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Jäger mit 45er Voreintrag - Munitionserwerb?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Voreintrag auf grün...ist der ME gestempelt oder nicht?

aber:

WaffG §11 Abs.3 "Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für
die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. ....."

ist die Waffe eingetragen?... wenn nicht, dann nix Munition! ...wenn, dann nix mehr Voreintrag!

den §13 kennst Du ja als Jäger....

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Sehr dünnes Eis. Es gibt zwar Langwaffen im Kurzwaffenkaliber, 45er, 9mmm, etc. zählt aber als Kurzwaffenmunition. Wenn er ne USC eingetragen hat, würde sich die ganze Frage wohl nicht stellen...

Geschrieben

Bei solchen Fragen stelle ich mir immer die Frage nach dem Warum.

Hat der Händler keine Munition rausgerückt, weil noch keine Waffe eingetragen war?

Hat ein Kollege Munition erworben, obwohl noch keine Waffe in dem Kaliber eingetragen war?

Geschrieben (bearbeitet)

Sehr dünnes Eis. Es gibt zwar Langwaffen im Kurzwaffenkaliber, 45er, 9mmm, etc. zählt aber als Kurzwaffenmunition. Wenn er ne USC eingetragen hat, würde sich die ganze Frage wohl nicht stellen...

Das ist so nicht korrekt.

Eine Unterscheidung nach KW-/LW Munition gibt es nicht.

Ein einschlägiges Urteil beinhaltet genau dies. Man benötigt aber wie genannt die Langwaffe in diesem kaliber

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Eine Unterscheidung nach KW-/LW Munition gibt es nicht.

Ein einschlägiges Urteil beinhaltet genau dies. Man benötigt aber wie genannt die Langwaffe in diesem kaliber

Könntest Du bitte noch etwas mehr Infos zum Urteil bzgl. "Eine Unterscheidung nach KW-/LW-Munition gibt es nicht." posten. Als Jäger darf ich LW-Munition auch erwerben / besitzen, wenn ich keine dafür geeignete Langwaffe erworben/eingetragen habe, daher wäre es für mich nicht unwichtig, wenn am Thema "KW-/LW-Munition" was geändert bzw. etwas interessantes entschieden wird.

Geschrieben

Praxis:

Die Verwaltungspraxis im Bundesgebiet ist uneinheitlich.

1. Mit Jahresjagdschein darf keine Munition gekauft werden, die nach CIP Kurzwaffenmunition ist

2. Mit Jahresjagschein darf keine Munition gekauft werden, die nach Anlage III zur 3. Waffenverordnung -WaffG ALT- (Wurde das eigentlich inszwischen mal aktualisiert?) als Kurzwaffenmunition eingestuft ist

3. Ein Jäger darf mit Jahresjagdschein Kurzwaffemunition erwerben, wenn er eine Langwaffe in dem Kaliber -aber keine Kurzwaffe- in der WBK hat

4. Ein Jäger darf mit Jahresjagdschein Kurzwaffemunition erwerben, wenn er eine Langwaffe in dem Kaliber in der WBK hat

5. Ein Jäger darf mit Jahresjagdschein Kurzwaffemunition erwerben, wenn es Langwaffen in dem Kaliber gibt

Sucht Euch doch etwas aus.

Praktisch so etwas zu haben:

18qO1jxfuST2.jpg

frogger

Geschrieben (bearbeitet)

Praxis:

Die Verwaltungspraxis im Bundesgebiet ist uneinheitlich.

1. Mit Jahresjagdschein darf keine Munition gekauft werden, die nach CIP Kurzwaffenmunition ist

2. Mit Jahresjagschein darf keine Munition gekauft werden, die nach Anlage III zur 3. Waffenverordnung -WaffG ALT- (Wurde das eigentlich inszwischen mal aktualisiert?) als Kurzwaffenmunition eingestuft ist

3. Ein Jäger darf mit Jahresjagdschein Kurzwaffemunition erwerben, wenn er eine Langwaffe in dem Kaliber -aber keine Kurzwaffe- in der WBK hat

4. Ein Jäger darf mit Jahresjagdschein Kurzwaffemunition erwerben, wenn er eine Langwaffe in dem Kaliber in der WBK hat

5. Ein Jäger darf mit Jahresjagdschein Kurzwaffemunition erwerben, wenn es Langwaffen in dem Kaliber gibt

Wenn ich auf Js eine Langwaffe im KW Kaliber habe trägt meine Behörde direkt auch den Erwerb der Munition ein.

Dumm für den Händler bei 3., 4. und 5. wenn er dir auf Js KW-Munition verkauft, das darf er nämlich nicht.

Der WBK Inhaber kann ja auch zusätzlich LW im KW Kaliber sportlich mit Voreintrag erworben haben

Woher soll er wissen ob die LW in der grünen WBK auf Js gekauft worden ist .

Kein Munerwerb für KW in der WBK abgestempelt oder gesonderte Munkarte = keine KW Munition

Aber wie immer ist bei WO alles woanders anders.

Bearbeitet von rene-97
Geschrieben

Eine Unterscheidung nach KW-/LW Munition gibt es nicht.

Ein einschlägiges Urteil beinhaltet genau dies.

Noch mal ohne Anmerkungen: Hättest Du bitte weitere Infos (Aktenzeichen, Gericht, etc.) zu dem Urteil?

Geschrieben
..

Woher soll er wissen ob die LW in der grünen WBK auf Js gekauft worden ist .

Kein Munerwerb für KW in der WBK abgestempelt oder gesonderte Munkarte = keine KW Munition

..

Ich habe SL-Büchsen in 9x19 und 45 ACP.. in der WBK ist kein Stempel für den Munitionserwerb, beim Munitionskauf lege ich den Jagdschein und die WBK mit dem Waffeneintrag vor.

Geschrieben

Wenn ich auf Js eine Langwaffe im KW Kaliber habe trägt meine Behörde direkt auch den Erwerb der Munition ein.

Das ist der Weg, der die größte Rechtssicherheit bringt. Wird bei meiner Behörde auf Wunsch auch ohne viel Federlesens gemacht.

Aber einige Behörden verweigern den Stempel: Dann sollte man einen Feststellungsbescheid der Behörde beantragen, dass man mit JJS zum Erwerb berechtigt ist.

Gruß,

frogger

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