Zum Inhalt springen
IGNORED

2/6 Reglung Notlösungen gesucht


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ist auch möglich

Klar ist das möglich, aber mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Man muss das auch kaufmännisch sehen.

Die Waffe muss vom Händler dann eingekauft und wieder verkauft werden.

Wenn er nicht mindestens seinen Deckungsbeitrag aufschlägt macht er dabei Verlust.

Und da sind wir mit großer Wahrscheinlichkeit über 10%.

Dazu kommen die Grundgebühr für die Einlagerung, die Lagergebühr und 2x Transport.

Geschrieben

....

Die geht zwar nur einen Monat aber du kannst sie für einen weiteren Monat verlängern

bzw. erneut ausstellen ,und dann in die WBK übertragen.

nein, kann man nicht! die Begründung steht z.B. in der WaffVwV.

Geschrieben

Ich würde mir den e-mail Verkehr mit Frankonia ausdrucken, vor allem die Liefertermine damit zum SB gehen und den erklären was los ist, ich denke wenn du das anständig machst geht evtl. eine Ausnahme solange du nicht jedes Jahr eine willst.

Geschrieben

Hallo Oswald,

vielen Dank für das Angebot. Ich hoffe, alles geht seinen normalen Gang, aber man weiß ja nie.

Sollten alle Stricke reißen, melde ich mich noch mal.

Nachmals danke, Grüße Sven

Hi Sven,

gerne geschehen!

Wir haben in dieser Richtung schon öfters ausgeholfen.

Ein bisschen Hilfsbereitschaft schadet auch nie.

Und ein bisschen Egoismus ist natürlich auch dabei.

Auf diese Art haben wir schon mehrere spätere

Dauerkunden gewonnen......

Viele Grüße

oswald

Geschrieben

Nochmals vielen Dank an alle für die Antworten und Hilfsangebote.

Sollte der Fall eintreten, werde ich zuerst mit Frankonia und meinem SB sprechen, danach mal mit meinem

örtlichen Händler der mir hier empfohlen wurde. Irgendwie, wird es schon eine Lösung geben.

Aber mal ein blödes Gedankenexperiment. Ich kaufe mir eine Waffe, verstoße damit gegen die 2/6 Regelung und der SB trägt sie mir nicht ein.

Nehmen wir mal weiter an, ich habe schon damit Geschossen und der Händler dem ich sie nun zurückbringen möchte, macht von

seinem gutem Recht Gebrauch und nimmt sie nicht mehr zurück. Oder die 14 Tage Widerruf sind vorbei. What ever. Ja was mache ich in diesem Fall, dann mit der Waffe? Damit würde ich ja Quasi zwischen den Stühlen stehen.

@Dragunov: Auch dir noch mal ein Danke für dein Angebot. Vielleicht kennt man sich ja sogar, oder wir sind im selben Verein. :)

Geschrieben

Dein SB wird dir die Waffe eintragen. Jedenfalls wenn es nicht sofrt ersichtlich ist. Es kann ja sein das in der grünen alles ok ist, du aber auf gelb erworben hast. Die sieht der SB nicht. Oder du forderst mit dem Voreintrag eine neue WBK an, dann fällt das nicht direkt auf. Du wirst dann später eine Verwarnung bekommen. Mir ist das ähnlich passiert, als ich das mit dem vorletzte Wacffe plus sechs Monate noch nicht wusste. Bin da auch von zwei pro Halbjahr ausgegangen. Bei mir ging es da um ein paar Tage, alles nicht so schlimm. Passiert sehr vielen Leuten sagte mein SB und sie finden es auch selbst bescheuert!

Geschrieben (bearbeitet)

die Antwort auf Dein "theoretisches" Problem hast Du in diesem thread schon mehrfach erhalten!

sie ist fast IDENTISCH mit der Antwort auf Deine Eingangsfrage......

..mal bissl (selbst) die (eigenen) grauen Zellen bemühen hilft zuweilen...

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

@ callahan: Genauso wäre es in meinem Fall. In den letzten 6 Monaten habe ich eine Waffe auf Grün und eine auf Gelb gekauft. Ich habe mich

auch schon gefragt, wenn ich jetzt eine 2. Waffe auf Grün kaufe, woher der SB sofort sieht, dass auch eine auf Gelb erworben wurde. Offensichtlich sieht er es erstmal nicht.

