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IGNORED

BGH: Urteil zum überfallenen Rentner von Sittensen rechtskräftig


frosch

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Moin!

Ich weiß nicht, ob es schon gepostet wurde (auf die Schnelle nichts gefunden):

http://www.waffenrechtslupe.de/schuesse-auf-die-fliehenden-raeuber-75921

https://openjur.de/u/868467.html

Was lernen wir daraus daraus:

Reden ist silber, Schweigen ist Gold

Da der Rentner nicht um die vom Räuber vereinnahmte Beute wusste, durfte er mangels Kenntnis auch nicht zu ihrer Verteidigung schießen. Hätter er den Mund gehalten, wäre ihm dieser Begründungsweg nicht versperrt geblieben.

In der Vergangenheit hat der BGH schon einen Schuß mit der Büchse in die Hüfte des mit der Beute fliehenden Wilderers gutgeheißen.

frogger

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Das Ergebnis wurde hier im Oktober schon gepostet

http://forum.waffen-online.de/topic/435756-rentner-aus-sittensen-vor-gericht/?p=2250031

allerdings war es damals noch nicht in einer Entscheidungsdatenbank.

An dem Urteil gibt es nichts zu meckern.

Hast Du dazu

...

In der Vergangenheit hat der BGH schon einen Schuß mit der Büchse in die Hüfte des mit der Beute fliehenden Wilderers gutgeheißen.

frogger

auch einen Link?

Würde mich gerade interessieren.

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Da muss ich nicht mal am Stammtisch sitzen, um das Urteil im Ergebnis nicht als befriedigend zu empfinden... ;-)

Auch wenn es durchaus rechtlich begründbar ist.

Erträglich wird es für mich nur im Wissen, dass das Opfer (und damit meine ich den Opa, nicht den Räuber...) sich durch ungünstiges Nachtatverhalten selbst unnötig belastet hat. Das wäre vermeidbar gewesen.

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Die in einem Beutel an einem Stuhl hängende Waffe haben die Räuber nicht bemerkt.

Mit der hätte er sich gegen den Überfall in Gänze wehren können und dürfen.

Hat er aber nicht gemacht.

Naja, verlang nicht zuviel. Der Opa war sicher kein ex Marine.

Aus meiner Sicht hätte jeder Otto-Normal-Opa in dieser Situation:

[...] wurde er von drei der Raubtäter überwältigt und zu Boden geworfen. Anschließend schleppten sie ihn ins Haus, wo er sich zu einem Stuhl im Wohnzimmer führen ließ, in dessen Armlehne er einige Zeit zuvor aus Angst vor einem Überfall eine scharfe und geladene Pistole versteckt hatte. [...] Der später Getötete und ein Mittäter fixierten den Angeklagten dabei an den Armen, hielten ihm die Softair-Pistole an den Kopf und strangulierten ihn mit einem Schal.

...es kaum geschafft, trotz der zwei körperlich zupackenden Bewacher in einem Beutel nach seiner Pistole zu kramen, Schussbereitschaft herzustellen und dann die Kontrolle über die Lage erlangen können.

Aussichtslos. Der kam erst an die Waffe, als die Halunken flüchteten. War aber in Gedanken und Todesangst sicher die ganze Zeit bei ihr.

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....

In der Vergangenheit hat der BGH schon einen Schuß mit der Büchse in die Hüfte des mit der Beute fliehenden Wilderers gutgeheißen.

....

Das kann der nächste Richter aber auch ganz anders sehen.. und die Schadenersatzforderungen des Wilderers könnten auch recht Lustig werden.

Bearbeitet von Hunter375
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Naja, verlang nicht zuviel. ...

Mach ich nicht.

Ist menschlich alles verständlich.

Aber für einen LWB ist damit darüber hinaus eine große Sorgfaltspflicht verbunden.

Das kann zum Beispiel bedeuten, sich im Vorfeld Gedanken zu machen, was Notwehr ist und was nicht.

