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Erst Einladung, dann Ausstellung Europ. Feuerwaffenpass?


Schwarzwälder

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Heute wollte meine Frau Ihren Europ. Feuerwaffenpass verlängern. OK, er war abgelaufen, also Neubeantragung.

Alles ausgefüllt, Passbild und WBKs dazu, doch dann sagte die Sachbearbeiterin sinngemäß:

  • Für die Ausstellung des Europ. Feuerwaffenpasses wird eine Einladung aus dem Ausland benötigt.
  • In den Pass werden NUR die Waffen eingetragen, für die eine Einladung vorliegt.
  • Zudem kostet der Pass über 50 EUR und dann käme für jede (!) Waffe nochmals 10-11 EUR dazu, auch wenn "in einem Rutsch" eingetragen wird.

Meine Frau wies darauf hin, dass sie früher auch keine Einladung vorlegen musste und dass auf dem Antragsformular nichts von Einladungen als benötigte Unterlagen stehen würde (nur Passbild, dt. WBKs und ausgefülltes Formular etc.).

Alles half nichts: Erst die Einladung, dann der Pass (der bei 6 Waffen und 1 Wechsellauf dann rd. 130 EUR kostet).

Ich bin heute abend dann aus allen Wolken gefallen. Wo könnte die Frau die rechtlichen Grundlagen dafür schöpfen? Ist das Euch auch schon passiert? Gibt es da irgendeine missverständliche Verwaltungsanweisung, an der sich die Sachbearbeiterin gerade hochgezogen hat? Wie geht man taktisch klug vor (wir wollen Sie nicht brüskieren, brauchen den Pass aber bald).

Grüße

Schwarzwälder

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Immer wieder spannend der Gang zum Amt.

Berichte bitte wie das ausgegangen ist.

Wir sind auf den EFWP angewiesen weil wir zu 90% im Ausland schiessen, bei uns brauchte noch niemand eine Einladung vorweisen für den EFWP.

Unsere Mitglieder kommen aus dem Wirkungsbereich von 4 Ämtern, keines davon verlangt das hier.

Christo

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@BBF und christo: Vielen Dank.

Es ist halt immer blöd, wenn man den Antrag persönlich abgeben will und dann eine sehr selbstbewusste Auskunft: "Geht nicht." entgegenschallt. Der Antrag wurde schlicht nicht entgegengenommen, fertig. Trotzdem darauf zu insistieren, sorgt dann für Missmut, was man natürlich vermeiden möchte.

Habe gerade nochmals alle denkbaren Rechtsgrundlagen durchforstet, eigentlich sagt §32,6 WaffG alles:

(6) Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes haben und Schusswaffen oder

Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) in einen anderen Mitgliedstaat mitnehmen wollen,

wird ein Europäischer Feuerwaffenpass ausgestellt, wenn sie zum Besitz der Waffen, die in den Europäischen

Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen, berechtigt sind.

Das einzige, was ich mir denken könnte: Ohne Einladung hat man seinen Willen, Waffen ins EU-Ausland mitnehmen zu wollen, nicht ausreichend dargelegt. Wobei das ja manchmal auch ein Henne-Ei-Problem werden könnte und eben nicht jedes Land der EU für jede Waffe eine Einladung verlangt.

Aber rein vom Gesetz gibt es eigentlich nur 3 Anforderungen:

- man hat einen Wohnsitz in D

- Waffen müssen in Kategorie A1.2, B, C oder D fallen

- man ist zum Besitz berechtigt (Nachweis durchgültige WBK)

Noch 2 Fragen, damit es nicht weitere Probleme gibt:

a) Können/dürfen WBK-pflichtige Luftdruckwaffen > 7,5 J auch in den EFWP eingetragen werden (z.B. für Field Target im Ausland)?

b) Wenn es 12 Waffen sind, reicht 1 EFWP ja leider nicht, kostet das Ganze dann trotzdem nur 55 EUR oder 2x 55 EUR oder wie unsere SB dann wohl verfährt 55 + 55 + 12x11 = 231 EUR ???

Grüße

Schwarzwälder

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Guest swh006

Ich brauche eine Einladung in dem Moment, wenn ich zum Schießen ins Ausland fahre. Strenggenommen. Und Luxemburg beispielsweise verlangt mittlerweile darüberhinaus sogar einen vorherigen Sichtvermerk des eigenen Lux. Ministeriums im Feuerwaffenpaß, sonst kann es bei einer Kontrolle durch die LU-Polizei passieren, daß Paß und Waffen kassiert werden.

