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So vertreibe ich Kunden


Amstaff

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Und dabei ist der Ford-V6 nicht mal so ein Steinzeit-Motor wie der von Chrysler, erstaunlich, aber immer noch reichlich Durst bei beiden, wenn man bedenkt, das dabei eigentlich keine Leistung bei rum kommt.

Na, na.

Wir wollen jetzt mal ne ordentliche Milchmädchenrechnung aufmachen.

Gerechnet auf 1 Liter Hbraum, verbraucht der Chryslermotor lediglich 3,5 Liter.

Das ist ein absoluter Spitzenwert, den kein Kleinwagen schlagen kann.

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Ein guter bzw. netter Sachbearbeiter hätte die deutscherseits nötigen Formalitäten innerhalb kürzester Zeit erledigen können statt dem "Kunden" Angst zu machen. Mit der Schweizer Seite kenne ich mich allerdings nicht aus, kann mir aber vorstellen dass das schwieriger ist. Nicht mal so sehr weil es Munition ist, sondern weil mit den Schweizern alles etwas schwieriger ist.

Bei den Schweizern ist es so wie überall auf der Welt: wie man in den Wald ruft, so tönt es zurück......

Wenn ich mir die deutschen Gesetzeswahnsinne, auch im Bereich der Waffen etc, ansehe, dann bin ich mir nicht sicher, mit wem es schwieriger ist *g*. Beschränkung der Waffenanzahl? Nachweis eines Vereins? Nachweis von Schiessübungen? Kastrieren von halbautomatischen "Kriegswaffen"? Überrissene Aufbewahrungsvorschriften? ....... Gibt es alles nicht. Meiner Meinung nach sind das Übungen zum Selbsterhalt von Behörden.

Ich fülle ein Formular aus, lege den (reinen) Strafregisterauszug und eine Kopie meiner ID bei und erhalte ein paar Tage später die Bewilligung, eine bis drei Waffen zu kaufen; Rechnung liegt bei. Voreintrag? Ist nicht. Dieses Verfahren steht übrigens jeder/m unbescholtenen Schweizer Bürger/in bzw. ausländische/r Einwohner/in mit Aufenthaltsbewilligung offen. Wir nennen das "Mündigkeit des Bürgers".

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Und zum Kauf von Munition: Im Schiessverein sag' ich: "Ich hätte gerne 100 Schuss GP11 und 100 Schuss GP90 (.223)". Dann lege ich CHF 70.- (ca. 60 Euro, --> CHF 0.35 pro Schuss) auf den Tisch und pack die Mun ein. Niemand fragt, ob ich alles am selben Tag oder erst an der nächsten freiwilligen Übung verschiesse.

Übrigens sind die Deutschen die grösste Einwanderungsgruppe in der Schweiz; wir sind nachwievor offen für Neuzuzüger.

Bearbeitet von Swisswaffen
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Bei den Schweizern ist es so wie überall auf der Welt: wie man in den Wald ruft, so tönt es zurück......

Wenn ich mir die deutschen Gesetzeswahnsinne, auch im Bereich der Waffen etc, ansehe, dann bin ich mir nicht sicher, mit wem es schwieriger ist *g*. .....

Ich wollte dich als Schweizer nicht persönlich angreifen bzw. euer schweizer "Wesen".

Die Tatsache, dass Im- und Export mit der Schweiz deutlich schwieriger als mit allen anderen Nachbarn ist, ist einfach so weil die Schweiz für alle anderen Europäer ein Drittland ist, und Europa für euch Schweizer natürlich ebenfalls. Die Warenverkehrsfreiheit ist eine der positiven Seiten der EU.

Ein formell und schriftlich ablaufendes Verfahren hat auch nichts damit zu tun "wie man in den Wald hineinruft". Zoll macht einfach niemandem und nirgendwo auf der Welt Spaß, weder bei Einfuhr noch bei Ausfuhr, das ist nunmal so.

Abschließend sei gesagt, dass ich meine Munition nicht anders kaufe als du auch, wenn ich meine Schränke öffne merke ich nichts von einer Mengenbegrenzung, ich bin auch in keinem Verein, muss keine Schießübungen nachweisen und zumindest zum Kauf von Langwaffen brauche ich auch keinen Voreintrag. Mein Halbautomaten sind auch nicht kastriert, übrigens ist da ein sehr schönes schweizer Modell drunter. Auch in D ist nicht alles Sch..., es sieht auf WO nur oft so aus.

