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IGNORED

Was kann ich tun?


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Geschrieben

Dauert bei uns derzeit auch zwei bis drei Monate. Deshalb sage ich meinem Amt schon deutlich vor dem geplanten Erwerb Bescheid, daß sie die Prüfung schonmal vorab anstoßen. Im aktuellen Fall liegt die bezahlte Flinte schon beim Händler, die Zuverlässigkeitsprüfung ist fertig, die Bedürfnisbescheinigung ist da, und jetzt muß ich noch zwei Monate warten bis 2/6 rum ist :crying: 

Geschrieben (bearbeitet)

Diese LKA Abfrage Sache ist das beim jeweiligen LKA nach BL oder die "Zentrale" quasi ganz BRD an selbe Stelle ?

 

Generell schon sonderbar wie das so unterschiedlich gehändelt wird wenn man hier so liest.

Das LKA scheint ja da gern als Grund herhalten zu müssen. Da kann man natürlich schlecht anrufen und nachfragen.

Mal so mal so.

Dann hat man eh schon ne WBK und ein paar Waffen, überprüfungen routinemäßig finden eh im Hintergrund statt - Polizei ggf Amt , wend zb 2/6 möglich ist

und du dir die 2te 2..3 Monate später beantragst dann wieder Prüfung.

Also auf mich wirkt das irgendwie komisch.

 

Mal ne Frage :

 

Bei denen wo es so lange dauert - seit Ihr schon über 3/2 Grundkontingent hinaus ?

 

 

 

Bearbeitet von 2011-Jack
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb 2011-Jack:

Bei denen wo es so lange dauert - seit Ihr schon über 3/2 Grundkontingent hinaus ?

 

Hat damit nichts zu tun.

 

Es findet eine regelmäßige Überprüfung alle 3 Jahre statt. Bei jedem Waffenerwerb muß eine "aktuelle" Abfrage vorliegen, wenn nicht muß sie eingeholt werden. Durch den Andrang auf kleine WS dauert das derzeit sehr lange. Meine Behörde verwendet "aktuelle" Abfragen ein Jahr lang, danach holen sie bei Bedarf eine neue ein. Andere Behörden erkennen alte Abfragen wohl nur 6 Monate lang an. Wenn ich also in den zwei Jahren zwischen letzter Abfrage plus 1 Jahr und nächster Abfrage eine Waffe erwerben will, dann muß die Behörde eine neue Abfrage einholen. Und das dauert derzeit nuneinmal. Aber wenigstens ist Deutschland jetzt sicher, und niemand kommt illegal an Waffen...

Geschrieben

Mit regelmäßiger Überprüfung meinst du wohl die W-Behörde am Amt ?

Aber nicht nur die prüft da was regelmäßig - jedenfalls in meinem BL so wie mir gesagt wurde.

 

Guter Hinweis mit den Zeitabschnitt "aktuelle Abfrage".

Es klang fast so als ob das pauschal (egal ob 2 Tage oder 3 Monate dazwischen sind) der Abfragekopp am PC gedrückt wird.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Fyodor:

....Meine Behörde verwendet "aktuelle" Abfragen ein Jahr lang, danach holen sie bei Bedarf eine neue ein. Andere Behörden erkennen alte Abfragen wohl nur 6 Monate lang an. Wenn ich also in den zwei Jahren zwischen letzter Abfrage plus 1 Jahr und nächster Abfrage eine Waffe erwerben will, dann muß die Behörde eine neue Abfrage einholen. Und das dauert derzeit nuneinmal. Aber wenigstens ist Deutschland jetzt sicher, und niemand kommt illegal an Waffen...

 

Bei uns sind es 6 Monate.

 

Deine Ironie ist angekommen, aber ich erlaube mir mal, die Auswirkung auf die innere Sicherheit zu korrigieren: Wenigstens kommt niemand, den die staatlichen Stellen als nicht zuverlässig ansehen, an Waffen. Denn daß eine fehlende oder negavte LKA-Auskunft den Erwerb von Illegalwaffen hindern würde wäre mir neu ...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Stunden schrieb catering:

So habe vor einigen Tagen angerufen.

