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Dekowaffen, Änderungen verabschiedet


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Ich kam nur auf den Gedanken, weil z.B. im Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht unter "Inverkehrbringen" das erstmalige "auf den Markt bringen" zu verstehen ist.

Aber, in der Tat, in anderen Rechtsbereichen ist "Inverkehrbringen" dann wieder anders zu verstehen bzw. definiert.

Wenn es hier weit gefasst wird, also sämtliche (auch weitere) Veräußerungs-/Übergabevorgänge erfasst, dann ist die letztliche Intention klar... Bestandsschutz als persönlich gebundener Besitzschutz, somit mit natürlich "auslaufendem" Charakter - was faktisch (und über längere Zeit) zum Verschwinden der "Altprodukte" führen wird.

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Und damit kömmt Art.15 GG ins Spiel ...

Da steht zwar etwas von Entschädigung drin (Satz 2), aber der Art. 15 dreht sich ja eigentlich um die Vergesellschaftung von Gütern.

Dass die genannten neuen Beschränkungen beim "Altbesitz" eine Unverschämtheit sind, da sind wir uns sicherlich einig... Ob jemand in dem Bereich Entschädigungsansprüche geltend machen wird, da hege ich gewisse Zweifel...

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Akzente setzen kann man mit wählen schon.

Ich für meinen Teil habe mich entschieden, dass ich nun KEINE Partei mehr mit meiner Stimme unterstütze, die den derzeitigen, unmöglichen EU-Apparat noch stützt.

Das Agieren der EU-Institutionen hat einen Punkt erreicht, wo "Sand ins Getriebe" gestreut, und mindestens kräftig auf die Bremse getreten, gehört. Wenn dies erfordert, "Protest" zu wählen, dann ist es eben so.

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Und damit kömmt Art.15 GG ins Spiel ...

Artikel 15 GG ist hier leider nicht einschlägig. Dieser nennt explizit "Boden, Naturschätze und Produktionsmittel" als Güter die vergesellschaftet werden dürfen. (Deko)-Waffen fallen allerdings in keinen dieser Bereiche.

Denken könnte man hier lediglich an Art. 14. Problematisch ist allerdings, dass hier keine Enteignung vorliegt, auch keine mittelbare, da das Eigentum ja weiterhin gewährleistet wird. Ansatzpunkt könnte hier lediglich sein, dass der Eigentümer mit seinem Eigentum nicht mehr in einer bestimmten Art und Weise verfahren kann, sprich verkaufen oder tauschen sind nicht mehr möglich. Genaueres lässt sich hier allerdings nur mit Blick auf den Einzelfall sagen, da hiervon die Intensität des Eigriffs in die Eigentumsfreiheit abhängt.

Bearbeitet von omegal38
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Vielleicht kann mich ja aber trotzdem mal jemand aufklären?

Wie hier bereits erwähnt ist es ja so dass eine EU-Verordnung unmittelbare Wirkung hat und sofort nach Inkrafttreten in den Mitgliedsstaaten bindend ist. Anders als bei EU-Richtlinien ist keine Harmonisierung, d.h. keine Überführung in nationales Recht, erforderlich.

Aber wie läuft das dann mit den Sanktionierungen?

Verstoßen gegen eine EU-Verordnung kann nur ein Mitgliedsstaat, nicht der einzelne Bürger.

Sanktionen sind dann Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGh.

Also wie wirkt sich diese Verordnung konkret ab 8. April auf den Bürger aus?

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Aus Angst vor Sanktionen werden bestimmte Mitgliedsländer, die von sowas ja eh schon lang geträumt haben, alle Häuser vorsichtshalber durchsuchen und die gefundenen Dekowaffen der Vernichtung zuführen.

Was ihnen bei der EU dann wiederum Bonuspunkte einbringt und sie mehr finanzielle Mittel aus dem geheimen "Bürgerentwaffnungstopf" erhalten, womit sie die Entwaffnung noch schneller voran treiben können.

Bearbeitet von Steinpilz
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Q. ist rechtlich aber auch gar nicht von der Muse des Wissens geküsst. Weiß man, wenn man seine anderen Beiträge gelesen hat. ;)

Dieser Beitrag unterstreicht es noch mal.

Na dann klär Du uns doch mit deinem Wissens zum EU-Recht auf :)

Kleiner Tipp: Wenn es eine Richtlinie wäääre, die in nationales Recht umgesetzt werden müüüüste, dann muss auch irgendwo erwähnt werden bis wann das zu geschehen hat.

Ist aber irgendwie komischerweise ganz klar mit "Verordnung" betitelt... hmm... welche Verordnung wurde bis jetzt in nationales Recht umgesetzt?

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Vielleicht kann mich ja aber trotzdem mal jemand aufklären?

Wie hier bereits erwähnt ist es ja so dass eine EU-Verordnung unmittelbare Wirkung hat und sofort nach Inkrafttreten in den Mitgliedsstaaten bindend ist. Anders als bei EU-Richtlinien ist keine Harmonisierung, d.h. keine Überführung in nationales Recht, erforderlich.

Aber wie läuft das dann mit den Sanktionierungen?

Verstoßen gegen eine EU-Verordnung kann nur ein Mitgliedsstaat, nicht der einzelne Bürger.

Sanktionen sind dann Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGh.

Also wie wirkt sich diese Verordnung konkret ab 8. April auf den Bürger aus?

Jedes Mitgliedsland muss selbst regeln wie es die Verordnung durchsetzt (nicht umsetzt, dass ist was anderes) - also wie sie regelt, dass die Verordnung eingehalten wird.

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