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Bei den Schweizern ist es so wie überall auf der Welt: wie man in den Wald ruft, so tönt es zurück......

Wenn ich mir die deutschen Gesetzeswahnsinne, auch im Bereich der Waffen etc, ansehe, dann bin ich mir nicht sicher, mit wem es schwieriger ist *g*. Beschränkung der Waffenanzahl? Nachweis eines Vereins? Nachweis von Schiessübungen? Kastrieren von halbautomatischen "Kriegswaffen"? Überrissene Aufbewahrungsvorschriften? ....... Gibt es alles nicht. Meiner Meinung nach sind das Übungen zum Selbsterhalt von Behörden.

Ich fülle ein Formular aus, lege den (reinen) Strafregisterauszug und eine Kopie meiner ID bei und erhalte ein paar Tage später die Bewilligung, eine bis drei Waffen zu kaufen; Rechnung liegt bei. Voreintrag? Ist nicht. Dieses Verfahren steht übrigens jeder/m unbescholtenen Schweizer Bürger/in bzw. ausländische/r Einwohner/in mit Aufenthaltsbewilligung offen. Wir nennen das "Mündigkeit des Bürgers".

...und der Präsident unseres Schützenvereins musste sich rechtfertigen, wozu er denn ein Gewehr bräuchte. Bedenke die kantonalen Unterschiede.

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

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...und der Präsident unseres Schützenvereins musste sich rechtfertigen, wozu er denn ein Gewehr bräuchte. Bedenke die kantonalen Unterschiede.

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Entweder er hatte einen Eintrag irgendwo oder er hat nicht "Schiesssport" angegeben. Das reicht.

Aber die kantonalen Unterschiede dürfte es eigentlich nicht geben; je nachdem muss man mit den Menschen sprechen und die Angelegenheit vernünftig klären.

Bearbeitet von Swisswaffen
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Entweder er hatte einen Eintrag irgendwo oder er hat nicht "Schiesssport" angegeben. Das reicht.

Mag sein, aber auch mich haben sie danach gefragt, trotz reinem Register und Sportangabe. Ist wohl eine Standardfrage.

Meine Verlobte wurde gefragt, ob sie Feinde im Verein habe...

Wie dem auch sei, die Grundangabe aif die Zweckfrage "um damit zu schiessen" wird klaglos akzeptiert.

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

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Um mal wieder zum Thema zurück zu kommen. Ich wollte im Sommer 2015 bei einem Händler einen M48 kaufen. Wurde ja schön in seiner Anzeige beworben und auch bei eGun waren die (und sind sie immer noch) in 2 Preisklassen zu erwerben. Also hingefahren und vor Ort kam dann die Aussage "Wir können ihnen keinen verkaufen weil die noch zum Beschuss müssen". Ok, dachte ich, dann versuche ich es ein paar Wochen später nochmal. In der zwischenzeit war es dann bei mir finanziell etwas hakelig, so das ich den M48 erst mal ein paar Monate nach hinten geschoben habe. Jetzt im November bin ich dann bei eGun wieder auf die Auktion von diesem Händler gestossen. Hatte zu der Zeit Urlaub und dachte mir, rufst da mal an und fährst dann hin. Angerufen und gefragt ob ich später kommen könne. Die Antwort hat mich echt umgehauen. Sie können gerne kommen aber verkaufen können wir ihnen keinen weil die müssen erst noch zum beschuss!. Wie kann es sein das man Waffen anbietet in Anzeigen und in eGun die dann nicht mal erwerbbar sind? Naja diesen Händler habe ich aus meinen Bezugsquellen gestrichen, auch wenn man da hin und wieder brauchbares Kleinzeugs herbekommen hat. Bin dann nach Waldbron zum Sportarms gefahren. Gleicher Preis und sofort verfügbar und mein alter Benz hat nicht mal 13 liter verbraucht :grin:. So kann man auch seine Kunden vergraulen.

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Magazine nicht auf 2 Schuss begrenzt, Herr Jägermeister?

