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IGNORED

Grüne fordern Verbot von Schreckschusswaffen


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Geschrieben (bearbeitet)

Wo ist der Zusammenhang zu meiner Sachinformation?

Besser Straftäter verbieten? Eine irre Theorie deinerseits.

Liegt natürlich an der weiten verbreitung. Einfache Mathematik. Von daher sorgt auch eine Schusswaffenreglementierung für die entsprechende Sicherheit.

Ohne WBK/klWaffSch=unkontrollierte Abgabe an Jedermann=hohe Anzahl an Straftaten.

Mit WBK/klWaffSch=Abgabe unter Kriterien von Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde=sehr wenig Straftaten

Gebe dir soweit recht. ist ja auch logisch.

Ich denke, die Ablehnung richtet sich vorwiegend gegen die geplante Zwangsregistrierung bei Schreckschußwaffen.

Alles, was registriert ist, kann auch von Staats wegen sehr einfach und schnell eingezogen werden.

Im Prinzip ist das ja auch keine schlechte Idee, um z.B. verurteilten Straftätern die legalen Schreckschußwaffen zu entziehen.

Was allerdings ist, wenn ein Staat Amok läuft und seine Bürger umbringt, und Dir vorher die registrierte Schreckschußwaffe entzieht, damit Du Dich nicht mehr zur Wehr setzen kannst?

Dieses Szenario wird mit der Zwangsregistrierung von Schreckschußwaffen immer wahrscheinlicher.

Bearbeitet von gunwalker
Geschrieben

Was allerdings ist, wenn ein Staat Amok läuft und seine Bürger umbringt, und Dir vorher die registrierte Schreckschußwaffe entzieht, damit Du Dich nicht mehr zur Wehr setzen kannst?

Ob die Schreckschußplempe aus Druckguß wirklich eine gute Waffe gegen einen aus dem Ruder gelaufenen Staat wäre? Ich würde mich da lieber auf 7.62 verlassen...

Geschrieben

Ja super, danke!

Habe es mir soeben angeschaut... das mit 9 Seiten gut überschaubare Bundeslagebild 2014 thematisiert nur Schusswaffen, keine Unterscheidung zwischen diesen und jeden. Tenor: Schusswaffenkriminalität rückläufig. (Na so was.)

Die PKS 14 hat über 100 Seiten. Hier musste ich den Volltext durchsuchen, konnte aber bei den Trefferstellen zum Suchbegriff "Waffen" auch keine Infos zu den verschiedenen Arten finden. Es wird unterschieden zwischen "Schiessen" und "Drohen", mehr an Info nicht leider.

(Putzige Fußnote: 2014 haben sie allen Ernstes noch folgendes festgestellt:

"Unerlaubte Einreise gem. § 95 Abs. 1 Nr 3 und Abs. 2 Nr. 1a Aufenthaltsgesetz“ erhöhte sich die Fallzahl um 47,1 Prozent von 33.796 Fälle (2013) auf 49.714 Fälle (2014)."

Meine Fresse, wie war das beschaulich...)

Suche nach erlaubnispflichtig und erlsaubnisfrei . Es ist sehr detailliert und die Zahlen sagen eigentlich alles.

Höhe Verfügbarkeit ist höher Missbrauch. Keine Selektion ist hoher Missbrauch.

Es zeigt auch wie wenig mit Waffen geschieht, wo der Zugriff und die Verfügbarkeit begrenzt ist

Geschrieben

Aber die Kommentare finde ich gut. Man fragt sich wirklich, wer die Grünen noch wählt.

Öko-Spinner, Kommunismus-Spinner, Friedens-Spinner, Veganer,

Sozialpadagogen und Soziopathen.

Pädophile und Nekrophie und alle Anhänger von vergleichbar widerlichen

und ekelhaften Sexualpraktiken.

Leute die sich selber für intelektuell halten und es in Wirklichkeit nicht sind.

Besserverdienende Schnösel - Ehepaare welche die bekloppte Ansicht haben

dass grünwählen hip ist.

Und devote Anhänger des "Allesverbotenseins" solange bis es sie selber trifft.

Aber die vermutlich größte Wählerschaft der Grünen sind verblödete Leute,

die von Politik keinen blassen Schimmer haben.

oswald

Geschrieben

Da man einer Waffe (zumindest nach Manipulation der Mündung) nicht mehr ansieht ob "erlaubnispflichtig" oder "frei erwerbbar" kann man nur aus den am Tatort aufgefundenen bzw. sichergestellten Waffen eine Quote errechnen. In 2014 (lt. Bundeslagebild 2014) waren 75,7 % erlaubnisfreie Waffen und 24,3 % erlaubnispflichtige Waffen. Von den 100% Waffen oder 443 Stück Waffen waren genau 4,9% in legalem Besitz. Wenn hier jemand der Meinung ist, eine Gesetzesänderung würde helfen, dann sollte man hinterfragen ob so jemand überhaupt noch etwas entscheiden sollte.