Dazu dienen u.a. solche threads wie hier in WO.

Auf die Möglichkeit, zunächst einmal nichts auszusagen, wird zusätzlich nicht ohne Grund dauernd verwiesen.

Insgesamt ist er dennoch ganz gut weggekommen, da das Gericht alles Mögliche zu seinen Gunsten ausgelegt hat.

(Interessanterweise kam offenbar nicht der Einwand, gar nicht oder nicht wirksam über das Schweigerecht belehrt worden zu sein.)

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Könnte passend sein:

BGH, NJW 1968, 1885:

Der zur Tatzeit 19 Jahre alte Angeklagte, Inhaber eines unbeschränkten Jahresjagdscheines, hat in einem einer Erbengemeinschaft, deren Mitglied er ist, gehörenden Wald den ihm unbekannten Bergmann K., den er für einen bewaffneten Wilderer hielt, stellen wollen und, als er sich von ihm angegriffen glaubte, mit einer Pistole auf ihn geschossen und ihn tödlich verletzt. Die Jugendkammer hat ihn wegen Totschlags zu 2 Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Die Revision des Angeklagten beanstandet das Verfahren und erhebt die Sachrüge.

Dem Rechtsmittel kann der Erfolg nicht versagt werden.

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Ich finde das Urteil ebenfalls korrekt, eine Waffe zu besitzen erfordert nunmal auch die Verantwortung sie bloß in absoluten Notsituationen gegen Menschen zu richten.

Und für diesen Einzeiler hast du dich also hier vor einem Monat angemeldet ? Mein Sosus macht schon wieder Überstunden.

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So und wie wäre die Situation den anders herum gewesen?

Was wenn die Räuber die Waffe gefunden und mitgenommen oder eingesetzt hätten?

oder nach der Mitnahme anderweitig eingesetzt hätten?

Und so konnten die Täter wenigstens ermittelt werden, sonst wäre das wider nur ein Fall für die Akten gewesen,

der Opa hätte seine Sachen nicht zurück bekommen und künftige Verbrechen verhindert werden.

Gut, dass der Rentner hinterher geschossen hat, war so nicht richtig.

Aber,

wenn die Buben da nicht eingebrochen wären, wäre denen nichts passiert.

Einfache Regel, verhalte dich ordentlich, dann passiert auch nichts.

Man kann ja nicht erwarten, dass alle Rentner immer Vollbewaffnet zuhause herum laufen oder sollten die das doch?

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Naja, verlang nicht zuviel. Der Opa war sicher kein ex Marine.

Aus meiner Sicht hätte jeder Otto-Normal-Opa in dieser Situation:

...es kaum geschafft, trotz der zwei körperlich zupackenden Bewacher in einem Beutel nach seiner Pistole zu kramen, Schussbereitschaft herzustellen und dann die Kontrolle über die Lage erlangen können.

Aussichtslos. Der kam erst an die Waffe, als die Halunken flüchteten. War aber in Gedanken und Todesangst sicher die ganze Zeit bei ihr.

Das mag sicher sein. Genauso ist es auch da, wo man nach Herzenslust führen darf, nicht sicher, daß man an die Waffe kommt, wenn drei Räuber es schaffen, einen auf der Straße zu überraschen. Daraus folgt aber nicht, daß man die Notwehr in diesem Fall einfach "nachholen" darf. Wenn er die Waffe dazu verwendet hätte, abzusichern, daß die Jungs nicht zurückkommen, wäre alles in bezug auf sein Verhalten OK gewesen.

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Tja, nur dass es an den Stammtischen landauf, landab (verzerrend und verkürzend) interpretiert wird als

"man darf sich in Deutschland ja sowieso nicht mehr zur Wehr setzen".

und das , wird Einbrecher und Räuber besonders freuen . In Deutschland keine Gegenwehr zu befürchten , wir Verbrecher hatten eine schwere Kindheit und Jugend , deshalb bekommen wir bei missglückten Unternehmungen Schadenersatz .

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