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IGNORED

Kleiner Waffenschein - ich habe ihn!


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Geschrieben

Vergessen wir nicht das enorme Abschreckungspotential von diversen "Schrillalarm-Geräten": Abziehen und dem Angreifer in die Hosentasche schieben, schööööööööööööööön schrillllllllllllllllllllllllllllllllll. :hi:

Gibt es so etwas auch mit Vibrator ?, würde bei dem Angreifer in der Hosentasche noch besser wirken .

Geschrieben (bearbeitet)

Mal zu den SSW.

Ein Straftäter schoß mir aus circa 80cm mit einer SSW (HW 94) ins Gesicht.

Kollegen versorgten mich sofort und ich mußte sofort in die Uniklinik gebracht werden. Mir wurden Teile der Mun aus beiden Augen gefräst. Ich konnte Tagelang nichts sehen.

Soweit nur mal zu den angeblich uneffektiven SSW, die ja Kinderspielzeug sind.

Auch ich war bis dahin davon überzeugt das das ja nur Spielzeugwaffen sind, man war ja immer mit einer "richtigen" Unterwegs.

Seitdem besitze ich auch eine HW 94, hat mich eben überzeugt, das Teil.

Wie bei allen anderen Waffen kommt es immer auf die Situation an, was ist effektiver usw.

Zum kleinen Waffenschein.

Wer ihn nicht hat, läuft eben nackt draußen rum.

Da nützen ihm es auch nicht, das er zuhause alles besitzt.

Einfach mal in die Lage des anderen versetzen, die wenigsten Überfälle geschehen ohne eine kurze vorherige Observation.

Würdet ihr wenn ihr in der Lage eines Kleinkriminellen seit, jemanden überfallen wenn der eine waffe mit Holster trägt, oder wenn die Tasche mit den Handfesseln kurz zu sehen ist ?

Wohl eher nicht.

Aber es kommt immer wie es kommt, die Welt ist klein, Geschichte die hier gerade passiert ist.

6 Leute (neuzugezogende) gehen am Auto vorbei und sehen eine junge Frau im Auto sitzen. Sie gehen erst vorbei, drehen dann um und versuchen in des Fahrzeug zu gelangen.

Die Dame, veriegelte geistesgegenwärtig die Türen. Die Leute schlugen gegen die Scheiben und schrien immer das sie das Auto öffnen solle.

(Polizei sagt das die bestimmt nur nach dem Weg fragen wollten, die würden nur nicht unsere Bräuche kennen und daher einfach so die Türen aufreissen.)

Es ist ja nicht so, das die dame seit kurzem einen kleinen Waffenschein inne hat, nein, man kann die SSW natürlich zu Hause lassen,kann man, muss man aber nicht.

Läßt sie jetzt auch nicht mehr. (Lernen durch Schmerzen?)

Mal so zum zum Sinn eines kleinen Waffenscheins.

Bearbeitet von micky123
Geschrieben

Mein KWS wurde irgendwann 2011 ausgestellt. Hab ihn beantragt, weil´s halt so vorgeschrieben wurde und ich damals wie heute eine kleine

Röhm in 6mm Platz benutze, um Pferde schußfest zu machen.

Wenig später hab ich mir interessehalber ein Holster (Uncle Mike´s Sidekick) gekauft und eine HW37 mit mir rumgetragen, wenn ich beruflich

spät Nachts noch unterwegs war.

Aber irgendwann wurde es mir dann zu blöd, dauern meine Hose hochzuziehen, obwohl das Ding nur ca 500 g wiegt.

Und im Winter unter Pulli und Jacke kommst da doch eh nicht so schnell ran, also hab ich´s gelassen.

Wer gerne eine SRS mit sich herumtragen will, soll das tun. Wenigstens hier herrscht noch die Freiheit der Selbstbestimmung. *hüstel*

Grüße!