Geschrieben

Da ich offensichtlich kein SB bin, weiß ich auch nicht wie die Software und die Datenabgleichung der Behörde funktioniert. Daher bezog ich mich auf die Aussage von Callahan, der meinte, dass sein SB es auch schon mal übersehen hatte.

Geschrieben (bearbeitet)

...

Aber mal ein blödes Gedankenexperiment. Ich kaufe mir eine Waffe, verstoße damit gegen die 2/6 Regelung und der SB trägt sie mir nicht ein.

Nehmen wir mal weiter an, ich habe schon damit Geschossen und der Händler dem ich sie nun zurückbringen möchte, macht von

seinem gutem Recht Gebrauch und nimmt sie nicht mehr zurück. Oder die 14 Tage Widerruf sind vorbei. What ever. Ja was mache ich in diesem Fall, dann mit der Waffe? Damit würde ich ja Quasi zwischen den Stühlen stehen.

@Dragunov: Auch dir noch mal ein Danke für dein Angebot. Vielleicht kennt man sich ja sogar, oder wir sind im selben Verein. :)

Wenn der SB ein paar Kommentare zum WaffG gelesen hat und schlecht drauf ist, strikt er daraus unerlaubten Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe, weil 2/6 ein Erwerbshindernis ist. Danach darfst Du alle Deine Waffen einem Berechtigten überlassen oder sie unbrauchbar machen.

14 Tage Widerrufsfrist gibt es nur bei Fernabsatz. Beim Ladenkauf sind manche Händerl zwar kulant, aber sie müssen es nicht sein.

Und was das "Erfahren vom Kauf" angeht, seit 2003 muss auch jeder Händler jedes nicht vorübergehende "Überlassen" einer Waffe an die Zuständige Behörde (deine Behörde) übermitteln.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

...Und was das "Erfahren vom Kauf" angeht, seit 2003 muss auch jeder Händler jedes nicht vorübergehende "Überlassen" einer Waffe an die Zuständige Behörde (deine Behörde) übermitteln.

Ein interessanter Apsekt.

Was ist, wenn ich mir als Jäger/Jägerin eine Langwaffe schicken lasse, und diese dann wieder an den Versender binnen 14 Tagen zurückschicke?

Geschrieben

Vielleicht kannst du die Waffe ja auch auf der Vereins-WBK "Parken, wenn ihr sowas habt.

Dann fallen auch nur Gebühren an

DVC

Geschrieben

Wenn der SB ein paar Kommentare zum WaffG gelesen hat und schlecht drauf ist, strikt er daraus unerlaubten Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe, weil 2/6 ein Erwerbshindernis ist. Danach darfst Du alle Deine Waffen einem Berechtigten überlassen oder sie unbrauchbar machen.

Dann muss er dir aber schon Vorsatz unterstellen. Z.b. 4 Waffen in 2 Monaten gekauft. Siehe hier die Endloströts zum Erwerb und 2/6 wie unterschiedlich die einzelnen Behörden das handhaben.

Geschrieben

Ein interessanter Apsekt.

Was ist, wenn ich mir als Jäger/Jägerin eine Langwaffe schicken lasse, und diese dann wieder an den Versender binnen 14 Tagen zurückschicke?

Sobald Du sie erwirbst und keine Ausnahme nac §12 vorliegt, musst Du sie eintragen lassen.

Ich _glaube_ früher war bei der vierwöchigen Eintragefrist noch so, das man sie ohne Eintragung innerhalb der Frist wieder veräußern konnte.

Das ist jetzt definitiv nicht mehr so.

Geschrieben (bearbeitet)

Also bei mir bekommt die Sachbearbeiterin einen Verstoß gegen die 2/6er Regelung sofort mit, sobald ich eine Waffe eintragen lasse.

Das weiß ich, weil beim letzten mal der Computer nämlich "nein" gesagt hat.

Aber da waren die Waffen davor auf den Jagdschein und die Waffe die ich eintragen lies war über ein sportliches Bedürfnis. Von daher alles okay.

Nichtsdestotrotz, lieber mit SB reden als hier wilde Theorien aufzustellen, die dann evtl. nach hinten losgehen.

Bearbeitet von DomeS
Geschrieben

Was macht wohl die Behörde, wenn man sich die Waffe vom Händler auf Leihschein geben lässt und damit umgehend zum Amt fährt, sie dem SB auf den Tisch legt (=tatsächliche Gewalt aufgegeben), schnell fernmündlich mit dem Händler einen Kaufvetrag schließt und dann dem SB erklärt, der Händler habe die Waffe einem nun gerade doch endgültig übereignet und werde sie nicht mehr zurücknehmen, man selbst wolle sie auch gerne sofort erwerben, dürfe aber wegen 2/6 nicht?

