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IGNORED

Gebühren bei Rückgabe von leeren WBKs


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Geschrieben

Ich habe mich mit "Verwaltungsgebühren" abgefunden.

In anderen Ländern muss ich direkt den Mitarbeiter bestechen, um eine Erlaubnis etc. zu erhalten.

Hier "besteche" ich eben den Staat als solchen und es heißt Verwaltungsgebühr.

Wirkung ist die gleiche, ohne Kohle keine Leistung.

 

Grün war aus....

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Diese Mittel decken aber nicht den Aufwand für Einzelmaßnahmen ! Die Steuermittel finanzieren doch nur die "Grundausstattung", nicht aber das plus für Antragsbearbeitungen etc.

Wenn sich niemand Reisepässe ausstellen lässt sitzt die Frau im Bürgerbüro trotzdem da. Ob sie arbeitet oder nicht, ihr Einkommen aus EG6 bekommt sie in jedem Fall.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Schakal:

Ich habe mich mit "Verwaltungsgebühren" abgefunden.

In anderen Ländern muss ich direkt den Mitarbeiter bestechen, um eine Erlaubnis etc. zu erhalten.

Hier "besteche" ich eben den Staat als solchen und es heißt Verwaltungsgebühr.

Wirkung ist die gleiche, ohne Kohle keine Leistung.

 

Grün war aus....

In anderen Ländern brauchst du aber auch nicht für jeden Furz eine Genehmigung.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Fyodor:

Die Steuermittel finanzieren die täglichen 8 Stunden "Arbeit" der Beamten.

Beamte und Verwaltungsangestellte arbeiten nicht.

Nach Ansicht des Users @Sachbearbeiter werden diese öffentlich Bediensteten vom Steuerzahler ausschließlich für ihre bloße Anwesenheit bezahlt, quasi dafür, dass die Verwaltung sich selbst verwaltet.

Jede vom lästigen und in jeder Hinsicht störenden Bürger veranlasste geistige oder am Ende sogar körperliche Tätigkeit wie z.B. das Aufnehmen des akurat im rechten Winkel zur Schreibunterlage abgelegten Kugelscheibers oder das Öffnen eines Stempelkissendeckels oder das Entnehmen eines Stempels aus dem Stempelkarussel oder die mit dem Einsatz von Körperkraft verbundene Betätigung einer PC-Tastatur stellen demzufolge Aktivitäten des Behördenmitarbeiters dar, welche durch die monatlich erfolgende Lohn-/Gehaltszahlung des öffentlichen Arbeitgebers nicht abgedeckt sind.

Deshalb muss jede solcher außerplanmäßigen Aktivitäten, welche durch den Bürger verursacht werden, als "zusätzlicher Verwaltungsaufwand" (gem. @Sachbearbeiter) durch die Erhebung einer "angemessenen Verwaltungsgebühr" gegenfinanziert werden.

Ist doch jetzt wirklich nicht schwer zu verstehen, oder?

 

CM :rolleyes:

Geschrieben (bearbeitet)

Andererseits: Würden wir LWB wegfallen, würde es auch kaum noch Waffenbehörden geben, jedenfalls nicht mehr als eigene, voll ausgelastete Einheiten. Völlig losgelöst von der Frage, ob die nunmehr beschäftigungslosen Mitarbeiter auch entlassen würden/könnten, soweit nicht als Beamte ohnehin lebenslang. Anders herum gesagt: Würde, was sehr, sehr wünschenswert wäre, das Potential der zuverlässigen und unbedenklichen Mitbürger ausgeschöpft werden und die Zahl der LWB deutlich zunehmen, dann würde aufgrund der deutlich steigenden Arbeit auch die Zahl der SB zunehmen. Wäre es nicht wünschenswert, wenn deren Gehalt durch deren Arbeit - Gebühren für ihre Tätigkeit - erwirtschaftet werden würde?

 

 

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb MarkF:

Wäre es nicht wünschenswert, wenn deren Gehalt durch deren Arbeit - Gebühren für ihre Tätigkeit - erwirtschaftet werden würde?

Die Bezüge der im öffentlichen Dienst Beschäftigten werden aus Steuermitteln finanziert, d.h. sie wurden bereits vom sozialversicherungspflichtig beschäftigten Teil der Bevölkerung dieses Staates erwirtschaftet.

Es besteht daher kein Grund, diese nochmals über eine Gebührenerhebung zu bezahlen.

 

CM

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb cartridgemaster:

Es besteht daher kein Grund, diese nochmals über eine Gebührenerhebung zu bezahlen.

