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Haßpostings: WBK widerrufen, Waffenhandelserlaubnis weg


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"Maas droht Facebook"

 

http://www.welt.de/politik/deutschland/article157109041/Maas-droht-Facebook-wegen-Hasskommentaren.html

 

Kleiner Mann ganz groß.

 

Wenn der Zuckerberg Eier in der Hose hätte würde er für Facebook-Deutschland einfach mal für ein paar Wochen den Stecker ziehen.

 

All die großen Firmen, die Organisationen, die Privatleute, die Politiker mit ihren tollen Profilen für ein paar Wochen down.

Mit dem Hinweis "bedankt euch bei eurem Informationsminister".

 

Maas selbst wäre wahrscheinlich am schmerzlichsten betroffen weil er dann sein peinliches Liebesgekasper nicht mehr so unwürdig rumposten könnte.

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Am 13. Juli 2016 um 16:11 schrieb HBM:

 

 

Mein Vorschlag wäre sämtliche Schulmittel incl. Schuluniform und evtl. Kosten für Ausflüge, etc. vom Statt tragen zu lassen. Im Gegenzug fällt das Kindergeld weg und evtl. etwas weniger "Steuerbegünstigung" bzw. weniger Kinderfreibetrag. ...

Ok, was ändert sich dann für die, die schon heute alles bezahlt bekommen weil sie nicht arbeiten?

Für mich würde sich die Frage nur noch lauter stellen: "Warum rackere ich mich ab?"

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vor einer Stunde schrieb erstezw:

Ok, was ändert sich dann für die, die schon heute alles bezahlt bekommen weil sie nicht arbeiten?

Für mich würde sich die Frage nur noch lauter stellen: "Warum rackere ich mich ab?"

Da Du ja unterstellst, dass "die" ja gar nicht arbeiten wollen (zumindest lese ich das zwischen den Zeilen) ändert sich z.B., dass die Kinder nicht für die "Fehler" bzw. die Einstellung der Eltern bestraft werden. Hast Du wirklich ein Problem mit Sozialleistungen für Kinder/Jugendliche um eine zumindest gewisse "Chancengleichheit" zu fördern? Ich habe auch Probleme mit manchen Sozialleistungen, Fördergeldern, Geldverschwendung, etc., aber Ausgaben für Kinder und Jugendliche von Familien mit wenig/weniger Geld gehören nicht dazu.

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vor 1 Minute schrieb HBM:

... Hast Du wirklich ein Problem mit Sozialleistungen für Kinder/Jugendliche um eine zumindest gewisse "Chancengleichheit" zu fördern? ...

Ja, habe ich: Chancengleichheit hat nämlich nur scheinbar mit finanzieller Gleichstellung zu tun. 

Meine Kinder gehören zu denen, die in Korrektsprech bessere Chancen haben weil ich gut verdiene. Niemand traut sich aber auszusprechen wie es wirklich ist: Eltern der bevorteilten Kinder stehen morgens auf und gehen zur Arbeit, Eltern benachteiligter Kinder tun das oft nicht. Ausnahmen bestätigen dabei nur die Regel. Und das eigene Vorleben von Verhaltensweisen ist einfach stark prägend für Kinder.

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vor 9 Minuten schrieb erstezw:

Ja, habe ich: Chancengleichheit hat nämlich nur scheinbar nicht nur mit finanzieller Gleichstellung zu tun. 

...

Und das eigene Vorleben von Verhaltensweisen ist einfach stark prägend für Kinder.

Mit der obigen Änderung gebe ich Dir recht. Aber da ich das "Vorleben von Verhaltensweisen" nicht ändern kann bin ich dafür, dass zumindest das Thema "Hilfe für Kinder / Jugendliche durch Übernahme von Sachleistungen" (und damit indirekt eine gewisse finanzielle Gleichstellung) anstatt von finanziellen Leistungen für die Eltern, machbar sein sollte.

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  • 2 Wochen später...

Es ist ja überaus praktisch, wenn die Hirnis sich selbst ans Messer liefern!