Josh

Geschrieben (bearbeitet)

Ach ja...wo wir schon beim Thema sind, nutze ich die Gelegenheit zu sagen:

Die Gebühren, die zur Zeit von manchen Ordnungs-, und Landratsämtern für den KWS aufgerufen werden, grenzen schlichtweg

an Wegelagerei und Raubrittertum! Schämt Euch, für ein und dieselbe Sch3isse, die zu "meiner" Zeit 50 € gekostet hat, heute bis

zu 100,- € und mehr zu verlangen!!! Schweinerei sowas! (Genauso wie der Schwachsinn mit dem "Anhängerführerschein)

zurück in´s aktuelle Sportstudio...

Josh

Edit: Anführungszeichen hinzugefügt

Bearbeitet von JoshBis
Geschrieben (bearbeitet)

Sie war Beifahrerin, mein Bruder ging nur mal schnell ins Vereinsheim um mit jemanden zu sprechen.

So ist das leben manchmal.

Ach?

Da wären doch genug Helfer vor Ort?

Handy wäre doch gut!

P.S.:

Stelle mir gerade die CS-Wolke im PKW vor!

Man läßt doch eine Frau nicht alleine im PKW zurück!

Muss ja ein längeres Gespräch gewesen sein!

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben

Du würdest dich wundern wie schnell das gegangen sein soll.

Da hat sich nichts aufgeschaukelt oder ähnliches.

Vorbeigegangen, umgedreht und versucht das Fahrzeug unter Faustschlägen zu öffnen.

Kontakte vom LKA haben bestätigt das das relativ oft und normal passiert.

Geschrieben

Man läßt doch eine Frau nicht alleine im PKW zurück!

In Bagdad vielleicht nicht; in Deutschland ist es kein Problem - zumindest gewesen, also früher.

Vorschriften, immer mindestens truppweise vorzugehen, gibt es für Zivilisten ja noch nicht. Wobei es in vielen Gegenden heute sicherlich zu empfehlen ist.

Im Falle des Parkens eines PKWs muss dort allerdings auch jemand aufpassen, dass er nicht in Teilen oder zur Gänze geklaut wird - daher kann die Taktik, sich aufzuteilen, schon sinnvoll gewesen sein ...

Geschrieben

Moin,

mein kWS ist von 2003.

Hatte ihn damals beantragt, weil ich eine SSW hatte und mir die "Tretmine" aus dem Weg räumen wollte

irgentwann mal doch das Ding im Auto liegen zu haben und dann dank eines Verstoßes gegen das WG

meine WBK`s abgeben zu dürfen.

Grüße

Nebenbei bin ich aber nicht der Meinung, dass eine SSW NICHTS bringt.

Soll jetzt aber keine weitere Diskusion lostreten!

j

Ich habe ihn auch seit 2003. Ich hatte ihn mir mal für die Silvesterböllerei zugelegt, weil ich nicht unerlaubt

damit ballern wollte. Bis man mir mal verständlich gemacht wurde, dass ich damit selbst an Silvester nicht

schießen darf. Ich habe die Lizenz nie genutzt und halte sie für nutzlos und überflüssig.

Gruß

Achim

Geschrieben

also ich werde nun doch einen KWS nächste Woche beantragen. weil ich die Dinger mittlerweile schon "sammle" und nicht in die Bredullie geraten will, wenn bei einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle doch mal der 9mm Revolver im Handschuhfach liegt..

beruflich bin ich auch schon mal nachts im Freien unterwegs und letztes Jahr ist mir mal eine ganze Wildschweinfamilie entgegengekommen.. lautes Rufen haben die leider nicht beeindruckt. 6 Schüsse mit 9mm Schwarzpulver hätten es vielleicht getan..

für den "richtigen" WS fehlt mir noch jemand, der mir das Bedürfnis ausstellt. Wie machen das private Hobbyschützen, die zwar regelmäßig schießen gehen (Schießkeller Lpz), aber nicht in einen Verein wollen? werde ich die SB dann gleich mal fragen. :-)

Geschrieben

also ich werde nun doch einen KWS nächste Woche beantragen. weil ich die Dinger mittlerweile schon "sammle" und nicht in die Bredullie geraten will, wenn bei einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle doch mal der 9mm Revolver im Handschuhfach liegt..

beruflich bin ich auch schon mal nachts im Freien unterwegs und letztes Jahr ist mir mal eine ganze Wildschweinfamilie entgegengekommen.. lautes Rufen haben die leider nicht beeindruckt. 6 Schüsse mit 9mm Schwarzpulver hätten es vielleicht getan..

für den "richtigen" WS fehlt mir noch jemand, der mir das Bedürfnis ausstellt. Wie machen das private Hobbyschützen, die zwar regelmäßig schießen gehen (Schießkeller Lpz), aber nicht in einen Verein wollen? werde ich die SB dann gleich mal fragen. :-)

Wirr du redest junger Padavan. Welche Hobbyschützen in welchem Keller des Schießens sollen das sein? Wer soll dir denn das Bedürfnis für einen WS austellen und welches soll das denn sein?

