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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wieso kann man nicht eine geschlossene Gruppe einrichten, der man nur mit JS oder Verbandsausweis beitreten kann? Damit könnten wir zum Teil zumindest sicher diskutieren.

Wegen was? Das Thema ist doch auch bei WH und im Fratzenbuck prässent... da gibt es nichts mehr zu vertuschen.

Geschrieben

Wieso kann man nicht eine geschlossene Gruppe einrichten, der man nur mit JS oder Verbandsausweis beitreten kann? Damit könnten wir zum Teil zumindest sicher diskutieren.

Sicher vor WEM?

Geschrieben

Aufstehen und dazu stehen was man möchte.

RICHTIG!!!

Genau wie diese Petition gegen die neuerlichen Verschärfungen die in der EU abgesegnet werden sollten.

Wie viele haben da gleich noch mal mitgemacht? Waren es nun 300.000 oder gar noch mehr von 700 Millionen Menschen in der EU?

Wir LWB stehen leider ganz ganz einsam da, wenn es um den Fortbestand des legalen Waffenbesitzes geht...

Geschrieben

Nochmals- dem DJV geht es am A.... vorbei.

..

Das glaube ich nicht.. da nicht wenige Jäger in dem Verein sind dürften da spätestens morgen die Leitungen prodeln. Und einmal abgesehen davon wird von Seiten der Entscheider in solchen Angelegenheiten wohl am ehesten mit dem DJV geredet. Den Mitgliedern der Verbände kann man nur raten Dampf zu machen.. das Gejammer im Forum bringt nix.

Geschrieben

Außenstehenden die sich für unsere Gegenmaßnahmen interessieren um sie gegen uns zu verwenden.

und die Schaffen es nicht solche Bereiche zu lesen bzw. entsprechende Dokumente zu besorgen?

Klar........

Geschrieben

Das glaube ich nicht.. da nicht wenige Jäger in dem Verein sind dürften da spätestens morgen die Leitungen prodeln. Und einmal abgesehen davon wird von Seiten der Entscheider in solchen Angelegenheiten wohl am ehesten mit dem DJV geredet. Den Mitgliedern der Verbände kann man nur raten Dampf zu machen.. das Gejammer im Forum bringt nix.

Genau so ist es!!! Aber wehe dem, die Meldung von Rene97 oder MP% ist eine Ente... Und genau deswegen sollte man warten bis das Urteil öffentlich ist.

Da befassen sich dann ganz andere Leute damit als wir hier auf WO. Wie viele Politiker, Industrielle oder andere einflußreiche Leute gehen denn der Jagd nach?

So heiß wie es gerade hier gekocht wird, wird es nicht gegessen werden!

und die Schaffen es nicht solche Bereiche zu lesen bzw. entsprechende Dokumente zu besorgen?

Klar........

Vielleicht sollten wir genau deswegen den Fred hier zu machen.

Geschrieben

Das "und" sehe ich schon, kann aber kein Verbot erkennen.

Von Verbot nach WaffG ist ja auch keine Rede. Es geht um das sachliche Verbot nach Jagdgesetz. Das wirkt dann auf den vereinfachten Erwerb nach WaffG.

Geschrieben (bearbeitet)
edit

So heiß wie es gerade hier gekocht wird, wird es nicht gegessen werden!

Genau, so schlimm wirds nicht werden. Hinterher kann man beruhigt schuldige suchen und gut ists. Also zurücklehnen, abwarten und alles wird gut.

Von Verbot nach WaffG ist ja auch keine Rede. Es geht um das sachliche Verbot nach Jagdgesetz. Das wirkt dann auf den vereinfachten Erwerb nach WaffG.

Wobei das Ergebniss gleichwertig wäre.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Sollte dies keine Ente sein finde ich die zeitliche Nähe zur Diskussion auf EU Ebene in Bezug auf Halbautomaten recht interessant.

