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IGNORED

Waffenversendung nach egun Kauf


Drmario09

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In unserem Teil-Betrieb laufen wöchentlich um die 100 Pakete auf. U.a. werden von unserem Zentrallager täglich Waren an unser Außenlager gesendet. In den letzten 20 Jahren haben wir alle schon alle Lieferdienste (außer Hermes) bemüht. Die Quoten sind erstaunlich konstant über die Jahre und über die Lieferdienste.

Zustellung E+1: 90%

Zustellung E+2: 8%

Zustellung später ohne Reklamation: 1%

Ermittlung des Pakets nach Reklamation: 0,5%

Totalverlust der Sendung (nichtermittelbarer Verbleib): 0,5%

Für den Versand EWB-pflichtiger Produkte interessiert nur die letzte Zeile.

Wenn 15kg Schrauben verschwinden ist das ja kein Problem. Die Paketdienste sind bei Gewerbekunden erstaunlich kulant in der Erstattungspolitik, selbst wenn das Paket "irgendwann" wieder auftaucht.

 

Die mögliche Ersatzzustellung ist doch nur ein Problem von vielen.

 

Was aber wenn das Paket mit der Waffe / der Munition verloren gegangen ist?

Was verbirgt sich hinter der Zahl 0.5%?

 

Ist nur das Etikett abgefallen, findet sich das Paket oftmals nach einer Reklamation oft wieder ein. Bei einem Paketdienst fallen sicher nicht so häufig Pakete mit einer Glock 17 Gen 4 in der Ermittlungsstelle an. Aber im Zweifel hat der Hansel da schon die Polizei verständigt (Waffenfund).

 

Oder das Paket kam zwar beschädigt an, aber die Ware ist herausgefallen. Im Zweifel wurde auch da die Polizei schon verständigt.

 

Es kann aber auch gestohlen worden sein (vom Band, aus dem LKW oder dem Zustellfahrzeug). Dann ist die Waffe mit ziemlicher Sicherheit weg.

 

Oder das Paket wurde versehentlich oder absichtlich umetiketiert. Es wurde dann unnachvollziehbar an einen falschen Empfänger zugestellt. Von denen sind nicht alle ehrlich und selbst von den Ehrlichen ruft mancher wohl eher die Polizei als den Versender an.

 

Doch was hilft alle Ehrlichkeit der Beteiligten in einem solchen Fall:

 

In all diesen Fällen ist §37 (2) WaffG ist da eindeutig "Sind jemandem Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, oder Erlaubnisurkunden abhanden gekommen, so hat er dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen"

 

D.h. sowohl der Versender als auch der Empfänger sind beide unabhängig voneinander verpflichtet, den Verlust anzuzeigen.

Und dann? Wie war das mit der Zuverlässigkeit (§5 WaffG) insbesondere §5 (1) 2.c WaffG?

 

Der Anspruch des WaffG an den Überlasser ist unbestritten und richtigerweise hoch.

Overnite und Waffenkurier vermitteln zumindest den Anschein, dass ihre Prozesse ein bisschen besser funktionieren, als die von den Mainstreamversendern.

Durch die Auswahl eines geeigneten Versenders exkulpiert sich der Überlassers von einem möglichen schuldhaften oder fahrlässigen Handeln beim Versand von EWB-pflichtigen Waren.

Aber kann dies der Überlasser auch, wenn er DHL, UPS, dpd und Co auswählt? Das ist doch der Casus Knacktus.

Meine Ansicht und die meiner Vorredner zählen im Fall der Fälle nicht. Entscheidend ist: Wie sieht das der Sachbearbeiter, wie der Behördenleiter, wie die Staatsanwaltschaft?

 

Ganz ehrlich, für 10€ gesparte Versandkosten, die auch noch der Käufer bezahlt, gehe ich nicht das Risiko ein, Ärger mit der StA oder der Waffenbehörde zu bekommen.

Wie das andere Versender sehen, ist ehrlich gesagt deren Sache.

 

 

 

Habt ihr euch schon mal gefragt, ob es denn auch agents provocateurs geben könnte, die gezielt nach Schwachstellen im System suchen? Es gibt auch Waffengegner mit Jagdschein. Oder böswillige Konkurrenten. Als Waffenhändler würde ich mir da sorgen machen.

