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Geschrieben (bearbeitet)

Überraschung, nach über 6 Wochen kam heute meine WBK wieder.



1.) Voreintrag .45er Pistole fehlt kommentarlos.

2.) Schalldämpfer beantragt für KAT B, eingetragen ist KAT C und das ganze gleich zweimal für je 45 € (nur für den Voreintrag).

3.) Immerhin wurde meine Tikka gleich richtig eingetragen. 

Das ganze passierte im Land Brandenburg.

 

Also in Bayern steht keine Kategorie bei den Schalldämpfern, weder für Voreinträge, noch für den Eintrag selbst. Wozu auch.

Bearbeitet von Julius Corrino
Wiederherstellung Zusammenhang
Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb xamoel:

Also in Bayern steht keine Kategorie bei den Schalldämpfern, weder für Voreinträge, noch für den Eintrag selbst. Wozu auch.

Doch, auch das kommt in Bayern auf den Landkreis an. Bei mir steht  Schalldämpfer Voreintrag mit C, und ich wurde auch gefragt ob ich einen für eine C oder B Waffe haben will. Das ist auch in den angrenzenden Landkreisen bei uns zumindest nicht anders.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Globus:

Doch, auch das kommt in Bayern auf den Landkreis an.

 

So ist es, auch in Bayern macht jeder was anderes. Bei uns werden alle SD als Kal. C eingetragen, bei den Nachbarn je nach dem als Kat. B oder C. Eine einheitliche Regelung scheint es da nicht zu geben.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 14. Mai 2016 um 12:01 schrieb xamoel:

Also in Bayern steht keine Kategorie bei den Schalldämpfern, weder für Voreinträge, noch für den Eintrag selbst. Wozu auch.

Dito. (In Bayern)

Eintrag nur als Kat. C mit Zusatz  "Schalldämpfer für Jagdwaffe"

 

 

Bearbeitet von Shooter 06
Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb Obermaat:

Sprich, nur weil da Kategorie C Schalldämpfer steht hat das noch nichts mit der Verwendung auf Halbautomaten zu tun? Quasi gehört der Schalldämpfer selber in die Kategorie C?

 

3. Kategorie C
3.1
andere lange Repetier-Schusswaffen als die unter Nummer 2.6 genannten,
3.2
lange Einzellader-Schusswaffen mit gezogenem Lauf/gezogenen Läufen,
3.3
andere halbautomatische Lang-Schusswaffen als die unter den Nummern 2.4 bis 2.7 genannten,
3.4
kurze Einzellader-Schusswaffen für Munition mit Randfeuerzündung, ab einer Gesamtlänge von 28 cm.

 

Nein.

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb Gruger:

 


3. Kategorie C
3.1
andere lange Repetier-Schusswaffen als die unter Nummer 2.6 genannten,
3.2
lange Einzellader-Schusswaffen mit gezogenem Lauf/gezogenen Läufen,
3.3
andere halbautomatische Lang-Schusswaffen als die unter den Nummern 2.4 bis 2.7 genannten,
3.4
kurze Einzellader-Schusswaffen für Munition mit Randfeuerzündung, ab einer Gesamtlänge von 28 cm.

 

Nein.

 

Was hältst Du von 1.3 in https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html ?

 

Für mich bedeutet das "ja", oder verstehe ich jetzt was falsch?

 

PS: Mein Sachbearbeiter meinte, dass er Schalldämpfer aufgrund dieser Tatsache einer Waffenkategorie (im NWR) zuordnen muss, daher bei mir in Bayern der Eintrag mit Kategorie.

Geschrieben (bearbeitet)

Von der Logik her müsste ein SD für einen Selbstlader in Kat. B eingetragen werden.

 

Jeder SD auf C ist in sich wiedersprüchlich:

Am 15.5.2016 um 10:40 schrieb Hunter375:

 

So ist es, auch in Bayern macht jeder was anderes. Bei uns werden alle SD als Kal. C eingetragen, bei den Nachbarn je nach dem als Kat. B oder C. Eine einheitliche Regelung scheint es da nicht zu geben.