 

Doch, als Strafe, daß sie es sich anders überlegen, und ihr Recht nicht ausüben wollen.

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb cartridgemaster:

Die Bezüge der im öffentlichen Dienst Beschäftigten werden aus Steuermitteln finanziert, d.h. sie wurden bereits vom sozialversicherungspflichtig beschäftigten Teil der Bevölkerung dieses Staates erwirtschaftet.

...

Das eine (Steuermittel) hat mit dem anderen (Sozialversicherung) jetzt aber wirklich nichts zu tun.

 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb MarkF:

... Wäre es nicht wünschenswert, wenn deren Gehalt durch deren Arbeit - Gebühren für ihre Tätigkeit - erwirtschaftet werden würde?

Wäre das so, würden die die Schlagzahl deutlich erhöhen und man müsste nicht auf jeden noch so unwichtigen Mist teilweise eine gefühlte Ewigkeit warten.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb erstezw:

Das eine (Steuermittel) hat mit dem anderen (Sozialversicherung) jetzt aber wirklich nichts zu tun.

Mit der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist i.d.R. auch die Zahlung von Lohn-/Einkommensteuer verbunden, zumindest bei denen, die in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen.

So wars gemeint.

 

CM

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Für die Austragung der Waffen aus der WBK des Verstorbenen Gebühren zu erheben ist legitim, weil auch diese alle im NWR umgetragen (und strenggenommen auch aus der WBK ausgetragen) werden müssen.

 

Wer ist den Gebührenschuldner? Der Verstorbene hat nichts Überlassen und der Neu-Eigentümer ist (vor Erteilung einer WBK) weder Erlaubnisinhaber, noch verfügt er über eine zu ändernde Urkunde (Waffenbesitzkarte). Das der Staat seinen selbst eingeführten Mist korrigieren muss interessiert nicht.

Teilt der Erbe ein Überlassen mit bevor ihm eine WBK ausgestellt wurde, stellt die bloße Entgegennahme dieser Mitteilung keinen VA dar, wodurch der Mitteiler auch nicht Gebührenschuldner werden kann. Die Berichtigung des Registers ist Onanie der Behörde, weshalb diese für die Kosten auch selbst auf kommen muss. Wer soll das bezahlen, wer hat das bestellt, wer hat ...................

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Hm, hier muss man aber schon unterscheiden, ob die Verwaltung für die Allgemeinheit oder aber individuell für einen einzelnen tätig wird.

Dann unterscheide mal bei der Ausstellung eines Personalausweises .... Wir zahlen doch für alles!

Wie hoch sind eigentlich die Gebühren für einen Asylantrag?

Geschrieben

Nein, das stimmt so nicht. Durch die Steuermittel wird lediglich ein handlungsfähiger Verwaltungsapparat zur Aufgabenerfüllung finanziert, was bereits erhebliche Kosten verursacht.

 

Für Individualleistungen wird dann der Betroffene nach dem Prinzip "wer bestellt, bezahlt" herangezogen. Nur in Sonderfällen gibt es eine sachliche oder persönliche Gebührenfreiheit - geregelt in den verschiedenen Kostengesetzen LGebG, VwKostG etc.

Geschrieben

Für einen Pass und einen Persi muss ein Mindestlohnempfänger ca. 3 Tage (nach Abzügen, Passbild Kosten, Fahrkosten ...) arbeiten. Steht das noch im Verhältnis :confused:

 

Ich gebe zu, ca.30 EUR davon gehen auf den Expresszuschlag, damit ich den Pass in der ersten Oktoberwoche auch wirklich bekomme. Ich hätte mich ja eher drum kümmern können :rtfm:

Quittung.JPG

Geschrieben

Die Expressgeschichte geht auf Deine Kappe, das stimmt. Zur rechtzeitigen Beantragung gibt's ja Kalender, Outlook, Apps & Co. Gerade so langfristige Termine wie Persoverlängerung, Impfung etc. sollte man sich so notieren.

 

Die normale Gebühr für einen Reisepass sind meines Wissens derzeit 59,- Euro (wenn man ihn bei einer anderen Meldebehörde abwickeln möchte, weil man z.B. dort arbeitet, kostet es wie beim Express das Doppelte). Da hier noch Fingerabdrücke + Passbild verarbeitet und die Bundesdruckerei beauftragt werden muss, halte ich die Gebühr für angemessen. Der Gesamtaufwand mit allem drum und dran entspricht letztendlich so ca. einer Zeitgebühr für eine Stunde.

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