 

Wer will kann sich ja mal kundig machen, wie das bei FSK18-DVD und -Spielen gelaufen ist. Und da geing es nur um Bußgelder!

 

 

 

 

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Am 27.5.2016 um 17:36 schrieb MarkF:

Mir ist dagegen noch kein Fall bekannt geworden, faß DHL(-Zusteller) den ausdrücklichen Ausschluß der Ersatzzustellung mißachten würden. Vielleicht gerade deswegen, weil sie wissen, daß es dann Riesenärger geben kann.

Aber mir. Mir selbst zwei mal passiert. Beide Male DHL. Und beide Male wussten Nachbarn nicht, was sie da entgegennahmen.

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vor 10 Stunden schrieb trader:

 

Du wirfst dich ja mächtig ins Zeug für DHL, Beiträge ohne Ende, mit ellenlangen Texten. Hast wohl Angst um deinen Job bei DHL!

 

Du hast WBKen? Also die Sachkundeprüfung bestanden? Eigentlich erstaunlich, denn dafür muß man auch in einem nicht ganz unerheblichem Umfang nicht ganz so banale Texte wie etwa BILD lesen und verstehen. Mit den dafür erforderlichen intellektuellen Fähigkeiten sollte es Dir eigentlich nicht verborgen geblieben sein, daß mich neben Fragen der Seriösität allein die Kostenfrage umtreibt. Aber vermutlich liegt es daran, daß Du schlicht nicht gelesen hast.

Immer wieder erstaunlich, wieviele Leute sich in texortientierten Foren herumtreiben und vor Beiträgen mit mehr als zwei Teilen Text zurückschrecken. Die Krönung ist, wenn auf ausführliche Erläuterungen von z.B. Reparaturmaßnahmen, die keine Frage und Unklarheiten offen lassen, eine "Kurzversion" angefordert wird. Offenbar bereitet Lesen erstaunlich vielen Menschen Schmerzen. 

Bearbeitet von MarkF
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vor 13 Minuten schrieb Hasan:

Aber mir. Mir selbst zwei mal passiert. Beide Male DHL. Und beide Male wussten Nachbarn nicht, was sie da entgegennahmen.

 

Achtung. Ich fragte nicht, ob überhaupt bei Nachbarn abgegeben wurde. Sondern ob entgegen des ausdrücklichen Ausschlusses der Ersatzzustellung durch den Empfänger bei z.B. Nachbarn abgegeben wurde.

Wie hattest Du den Ausschluß der Ersatzzustellung DHL gegenüber kommuniziert?

Davon abgesehen ist doch prima, wenn die Nachbarn nicht wußten, was sie entgegennehmen. So geraten sie auch nicht in Versuchung ... ;-)

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vor 6 Stunden schrieb Dunkelschwarz:

...

Was aber wenn das Paket mit der Waffe / der Munition verloren gegangen ist?

Was verbirgt sich hinter der Zahl 0.5%?

...

Es kann aber auch gestohlen worden sein (vom Band, aus dem LKW oder dem Zustellfahrzeug). Dann ist die Waffe mit ziemlicher Sicherheit weg.

...

Oder das Paket wurde versehentlich oder absichtlich umetiketiert. Es wurde dann unnachvollziehbar an einen falschen Empfänger zugestellt. Von denen sind nicht alle ehrlich und selbst von den Ehrlichen ruft mancher wohl eher die Polizei als den Versender an.

...

D.h. sowohl der Versender als auch der Empfänger sind beide unabhängig voneinander verpflichtet, den Verlust anzuzeigen.

Und dann? Wie war das mit der Zuverlässigkeit (§5 WaffG) insbesondere §5 (1) 2.c WaffG?

...

Der Anspruch des WaffG an den Überlasser ist unbestritten und richtigerweise hoch.

Overnite und Waffenkurier vermitteln zumindest den Anschein, dass ihre Prozesse ein bisschen besser funktionieren, als die von den Mainstreamversendern.

Durch die Auswahl eines geeigneten Versenders exkulpiert sich der Überlassers von einem möglichen schuldhaften oder fahrlässigen Handeln beim Versand von EWB-pflichtigen Waren.