Geschrieben (bearbeitet)

Wie kommst du denn darauf? Ist es nicht.

Nach dem was jetzt als Urteil dargestellt wird ist es so das Inhabern von Jagdscheinen das Bedürfnis zum Erwerb von halbautomatischen Langwaffen mit wechselbaren Magazinen aberkannt wird. Dies wird, wenn es so ist, waffenrechtlich allgemein bindend umgesetzt werden.

Fraglich ist der kommende "Altbesitz"- Ausnahmegenehmigung zum reinen Besitz und das wars?

Für mich vom Effekt nahezu gleichwertig.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Genau, so schlimm wirds nicht werden. Hinterher kann man beruhigt schuldige suchen und gut ists. Also zurücklehnen, abwarten und alles wird gut.

Siehe Friedrich Gepperts Beitrag: Schuldige gefunden (Poser und Kläger)!

Diese Meldung ist leider keine Ente :sad:

Also gut, woher kennst du denn die Hintergründe? Wie viele User gibt es hier noch, die vor allen anderen das Urteil einsehen können?

Fakten auf den Tisch!!! Gerüchte kann jeder!

Geschrieben

Nach dem was jetzt als Urteil dargestellt wird ist es so das Inhabern von Jagdscheinen das Bedürfnis zum Erwerb von halbautomatischen Langwaffen mit wechselbaren Magazinen aberkannt wird. Dies wird, wenn es so ist, waffenrechtlich allgemein bindend umgesetzt werden.

So ist es doch niemals publiziert worden!

Vielleicht kommt auch einfach nur für jeden HA in der WBK der Nachtrag "2 Schuß" rein.

Vielleicht betrifft es weiterführend auch Sportschützen mit dem Vermerk: "10 Schuß im max. 20er Magkörper"

Wäre, würde, hätte, vielleicht....

Geschrieben

Über eine abenteuerliche Argumentationskette inkl. Verweise aufs Völkerrecht (vermutlich Berner Konvention) wird entschieden, dass das sachlichen Verbot des §19 Bundesjagdgesetz "mehr als 2 Schuss aufnehmen kann" auch dann erfüllt ist, wenn man das Magazin so wechseln kann, dass man ein 2-Schuss-Magazin rausnimmt und ein mehr-als-2-Schuss-Magazin rein steckt. Jedenfalls, wenn man das kann.

Das schreit geradezu nach der derzeitigen (politischen) Intention der EU-Kommission, was HA-Waffen angeht.

Es spielt genau da hinein.

Wie schon gesagt, die urteilen auch im "politischen" Kontext, nicht nur im "juristisch luftleeren Raum".

Geschrieben

Außerdem gibt es auch echte Jagdwaffen, wie z.B. die Sauer 303, für die es ein (wechselbares) 2 und 5-Schuss Magazin gibt, betroffen. Es ist kaum anzunehmen, dass die Waffenhersteller das widerspruchslos hinnehmen werden.

Der Gedanke kam mir auch schon.

Sauer, Merkel, Benelli etc... Deren HA-Jagdwaffen wären nach diesem (angeblichen/ominösen) Urteil über Nacht in D alle ohne jagdliches waffenrechtliches Bedürfnis, somit nicht mehr erwerbbar.

Geschrieben

Diese Woche anscheinend geballte Ladung: EU stellt ihren neuen Hirnfurz in Punkto Waffenbesitz vor. Und am 1.April kommt ein 2. Hirnfurz hinzu.

Haben die denn nix anderes zu tun, als Geld und Zeit für diese nun wirklich ABSOLUT UNSINNIGEN Haarspaltereien zu verschwenden?

Da sieht man wieder es geht allen Beteiligten viel zu gut.

Wir haben in der EU und Deutschland wirklich wichtige Dinge speziell für die Zukunft zu regeln. Das ist einfach nur lächerlich.