Nicht abseits der Jagd. Aber das seine Reichsjägermeister-Privilegien ihn jährlich Summe X Schutzgeld kosten und das seine ganzen Spielsachen unter Eigentumsvorbehalt durch die Behörde steht, lässt er auch geflissentlich unter den Tisch fallen.^^

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Ist nur leider so das es die Munition kaum mehr irgendwo gibt und man muß dann halt nehmen was man bekommt.

schopy,meiner hat jetzt 105000 runter,Steuerketten wurden bei ca.60000 schon neu gemacht.

Das ist ja quasi nix...bin ein wenig neidisch. Viel Spaß noch mit dem Ex! Meiner ist leider da angekommen, wo man erstmal Arbeit reinstecken muss...

Gruß

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Ich weiss nicht, ob ich einen Shitstorm auslöse: Dürft ihr Munition von der Schweiz nach Deutschland importieren? Falls ja, wie hoch ist der Aufwand?

GP11 hätten wir hier genug.

Da werfe ich mal 3 Buchstaben in den Raum, die den Spassfaktor noch mal etwas anheben: C.I.P.

Bearbeitet von Andrè1
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Und zum Kauf von Munition: Im Schiessverein sag' ich: "Ich hätte gerne 100 Schuss GP11 und 100 Schuss GP90 (.223)". Dann lege ich CHF 70.- (ca. 60 Euro, --> CHF 0.35 pro Schuss) auf den Tisch und pack die Mun ein. Niemand fragt, ob ich alles am selben Tag oder erst an der nächsten freiwilligen Übung verschiesse.

Übrigens sind die Deutschen die grösste Einwanderungsgruppe in der Schweiz; wir sind nachwievor offen für Neuzuzüger.

Ja Tom ist klar mach mich neidisch 60€ 200 Schuss bekommst du hier nicht mal 100 Schuss für,wenn du überhaupt welche bekommst.

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Das ist ja quasi nix...bin ein wenig neidisch. Viel Spaß noch mit dem Ex! Meiner ist leider da angekommen, wo man erstmal Arbeit reinstecken muss...

Gruß

Der Mann hier ist ein XP Spezialist da lohnt der weiteste Weg kaum einer kennt den XP so gut wie er http://anncarina.de/pages/service.php

Wollte dir ne PN schreiben ging aber nicht??

Bearbeitet von Amstaff
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Nachrichtenspeicher war voll...

Den Huppertz kenne ich (als XP-Fachmann), wollte das mit den Ketten aber selber angehen...So lernt man sein Auto kennen. Davon abgesehen, kann ich mir für das gesparte Geld die seit langem aufm Wunschzettel stehende Remington 700 Police gönnen..:-)

gruß

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Ist ein V6 SOHC, der hat je eine Steuerkette für jede Nockenwelle, die über eine Zwischenwelle angetrieben werden. Von der KW zur Zwischenwelle die Primärkette, und dann noch mal eine für die Ausgleichswelle. Macht unterm Strich vier Stück. Und alles nur einfache Ketten mit Plastikspanngeraffel...an die hintere Kette der rechten Bank kommt man nur bei ausgebautem Motor :016:

mein daimler (allerdings ein R6er) hat dagegen eine Duplexkette und hält an der Stelle ewig.

Bearbeitet von schopy
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Haben mal laienhaft eine Suchmaschine genutzt um in Erfahrung zu bringen, ob (oder wie) man Munition legal aus der Schweiz nach Deutschland bekommt. Das stümperhaft zusammengefasste Ergebnis:

In Deutschland ist das ganze vorab anzumelden.

[...]

Das Verbringen oder die Mitnahme von Waffen oder Munition nach oder durch Deutschland ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis muss von der deutschen waffenrechtlich zuständigen Verwaltungsbehörde bereits vor dem Verbringen bzw. der Mitnahme nach Deutschland ausgestellt werden.

[...]

Quelle: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Waffen-und-Munition/waffen-und-munition_node.html

Von der Schweizer Seite aus scheint das wesentlich unkomplizierter:

Meldepflicht an der Grenze
Waffen und Waffenbestandteile sowie Munition und Munitionsbestandteile sind bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr der Zollstelle anzumelden.

Quelle: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/04414/04416/index.html?lang=de

Gerade bei der GP11 lohnt sich da ja tatsächlich ein Urlaub in der Schweiz. Natürlich nur in sofern das vollständig und korrekt ist was ich da zusammengetragen habe.

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