Aber kann dies der Überlasser auch, wenn er DHL, UPS, dpd und Co auswählt? Das ist doch der Casus Knacktus.

Meine Ansicht und die meiner Vorredner zählen im Fall der Fälle nicht. Entscheidend ist: Wie sieht das der Sachbearbeiter, wie der Behördenleiter, wie die Staatsanwaltschaft?

Ganz ehrlich, für 10€ gesparte Versandkosten, die auch noch der Käufer bezahlt, gehe ich nicht das Risiko ein, Ärger mit der StA oder der Waffenbehörde zu bekommen.

Wie das andere Versender sehen, ist ehrlich gesagt deren Sache.

 

 

 

 

 

Danke für Deinen ausführlichen Praxisbericht.

Allerdings ist das unvollständig, solange nicht die Ursache für das (angebliche) Verschwinden bekannt ist.

Ich habe natürlich kein gewerbliches Paketaufkommen, aber dank rege in Anspruch genommern Fernabsatzkaufmöglichkeit und nicht kleiner Familie über die Jahre doch eine nicht ganz unerhebliche Zahl von  sicherlich 200 Paketen im Jahr. Bislang war ein Fall einer ernsthaften Beschädigung des Pakets dabei (allerdings der schlechten Verpackung geschuldet) und kein einziger Fall des Verlorengehens. Überwiegend Hermes und DHL, in geringer Zahl auch DPD und UPS. Da waren auch einige zehn freie und erlaubnispflichtige Waffen dabei. Meine Bilanz ist also zu 100% positiv.

Der entscheidende Punkt ist aber: Woher willst Du wissen, daß die "Spezialversender" besser seien? Damit meine ich nicht, daß die eine geringere Verlustquote haben. Sondern daß prozentual bezogen auf die Waffensendungen weniger verlorengehen als bei den anderen. Darüber gibt es keine Zahlen.

Möglicherweise haben die "Spezialversender" absolut gesehen - also über alle Sendungen ermittelt - eine bessere Verlustquote. Das könnte ich mir sogar durchaus vorstellen. Aber warum? Nicht eben wird dies fernliegend wird dies zumindest auch daran liegen, daß Versender von Schußwaffen besser auf die Etikettierung achten. Und daß deren Empfänger zuverlässiger sind und im grundsätzlich in "besseren" Gegenden (oder anderes gesagt: Im Zweifel nicht in "prekären" Gegenden oder Ghettos) wohnen.

Es ist wie bei allen Statistiken: Man muß wissen, was wie erhoben wurde und welche Relationen bestehen, um Statistiken "richtig" interpretieren zu können.

Allein von den Berichten über die Unregelmäßigkeiten bei den "Spezialversenden" muß man aber folgern, daß diese keinen Deut zuverlässiger sind als DHL & Co. und es daher keine Pflichtverletzung darstellt, Schußwaffen mit DHL & Co. zu versenden.

 

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vor 26 Minuten schrieb MarkF:

 

Achtung. Ich fragte nicht, ob überhaupt bei Nachbarn abgegeben wurde. Sondern ob entgegen des ausdrücklichen Ausschlusses der Ersatzzustellung durch den Empfänger bei z.B. Nachbarn abgegeben wurde.

Wie hattest Du den Ausschluß der Ersatzzustellung DHL gegenüber kommuniziert?

Davon abgesehen ist doch prima, wenn die Nachbarn nicht wußten, was sie entgegennehmen. So geraten sie auch nicht in Versuchung ... ;-)

Ich habe gar nix vereinbart. Warum muss ich als Empfänger noch extra eine solche Ersatzzustellung ausschliessen, wenn vom Absender "eigenhändige Übergabe" bestellt wurde? Das würde den Sinn einer solchen Versandform ja in Frage stellen. 

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Also, ich habe jetzt nicht alle gelesen, habe aber schon vor längerer Zeit schon mal geschrieben dass die bekannten Unternehmen kein Gefahrgut mehr versenden, es sei denn man ist gewerblicher Händler und ist im Vertrag.

Als PVB habe ich leichtfertig mal einer Richterin versichert dass ich eine fälschlicherweise beschlagnahmte SRS Waffe dem Eigentümer zurück sende.