Grüße

Geschrieben

Nach dem was jetzt als Urteil dargestellt wird ist es so das Inhabern von Jagdscheinen das Bedürfnis zum Erwerb von halbautomatischen Langwaffen mit wechselbaren Magazinen aberkannt wird. Dies wird, wenn es so ist, waffenrechtlich allgemein bindend umgesetzt werden.

Nach meinem Verständnis (Quellen: Diverse Posts hier im Thread):

Das Urteil aus Leipzig ändert das Urteil aus Münster ab und weist die Berufung zurück.

In der (abenteuerlichen) Begründung zu diesem Urteil sagt das Gericht, dass die Merkmale des sachlichen Verbots aus §19 Abs 1 Nr 2 c auch dann erfüllt sind, wenn man in der Waffe ein Magazin mit mehr als 2 Schuss Kapazität verwenden kann - nicht nur, wenn es beim Schuss auf Wild verwendet wird!

Der Ursprung des Problems ist also eine jagdrechtliche Auffassung, die sich dann im Waffenrecht auswirkt. Denn diese Waffen sind diejenigen, für die Jahresjagdscheininhaber keine Erwerbserlaubnis brauchen.

Was das dann in der Praxis bedeuten wird, ist schwer vorherzusagen. Und weil ich nicht weiß, warum der Kläger das Urteil nicht veröffentlichen will, halte ich mich auch mit öffentlichen Spekulationen darüber und wie man die Probleme im Einzelnen lösen könnte, zurück. Grundsätzlich gibt es natürlich im WaffG Wege, eine Erwerbserlaubnis zu erhalten.

bye knight

Geschrieben

3. Problematisch ist dabei weniger die Fortdauer des Bedürfnisse für bereits legal erworbene Waffen, weil sich diese samt ihren 2-Schuss-Magazinen relativ rasch und billig abändern lassen würden.

4. Sondern vielmehr die Aushöhlung des jagdlichen Erwerbsrechts.

5. Sinnvollstes Mittel dagegen wäre eine zügige Gesetzesänderung (und zwar eher im BJG als im WaffG).

Zu 3. und 4.: Das schenkt sich nicht viel. Denn (zu 3.) bei der Konstruktion vieler bereits erworbener HAs wäre es nicht "rasch und billig", sondern wären z.T. erhebliche Änderungen (Gehäuse) erforderlich, um diese dann noch "legal" zu bekommen.

Zu 5.: Volle Zustimmung. Wenn das "repariert" werden kann, dann am besten und gründlichsten per Gesetzgebung. Und gerade die BJG-Novelle steht ja derzeit an.

Geschrieben

wären z.T. erhebliche Änderungen (Gehäuse) erforderlich, um diese dann noch "legal" zu bekommen.

Solange keine Details bekannt sind, insbesondere, was konkret in dem Urteil steht, ob es rechtskräftig wird und wie die Verwaltung darauf reagiert, ist alles was hier geschrieben wird reine Spekulation.

Ich teile allerdings die Meinung, dass eine entsprechende Änderung nicht sehr schwer sein dürfte. Wenn man ein 2 Schuss Magazin einführt und dieses untrennbar mit dem Magazinschacht verbindet, hat man ja defintiv kein herausnehmbares Magazin mehr.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich teile allerdings die Meinung, dass eine entsprechende Änderung nicht sehr schwer sein dürfte. Wenn man ein 2 Schuss Magazin einführt und dieses untrennbar mit dem Magazinschacht verbindet, hat man ja defintiv kein herausnehmbares Magazin mehr.

Schön, aber wie lädt man dieses Magazin? vor allem wenn es keines ist dass man durch "reinquetschen" von oben befüllt (KK Magazine)?

Edith: Und wie mach ich es dann, wenn ich die Waffe für eine Auslandsjagd benutzen möchte? Schweißnaht aufflexen?

Wie reinige ich den Schacht oder das Magazin?

Bearbeitet von prassekoenig

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