Aber zur Ausstellung eines Feuerwaffenpasses benötige ich doch keine Einladung. Wozu auch ?

Auf die demnächst steigenden Gebühren hat mich meine SBine auf dem Amt bei Ausstellung meines Passes vor rd. einem halben Jahr aber auch schon hingewiesen.

Gruß

Markus

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Und ne Waffe darf nur noch der kaufen, der ne Einladung vom Schießstandbetreiber hat.

Und einen Jagdschein darf nur noch der lösen, der ne Jagdeinladung hat.

Und ne Berechtigung zum Autokauf erhält nur noch derjenige, der vom Arbeitgeber bestätigt bekommt, dass er einen Parkplatz hat und eingeladen ist zu arbeiten und ein Auto benötigt um zur Arbeit zu kommen.

Wer öffentliche Verbindungen nutzen kann, darf kein Auto mehr kaufen.

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Noch 2 Fragen, damit es nicht weitere Probleme gibt:

a) Können/dürfen WBK-pflichtige Luftdruckwaffen > 7,5 J auch in den EFWP eingetragen werden (z.B. für Field Target im Ausland)?

b) Wenn es 12 Waffen sind, reicht 1 EFWP ja leider nicht, kostet das Ganze dann trotzdem nur 55 EUR oder 2x 55 EUR oder wie unsere SB dann wohl verfährt 55 + 55 + 12x11 = 231 EUR ???

a) ja, geht.

b) leider doppelte Gebühr

zur Gebühr: meine Behörde hat mir vor kurzem einen neuen EFWP mit 10 Einträgen für 50,-€ ausgestellt. 8-)

Nachtrag:

für den Antrag reichte ein Passfoto und das Antragsformular. Einladung wurde nicht gefordert!

Edited by schuster
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Ich frage mich jetzt ernsthaft warum es auf Seite 2 des EFP die Gültigkeitsverlängerung gibt?

Habe meinen zur Behörde geschickt, die Verlängerungsgebühr entrichtet und bekam ihn verlängert zurück.

Ev. sollte man auch mal zum Telefon greifen und mit seiner Behörde reden!

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Ich frage mich jetzt ernsthaft warum es auf Seite 2 des EFP die Gültigkeitsverlängerung gibt?

Wenn du oft genug Verlängert hast kommst du um eine Neuausstellung nicht herum.

Dafür ist dann aber auch eine lange Zeit verstrichen.

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Moin Schwarzwälder!

Dem Namen nach kommst Du ja aus Baden-Württemberg.

Bei den Kosten gilt für dieses Bundesland:

"Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde."

Quelle: https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Waffenbesitzkarte+beantragen-958-leistung-0#sb-id-toc-block4

In anderen Bundeskländern gibt es andere Regelungen -Landessache

Zum EFP selbst: Beantragen und rechtsmittelfähigen Bescheid fordern.

Gruß,

frogger

Edited by frosch
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Erstmal vielen Dank für die Tipps. Gestern haben wir der Sachbearbeiterin statt einer Einladung einen gültigen Jahresjagdschein aus dem europ. Ausland vorgelegt, damit war sie dann happy. Das Ausstellen dauert noch, aber wird jetzt gemacht. Was es kosten wird, weiß ich nicht, da warte ich mal den Kostenbescheid ab. Aber wie ich das hier im Thread verstehe, kann ich da wohl nicht viel machen...

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Die Waffenbehörde hebt ihr wohl auf die Ausweispflicht nach § 38 Nr. 1d WaffG ab, wonach bei der Mitnahme auch ein "Beleg für den Grund der Mitnahme" mitzuführen ist.

Das hat aber nichts mit den Genehmigungsvoraussetzungen für den EFP zu tun. Ein Hinweis auf die o.g. Verpflichtung reicht vollkommen, damit es beim Grenzübertritt keinen Ärger gibt, denn ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit angezeigt werden.

Die Genehmigungsgebühr für den EFP liegt normalerweise -je nach Gebührenverzeichnis - so zwischen 35,- und 50,- Euro. Gebührenerhebung für Eintrag pro Waffe wurde mal im Hinblick auf WBK-Eintragung höchstrichterlich als rechtskonform bewertet. Da beim EFP hingegen nur bereits genehmigte Waffen übertragen werden, halte ich das für nicht haltbar.

Vielleicht erteilt die Dame ansonsten Ausländer-Jagdscheine (dafür muss zur Prüfung der Zuständigkeit zwingend eine Jagdeinladung vorgelegt werden) und meinte, dass das auch für die EFP-Erteilung gilt... ?

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