Das war ein Horrorszenario, denn die Polizei hat keinen Vertrag mit diesem Unternehmen und wird daher als Privatunternehmen behandelt.

Ich habe es dann aber trotzdem geschafft aber dann nie wieder versucht, denn ich hatte gelernt dass man auch mal einem Richter widersprechen muss, die Richterin war jedoch souverän und ich hatte versucht in die "Fußstapfen" zu treten.

Für sie war es einfach, Einstellung des Verfahrens und Rückgabe!

Aber wie?????????

 

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Mal ein Vergleich von den Versandapotheken: die haben den Ausschluss der Ersatzzustellung meist auf dem Adressaufkleber und/oder auf dem Karton selbst aufgedruckt, insbesondere keine Hingabe an Kinder.

Dass diese Unternehmen zusätzlich den Service "eigenhändig" buchen wäre mir fremd.

 

Zum Stichwort Gefahrgut: fallen darunter wirklich Waffen? Ich dachte nur wirklich, von sich aus gefährliche Güter wie Munition, Schwarzpulver usw.

Aber eine entladene Waffe ist ja nur ein Stück Metall/Plastik.

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vor 7 Stunden schrieb MarkF:

 

 Mit den dafür erforderlichen intellektuellen Fähigkeiten sollte es Dir eigentlich nicht verborgen geblieben sein, daß mich neben Fragen der Seriösität allein die Kostenfrage umtreibt. 

 

Ja eben, und beim Versand "privat an privat" ist DHL in der Standardversion mit persönlicher Übergabe und identizifierung des Empfängers zu teuer. Und das die Arbeitsweise von "Waffenkurier-neu" für den Transport von Waffen im Detail von den Landeskriminalämtern und Zoll in D geprüft wurde, schwächt den eigenen Standpunkt "alles richtig gemacht zu haben", gegenüber den "Waffenbehörden" bestimmt nicht.

 

P.S. danke das Du meine intellektuellen Fähigkeiten erwähnst  ;)

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vor 4 Minuten schrieb trader:

Ja eben, und beim Versand "privat an privat" ist DHL in der Standardversion mit persönlicher Übergabe und identizifierung des Empfängers zu teuer.

 

 

Man bekommt als Privatperson kostenlos eine "DHL-Postnummer". Mit dieser kann man sich Pakete als "Filial-Direkt"-Sendung ohne Umweg über zu Hause direkt in die nächste Postfiliale liefern lassen. Zu den ganz normalen Paketkosten. Man erhält sogar E-Mails über den jeweiligen Status der Sendung, inklusive dem Mitteilung, wenn sie zur Abholung in der Filiale bereit liegt.

 

Und das beste daran: Nur der Inhaber der DHL-Postnummer kann, unter Vorlage des DHL-Postnummernausweises und des Personalausweises die Sendung abholen.

 

Und das alles zu den ganz normalen Paket-Portokosten, ohne Aufpreise für "eigenhändig", "ID-Prüfung" und dergleichen.

 

Außerdem kann man damit auch sehr unauffällig mal ein Geschenk für die Holde ordern, ohne daß sie jemals mitbekommt daß man ein Paket erhalten hat. Oder eine neue Waffe, wenn "sie" der Meinung ist der Schrank sei schon voll genug...

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Na also, geht doch. 

Bur der Vollständigkeit halber: Den Ausschluß der Ersatzustellung kommuniziert der EMPFÄNGER. Ein Hinweis am Türschild/Briefkasten reicht. Ich gebe zu, daß dies bei einem Wohnblock je nach Anlage etwas problematisch werden kann. Aber wie Fyodor erklärt kann man in die Filiale liefern lassen und so persönlich abholen. Alles paletti.

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Also ist das in Empfang nehmen von Unberechtigten durch den Versender DHL ausgeschlossen, auch wenn der berechtigte Empfänger einem Unberechtigten eine Postvollmacht ausstellt, und/oder ihm seine Postnummer/die Packstationen SMS-PIN für eine Abholung weiter gibt/überlässt?

 

Wer es chaotisch will, dem empfehle ich dazu einen Anruf in der Kontzernzentrale der DHL Group (0228/1820).

 

 

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