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IGNORED

Jagdprüfung und frühere NPD-Mitgliedschaft


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das mit den Rockern war ja nur ein Nebenaspekt.

Du hast sicher gemerkt, daß mein Posting zitierte:

3.
einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die
a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder
b) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder
...
Geschrieben

Dann brauchen wir uns ja keine Gedanken machen das unsere Neubürger an Waffen kommen können. Sie waren ja zum größten Teil "Mitglied einer Vereinigung" Bürger eines Staates die nicht unseren Gedanken der Völkerverständigung verinnerlicht haben. Und friedliches Zusammenleben der Völker bei Palästinensern und Israelis (Moslem/Juden) tststs

Geschrieben

Das mit den Rockern war ja nur ein Nebenaspekt.

Du hast sicher gemerkt, daß mein Posting zitierte:

3.

Schon, lässt dich aber nicht besser dastehen. Würde das nämlich zutreffen hätte das mit dem NPD-Verbot geklappt. Und damit:

Is nich weil is nich.

Auch für den hartnäckigsten Phrasendrescher.

Geschrieben

Hmmh,

mit einer rein passiven NPD Mitgliedschaft dürfte es derzeit noch nicht zum Waffenbesitzverbot reichen.

bei aktiven Funktionären und mehrfachem besuch "rechtsradikaler Konzerte" oder bestimmter Demonstrationen schon.

Letztlich ist es halt ein Verwaltungsverfahren in dem einem die bekannten Rechtsmittel zur verfügung stehen, wennn einem die Entscheidung der Behörde nicht passt.

Ohne die Akte zu kennen, ist es aber Kaffeesatz-Leserei.

Ich kenne einen EX-NPD Funktionär mit Waffenbesitz - kein Problem für die Behörde, obwohl vom Verfassungsschutz gemeldet. Austritt erfolgte vor 8 Jahren (10 Jahre nich nicht rum).

Gruß,

frogger

Geschrieben

Hmmh,

mit einer rein passiven NPD Mitgliedschaft dürfte es derzeit noch nicht zum Waffenbesitzverbot reichen....

IM Jäger hat das in NRW wohl so durchgezogen (waren dann nicht hunderte wie er vorher suggeriert hatte, sondern nur 3 (oder 5? weiß nicht mehr genau).

Es geht also.

Geschrieben

Mehr als die konkrete Anwendung des § 5 Abs. 2 WaffG gegen NPD-Mitglieder (Heletz hat recht, das ist prinzipiell ein Instrument der Behörden) beschäftigt mich:

Wo sind die Grenzen der Auslegung des Abs. 2 Nr. 3 a) und b)....? Insbesondere b) scheint ja ein vielfältiges "Einfallstor" für eigene Auslegungen zu sein.

Geschrieben

IM Jäger hat das in NRW wohl so durchgezogen (waren dann nicht hunderte wie er vorher suggeriert hatte, sondern nur 3 (oder 5? weiß nicht mehr genau).

Es geht also.

Ob ausgerechnet der als Beispiel für rechtsstaatlich korrektes Agieren taugt?

Geschrieben

Erläutere doch bitte nochmal in einer kurzen Zusammenfassung für gehandicapte wie mich was du uns eigentlich vermitteln willst.

Ich hänge im Moment bei:

- Es ist richtig, dass jemand wegen Mitgliedschaft in einer missliebigen (rechten, aber nicht verbotenen) Partei keine waffenrechtlichen Erlaubnisse erteilt bekommt.

- In NRW wird das auch durchgezogen und das ist gut so.

- Rechtstaatlich korrekt ist es aber nicht.

Geschrieben

Sieht jedenfalls so aus, als ob die Behörde keinen Fehler gemacht hat.

War ja auch öfter schon mal Thema hier im Forum.

IM Jäger hat das in NRW wohl so durchgezogen (waren dann nicht hunderte wie er vorher suggeriert hatte, sondern nur 3 (oder 5? weiß nicht mehr genau).

Es geht also.

Also ich hab von "rechtsstaatlich korrektem Agieren" nix geschrieben.

Findest Du das?

Nein, das finde ich nicht. Deine nichtssagenden Posts hintereinander gereiht lassen aber den Schluss zu, dass du dieser Auffassung bist.

