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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Hallo Jäger in der WO-Gemeinde,

dieses Urteil ist, ganz egal wie "streng" es zunächst ausgelegt / umgesetzt wird, eine Katastrophe und

m.E. auch ein Skandal, was die juristischen Klimmzüge angeht, die offensichtlich auf Maximalschädigung

der Privilegien der JJS-Inhaber in DL abzielt und dabei auch die Vernichtung privater Sachwerte sowie eine

empfindliche Störung der Jägerei an sich (Umgewöhnung, Einschießen einer neuen Waffe, ggf. kostspielige

Suche nach neuer geeigneter Munition, Behinderung des jagdlichen Schießtrainings (JG-Novelle!!)) in Kauf

nimmt. Ganz abgesehen vom empfindlichen Vertrauensverlust in die Prinzipien von Rechtstaatlichkeit,

Rechtsprechung und Rechtssicherheit.

Den wahren Grund für dieses abstruse juristische Vorgehen (es geht hier schließlich nicht um die Aburteilung

einer Verbrecher- oder Mafiabande!) sucht man vor dem Hintergrund 40-jähriger Rechtspraxis vergeblich, bzw.

wird dieser nur ganz beiläufig im Urteil genannt: Legalwaffenbesitz maximal einschränken.

Damit bleibt dieses Urteil selbst dann eine höchst gefährliche Zeitbombe zumindest für alle Jäger mit HA-Besitz,

wenn dieses zunächst "moderat" umgesetzt werden sollte.

Insofern besteht absolut dringlichste Notwendigkeit, das derzeitige Jagdgesetz (mit einigen wenigen Worten)

so anzupassen, dass dieses unsägliche BVerwG-Urteil ins Leere läuft.

Wird dies nun versäumt/verhindert, so haben wir die HA über kurz oder lang ganz verloren. Ausnahmegenehmigungen,

z.B. bei massiven Schwarzwildschäden werden, ähnlich wie bei Nachtsichtgeräten, in einem unendlich mühsamen

bürokratischen Gewürge ersticken.

Daher drei Fragen an die (juristisch gut vernetzte) WO-Gemeinde hier:

1) Sind derzeit seitens irgendwelcher nennenswerter Jagd- und/oder Schützenverbände ernstzunehmende

Aktivitäten / wegen mir "Geheimdiplomatie" mit entsprechenden gesetzgebenden Gremien im Gange?

2) Kann ich "einfacher Jäger" diese Bemühungen finanziell oder z.b. per Schreiben an (welche?)

Politiker / politische Gremien positiv unterstützen?

3) Gibt es / hat jemand entsprechende Entwürfe / Vorlagen für solche Schreiben an die gesetzgebenden

Volksvertreter, die man/ich, ggf. mit entsprechender persönlicher Anpassung für Pkt. 2) nutzen könnte?

Ich bedanke mich vorab schon für entsprechende Infos, gerne auch per PN!

Grüße,

NtLate

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Wenn ich dann noch lese, dass man wenig Lust hat, eine entsprechende Klarstellung in die Novellierung des BJagdG einfließen zu lassen, weil das so gut wie durch ist, dann komme ich aus dem Reiern nicht mehr raus.

Ich auch nicht. Zumal es nicht ersichtlich ist, dass da etwas tatsächlich "so gut wie durch ist".

Man hat einen BJagdG-Entwurf, gerade erst ist die Verbändeanhörung erfolgt, weiter ist das Ding doch noch nicht gediehen...

Was soll jetzt daran hindern, dort unter den "sachlichen Verboten" noch die erforderliche Klarstellung einzufügen?

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@ greenthumb,

vielleicht wäre es besser, du schreibst erst wieder weiter, wenn das, was du geraucht, geschluckt oder sonstwie zu dir genommen hast, seine wirkung verloren hat..... ?

Nein, er hat recht. Jedem Mitjäger, der mir etwas erzählen will, frage ich, ob Jagd mit Kriegswaffen ok sei. Antwort natürlich nicht. Antwort von mir: Ich nehme gerne Deinen 98er in meine Sammlung auf.

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Es muß heißen "eine nicht berechtigte Verfassungsklage ...

Du solltest Deine beschränkten Einsichten nicht zum Maßstab für andere machen.

Die seinerzeit von der DSU nach Inkrafttreten des WaffRNeuRegG vom 13. Okt. 2002 geführte Verfassungsklage war berechtigt.