Geschrieben

Im PKS-Bericht 2014 ist nichts mit erlaubnispflichtig.

Im Bundeslagebild findet sich in der Tat nur eine Info zu den sichergestellten erlaubnispflichtigen Waffen von 24%, wonach dann 76% im Umkehrschluss freie Waffen sind.

Allerdings:

Was heisst denn hier sichergestellt?

Noch lange nicht, daß Waffen einsetzt worden sind!

Also mal angenommen, der Waffenbesitzer (Illegal, legal, scheissegal hier) Bert Brutalininsky bedroht im Rahmen einer der beliebten Nachbarschaftsfehlden seinen Nachbarn. Der Nachbar holt seine Brüder, Cousins, Schwäger und es geht hoch her mit Fäusten, Tritten, Dachlatten und dergleichen, bis die Polizei dann doch noch kommt.

Es finden sich bei der Grossfamilie allerhand erlaubnisfreie Messer (Klingellänge unter soundosoviel) und Tierabwehrspray - aber alles schön der Tasche gelassen.

In Berts Nachttischschublade ein Revolver... und zwar erlaubte 9mm Knall.

Ich gehe davon aus, dass die Polizei alles mitnimmt, das Geraffel alles (!) in die Statistik einfliesst, und nachher den arglosen hoplophoben Statistikkonsumenten Angst macht, oder irre ich mich?

Geschrieben (bearbeitet)

Im PKS-Bericht 2014 ist nichts mit erlaubnispflichtig.

Im Bundeslagebild findet sich in der Tat nur eine Info zu den sichergestellten erlaubnispflichtigen Waffen von 24%, wonach dann 76% im Umkehrschluss freie Waffen sind.

Allerdings:

Was heisst denn hier sichergestellt?

Noch lange nicht, daß Waffen einsetzt worden sind!

Ich gehe davon aus, dass die Polizei alles mitnimmt, das Geraffel alles (!) in die Statistik einfliesst, und nachher den arglosen hoplophoben Statistikkonsumenten Angst macht, oder irre ich mich?

Wenn du deine Fragen selbst beantworten möchtest, musst du wieder in die Datenbank schauen. Dort wird unterschieden zwischen gedroht und geschossen.

Du siehst, es ist gar nicht schwer, wenn man Informationen möchte. Dranbleiben. Das wird schon ;)

P.S.: Eine andere Möglichkeit wäre die Aufbereitung der sich "waffenlobby" nennenden Interessengruppen zum Thema reinzuziehen. Die Orginalquellen sind natürlich zu bevorzugen. Dadurch vermeidet man Verfälschungen/EInfärbungen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Wo ist da das Problem ? Könnte ich gut mit leben !

Würdest Dich auch auf dem Rathausplatz einfinden, wenn Du in einem "amtlichen" Brief aufgefordert werden würdest,

20 Stockhiebe zu empfangen ?

Keiner von uns hat das Recht, einem anderen vorzuschreiben, welches Werkzeug er besitzen darf. So einfach ist es.

Also im Prinzip auch alle "Werkzeuge" des Krieges ?

Dann doch nicht mehr so "einfach" ?

Geschrieben

Danke, genau das versuche ich grade: Selber Informationen gewinnen :-)

Aber es wäre schön, wenn Du vielleicht auch ein wenig konkretere + hilfreichere Angaben machen könntest, anstatt nur Hinweise auf - durchaus aber sehr lesenswerte, dafür noch mal danke! - Publikationen zu liefern, wo die gefragten Informationen eben leider auch nicht enthalten sind:

Denn auch das "Unterscheiden zwischen gedroht und geschossen" ist nicht weiterführend, da man mit einer scharfen Waffe DROHEN und mit einer erlaubnisfreien Waffe SCHIESSEN (puff!) kann. Schliesslich geht es mir hier um erlaubnisfreie Waffen und deren Deliktrelevanz.

Wenn du deine Fragen selbst beantworten möchtest, musst du wieder in die Datenbank schauen. Dort wird unterschieden zwischen gedroht und geschossen.

Du siehst, es ist gar nicht schwer, wenn man Informationen möchte. Dranbleiben. Das wird schon ;)

P.S.: Eine andere Möglichkeit wäre die Aufbereitung der sich "waffenlobby" nennenden Interessengruppen zum Thema reinzuziehen. Die Orginalquellen sind natürlich zu bevorzugen. Dadurch vermeidet man Verfälschungen/EInfärbungen.

Geschrieben (bearbeitet)

Es gibt Gesetze dazu. Sie sind kein Recht.

