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IGNORED

MEK trifft mal wieder den Falschen


Bergler

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Lauter widersprüchliche Aussagen der involvierten Beamten, keine Schmauchspuren im Fahrzeug gefunden trotz angeblichem Schuss auf die Beamten, das Fahrzeug mittlerweile nicht mehr auffindbar (!!!), die Aktion als „Umsetzung des Durchsuchungsbeschlusses“ tituliert obwohl dieser Durchsuchungsbeschluss laut Faxprotokoll erst nach dem Einsatz eingegangen war.

Man sollte sich mal mit dem Thema Schmauchspuren auseinandersetzen, dann weiß man wie damit umzugehen ist!

Das wissen eben die wenigsten, sollte aber Lehrthema werden, denn wenn jemand ´gerade vom "Stand" kam darf er nie Schmauchspuren sichern!

Über die Beweiskraft schweige ich mal diszipliniert!

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Lieber Uwe, belehren wollte ich dich ganz gewiss nicht, habe offenbar aber einen Nerv getroffen obwohl es gar nicht darum ging was du so alles angestellt hast.

Ich habe eigentlich nichts angestellt, sondern nur versucht den Geschädigten zu helfen. Es wäre mir schwer gefallen denen zu erklären dass ich weiß das der aus Königs Wusterhausen der Täter ist, aber ich erst eine Anfrage stellen muss um tätig zu werden.

Auf die Idee ist noch nicht einmal sein Rechtsanwalt gekommen.

Wenn ich das Tatfahrzeug ohne Kennzeichen sicherstelle und bei KT einen Antrag auf Spurensuche stelle, die dann ohne angeblichen Erfolg verläuft, ich dann aufgefordert werde das Fahrzeug am Montag sofort zu entfernen , ich dann die Tür öffne und nach einem kurzen Blick sofort weiß wer das Fahrzeug besaß?

Klar, Antrag an die Staa mit Amtshilfeersuchen nach Wochen dann Ausführung!

Theoretiker brauchen wir auch, aber Praktiker mehr und die werden es dank theoretischer Luschen immer weniger.

Auch Rechtsanwälte bedienen sich mancher Hilfen, na und?

Wenn ich Einbrüche in Kioske auf U-Bahnhöfen bearbeite, wo die Inhaber ihrer Existenz bedroht werden, weil dort Säckeweise Tabakwaren entwendet werden und nur die Bahnsteige mit Kamera überwacht werden?

An Videoüberwachung war da nur theoretisch zu denken, waren 2 Jahre schlaflose Nächte, wir haben sie bekommen, ohne Video, da saß ich einige Nächte, aber es klappte anders.

Hieß eigentlich im Sprachgebrauch "Täterfalle", aber praktisch "technische Einrichtung zur Ergreifung des Täters auf frischer Tat".

Erschwerend war einfach nur dass die U-Bahnhöfe nachts verschlossen waren, aber eben mehrere Notausstiege hatten.

Zu Himmelfahrt sollte es deren letzter Coup werden und es wurden mehrere Bahnhöfe zugleich angegriffen, aber dank der Zivilstreifen, der Kriminaltechnik und meinem Chef der die DV zwar nicht vergaß aber viele Augen zudrückte, konnten wir den Kiosk-Inhabern vor dem Ruin helfen.

Mir war immer der Geschädigte wichtig, dem RA gehört der Täter und das fand ich immer gut, denn wenn der Täter frei gesprochen wurde haben wir einen Fehler begangen und nur durch Fehler lernt man.

Hallo uwewittenburg

ich bin interessiert.

PN kannst du nicht empfangen.

Steven

Ups, kümmere mich sofort!

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In welchem Sinn?

Weil Derjenige freigesprochen wurde oder

weil Ihr einen Unschuldigen verfolgt habt?

Nein,

mit Sicherheit nicht, es wurde eben falsch oder nicht richtig ermittelt.

Hatte ich persönlich aber nicht, denn wenn nicht wasserdicht, habe ich auch mal selbst die Bremse gezogen.

Nur um meinem Chef den A....h zu vergolden war ich mir zu schade".

Man kann das auch nun wirklich nicht verallgemeinern, ob nun Kindesentführung o.a.!

Wenn mein Chef Folter anordnen würde, wäre ich auf 0 Toleranz und würde mich nicht verstecken.

