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IGNORED

12/18er Regel beim BSSB


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich bin seit vielen Jahren Mitglied im BSSB, kam bisher aber unregelmäßig zum schießen und habe daher bislang weder WBK noch eine eigene Waffe.

In den letzten Monaten habe ich die Fasination, wegen der ich damals eingetreten bin neu entdeckt und war in den letzten 5 Monaten bereits über 25x beim Schiessen.

Nach meinem Verständnis (und dem meines Vereins) war ich damit "regelmäßig" (nämlich über 18x unregelmäßig verteilt, in den letzten 12 Monaten) schießen. Sieht das der BSSB genauso oder sollte ich mit dem WBK Antrag lieber noch ein paar Monate warten? Ich würde nämlich so langsam gern mit einer eigenen Waffe trainieren und würde den Antrag baldmöglichst stellen.

Danke für Eure Einschätzung!

Geschrieben

einfachste Lösung: auf der Geschäftsstelle bzw. bei dem anrufen der die Formulare bestätigt und nachfragen. Es heißt im Gesetz "seit mindestens 12 Monaten [...] regelmäßig" so dass man hier bei längerer Mitgliedschaft durchaus im Ermessensbereich sein könnte.

Hast du davor überhaupt gar nicht mit erlaubnispflichtigen Waffen trainiert?

Geschrieben (bearbeitet)

Doch, ausschließlich Großkaliber. Allerdings so sporadisch und ohne den Erwerb im Hinterkopf, dass ich kein Schiessbuch geführt habe.

Guter Tip mit dem Anruf, danke!

Bearbeitet von Sportfreund
Geschrieben

dass ich kein Schiessbuch geführt habe.

Und der Stand hat dich nicht eingetragen als "Kunde" ? Dann heißt es jetzt Aktenstudium und alles fein nachtragen, Stempel drauf und ab dafür. Macht es doch nicht immer so kompliziert.^^

Geschrieben

Es heißt:18x über das ganze Jahr verteilt.

Und die "Verteilung" muss eben bei 18x nicht "gleichmäßig über das Jahr" sein, sondern beliebig innerhalb eines Jahres. Ansonsten würde ein mindestens 12x (wenn in jedem Monat mindestens 1x) keinen Sinn machen.

Geschrieben

Der liebe nette Herr Furnier hat immer ein offenes Ohr für Leute die Waffen beantragen wollen.

Mit seiner netten, geduldigen Art hat er noch immer jeden Sportschützen, vor allem die mit Großkaliber, zuvorkommend und höflich behandelt.

So selten wie dieser Mann einen Antrag ablehnt, kann ich mir gut vorstellen daß du ohne weiteres binnen kürzester Zeit

einen Voreintrag hast.

[alles in Grün]

Geschrieben

Und die "Verteilung" muss eben bei 18x nicht "gleichmäßig über das Jahr" sein, sondern beliebig innerhalb eines Jahres...

Geht aber nicht um ein Kalenderjahr dabei sondern um 12 Monate. Er hat 5 Monate hintereinander trainiert. Das ist nicht mal die Hälfte von 12.

Geschrieben

Geht aber nicht um ein Kalenderjahr dabei sondern um 12 Monate. Er hat 5 Monate hintereinander trainiert. Das ist nicht mal die Hälfte von 12.

Sehe ich anders, aber ich brauche auch keine Bescheinigung vom BSSB. ;-)

Er ist seit mehr als 12 Monaten Mitglied (indirekt über den Verein) im Verband. Jetzt hat er zwei Möglichkeiten:

1. die letzten 12 Monate jeweils mindestens 1x pro Monat trainiert

2. die letzten 12 Monate mindestens 18x trainiert

1. nicht erfüllt

2. erfüllt

Geschrieben

Und der Stand hat dich nicht eingetragen als "Kunde" ?

nicht jeder Stand hat eine "heilige Schießkladde" - wenn ich so nachdenke waren die ohne sogar meist reinrassige DSB-Vereine. Ist dann halt blöd gelaufen ;-)

Geschrieben (bearbeitet)

HBM,

wie lange im Verein spielt nur dann eine Rolle, wenn in dieser Zeit mit erlaubnispflichtigen Waffen trainiert wurde (Man kann auch 10 Jahre nur Lupi schiessen. Dürfte bei einem Antrag keine Rolle spielen). @Sportfreund will aber schon nach 5 Monaten Training mit besagten Waffen einen Antrag stellen. Wenn statt 12 Monaten auch nur 5 Monate beim BSSB reichen umso besser.

Bearbeitet von Nakota
Geschrieben

Ob mancher Antworten und auch ob der Fragestellung stellt sich mir wieder die Frage: Was für Vereine sind das? Haben die keinen der den " Jungen zur Seite nimmt " und mit ihm redet???? Sein verein sieht es doch so das er regelmäßig 18 mal und mehr geschossen hat. Dann soll er halt Bescheinigen. Und nein, ich rufe nicht zu illegalem Handeln auf....nur zu vernünftigem...............

Geschrieben

ich bin seit vielen Jahren Mitglied im BSSB, kam bisher aber unregelmäßig zum schießen und habe daher bislang weder WBK noch eine eigene Waffe.

In den letzten Monaten habe ich die Fasination, wegen der ich damals eingetreten bin neu entdeckt und war in den letzten 5 Monaten bereits über 25x beim Schiessen.

wie lange im Verein spielt nur dann eine Rolle, wenn in dieser Zeit mit erlaubnispflichtigen Waffen trainiert wurde (Man kann auch 10 Jahre nur Lupi schiessen. Dürfte bei einem Antrag keine Rolle spielen).