Doch. es ist mein recht vor Gefahren geschützt zu werden. Die Freiheit endet mit der Beschränkung der Freiheit anderer.

Du darfst in deinem Garten auch keinen Atommül oder gefährliche Chemikalien lagern. SIe gefährden andere.

Ich habe auch das Recht deine Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften eingrenzen zu lassen. Es geht um die Abwägung von Freiheiten. Dazu zieht man eben auch die Gefahren heran.

Danke, genau das versuche ich grade: Selber Informationen gewinnen :-)

Aber es wäre schön, wenn Du vielleicht auch ein wenig konkretere + hilfreichere Angaben machen könntest, anstatt nur Hinweise auf - durchaus aber sehr lesenswerte, dafür noch mal danke! - Publikationen zu liefern, wo die gefragten Informationen eben leider auch nicht enthalten sind:

Denn auch das "Unterscheiden zwischen gedroht und geschossen" ist nicht weiterführend, da man mit einer scharfen Waffe DROHEN und mit einer erlaubnisfreien Waffe SCHIESSEN (puff!) kann. Schliesslich geht es mir hier um erlaubnisfreie Waffen und deren Deliktrelevanz.

Doch, es steht alles drin und man kann alles entnehmen. Wenn du magst darfst du auch pessimististische und optimistischte Annahmen ableiten, auch das Mittel wäre möglich.

Das Ergebnis bleibt aber immer das Gleiche.

Probleme sind also nicht die verfügbaren Daten, sondern die persönlich Auswertung.

Sorry, aber es steht sogar schon hnderte Male hier im Forum und mehr bedarf es auch nicht.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Ob die Schreckschußplempe aus Druckguß wirklich eine gute Waffe gegen einen aus dem Ruder gelaufenen Staat wäre? Ich würde mich da lieber auf 7.62 verlassen...

Die Schreckschußwaffe dient nur dazu, im Ernstfall an was "größeres" zu kommen.

Wenn Dir jemand ganz spontan von hinten ne Knarre ins Genick drückt, dann machst Du auch alles, was der will, ohne vorher zu fragen, ob die "echt" ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Deshalb ja auch die ganzen Straftaten mit den Teilen ;)

Zum Aufstand taugen die aber nix. Da wird man dann abgeknallt. Ein Edding erfüllt den Zweck wohl genauso -also spontan im Genick :D

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn ich das richtig lese, soll bereits beim ERWERB einer Schreckschusswaffe ein "kleiner Waffenschein" vorhanden sein.

Wo ist da das Problem ? Könnte ich gut mit leben !

Personen wie du könnten vermutlich auch damit gut leben wenn für den Schraubendreher eine EWB erforderlich sein würde...!

Sind Sie Klempner,Elektriker,Monteur nein brauchen sie auch keinen Schraubendreher!

Rufen Sie doch den Handwerker-vieles dürfen sie rein versicherungsrechtlich eh nicht machen!

Wollen Sie ein Kind machen ja- muss vorher der Staat genehmigen, Sie könnten es ja verwahrlosen- wo ist das Problem? :rtfm:

Bearbeitet von rüdiger400
Geschrieben

Zum Aufstand taugen die aber nix. Da wird man dann abgeknallt. Ein Edding erfüllt den Zweck wohl genauso -also spontan im Genick :D

Nee, den Unterschied merkt man auf jeden Fall - Probiers mal selber aus!

Geschrieben

Im Prinzip ist das ja auch keine schlechte Idee, um z.B. verurteilten Straftätern die legalen Schreckschußwaffen zu entziehen.

Du kennst hoffentlich den Spruch ist der Ruf erst ruiniert lebt sichs fortan ungeniert, jemand der ohnehin schon verurteilt ist

insbesondere Raub/Körperverletzung wird sich einen Harry tun, der kauft sich dann ebend beim nächsten Mal eine scharfe

unregistrierte Waffe und setzt sie vielleicht auch ein-mit weitaus schlimmeren Folgen als die einer Gasplempe.

Früher sagte man Kindern wer nicht hören will muss fühlen, so wird es Staat und Gesellschaft ergehen wenn sie so

weiter machen mit ihrer Politik insbesondere Bevormundungs und Verbotspolitik!

Geschrieben

Die Schreckschußwaffe dient nur dazu, im Ernstfall an was "größeres" zu kommen.

Wenn Dir jemand ganz spontan von hinten ne Knarre ins Genick drückt, dann machst Du auch alles, was der will, ohne vorher zu fragen, ob die "echt" ist.

Beim Genick wo du nicht siehst was es ist reicht auch ein kurzes Rohr-da machst du auch alles?

Aber es gibt versch Szenarien manche dürften sich auch schnell umdrehen und dem Gegnüber versuchen die -vermeintliche-Knarre

aus der Hand zu schlagen.

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