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Offen gestanden habe ich für Herrn Daschners Handeln

sogar einiges Verständnis - auch wenn es natürlich nicht

richtig war.

Für die vielen Verfahren mit Unschuldigen in Haft oder

mit langen Verfahren belasteten aber nicht.

Für die Art der SEK-Einsätze auch nicht.

Bearbeitet von WOF
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Zu Daschner habe ich meine eigene Meinung, wollte ich nicht ansprechen, aber ich hätte mich nicht versteckt und andere vorgeschoben.

Deswegen bist Du jetzt auch nicht als Polizeipräsident im Ruhestand.

NOCH interessanter wäre es, wenn die Krankenkassen der Beteiligten Regreß für die durch den unberechtigten Zugriff ausgelösten ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen verlangen würden. SOVIEL Eier haben die aber wahrscheinlich nicht ...

Dafür sind sie zu systemintegriert und auch -abhängig.

Bzw. in diesem Fall (die waren doch auf Maloche?) die BG? Dürfte dem Behandler ja auch angenehmer sein.

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Wem glaubt man wohl mehr?

Vernehmung einer Frau, der 2. Beamte verläßt kurz das Zimmer, die Frau zerreißt sich die Bluse und renn schreiend auf den Flur!

Wer hat hier nun das Problem?

Die Frau natürlich.

Vortäuschung einer Straftat.

Ist doch offensichtlich.

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Ich erinnere gern noch mal an einen Fall eines betroffenen Kollegen, wo ein Beschuldigter Behauptungen aufstellte, wo sich dann alle auf den Kollegen stürzten, einsperrten, seine Frau vor der Kita mit Handschellen abführte.

Es hat sehr lange gedauert bis die Wahrheit ans Tageslicht kam und er rehabilitiert wurde.

Nichts von den "Krähen", da waren "Geier" am Werk!

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Bevor man auf der Polizei rumhackt könnte man auch in Betracht ziehen, dass solche Kundschaft aktiv Maßnahmen trifft um Zugriffe, Überwachung und andere Maßnahmen der Polizei zu erschweren oder zu vereiteln. So steigt dann natürlich auch die Fehlerrate.

Außerdem geben sie in der Regel nur das zu, was ihnen hilft und auch erst dann, wenn sie die Akte mit den Berichten der Polizei haben.

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  • 5 Monate später...
vor 39 Minuten schrieb Bergler:

Business as usual: der Angeschossene wird angeklagt, bei der Polizei konnte kein Fehlverhalten erkannt werden:

 

http://www.svz.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/angeschossen-und-angeklagt-id14710876.html

 

"Sie wirft David A. ... und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor."

 

Mal gespannt, was in der Sache raus kommt, denn § 113 Abs. 3 StGB "Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig." sollte doch eigentlich zutreffend sein.

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vor 16 Stunden schrieb Hitman:

"Sie wirft David A. ... und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor."

 

 

Dieser Absatz hier ist irgendwie genial:

 

Zitat

Die Staatsanwaltschaft wies die Vorwürfe zurück. Die Einsatzkräfte hätten laut „Polizei , nicht bewegen“ gerufen. Einer der Beamten habe eine Sturmhaube mit Polizeiaufdruck getragen. „Er hatte Blickkontakt mit dem Fahrer“, erklärte eine Sprecherin. Dieses Detail kennt auch Anwalt Richert. „Der Aufdruck befand sich aber hinten auf der Sturmhaube.“ Er hat auch ein Foto davon.

 

Ein paar Vermummte, an deren Vermummung sich hinten(!) eine für den Normalbürger nur wenig glaubhafte Aufschrift befindet, greifen einen nichtsahnenden Bürger in einer Art und Weise an, daß er sinnvollerweise von einem Angriff auf Leib oder Leben ausgehen muß. Strafbar soll dann nicht das Verhalten der Vermummten sein, sondern die Schutzreaktion des Angegriffenen.

 

Wie zu so Vielem im Leben hat Jeff Cooper dazu gesagt, was dazu zu sagen ist:

 

Zitat

I have been criticized by referring to our federal masked men as 'ninja' ... Let us reflect upon the fact that a man who covers his face shows reason to be ashamed of what he is doing. A man who takes it upon himself to shed blood while concealing his identity is a revolting perversion of the warrior ethic. It has long been my conviction that a masked man with a gun is a target. I see no reason to change that view.

 

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