Geschrieben

Gääääääääääähnnnnn, da ist doch wieder ein Troll unterwegs.

SRS im abgeschlossenen Handschuhfach?

Wie schon gesagt, ich habe den KWS um zu Silvester unbeschadet zum Nachbarn zu wechseln, habe ich aber schon lange aufgegeben, da ja manchmal etwas mehr Alkohol fließt, gerade die unterschiedlichen Sektsorten und dann der Absacker hinterher!

Geschrieben

für den "richtigen" WS fehlt mir noch jemand, der mir das Bedürfnis ausstellt. Wie machen das private Hobbyschützen, die zwar regelmäßig schießen gehen (Schießkeller Lpz), aber nicht in einen Verein wollen? werde ich die SB dann gleich mal fragen. :-)

Hallo traviatan

den "richtigen" WS wirst du nicht bekommen. Du meinst sicherlich eine WAFFENBESITZKARTE. Wenn du die Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte erfüllst kannst du dir eine entsprechend der Genehmigung eine Waffe kaufen und BESITZEN. Dazu gibt es 2 Möglichkeiten: Du gehst in einen Verein, der den Schießsport betreibt, nimmst mindestens 12 Monate intensiv am Training teil, hast Freude daran und willst weiterhin dem Schießsport fröhnen. Dann steht einer eigenen Waffe nichts mehr im Wege.

DAs gleiche geht auch ohne Vereinszugehörigkeit. Ist allerdings viel schwieriger. Das geht heutzutage eigentlich nur noch theoretisch.

Steven

Geschrieben

nimmst mindestens 12 Monate intensiv am Training teil, hast Freude daran und willst weiterhin dem Schießsport fröhnen.

Intensives Training ist gut, es reichen aber 12 regelmäßige oder 18 unregelmäßige Termine im Jahr.

Freude daran zu haben ist auch gut, aber waffenrechtlich nicht vorgeschrieben bzw. nicht gewollt.

Im Gesetz steht nur "persönliches Interesse als Sportschütze".

Geschrieben

Hallo ihr lieben

ja stimmt, wirr ich habe geredet.. zu besseren versuchen ich werde mich.. :-)

natürlich meinte ich eine WBK. wieso ist das selbst bei nicht so "unbefleckten" wie mir immer noch im

allgemeinen Sprachgebrauch? naja..

die SSW habe ich hauptsächlich auch nur für die Krachmacherei in den Rauhnächten (bzw. Sylvester)

und Sonnenwenden und so.. aber man weiß ja nie, wie der Zufall spielt und dann hat man das Ding paar

Meter öffentlich "geführt" und so weiter..

aber ansonsten schieße ich seit frühester Kindheit. mit 12 das erste Mal mit dem Tesching vom Opa im Garten.

und dann LG und Lupi im Verein und nun auf eigenem Grundstück. seit ca. 10 Jahren auch mehr oder weniger

regelmäßig in "zugelassenen Schießstätten". bisher habe ich nicht wirklich an was eigenes gedacht und

auch keinerlei "Schießbuch" oder so geführt. aber mittlerweile kann ich grob überschlagen, dass eine eigene

Waffe und selbst gekaufte Munition wohl deutlich billiger gewesen wären. :-)

naja, aber das wäre wohl jetzt ein eigener Fred.

schönen Sonntag euch allen.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

natürlich meinte ich eine WBK. wieso ist das selbst bei nicht so "unbefleckten" wie mir immer noch im

allgemeinen Sprachgebrauch? naja..

Du musst 12 Monate Mitglied in einem Verband sein - dass wirst Du normalerweise automatisch, wenn Du Dich in einem Schießsportverein anmeldest.