Würdest du jetzt mal konkreter bezüglich meiner Frage von 11.30? So ähnlich wie auf dem Standesamt oder in der Kirche, wer etwas vorzubringen habe möge dies jetzt tun oder für immer schweigen...

Geschrieben

--- Deine nichtssagenden Posts hintereinander gereiht lassen aber den Schluss zu, dass du dieser Auffassung bist....

Das widerspricht sich!

Entweder ist ein Posting nichtssagend oder es läßt eine Auffassung erkennen.

Bedes geht nicht.

Geschrieben

Im übrigen ist es völlig uninteressant, ob ich das gut finde oder nicht.

Die Behörde hat rechtlich gesehen die Möglichkeit.

Ob sie sie ausschöpft, kommt drauf an.

Mit mir hat das nichts zu tun.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich zitiere §5 folgendermaßen:

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die
...
3. einzeln [...] Bestrebungen verfolgen oder unterstützen [...], die
a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder
b) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder
...

da steht einzeln ODER als Mitglied einer Vereinigung.

Insofern kann auch jemandem der öffentlich auf Facebook z.B. sein rechtes Gedankengut rausposaunt, welches auf oben zitierte Faktoren zurückschließen lässt, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach §5 aberkannt werden.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

So isses!

Das "einzeln" steht nicht umsonst da.

Die Nazis lehnen unseren Staat ab.

Sie verneinen sogar, daß es in gibt.

Sie wählen sich eine Reichsregierung, sie behaupten, wir gehörten zum Personal einer GmbH und bringen ihre Kfz-Kennzeichen verkehrt herum an, weil hier angeblich etwas verkehrt läuft.

Warum sollte denen unser Staat also eine WBK geben?

Ein nichtexistenter Staat?

Die sind ja recht eifrig dabei, sich selbst Dokumente zu malen.

Wenn sie also von der BRD keine WBK bekommen, dann dient das nur der Fürsorge.

Damit sie den Bundesadler nicht ertragen müssen.

;)

Geschrieben

Im Übrigen glaube ich kaum, dass z.B. polizeibekannte linke Demonstranten, die schon Bekanntschaft mit Wasserwerfern gemacht haben, an Sitzblockaden teilgenommen haben, Mitglied der Linkspartei sind und/oder Bestrebungen verbal öffentlich offenbarten/verfolgen, die sich gegen die verfassungsgemäße Ordnung richten ... wie selbstverständlich §5 erfüllen.

Dass man von dort nichts hört liegt schlicht und ergreifend daran, dass von denen kaum einer auf die Idee kommt eine waffenrechtliche Erlaubnis zu beantragen ;)

Der §5 richtet sich ganz klar gegen alle Art von extremistischen Gesinnungen. Dazu gehören schon mal alle die man ruhig mit einem "isten" am Ende bezeichnen darf (Rechtsextremisten, Linksextremisten, Islamisten ...)

Geschrieben
Der §5 richtet sich ganz klar gegen alle Art von extremistischen Gesinnungen. Dazu gehören schon mal alle die man ruhig mit einem "isten" am Ende bezeichnen darf (Rechtsextremisten, Linksextremisten, Islamisten ...)

Polizisten?

Man muss bestimmte Parteien nicht mögen, aber solange die nicht (nach einem ordnungsgemäßen, rechtsstaatlichen Verfahren) verboten sind kann man m. E. deren Mitglieder auch nicht so schurigeln, wie das manche Behörden tun - und wie es offensichtlich einige hier gut finden.

Da muss man sich schon fragen, warum Menschen, die das Grundgesetz in einigen Punkten (z. B. Mitgliedschaft in bestimmten Parteien, ASYLRECHT!, ...) ablehnen Waffen besitzen dürfen.

Merkt Ihr 'was?!

Geschrieben

Wer diesen Staat ablehnt, braucht von diesem Staat auch keine WBK.

Das klingt logisch. Denn derjenige wird sich im Bahnhofsviertel eindecken...

Und daraus folgere ich, daß WBK-Inhaber nicht verfassungsrechtlich gecheckt werden müssen!

Denn wären sie ernsthaft gegen unseren Staat, so hätten sie niemals eine WBK beantragt, da eine WBK ja eine unnötige Erlaubnis von dem ihnen verhassten und abgelehnten Schweinestaat ist.

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