Richtern, die auf Lebenszeit am Bundesverfassungsgericht gewirkt haben bzw. wirken. Er war auch der stärkste Verfechter derjenigen Auslegungspraxis, die man "Originalismus" nennt. "Originalismus" bedeutet: Man schlägt die Verfassung auf, liest sie und versteht ihren Wortlaut dabei so, als wäre man ein einfacher, geistig normal begabter Mann von der Straße im Jahr 1791. Die ursprüngliche Bedeutung der Worte bleibt nach dieser Doktrin über den Zeitenlauf immer erhalten. Die Verfassung ist somit auch kein "lebendes Dokument", deren Worte praktischerweise immer exakt das bedeuten, was der progressive Zeitgeist gerade zu neusten Moden erklärt hat.

 

Scalia hat in den für den privaten Waffenbesitz bahnbrechenden Urteilen D.C. v. Heller (ergangen 2008, stellt fest: Waffenbesitz ist ein individuelles Recht jeder Person, kein kollektives der Bundesstaaten)  sowie McDonald v. Chicago (ergangen 2010, stellt fest: Das in Heller festgestellte individuelle Recht müssen nicht nur der Bund, sondern auch die Bundesstaaten achten) jeweils die Urteile für die entscheidende Mehrheit des Supreme Court verfaßt (beides sauknappe Geschichten, die jeweils 5:4 pro gun ausgingen).

 

Naturgemäß wünscht sich die Szene drüben, daß nach seinem Tod im September 2016 sein Nachfolger ein ebenso strikter Originalist sein soll. Der Supreme Court ist die letztgültige Instanz in allen Rechtsfragen. Sein Wort ist unumstößliches (außer durch SCOTUS selbst) Gesetz. Wenn hier was schiefgeht, ist das Kind richtig tief (und für eine sehr, sehr lange Zeit) in den Brunnen gefallen. Entsprechend angstvoll haben die Waffenbesitzer im November am Wahlabend auf ihre Fernseher geschaut. Hätte eine H. Clinton zwei oder drei Richter ernennen können, wäre es mit der vergleichsweise konservativen Mehrheit (ja, ein Verfassungsgericht ist letztlich auch nichts anderes als ein politisches Gremium) für ein oder zwei Generationen aus gewesen. Und danach hätte man das Land sowieso nicht wiedererkannt.

 

Scalia war in vielerlei Hinsicht einzigartig. Zweifellos ein hochbegabter Jurist mit scharfem Verstand und einer gewissen idiosynkratischen Persönlichkeit. Einen zweiten Scalia wird Trump nicht aufbieten können, weil es den einfach nicht gibt. Aber es gibt genügend aktive Richter im Land, die seiner Denkschule folgen.

 

Trumps ehemaliger innerparteilicher Herausforderer in den Vorwahlen Ted Cruz wird unter anderem als möglicher Scalia-Nachfolger gehandelt. Was ungewöhnlich wäre, da Cruz nie als Richter gewirkt hat. Dennoch hat er seine juristische Abschlußprüfung in Harvard mit Auszeichnung bestanden und nebenher als Redakteur zweier prestigereicher juristischer Fachzeitschriften der Universität gewirkt, hat als Volljurist dann zwei Jahre lang in D.C. dem damaligen obersten Verfassungsrichter William Rehnquist zugearbeitet (clerkship) und war im Anschluß leitender Staatsanwalt in Texas.

 

Die Liste weiterer möglicher Nachfolgekandidaten ist lang. Scalias Sitz könnte angesichts des hohen Durchschnittsalters am SCOTUS nicht der einzige sein, den Trump in den kommenden vier Jahren (von acht ganz zu schweigen) nachzubesetzen hat.

 

Wenig beachtet: Derzeit sind von insgesamt 890 Bundesrichterstühlen volle 128 vakant. Dazu werden in den kommenden Jahren weitere Richter in Pension gehen.