Du musst regelmäßig trainieren - 18 Mal im Jahr, um sicher zu gehen.

Dabei wird üblicherweise das Waffenbuch ausgefüllt, es zählen nur die Schießtermine mit erlaubnispflichtigen Waffen.

Du musst sachkundig sein = Waffensachkundeprüfung ablegen.

Du musst zuverlässig sein = Kein Radikaliski, keine Drogen, blütenweißes Führungszeugnis, keine Psychosen.

Du musst Dir einen Waffenschrank anschaffen, um Waffen erwerben zu dürfen.

Dann gibts auch eine WBK (auf Antrag) und einen Voreintrag auf eine Waffe. Damit kannst Du dann shoppen gehen.

Dann gibts noch die 6/2-Regel, d.h. maximal 2 Waffen innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten.

(Das mal als grobe Richtschnur. Ich hoffe, ich hab das alles halbwegs richtig erklärt - die Profis im Forum haben bestimmt noch was zu ergänzen)

Bearbeitet von Elektronengehirn
Geschrieben

Ich habe 2003 mit der zuständigen Behörde gesprochen, weil wir Schreckschusswaffen zur Hundeausbildung eingesetzt haben. Zur Schießerlaubnis wäre dann ein KWS gekommen. Die Behörde hat erklärt, dass für das Schießen im befriedeten Besitztum (eingezäunter Übungsplatz) kein KWS benötigt wird und im Revier mit dem Jagdschein eine´vergleichbare Erlaubnis bereits vorliegt, zudem sähe sie Schreckschusswaffen zur Jagdhundeausbildung als vom § 13 VI WaffG inkludiert. Bei Begleithunden wurde nicht geschossen, also war die Beschränkung auf Jagdhunde kein Problem. Ich habe deshalb damals keinen KWS beantragt und vermisse ihn bis heute nicht.

Ohh, böse Falle!

In der Jagdausbildung sind wir explizit darauf hingewiesen worden, dass ein Jäger auch im Revier einen kleinen Waffenschein benötigt, wenn er dort eine Schreckschusswaffe führt, um den Hund Schussfest zu machen. Im Zweifelsfall spielst du mit deiner Zuverlässigkeit, egal, was ein Behördenmitarbeiter dir vor 13 Jahren gesagt hat (schriftlich hast du das sicher nicht, oder?).

Abseits von dem, was mir gelehrt wurde und ich dir hier über stille Post weitergebe, hier noch eine Herleitung aus dem Gesetz. Du nennst § 13 WaffG. Der Titel dieses Gesetzes lautet:

Waffengesetz (WaffG)

§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger ...

Eine Schreckschusswaffe ist keine Schusswaffe (da kein Projektil abgefeuert wird); sie wird also von diesem Paragraphen überhaupt nicht erfasst.

Geschrieben

Habe meinen einige Wochen vor der WBK (Januar 2016) beantragt um wie einige schon schrieben die Überprüfung schon anzustoßen und die WBK schneller zu erhalten...Hat wohl auch geklappt, Wartezeit auf den kleinen WS war allerdings recht lang aufgrund der starken Nachfrage :)

Ich hab nicht vor eine SSW zu führen, es schadet aber sicher nichts wenn man den KWS hat, vielleicht um die mal an Silvester wohin mitzunehmen oder wie auch immer...So habe ich dann wenigstens alle waffenrechtlichen Erlaubnisse die mir enstprechend meiner Bedürfnisse möglich sind.

Zum Thema Verteidigen mit SSW...Zum Drohen ist das Ding natürlich denkbar ungeeignet...Ich kann mir aber gut vorstellen, dass wenn der EInsatz unumgänglich wird zwei schnelle Schüsse direkt vorm Kopf eines Angreifers schon genug Wirkung erzielen um abhauen zu können, oder eventuell mit dem Teil in der Hand nochmal hinterherzulangen um sicherzugehen...

Vielleicht sogar besser als das 10cm Messer vom Bund zu ziehen...Denn mit dem ists ganz schwer dann nur "leicht" zu verletzen wenn mans denn einsetzen müsste...

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