Musste die Antwort aber erst mal setzen lassen.

Lt. Auskunft der Dame rechnen sie im Moment 7-8 Monate Bearbeitungszeitraum vom LKA.

Ich habe nach einem Ansprechpartner dort gefragt, aber ohne Ergebnis.

Sie hätten selbst Keinen.

Die Situation wäre auch für sie unbefriedigend aber so wäre es halt.

Tja, und nun? 

 

Naja, wir kriegen eben mehr und mehr südamerikanische Verhältnisse in allen Lebensbereichen. Eine (deutsche) Freundin von mir ist vor Jahren nach Argentinien gegangen. Ihr (deutscher) Mann arbeitete dort bei einer Reederei, mit Hamburger Hauptsitz. Für den hat die Reederei, also der Arbeitgeber, alle Viasaangelegenheiten geregelt inkl. Arbeitserlaubnis.

 

Nach zwei Jahren will nun diese Freundin auch arbeiten, in ihrem alten Beruf als Physiotherapeutin. Es stellt sich raus, dass man nicht einfach zum Amt gehen kann, um eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Das funktioniert einfach nicht, weil die Behörde deinen Antrag gar nicht annimmt, bzw. dir nicht einmal ein Formular gibt. Dort läuft alles über "Agenten", das sind Argentiniere, die einen Verwandten oder guten Freund in der Verwaltung sitzen haben. Man gibt dem Agenten dann 1.000 US-Dollar cash und der verspricht einen Ansprechpartner ausfindig zu machen. Nach ein paar Monaten kommt er zu dir und sagt er habe inzwischen einen Ansprechpartner, er brauche aber nochmal $1.000,-. Die gibst du ihm und hörst monatelang nichts mehr von ihm. Nach ca. 18 Monaten sagt er dann, dass die "Quelle versiegt" ist und ihr von vorne anfangen müsst. Natürlich mit nochmaliger Bezahlung. Manchmal bekommt man auch seine Papiere nach ca. 12 Monaten. Das weiß man vorher nicht.

 

Sie hat dann illegal dort gearbeitet...hahahaha

 

Als sie nach ein paar Jahren nach Deutschland zurück wollte gab es etwas mit den deutschen Behörden zu klären. Sie hat denen dann aus Argentinien gemailt und am nächsten Tag eine umfassende Antwort bekommen inkl. der benötigten Formulare. Die hat sie dann ausgefüllt und hingeschickt, bei der Einreise lagen dann ihre Papiere für sie bereit. Die war überglücklich und meinte nur: "Kaum zu glauben, man kann etwas anfragen, wird informiert und dann wird auch noch alles so erledigt wie besprochen!" Die hat sich gar nicht mehr eingekriegt.

 

Sowas kannte sie aus Argentinien nicht.

 

Geh mal davon aus, wenn ein Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium oder dessen Mitarbeiter die Jägerprüfung macht, dann dauert dessen Zuverlässigkeitsüberprüfung keine mehrere Monate.

 

Ist halt wie in Argentinien!

 

Wir schaffen das!

Bearbeitet von JasperBeardley
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Fyodor:

Deshalb sage ich meinem Amt schon deutlich vor dem geplanten Erwerb Bescheid, daß sie die Prüfung schonmal vorab anstoßen.

Machen unsere nicht. Erst wenn alles da wäre, wurde mir mehrfach gesagt........

Geschrieben

Ich habe mir mal die LKA BW Seiten angeschaut.

Dort gibt es eine Bürgerreferentin.

LKA

Ich überlege mir gerade was für eine Funktion eine Bürgerreferentin hat.

Wenn die für Anliegen der Bürger zuständig ist werde ich mal Kontakt aufnehmen.