1. wie lange im Verein spielt nie eine Rolle, sondern immer nur "wie lange im Verband", aber ich gehe davon aus, dass Du das gemeint hast.

2. Woraus schließt Du, dass der Threadstarter bisher nur Lupi geschossen hat? Oben steht "kam bisher unregelmäßig zum schießen" und "daher bisher keine WBK". Kann mich irren, aber für mich heißt das, bisher wurde mit Vereinswaffen (EWB-Waffen) geschossen, ansonsten wäre die Erwähnung "keine WBK" nicht sinnvoll.

@Sportfreund will aber schon nach 5 Monaten Training mit besagten Waffen einen Antrag stellen. Wenn statt 12 Monaten auch nur 5 Monate beim BSSB reichen umso besser.

Nein, Sportfreund will nach einer Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten im Verband und einem Training von mindestens 18x innerhalb der letzten 12 Monate der Mitgliedschaft (im Verband) ein Bedürfnis für eine Waffe beim Verband beantragen.

Geschrieben

Der liebe nette Herr Furnier hat immer ein offenes Ohr für Leute die Waffen beantragen wollen.

Mit seiner netten, geduldigen Art hat er noch immer jeden Sportschützen, vor allem die mit Großkaliber, zuvorkommend und höflich behandelt.

So selten wie dieser Mann einen Antrag ablehnt, kann ich mir gut vorstellen daß du ohne weiteres binnen kürzester Zeit

einen Voreintrag hast.

[alles in Grün]

Der macht das auch nicht mehr. ...

Viele Grüße

Andy

Geschrieben (bearbeitet)

Das Waffengesetz fordert:

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und [...]

Die Verwaltungsvorschrift definiert 'regelmäßig' als 1x im Monat oder 18x über das ganze Jahr verteilt.

So, nun ist unser Threadersteller seit 5 Monaten dabei und hat dabei 25 Termine absolviert. Damit ist er der Meinung, dass er die Bedingungen erfüllt hat, da er ja mehr als 18 Termine nachweisen kann.

Dies ist aber falsch, da diese Termine nicht innerhalb von 12 Monaten zustande kamen.

Ein Waffenerwerb als Sportschütze ist grundsätzlich erst nach 12 Monaten möglich - egal welcher Regelmäßigkeit man folgt.

Sonst könnte man auch innerhalb von 3 Wochen die Termine erfüllen.

Deshalb ist ein Formular des BSSB in dieser Hinsicht wurscht, da der Threadersteller die Bedingungen gemäß §14 schlicht nicht erfüllt.

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben (bearbeitet)

ja, dann erklärs mir doch bitte!

was bedeutet "Schießtermine nachholen"?

wie kann man vor einem bestimmten Zeitpunkt schon etwas nachholt haben und wie kann es dazu auch noch nen extra Abschnitt in einem Formular geben.

"nachholen" geht doch nur hinterher.....

und die Schießtermine sind VOR Antragstellung nachzuweisen...... "nachholen" erweckt da den temporal falschen Eindruck.

bist doch sonst auch so ein Wortklauber. also erklärs bitte dem doofen alzi, der hat nämlich Verständnisprobleme!

also was meinst Du mit: "Im Formular des BSSB kann man auch angeben, welche Termine man nachgeholt hat."

..und wie ist das zu verstehen?

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Hallo,

ich bin seit vielen Jahren Mitglied im BSSB, kam bisher aber unregelmäßig zum schießen und habe daher bislang weder WBK noch eine eigene Waffe.

In den letzten Monaten habe ich die Fasination, wegen der ich damals eingetreten bin neu entdeckt und war in den letzten 5 Monaten bereits über 25x beim Schiessen.

Das Waffengesetz fordert:

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und [...]

Die Verwaltungsvorschrift definiert 'regelmäßig' als 1x im Monat oder 18x über das ganze Jahr verteilt.

So, nun ist unser Threadersteller seit 5 Monaten dabei und hat dabei 25 Termine absolviert. Damit ist er der Meinung, dass er die Bedingungen erfüllt hat, da er ja mehr als 18 Termine nachweisen kann.

Dies ist aber falsch, da diese Termine nicht innerhalb von 12 Monaten zustande kamen.

Ein Waffenerwerb als Sportschütze ist grundsätzlich erst nach 12 Monaten möglich - egal welcher Regelmäßigkeit man folgt.

Sonst könnte man auch innerhalb von 3 Wochen die Termine erfüllen.

Was an dem ersten Beitrag des Threadstarters "ich bin seit vielen Jahren Mitglied im BSSB" verstehen wir unterschiedlich?

1. seit mehreren Jahren Mitglied im Verband (über den Verein)

2. innerhalb der letzten 12 Monate 25 Termine absolviert (das diese Termine innerhalb der letzten 5 Monate liegen ist unerheblich)

3. ja, die 18 Termine kann man auch innerhalb von 3 Wochen erfüllen (auch die letzten drei Wochen liegen innerhalb von 12 Monaten), wenn man schon mindestens 12 Monate Mitglied im Verband ist (bis jetzt habe ich zwar maximal 14 innerhalb von 3 Wochen geschafft, aber 18 sind, zumindest rechnerisch möglich)

Was spricht Deiner Meinung nach gegen eine WBK für den Threadstarter?

Geschrieben

...

wie kann man vor einem bestimmten Zeitpunkt schon etwas nachholt haben ....

Wer redet denn von "nachgeholt haben"?

Davon hat doch überhaupt niemand etwas geschrieben!

Wenn derjenige, der vom BSSB die Sportschützeneigenschaft bestätigt haben möchte und z.B. im Januar keine 4 Termine hat, dann kann er diese in den folgenden Monaten nachholen.

Das ist doch nur vernünftig!

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