 

Und das der SD eine Kategorie "für sich" bekommt ist auch nicht vom Waffengesetz vorgesehen.

 

Somit müsste man einen SD, der für mehrere Waffen "bestimmt" ist, mit der jeweils höchsten (Waffen-)Kategorie eintragen.

 

 

Die Verwendung von C-eingetragenen SDs auf Selbstladern sehe ich jetzt aber nicht als Problem an, von daher ist es eh wurscht. Nur einerseits Gleichstellung anführen und dann alles auf C eintragen ist vollkommen für die Füße.

 

 

Edit:

 

Um meinen Standpunkt mal an einem Beispiel zu erläutern:

 

Jäger Karl hat zwei Schusswaffen, eine davon Kat. B und eine Kat. C.

Jetzt will Karl einen SD kaufen. Dieser würde grundsätzlich auf beide Waffen passen (Gewinde und Eignung vorhanden).

 

Auf dem Amt fragt man, für welche Waffe der SD bestimmt ist.

 

1. Karl sagt "für die Waffe Kat C" - zutreffenderweise wird als C eingetragen (da für C bestimmt).

2. Karl sagt "für die Waffe Kat B" - zutreffenderweise wird als B eingetragen (da für B bestimmt).

3. Karl sagt "für beide Waffen natürlich!" - zutreffenderweise wird als B eingetragen (da "Bestimmung" auch für B-Waffe)

 

 

Bearbeitet von Gruger
Geschrieben (bearbeitet)
Am 14.5.2016 um 10:56 schrieb Obermaat:

Überraschung, nach über 6 Wochen kam heute meine WBK wieder.

1.) Voreintrag .45er Pistole fehlt kommentarlos.

2.) Schalldämpfer beantragt für KAT B, eingetragen ist KAT C und das ganze gleich zweimal für je 45 € (nur für den Voreintrag).

3.) Immerhin wurde meine Tikka gleich richtig eingetragen. 

Das ganze passierte im Land Brandenburg.

 

1.) War ein Fehler

2.) Kategorie C bezieht sich auf die Waffe und "Halbautomaten dürfen nicht mehr genehmigt werden (Jäger), also auch keine Schalldämpfer dafür".

Was sagt Ihr dazu? Unsinnig Streit anfangen oder die Eintragung erstmal streichen lassen oder einfach Kat C drin lassen und auf Kat B schrauben?

Bearbeitet von Obermaat
Geschrieben

Zwar werden hier in NDS noch keine Voreinträge für SD ausgestellt, aber nach meinem Wissen sind die bisherigen Genehmigungen nur auf SD auf Langwaffe nur für jagdliche Zwecke zulässig. Mit dieser Forderung erscheint mit es logisch, dass im Voreintrag mindestens eine Kategorie vorgebenen wird um eine andere Verwendung, insbesondere auf Kurzwaffe zu verhindern.

Aber mal ganz allgemein zum SD für Jäger:

Vorangiger Grund ist der bessere Schutz für das Gehör des Jägers. Warum wird der gleiche Grund nicht für seine Fangschusswaffe anerkannt? 

Geschrieben (bearbeitet)
Zitat

Vorangiger Grund ist der bessere Schutz für das Gehör des Jägers. Warum wird der gleiche Grund nicht für seine Fangschusswaffe anerkannt? 

 

Weil die Entscheidungsträger vlt. ein hohes Maß an Paranoia und wenig Sach- uns Fachkenntnis haben?

Bearbeitet von 6/373
Geschrieben

Der Voreintrag kann in Bayern auch für B sein das ist egal, ich wurde nur gefragt ob ich einen für C oder B haben will und mein HA hat kein Gewinde drauf, meine C Büchse aber schon. Man kann sich auch 2 also einen C und einen für B eintragen lassen. Ein Bekannter von mir hat 4 SD eingetragen, gleicher Landkreis.

