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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ob der herumzickende SB vor Ort in Zukunft noch gut gelitten ist?

Nicht das er das ein oder andere Hausverbot bekommt. Jäger sollen ja nebenbei auch noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Geschrieben

Ob der herumzickende SB vor Ort in Zukunft noch gut gelitten ist?

Nicht das er das ein oder andere Hausverbot bekommt. Jäger sollen ja nebenbei auch noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Auf dieses Niveau sollte man sich nuct begeben.
Geschrieben (bearbeitet)

Ob der herumzickende SB vor Ort in Zukunft noch gut gelitten ist?

Nicht das er das ein oder andere Hausverbot bekommt. Jäger sollen ja nebenbei auch noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Meine Rede, aber da fehlt ja vielen waffenbesitzern dann die Eier in der Hose bzw. Die sehen nur die dollarscheine !!

Auch bei der ganzen waffenverbotsgeschichte der EU . wenn der mep aus deinem Bezirk , sagt dass er keine Waffen/ halbautomatischen Waffen in seinem Land in Privathand haben möchte , mail zurück sie haben hausverbot in meinem Restaurant etc. Beim ersten lacht der noch ,30 lokal verbote aus dem Wahlkreis später findet der das nicht mehr lustig. Denkt dran , der Politiker würde eurem afd Stammtisch auch Hausverbot geben, gibt ja schon genug fälle wo Gastwirte afd Stammtische abgesagt haben WG Druck. Also keine falsche Scham

Im ländlichen Raum möchte ich nicht der SB aus dem Urteil sein. Da ist de in Gartenhaus schneller weg als du denkst ^^, deine Frau fremdgepoppt von einem plötzlichen Verehrer mit ganz viel Blumen.

Bearbeitet von kulli
Geschrieben

Auf dieses Niveau sollte man sich nuct begeben.

Nun, ich sehe es mehr auf Augenhöhe und bei uns in der Region wäre das wohl auch ganz normal so. Alle kennen sich und wenn dann einer herumstänkert...bekommt er anschließend die kalte Schulter.

Geschrieben

Ich hatte diese seltsame 2-Schuß-Magazin-Auflage auch mal in einer WBK stehen. Das Eisen ist inzwischen verkauft, ich habe mich selbstverständlich pingelig daran gehalten und der SB durfte seine Ruhestandsbezüge nicht lange geniessen, eine Krankheit hat ihn früh hinweggerafft. Ein Staatsbegräbnis hat er übrigens dafür auch nicht bekommen. Oder: Der liebe Gott ist ein alter gerechter Mann mit langem weißem Bart und lenkt alles vom Himmel aus. Aber geklagt hätte ich wg. dem Scheiß nicht. Und das war schon lange bevor andere mit diesem Thema schon auf die Fresse geflogen sind und bevor die Verbände, allen voran Fritz, darauf hingewiesen haben wie Klagen zu diesem Thema in unserem Staat mit unseren teilweise schrecklichen Juristen in die Hose gehen können.

Geschrieben

Hat sich echt interessant entwickelt, dieser thread...

Bisher habe ich hier auf WO noch keinen vergleichbaren erlebt, was die Merkwürdigkeiten angeht. Bin ich eigentlich der einzige, der von Rene-97 eine PN mit dem Inhalt "test" erhalten hat ?

- ein das gesamte Waffen- und Jagdrecht auf den Kopf stellendes Urteil taucht nirgendwo auf, außer hier... (falls woanders, dann immer Quellenangabe WO)

- keiner, der das Urteil kennt, lässt sich beweissicher dazu aus...

- Ausflüchte, was die Veröffentlichung angeht (will nicht, darf nicht, usw.)

- Homepage des BVerwG: Fehlanzeige, nicht mal eine Pressemitteilung bei einem so "unwichtigen" Urteil...

- derart abstruse Behauptungen (nichts anderes haben wir bisher), dass es allem den Boden ausschlägt (man erkläre mir mal den Analogieschluss von einer behördlichen Auflage in einer WBK zum Völkerrecht...)

Mir fällt hierzu spontan die Aktion von Anonymus ein (Handys für Flüchtlinge auf Gutschein vom Sozialamt).

Kaum taucht so eine Behauptung auf, geht direkt der Bär ab...

In sozialen Medien kann man sich fast nicht genug gegenseitig an ausländerfeindlichen Äußerungen übertreffen. Das soll keineswegs heißen, dass ich persönlich die momentane Politik toll finde, oder mich in die Reihe der Gutmenschen einkette...

Was es aber eindrucksvoll gezeigt hat, ist die Tatsache, wie schnell sich im Internet jeder Schwachsinn (und sei er auch noch so abwegig) ungeprüft und unhinterfragt krakenmäßig ausbreitet.

Vielleicht ist ja auch für so manche sehr interessant, mal der "Volksseele" auf den Zahn zu fühlen. Kann auch gute Erkenntnisse liefern, zu wissen wie weit sich so mancher aufgrund einer einfachen Behauptung aus dem Fenster lehnt und möglicherweise sogar auch noch Straftaten öffentlich ankündigt...

Schon mal drüber nachgedacht ?

Wir sprechen uns wieder am Tag der Veröffentlichung des Urteils...

Geschrieben

Damit haben wir auch angefangen bis mehrere Seiten von diesem Urteil als PRimaärquelle sprachen. Wir kennen den Inhalt nicht. Das stimmt. F.G. wird aber nicht aus einer Laune heraus geschrieben haben.

Das dies alles merkwürdig ist-ja. Das auch das BVerwG mit selbstherllicher Richterschaft nicht da erstemal merkwürdiges urteilt ist aber auch bekannt.

Da kann man sich schon Schwachsinn aus den Fingern saugen. DIe Schalldämpferurteile der Vergangenheit zeigen eigentlich allein schon was für Unsinn abgehobene, unkundige Richter verzapfen können.