 

Die Gerichte in den USA zeichnen sich durch zwei Dinge aus: Die Richter sind alt. Derzeit ist ein Fünftel 70 oder älter, und am Ende von Trumps erster Amtszeit in vier Jahren wird diese Quote auf 40% gestiegen sein. Außerdem sind sie überwiegend, ähem, fortschrittlich eingestellt. Das heißt in der Praxis: Gesetze bedeuten das, was schlaue Richter nach persönlicher Präferenz aus ihnen herauslesen (wollen), nicht das, was auf dem Papier steht. (Kommt uns das von irgendwoher bekannt vor?) Dabei kommen dann in Sachen Knallpeng oft haarsträubende Urteile heraus. In den niederen Instanzen des Bundes ist also nicht eben wenig zu reparieren. Die Gelegenheit ist jetzt da.

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Am 26.1.2017 um 16:56 schrieb Julius Corrino:

 

Zur Erinnerung: Der durchaus legendär zu nennende Antonin Scalia war einer von neun Richtern, die auf Lebenszeit am Bundesverfassungsgericht gewirkt haben bzw. wirken. Er war auch der stärkste Verfechter derjenigen Auslegungspraxis, die man "Originalismus" nennt. "Originalismus" bedeutet: Man schlägt die Verfassung auf, liest sie und versteht ihren Wortlaut dabei so, als wäre man ein einfacher, geistig normal begabter Mann von der Straße im Jahr 1791. Die ursprüngliche Bedeutung der Worte bleibt nach dieser Doktrin über den Zeitenlauf immer erhalten. Die Verfassung ist somit auch kein "lebendes Dokument", deren Worte praktischerweise immer exakt das bedeuten, was der progressive Zeitgeist gerade zu neusten Moden erklärt hat.

 

 

Wobei man dann aber doch wieder den Worten eine Bedeutung zuschreibt, die ihnen jemand aus der Zeit, in der das entsprechende Gesetz entstanden ist, aus technischen Gründen gar nicht hätte geben können. Für jemanden aus dem Jahre 1791 waren "arms" Blankwaffen und Vorderlader mit Steinschloss oder früheren Schlossarten. Das Abschnorcheln sämtlicher elektrischer Kommunikation durch diverse Dienste wäre eine ähnliche Grauzone, bzw. nicht verboten, denn jemand aus dem Jahre 1791 würde ein Telefongespräch oder eine Datenübertragung über's Internet wohl nicht als "papers" ansehen. An diesem Punkt weichen auch die Originalisten vom Verständnis des Entstehungszeitraums ab, bzw. dröseln die Unterschiede z.B. in "rechtlich" und "technisch" auf.

 

Der Gesetzgeber hat die rechtliche Kompetenz und die Aufgabe, die Gesetze so zu verfassen bzw. zu ändern, dass sie nicht in völlig unerwünschter Weise ausgelegt werden können. Wenn ein Gesetz in unerwünschter Weise ausgelegt wird, dann kann man sich politisch damit abfinden oder es ändern (wenn man nicht die dafür notwendigen Mehrheiten bekommt, dann wird die unerwünschte Auslegung wohl nicht als untragbar angesehen). Die US-Verfassung hat zwar hohe Hürden für Amendments, ist aber durch diese vollständig änderbar.

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Am 28.1.2017 um 09:15 schrieb Ch. aus S.:

Für jemanden aus dem Jahre 1791 waren "arms" Blankwaffen und Vorderlader mit Steinschloss oder früheren Schlossarten.

 

Nein, es waren einfach "Waffen". Und zur damaligen Zeit schloß das selbstverständlich jegliche moderne Militärwaffe mit ein. Man darf nicht vergessen daß das keine Steinzeit mehr war, auch damals gab es technische Weiterentwicklung. Die Gründerväter wußten zwar nicht, wie Waffen im 21.Jhd aussehen würden, sie wußten aber daß sie nicht so aussehen würden wie 1776.

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