 

Erst Haßpostings auf Twitter gegen Ausländer und Juden, und dann:

 

 

Zitat

Ein regelrechtes Waffenarsenal hat die Polizei bei der Durchsuchung einer Wohnung in Obergiesing entdeckt: Der 58-jährige Bewohner hatte Messer, Dolche, Langwaffen und diverse andere Utensilien in seinen Wohnräumen gelagert. Der Mann ist laut Staatsanwaltschaft München bislang nicht vorbestraft. Nach SZ-Informationen allerdings ist er polizeilich wegen Gewaltdelikten schon in Erscheinung getreten.

 

 

LINK

 

Und weg ist die WBK ... falls er eine hatte ...

 

 

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Du nimmst es doch sonst so genau: Rechtskräftig ist das noch nicht

 

Was mir auffällt: Der ist Tierpfleger im örtlichen Tierheim, keiner heult aber, er würde jetzt seinen Arbeitsplatz verlieren - lebt der eventuell eh von der Gemeinschaft? Sozial integriert bislang unauffällig (gut, nur mehrfach vorbestraft wegen BTM), wer würde da wollen dass er seinen Lebensunterhalt verliert?

 

 

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Der neueste Fall:


 

Zitat

...

 

Weil er in dem sozialen Netzwerk angekündigt haben soll, Menschen töten zu wollen, hat der Staatsschutz Ermittlungen gegen einen Mann aus Hessen aufgenommen.

 

Der 46-Jährige soll in Facebook-Chats unter anderem damit gedroht haben, mit einer Armbrust eine Frau zu erschießen. Zuvor hatte er auf dem unter einem Fantasienamen betriebenen Profil Fotos hochgeladen, die ihn mit einer Armbrust zeigen.

 

Am Montagabend hat die Polizei den Lastwagenfahrer in Baden-Württemberg deshalb festgenommen, wie die Staatsanwaltschaft Wetzlar und die Polizei in Dillenburg am Dienstag gemeinsam mitteilten. Sie vermuten aufgrund der Chat-Nachrichten des Mannes einen rechtsradikalen Hintergrund.

 

Chat-Partner alarmierten die Behörden

Mehrere Chat-Teilnehmer hatten sich unabhängig voneinander bei den Behörden gemeldet und mit Screenshots von Chat-Protokollen auf den Mann aufmerksam gemacht. In den nicht-öffentlichen Unterhaltungen auf Facebook schrieb der Mann laut Polizei und Staatsanwaltschaft unter anderem: "Ich hab schon fast mit allem abgeschlossen,... aber ein paar möchte ich noch töten." Eine andere Nachricht soll gelautet haben: "Es geht langsam los,... Aber bevor ich sterbe, möchte ich noch ein paar von den Bastarden töten... Ich bin sehr entschlossen."

Der 46-Jährige räumte in seiner Vernehmung am Dienstag ein, die Kommentare verfasst zu haben, fühlte sich nach Behördenangaben aber missverstanden. ...

 

Der Mann befindet sich mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Ihn erwartet aber ein Verfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. ..

 

 

 

Nett ist ja, was da sonst noch so rauskommt (sog. "Beifang"):

 


 

Zitat

 

Weil in seiner Wohnung auch etwa 20 Gramm Haschisch gefunden wurden, wird außerdem wegen des Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln gegen ihn ermittelt...


 

 

 

 

 

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  • 1 Monat später...

Es gibt gestern einen neuen Artikel zum topic, aber mir ist auch nach mehrmaligem Durchlesen nicht klar, was der Anlaß dazu ist.

 

Eine aktuelle Entscheidung gibt es nicht und warum ausgerechnet "am Donnerstag" beim VGH nachgefragt wurde, kann ich auch nicht erkennen.

 

http://www.mainpost.de/regional/bad-kissingen/Meinungsfreiheit-Verwaltungsgerichtshoefe-Waffenbesitzkarten-Waffenhaendler-Waffenrecht;art766,9345054

 

Man ist so schlau wie im Juni bzw Juli.

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vor 2 Stunden schrieb heletz:

Es gibt gestern einen neuen Artikel zum topic, aber mir ist auch nach mehrmaligem Durchlesen nicht klar, was der Anlaß dazu ist.

Mir ist das sehr klar. Frag halt den Pressesprecher des Gerichts. Er kann ja, wenn ihm langweilig ist, das mit der Gewaltenteilung nochmals nachlesen oder sich um einen einschlägigen Gasthörerschein (im wievielten Semester lehrt man das?)  bemühen.