Sie richtete sich maßgeblich gegen die grundgesetzwidrigen Eingriffe dieses Gesetzes in die

- Vereinigungsfreiheit gem. Art. 9 GG (Anerkennung der Schießsportverbände erst ab einer Mitgliederzahl >10.000),

- Freiheit des Sports gem. Art 2 GG (Genehmigungspflicht der Sportordnungen der Schießsportverbände durch das Bundesverwaltungsamt), sowie das

- Gleichheitsgebot gem. Art. 3 GG (Benachteiligung gegenüber anderen Sportverbänden).

Die Verfassungsklage wurde vom BVerfG ohne Begründung nicht angenommen.

CM

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Du solltest Deine beschränkten Einsichten nicht zum Maßstab für andere machen.

Die seinerzeit von der DSU nach Inkrafttreten des WaffRNeuRegG vom 13. Okt. 2002 geführte Verfassungsklage war berechtigt.

Sie richtete sich maßgeblich gegen die grundgesetzwidrigen Eingriffe dieses Gesetzes in die

- Vereinigungsfreiheit gem. Art. 9 GG (Anerkennung der Schießsportverbände erst ab einer Mitgliederzahl >10.000),

- Freiheit des Sports gem. Art 2 GG (Genehmigungspflicht der Sportordnungen der Schießsportverbände durch das Bundesverwaltungsamt), sowie das

- Gleichheitsgebot gem. Art. 3 GG (Benachteiligung gegenüber anderen Sportverbänden).

Die Verfassungsklage wurde vom BVerfG ohne Begründung nicht angenommen.

CM

Vielleicht sollte man das BVerfG in BVeraG umbenennen. Das steht dann für Bundesverarschungsgericht.

:rotfl2:

Bearbeitet von JasperBeardley
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Was uns in Deutschland fehlt ist ein Oberster Appelationsgerichtshof quasi als universelle Aufsichtsinstanz über die Gerichtsbarkeit, der auch den Robenträgern eines BVerwG oder BVerfG bei Dummsinnsurteilen oder in Fällen der Arbeitsverweigerung kräftig auf die Finger klopfen kann.

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
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Was uns in Deutschland fehlt ist ein Oberster Appelationsgerichtshof quasi als universelle Aufsichtsinstanz über die Gerichtsbarkeit, der auch den Robenträgern eines BVerfG bei Dummsinnsurteilen oder in Fällen der Arbeitsverweigerung kräftig auf die Finger klopfen kann.

CM

Gibt's schon.

Der EuGH oder der EuGMR hat dem BVerfG schon öfter auf die Finger geklopft.

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Spätestens wenn das Bedürfnis für Pistolen aberkannt wird, wird deutlich, das sich da Richter mit einer Thematik beschäftigt haben, von der sie ncht die geringste Kenntnis haben, nämlich der Jagd als solches.

Die Kurzwaffe ist bei der Jagd ja gar nicht das Instrument der Jagdausübung, da sowieso nicht mit KW auf Wild zum Zwecke der Bejagung geschossen wird. Das erfolgt ausnahmslos mit Langwaffen.

Die KW ist ein Hilfsmittel um dem angeschossenen Wild ein unnötiges Leiden ersparen zu können. die KW ist also genauso ein Hilfsmittel wie eine Taschenlampe, die zur Nachsuche bei wiedrigen Sichtverhältnisses genutzt werden darf.

Man könnte annehmen, die Richter glauben, es gäbe Jäger, die wenn sich die Gelegenheit bietet, die Pistole ziehen und versuchen, den Hasen damit "abzuknallen".

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Was uns in Deutschland fehlt ist ein Oberster Appelationsgerichtshof quasi als universelle Aufsichtsinstanz über die Gerichtsbarkeit, der auch den Robenträgern eines BVerfG bei Dummsinnsurteilen oder in Fällen der Arbeitsverweigerung kräftig auf die Finger klopfen kann.

CM

Das wäre dann nur eine weitere alimentierte Stelle. Da die Vergabe der Posten wie derzeit läuft, würde auch das selbe Ergebnis herauskommen.

Ich werte ausdrücklich nicht nach gut oder schlecht.

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Das Urteil hat nix mit KW zu tun.

Das Verbot bezieht sich nicht auf Kurzwaffen.

Kurzwaffen sind im 19 BJG gesondert behandelt.

Das es sich bei Pistolen natürlich um HA handelt ändert dies nicht.

Pistolen sind nicht streitgegenständlich, dass haben sogar die Behörden verstanden, die derzeit aufgrund des Urteils keine HA Langwaffe mehr eintragen.

Gebe ja zu, dass Verwaltungsrecht nicht ganz einfach ist.

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So läuft es doch überall.

Was nicht passt, wird passend gemacht.

Was nicht gefällt, wird gelöscht.

Es gibt nur eine Meinung "Meine"...

Erinnert mich irgendwie an so ein Forum....

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