Dem Händler können sie die Waffe nicht wieder aufzwingen, nachdem der den Besitz daran aufgegeben hat und das Eigentum übergegangen ist, also müsste der SB sie selbst in Verfahrung nehmen, denn er darf einen ja nicht einfach damit wieder sonstwohin gehen lassen - außer er erteilt die gewünschte offizielle 2/6-Ausnahmegenehmigung ...

Werden für eine Verwahrung durch die Behörde (z.B. bei temporärer Sicherstellung wegen böswilliger Anzeige oder längerer/schwerer Krankheit u.ä.) eigentlich Gebühren berechnet?

Geschrieben

Was macht wohl die Behörde, wenn man sich die Waffe vom Händler auf Leihschein geben lässt und damit umgehend zum Amt fährt, sie dem SB auf den Tisch legt (=tatsächliche Gewalt aufgegeben), schnell fernmündlich mit dem Händler einen Kaufvetrag schließt und dann dem SB erklärt, der Händler habe die Waffe einem nun gerade doch endgültig übereignet und werde sie nicht mehr zurücknehmen, man selbst wolle sie auch gerne sofort erwerben, dürfe aber wegen 2/6 nicht?

Dem Händler können sie die Waffe nicht wieder aufzwingen, nachdem der den Besitz daran aufgegeben hat und das Eigentum übergegangen ist, also müsste der SB sie selbst in Verfahrung nehmen, denn er darf einen ja nicht einfach damit wieder sonstwohin gehen lassen - außer er erteilt die gewünschte offizielle 2/6-Ausnahmegenehmigung ...

Werden für eine Verwahrung durch die Behörde (z.B. bei temporärer Sicherstellung wegen böswilliger Anzeige oder längerer/schwerer Krankheit u.ä.) eigentlich Gebühren berechnet?

Der SB wird dir nen Vogel zeigen!!!

Geschrieben

Dann wird der SB die Polizei rufen und die werden sich dann um deine Waffe kümmern.

Dazu kriegst Du eine Anzeige wegen verbotenem Führen weil die Waffe selbst beim SB nichts zu suchen hat.

Geschrieben

Ordnungsgemäß verschlossen ist da nichts mit verbotenem Führen und ein Transport zur Waffenbehörde zur Klärung einer waffenrechtlichen Angelegenheit ist ja bereits vom Bedürfnis gedeckt.

An den SB in Amtsfunktion darf die Waffe zudem überlassen werden.

Ob die Polizei dann dem SB bei der eigentlichen Verwahrung Amtshilfe leistet ist ja ein behördeninterner Vorgang und für den Endkunden unerheblich.

Ob eine Vernichtung des fremden Eigentums zulässig ist, nur weil es ein paar Monate nicht in Besitz genommen werden darf, wage ich zu bezweifeln; Rechtsgrundlage?

Geschrieben

Ob eine Vernichtung des fremden Eigentums zulässig ist, nur weil es ein paar Monate nicht in Besitz genommen werden darf, wage ich zu bezweifeln; Rechtsgrundlage?

Nehmen wir mal an Du "kommst dem SB so", dann wärst Du wahrscheinlich froh, wenn nur die Waffe vernichtet wird. Eine Alternative wäre eine saftige Rechnung für die Einlagerung. Gegen die kannst Du ja dann klagen, aber die Richter mögen solche "Spielchen" nach meiner Erfahrung (zwar nicht im Bezug zu Waffenrecht, aber Richter sind sich da bestimmt ähnlich) gar nicht. Zusätzlich glaube ich nicht, dass Du einen Händler findest, der solche Spielchen mitmacht. Selbst wenn das für Dich "ganz spaßig" ist, beim Händler hängt die Existenz dran und wegen einer Waffe wird wohl kein Händler einen SB "versuchen zu verarschen".

Geschrieben

Ein interessanter Apsekt.

Was ist, wenn ich mir als Jäger/Jägerin eine Langwaffe schicken lasse, und diese dann wieder an den Versender binnen 14 Tagen zurückschicke?

Ja das könnte eine interessante Diskussion geben. Am besten fragst Du einfach DEINE Behörde wie DIE das handhabt

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.