Geschrieben

Ja wenn du die Waffe schon bezahlt hast dann kannst du dir sie doch ausleihen und schon mal nutzen für 4 Wochen  mit einem leihschein . Dann putzt der Händler sie dir und verleiht dir sie wieder 4 Wochen 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb kulli:

Ja wenn du die Waffe schon bezahlt hast dann kannst du dir sie doch ausleihen und schon mal nutzen für 4 Wochen  mit einem leihschein . Dann putzt der Händler sie dir und verleiht dir sie wieder 4 Wochen 

Geht aber nur gut wenn der Händler vor Ort ist. Wenn die Waffe per Post kommt ist das doof. UND der Händler muss mitspielen. Ob zb Frankonia oder  OA oder sonst ein großer das macht wage ich zu bezweifeln. Beim Händler vor Ort war das bei mir bisher kein Problem.

Geschrieben

Ach so....

Nein ich habe keine Waffe beim Händler.

Ich habe beim Antrag abgeben Interesse an einer VZ58 Sporter bekundet und mein Händler hat gemeint er bestellt sie einfach mal.

Nachdem ich sie angeschaut habe war mein Statement ich nehme sie, vorbehaltlich dem Eintrag.

Kein Eintrag keine Kanone, ganz einfach.

Der fragt mich zwar jedes mal wenn ich ihn sehe nach dem Eintrag aber ist im Moment halt nicht wegen der XXXXX Zuverlässigkeit.

Das Ding ist richtig gut und ich kaufe es wenn der Eintrag da ist. 

Das macht für mich die Sache natürlich nicht einfacher...

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb catering:

Ach so....

Nein ich habe keine Waffe beim Händler.

Ich habe beim Antrag abgeben Interesse an einer VZ58 Sporter bekundet und mein Händler hat gemeint er bestellt sie einfach mal.

Nachdem ich sie angeschaut habe war mein Statement ich nehme sie, vorbehaltlich dem Eintrag.

Kein Eintrag keine Kanone, ganz einfach.

Der fragt mich zwar jedes mal wenn ich ihn sehe nach dem Eintrag aber ist im Moment halt nicht wegen der XXXXX Zuverlässigkeit.

Das Ding ist richtig gut und ich kaufe es wenn der Eintrag da ist. 

Das macht für mich die Sache natürlich nicht einfacher...

Also sorry ! Aber du machst dir deine Probleme selber! Sofern du keine laufenden Ermittlungsverfahren gegen dich  hast ,bekommst du ja den Eintrag. Also Kauf die Waffe und leih sie dir halt schon mal aus. Lka bürgerreferent und co bringen letztendlich nix.

Geschrieben

Nein, es liegt nichts, und lag nichts gegen mich vor, ich weiß was ich getan habe oder eben nicht :-)

Wäre nicht clever durch einen Antrag schlafende Hunde zu wecken.

Waffe kaufen ist aber trotzdem nicht, ich bin seit Jahrzehnten im technischen Vertrieb.

Man kauft erst, wenn Alles klar ist.

Ich kaufe erst wenn ich den Eintrag habe.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb catering:

Ich kaufe erst wenn ich den Eintrag habe.

Ich hab schon mehrfach gekauft bevor ich den Eintrag überhaupt beantragt hatte. Nur so kann man bei Schnäppchen zuschlagen. Und wenn ich weiß das ich alle Voraussetzungen für den Voreintrag erfülle sehe ich darin auch kein Problem.

 

Peter

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb catering:

Ich habe mir mal die LKA BW Seiten angeschaut.

Dort gibt es eine Bürgerreferentin.

LKA

Ich überlege mir gerade was für eine Funktion eine Bürgerreferentin hat.

Wenn die für Anliegen der Bürger zuständig ist werde ich mal Kontakt aufnehmen.

 

Ja dafür ist die Dame da.

Schreib mal hin.

Verwende nur offene Fragen und frag ganz simpel wie lang es dauert wenn Anfrage von Amt xy kommt bis

die Antwort zurück geht . Schreib kein bla blub von dem was SB xy verzapft oder du irgendwo gehört oder gelesen hast 

- du möchtest die Dame ja nicht irgendwie beeinflussen etc.