Ankündigungen von Straftaten hab ich akkerdings keine einzige gesehen. Die Vorhersage das Waffen auch mal geklaut werden, ist eher eine Binsenweisheit auf deren Grundlage man ja angeblich auch die Waffenschränke höher einstufen möchte.

Geschrieben

(1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn

1. glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen, und 2. die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition).
Geschrieben

Der Thread und die gesamte Angelegenheit besitzen für mich bislang lediglich die Haptik eines sozialen Experiments.

Welches allerdings zur Unzeit stattfände, sollte es sich so verhalten.

Ich betrachte den ganzen Kokolores für mich erst als gegenständlich, wenn ein eindeutig verifizierbares und zuordenbares Urteil aus sicherer Quelle verfügbar ist.

Geschrieben

In Wild und Hund ist er einfach abgeblitzt und hat dort dann aufgegeben.

Der DJV müsste eigentlich nur seine Schießdisziplinen ändern, denn bereits diese gelten als Bedürfnisgrund.

Anosnten muss man eben einfach auf das Urteil warten. Ohne F.G. würde ich das Ganze auch noch als Unsinn abtun.

Austauschen kann man sich aber eigentlich auch nicht mehr. Es gibt ja N I C H T S

Geschrieben (bearbeitet)

In Wild und Hund ist er einfach abgeblitzt und hat dort dann aufgegeben.

Der DJV müsste eigentlich nur seine Schießdisziplinen ändern, denn bereits diese gelten als Bedürfnisgrund.

Anosnten muss man eben einfach auf das Urteil warten. Ohne F.G. würde ich das Ganze auch noch als Unsinn abtun.

Austauschen kann man sich aber eigentlich auch nicht mehr. Es gibt ja N I C H T S

Was habe ich mit Wild und Hund zu tuen ?

Jagdlo hes Übungsschießen ist eben kein Bedürfnisgrund...

Bearbeitet von rene-97
Geschrieben (bearbeitet)

Was habe ich mit Wild und Hund zu tuen ?

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Jagdlo hes Übungsschießen ist eben kein Bedürfnisgrund...

Ne is klar Wallmeister

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und so jemand wie du will ein Urteil auswerten können?

§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken
(1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn 1.
glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen, und
2.
die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition).
Da heisst es nun wirklich abzuwarten was tatsächlich geurteilt wurde. Du scheidest als Quelle deutlich aus.
Bearbeitet von Gast
Geschrieben

und so jemand wie du will ein Urteil auswerten können?

Warum regst Du Dich denn auf? Entweder er ist ein Wichtigtuer und das Urteil gibt es (in dieser Form) nicht, dann ist (hoffentlich) alles gut oder er ist ein Wichtigtuer und das Urteil stellt ein Problem dar. Wenn es das Urteil (in der diskutierten Form) nicht gibt, dann ist der Typ doch völlig unwichtig und egal. Lass uns warten bis was veröffentlicht wird, alles andere ist wie "Schalldämpfer für Jäger wird es nie geben! Ich weis es, weil ich jemanden kenne der richtig wichtig ist.".

PS: Beiträge mit dem Tenor "Ich weis was, aber ich darfs nicht genau sagen." sind doch immer wieder interessant.

Geschrieben (bearbeitet)

Richtig. Dem ein oder anderem hilfts aber, wenn man die Ungereimtheiten deutlich macht.

Erst hatten wir einen abgeblich verbotenen Gegenstand, nun soll das Gesetz nicht gelten.

Na mal sehen was da wirklich steht.

Die "Quelle" taugt jedenfalls nicht als Quelle.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Außerdem gibt es auch echte Jagdwaffen, wie z.B. die Sauer 303, für die es ein (wechselbares) 2 und 5-Schuss Magazin gibt, betroffen. Es ist kaum anzunehmen, dass die Waffenhersteller das widerspruchslos hinnehmen werden.

Bearbeitet von Floppyk
Geschrieben (bearbeitet)

.......

Du kannst schreiben was du willst,

du bekommst es nicht.

Solche Leute wie du sind es warum mp% die vorzeitige Veröffentlichung nicht will.

Er hat mich verpflichtet es nicht weiter zu geben und das mache ich.Du wirst, wenn du Jäger mit HA in der WBK bist noch genug Spass mit dem Urteil bekommen und heul hinterher nicht rum du hättest nichts gewusst und keiner hätte was gemacht.

Außerdem gibt es auch echte Jagdwaffen, wie z.B. die Sauer 303, für die es ein (wechselbares) 2 und 5-Schuss Magazin gibt, betroffen. Es ist kaum anzunehmen, dass die Waffenhersteller das widerspruchslos hinnehmen werden.

Was ich hoffe ! Bearbeitet von rene-97
Geschrieben (bearbeitet)

Richtig. Dem ein oder anderem hilfts aber, wenn man die Ungereimtheiten deutlich macht.

Erst hatten wir einen abgeblich verbotenen Gegenstand, nun soll das Gesetz nicht gelten.

Na mal sehen was da wirklich steht.

Die "Quelle" taugt jedenfalls nicht als Quelle.

Die Quelle auf facebook war Schattenspeer, hat er selber hier geschrieben, aber du bist zu dumm das zu lesen. Zum 100male das mit dem verbotenen Gegenstand ist Blödsinn und auch nicht von mir

Dafür das du mir nicht glaubst um so mehr glaubst an den verbotenen Gegenstand.

Ich denke du hast eine Menge Angst und willst mich locken mein Wort zu brechen.

Mach ich aber nicht.

Die Begriffe "Ehre" und "Vertrauen" dürften dir fremd sein.

Bearbeitet von rene-97

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