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Stimmt, kein Bezug zum Gericht, mea culpa:sad:. Jetzt habe ich mal nach dem Herrn Siegfried Farkas gegoogelt: Ich habe den Eindruck daß der sich das aus missionarischen oder monetären Motiven selbst aus den Fingern saugt.

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Am 13.7.2016 um 15:38 schrieb heletz:

Dabei habe ich keine Bauchschmerzen, ...

 

Ich aber schon und jeder andere Steuerbürger sollte diese auch haben. Wenn das BKA sonst keine Arbeit/Aufgaben auf dem Schreibtisch hat, sollen sie sich melden, ich hätte hier genug für sie zu tun, unsere Straßen müssten zB mal wieder gekehrt werden, würden sie was produktives tun.

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Noch so ein Hirni.

 

Da hat der "Sniper" wohl voll ins Schwarze getroffen:


 

Zitat

 

Ein Mann aus Lemgo wünscht einer Hamburger Grünen-Abgeordneten eine Vergewaltigung durch Dunkelhäutige. Nun wurde er vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt...

 

"Das ist alles ganz dumm gelaufen", sagt D., ein kräftiger Typ mit Glatze, der sich auf seinen Arm ein Fadenkreuz und das Wort "Sniper", Scharfschütze, hat tätowieren lassen. Er habe gedacht, den Kommentar könnten nur seine Freunde sehen. Eigentlich achte er penibel auf so etwas, das sei ihm offenbar "durchgerutscht". Was von Berg gesagt habe, sei nun mal "absolut nicht meine politische Meinung"...

 

Die Richterin folgt schließlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilt D. zu 90 Tagessätzen à 10 Euro. Es handele sich um eine "grobe und schwere Beleidigung in sexualisierter Form" mit schweren Folgen für die Betroffene, begründet sie ihre Entscheidung. ..

 

 

 

Tscha ... falls er LWB ist, wäre es sinnvoller gewesen, keinen Widerspruch einzulegen ... :rolleyes:

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vor 3 Stunden schrieb heletz:

Noch so ein Hirni.

 

Da hat der "Sniper" wohl voll ins Schwarze getroffen:


 

 

 

Tscha ... falls er LWB ist, wäre es sinnvoller gewesen, keinen Widerspruch einzulegen ... :rolleyes:

Warum, waffenrechtliche Genehmigungen (worunter auch der kleine poplige Waffenschein und bescheuertste Erfindung

seit 2003 gehören) auch ab 60 TS widerrufen werden.

Da spielt deffinitiv auch die "Tat" keine Rolle.

Mir "deucht" es geht hier darum insbesondere mit Geldstrafen das Staatssäckel zu füllen, immer mehr Regelungen,Verbote,

Verordnungen desto mehr strafen und Bußgelder der Staat als moderner Raubritter so falsch ist das nicht.

Mit diesem Wort einen Polizisten zu belegen kann natürlich auch -strafbewährt- sein....

So wie wir heute über die Vergangenheit (Antike-bis 1945 bis 1990) urteilen wird mit Sicherheit über dieses System in

50-500 Jahren geurteilt werden!

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vor 41 Minuten schrieb keks:

Die ursprüngliche Strafe lautete auf 50 Tagessätze....

 

http://www.zeit.de/hamburg/stadtleben/2016-09/hamburg-prozess-hasskommentare-gruene

 

Nach dem Widerstpruch wurden 90 draus (Wenn auch mit geringerem Tagessatz...)

 

 

Interessant und da steht dann (so wie in einem Beitrag) im Strafbefehl wenn Sie Einspruch kann nicht mehr draus werden...

So oder ähnlich natürlich juristisch verquerer ausgedrückt, wahrscheinlich Zusatzstrafe weil Klient Strafbefehl nicht

annerkannt hat...

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vor 4 Stunden schrieb rüdiger400:

...

Mir "deucht" es geht hier darum insbesondere mit Geldstrafen das Staatssäckel zu füllen...

 

 

Das kann deshalb nicht sein, weil im vorliegenden Fall zwar die Anzahl der TS erhöht, insgesamt die zu zahlende Summe aber erniedrigt wurde.

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