Geschrieben

Kauf das Teil und fertig. Wer steht denn im Wald hinter dir vom Amt, und prüft, ob du den SD auf die korrekte Büchse schraubst? Es steht in meiner WBK lediglich, "zur Verwendung auf Jagdlangwaffen", nix von wegen Kategorie. Also munter kaufen.

Geschrieben

Im Grunde haben wir ja Glück gehabt, dass dem guten Richter nicht die Gefahr bewusst wurde, die von einem Missbrauch der Waffen ausgehen, für die die Schalldämpfer gedacht waren, sonst hätte er die gleich mit verboten, denn der Schutz der Allgemeinheit wiegt eindeutig höher, als der Tierschutzgedanke, und der gute Berfusjäger müsste in Zukunft die Rehe mit dem Knüppel totschlagen.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Swagger:

 

 

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Bürger in NRW nicht in der Lage sind, die Parteien abzuwählen, welche schon eh und je die Bürger ihres Bundeslandes stest mit Kriminellen auf einer Stufe stellen. Und kommt mir bitte jetzt niemand mit "freien Richterspruch"! Auch Richter haben Vorgesetzte und gehorchen den politischen Willen ihrer Regierung!   

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Joe07:

....."! Auch Richter haben Vorgesetzte und gehorchen den politischen Willen ihrer Regierung!   

Richter haben in diesem Sinn keine Vorgesetzten

 

Der Richter ist nur dem Gesetz, seinem Gewissen und ggfls. Gott verantwortlich.

 

Du haust mit deiner Behauptung gewaltig daneben.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb rene-97:

Richter haben in diesem Sinn keine Vorgesetzten

 

Der Richter ist nur dem Gesetz, seinem Gewissen und ggfls. Gott verantwortlich.

 

Du haust mit deiner Behauptung gewaltig daneben.

 

Das ist mir bekannt!

 

http://de.wikimannia.org/Dienstaufsichtsbeschwerde_gegen_Richter

 

Aber auch ein Richter befördert sich nicht selbst in die nächst höhere Laufbahngruppe!

 

Da ist der Richter schon auf das Wohlwollen (Beurteilung) von Vorgesetzten angewiesen.

 

Also auch Richter haben "Vorturner" nach dessen Nase sie tanzen, wenn sie was werden wollen!

 

Dem Richter nützt die "Unabhängigkeit" nichts, wenn er sich damit seine Karriere verbaut!

 

Ich habe schon einige kennen gelernt. Persönlichkeiten, denen man eine Rechtsprechung aufgrund nachvollziehbarer Abwägung der vorgetragenen Sachverhalte abnehmen konnte, waren nur sehr wenige dabei!

 

   

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb cartridgemaster:

Wenn meine Urteilshistorie richtig ist, dann wurde im o.a. Verwaltungsrechtsstreit 2010 erstinstanzlich vom VG Arnsberg geurteilt.

Das kann bei genauem Datumvergleich sein 

 

Es gab erstinstanzliche VG Urteile in Arnsberg, Düsseldorf und Köln

 

Der Arnsberger und Kölner sind dann zum OVG nach Münster gezogen.

Geschrieben (bearbeitet)

Beschwerden über Richter sind in Deutschland völlig vergebens.

 

Die Leiter/Präsidenten der Amt-Land-Oberlandgerichte weisen Beschwerden immer ab.

 

Manchmal hilft eine Eingabe beim Petitionsausschuss des Landtags im Bundesland oder beim Bundestag.

 

Ist der/die Vorsitzende/r ein Grüne/r sieht man im Waffenrecht auch dort alt aus.

 

Ein z.B. Schalldämpfer wird die nicht interessieren.

 

Traurig. Man bekommt ein Urteil, keine Gerechtigkeit

Bearbeitet von rene-97

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