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IGNORED

Gemeinsamer Munitionserwerbsschein - gibts sowas ?


2011-Jack

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Kann man am Amt sowas beantragen , quasi ein Schein wo alle Munition drauf ist welche eh im gemeinsamen Haushalt vorhanden ist

und wo auf dem MES beide Personen genannt sind oder zumindest für jeden Person ein MES und da steht dann auch jeweils alle

Munition drin. Soetwas könnte das Einkaufen von Munition u.U. erheblich vereinfachen denn es müßten dann nicht beide simultan

zum Büxer pilgern.

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb 2011-Jack:

Kann man am Amt sowas beantragen , quasi ein Schein wo alle Munition drauf ist welche eh im gemeinsamen Haushalt vorhanden ist

und wo auf dem MES beide Personen genannt sind oder zumindest für jeden Person ein MES und da steht dann auch jeweils alle

Munition drin. Soetwas könnte das Einkaufen von Munition u.U. erheblich vereinfachen denn es müßten dann nicht beide simultan

zum Büxer pilgern.

Also beantragen kann man erst mal alles, die Frage ist nur, ob man es auch bekommt. Eigentlich kann jede waffenrechtliche Erlaubnis mit einer Mitbenutzung versehen werden, warum also nicht auch ein MES? Das Problem wird sein, dass die beiden Berechtigten ein identisches Bedürfnis (für jedes Kaliber auf dem MES) nachweisen müssen. Dann sollte es möglich sein.

Geschrieben

ja, dann bekommst aber eher noch ne gemeinsame WBK ( bzw. zusätzlichen Berechtigten auf der WBK eingetragen). Aufwand wäre dann so ziemlich der gleiche, wobei es schwieriger sein dürfte ne Munitionsberechtigung (ohne Waffe) zu begründen als ne zusätzliche Waffe (mit Munitionsberechtigung).

 

 

......die lange Version ( war das jetzt angenehmer zu lesen verpackt?)

Geschrieben

Gemeinsame WBK, kein Problem. blöd nur das eine Waffe gekauft und bei jedem auf das mögliche Kontingent angerechnet wird und das Erwerbserstreckungsverbot dann für beide gilt. Ach ja, Bedürfnis...

Wird zumindest in Berlin so gehandhabt.

Geschrieben

Und bitte immer im Kopf behalten, daß ein MES im Regelfall immer auf 6 Jahre befristet ist!

Ausnahmen: Munitionssammler und Sachverständige -> unbefristet.

 

Gruß,

 

frogger

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Wie sieht es denn mit einer gemeinsamen WBK aus, auf der der Munitionserwerb eingetragen ist? In meiner WBK zumindest gibt es ein Feld "Berechtigt zum Erwerb und Besitz von Munition".

Geschrieben

Eben, einen MES braucht man in der Regel nur, wenn die zugehörige Waffe nicht wbk-pflichtig ist (z.B. pyrotechnische Munition BAM PM II für Vogelschreck) oder wenn man Munition sammeln möchte. 

Geschrieben

Oder wenn man zB für den Verein Sachkunde etc ausbildet.

Ging damals bei mir problemlos durch inkl. Eintragung der Frau als Mitberechtigte.

Natürlich als Vereins-Erlaubnis.

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