Bearbeitet von 2011-Jack
Geschrieben

Wenns sehr lange beim LKA dauert, könnte man die Waffenbehörde ja auch einfach mal drum bitten, sich mit der örtlichen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen (die gemäß § 5 Abs. 5 Nr. 3 WaffG auch eigentlich nur anzuhören ist).

Geschrieben

Sodele

Habe gestern ein Mail an das LKA verschickt und HEUTE 2 Antworten bekommen.

Allerdings bin ich mir nicht sicher ob dich Mails die an mich persönlich geschrieben wurden in einem Forum posten darf.

 

Kann mir da jemand eine Auskunft geben?

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb catering:

Kann mir da jemand eine Auskunft geben?

Wenn Du die Nachricht anonymisierst und textlich auf die wesentliche Kerninformation reduzierst, dann sollte das eigentlich kein Problem sein, zumal eine solche Auskunft u.U. auch für andere von allgemeinem Interesse sein könnte.

 

CM :)

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb catering:

Sodele

 

... und HEUTE 2 Antworten bekommen.

 

 

Na dann gibs hald mit deinen Worten wieder - oder ist der Inhalt so brisant ?:ninja:

2 Antworten sind aber idR ungünstiger als eine !

Bearbeitet von 2011-Jack
Geschrieben

Also erste Antwort von einem Kriminaldirektor in Stichworten:

zu wenig Personal

deshalb sehr viele Anträge aufgelaufen

wird nach Reihenfolge abgearbeitet (stimmt nicht meine Frau hat eine Woche ihren Erstantrag abgeben und nach 3 Wochen Ihre WBK mit 2KW in den Händen gehalten)

sie arbeiten dran und man soll von weiteren Anfragen absehen

 

Antwort 2 von der Abteilung die die ZV bearbeite

Sie müssen auf Grund der nationalen Sicherheitslage anderweitig aushelfen und deshalb müssen die ZV´s warten. Nationale Sicherheit hat Prio

 

Positiv: Sofort eine Antwort von 2 Personen

Negativ: Wie schon erwähnt interessiert es kein Schwein wenn ich nach dem Kauf einer vor eingetragenen, legalen Waffe weil ich zu viel zu tun habe 4 Wochen brauche um die Waffe in die WBK eintragen zu lassen. Dann habe ich ein Problem. Es hat auch keine interessiert das ich meinen Wiederladeerlaubnis auf Grund von Hausbau, Studium und Jobwechsel vergessen habe zu verlängern. Das Ding ist flöten und kann den Kack neu machen.

 

Das wars wohl. Ich rechne nicht vor Dezember (wenn überhaupt) mit der Bewilligung

 

Weiß auch nicht ob ich antworten soll.

 

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb catering:

Weiß auch nicht ob ich antworten soll.

 

 

Natürlich nicht - wozu, Antwort(en) hast ja nun.

 

Wenn ich das richtig verstanden habe habt Ihr beide die Anträge gleichzeitig abgegeben oder ?

Falls dem so ist würde ich folgendes vermuten :

a.) es geht doch nicht der Reihe nach

b.) deine Frau ist ne geleckte Wurst (0,0 im Datenbestand)

c.) das es bei dir (siehe b. ) etwas abweicht zb positiv Marker von irgend nem Dienst erhalten oder weiß der Geier

d.) irgend ein anderer Grund oder alles reiner Zufall.

 

 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb catering:

Das Ding ist flöten und kann den Kack neu machen.

Ein kompletter neuer Durchgang, d.h. neuer Fachkundelehrgang etc. wird i.d.R. erst dann verlangt, wenn nach Ablauf der bestehenden Erlaubnis nach § 27 SprengG die Tätigkeit des Wiederladens für die Dauer von mehr als 5 Jahren nicht ausgeübt wurde.

Ist der Zeitraum kürzer, so behält der erworbene Fachkundenachweis seine Gültigkeit, nur die Wiedererteilung der Erlaubnis ist mit den hohen Kosten wie bei der erstmaligen Erteilung verbunden.

 

CM

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