Hallo, ich lese hier im Forum schon eine ganze weile mit und habe eigentlich auch immer eine passende Antwort auf alle meine Fragen gefunden. Aber in meinem besonderen Fall, bin ich jetzt mit meinem Latein am Ende. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Die Vorgeschichte:
Ich habe im November 2015 eine Kurzwaffe auf Grün erworben. Somit darf ich bis Mai 2016 noch eine Waffe kaufen. Nun habe ich mir diesen Platz die ganze Zeit freigehalten für einen Halbautomaten, den ich bei Frankonia im November letzten Jahres bestellt habe. Dort hat sich nun die Lieferzeit immer weiter verschoben und Frankonia teilte mir mit, dass die Lieferung erst Mitte des Jahres erfolgen würde. Daraufhin kaufte ich mir einen UHR, weil ich ja ab Mai wieder einen Slot zum Erwerb frei hätte. Wie das im Leben so ist, soll aber jetzt plötzlich der Halbautomat Mitte März lieferbar sein. Eine Stornierung wollte ich vermeiden, weil ich schon 6 Monate auf diese Waffe warte und ich noch einen Preis habe, der 500Euro niedriger als der Aktuelle ist. Außerdem würde mein Voreintrag verlöschen, wenn ich weitere 6 Monate warte.
Frage:
Also nehmen wir mal an, ich bekomme die Waffe im März zugesandt und gehe mit der Grünen WBK zu meinem SB und der verweigert mir den Eintrag aufgrund der 2/6 Reglung, dann müßte ich ja die Waffe zurücksenden. Und jetzt die große Frage. Gibt es eine andere Möglichkeit als die Waffe zurück zu senden? Irgend eine Lösung, wo ich die Waffe, natürlich gegen Gebühr, für 2 Monate „parken“ kann. Ich dachte so an Büchsenmacher, oder örtlicher Händler? Geht das und wie müsste so etwas dann ablaufen?
Jetzt bin ich mal auf die Antwort gespannt.