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IGNORED

Dekowaffen, Änderungen verabschiedet


Raiden

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Und Chapmen schreit in bester deutscher Tradition nach Verboten, mehr Verboten und noch mehr Verboten... auf dich kann die Hoheit wirklich sehr stolz sein.

Im Gegensatz zu dir und vielen anderen hab ich eine eigene Meinung und vertrete diese auch.

Aber lass dich ruhig weiter einlullern.........

Mich wundern Ideen der Gesetzgeber nicht wenn ich hier so manches posting lese.

Bearbeitet von chapmen
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Im Gegensatz zu dir und vielen anderen hab ich eine eigene Meinung und vertrete diese auch.

...Mich wundern Ideen der Gesetzgeber nicht wenn ich hier so manches posting lese.

"Eigene Meinung" - Eins zu eins staatliches Neusprech, Gehirnwäsche vom feinsten, und du lobst dich dafür auch noch selbst.

Danke, viel mehr Aufklärung geht ja nicht. Bitte mehr davon! :s82:

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Solange z.B. auf Egun mit Griffstücken gehandelt wird bei denen ein Schweisspunkt im Magazinschacht als Deko dargestellt wird begrüsse ich dementsprechend eindeutige Vorschriften.

Zitat Auktionstext:

"P08 - Griffstück S/42 Mauser G. nr.71. magazinrampe verschweißt und somit frei ab 18jahren erwerbbar. im schönen zustand und original."

24066911uz.jpg

Da erzähl mir noch einer die Behörden lesen auf egun mit..........

Nebenbei: Mir kommen als selbiger Besitzer einer P08 alias S/42 Mauser die Tränen :crying: wenn ich sowas sehe. Sowas ist ein Frevel :016: warum so ein Griffstück nicht als Ersatzteil bereithalten?

Bearbeitet von mühli
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Was man mit Dekowaffen und EU-Politikern, insbesondere den Kommissaren und ihren Lakaien zusammen machen könnte ...

Und was die mit Dekowaffen viele Gemeinsamkeiten haben!

Bis auf eines: Dekowaffen sind WESENTLICH ungefährlicher für die Allgemeinheit.

Bearbeitet von Sal-Peter
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Nebenbei: Mir kommen als selbiger Besitzer einer P08 alias S/42 Mauser die Tränen :crying: wenn ich sowas sehe. Sowas ist ein Frevel :016: warum so ein Griffstück nicht als Ersatzteil bereithalten?

Bei der Änderung kann man es durchaus als Ersatzteil ansehen.

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Solange diese Sammler den Besitz ihrer Dekowaffen nicht freiwillig anmelden, haben diese nichts zu befürchten. Oder wie hoch schätzt du die Chance ein, dass demnächst alle Haushalte in der EU nach Dekowaffen durchsucht werden?

OK. Ich meinte ”die armen Sammler, die sich in ZUKUNFT eine Deko kaufen wollen..."

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Leute mal eine dumme Frage die mir seit längerer Zeit keine Ruhe lässt. Wieso muss/soll man Vorderladerwaffen zu Dekos umbauen? Wo ist da der Sinn dahinter? Wieso nicht einfach ein aus der Fabrik hergestellter Zinkdruckguss oder nicht schussfähig hergestellter originalgetreuer Nachbau einer Vorderladerwaffe bzw. Modellwaffe erwerben? Ich finde es jetzt schon sehr traurig, dass man gut erhaltene Originale zu Dekos umbauen lässt. Ich habe jetzt schon Mühe, wenn ich bsp. sehr schön erhaltene Parabellums 08er als Dekowaffe sehe, da blutet doch das Herz. Das ist eigentlich Vernichtung von Kulturgut um es mal ganz drastisch und böse auszudrücken.

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Na und. Ein Stück Stahl - eine funktionsfähige Waffe war es auch vorher schon nicht mehr - wird halt noch weiter "deaktiviert".

Manfred

Dh wenn Deine Frau 10kg Übergewicht hätte, wären die nächsten 20kg auch egal?

Sorry aber das ist blödsinn. Mal paintball, mal die Jäger mal die Piloten mal die Sammler. Wann begreift der letzte daß es MEHR ALS GENUG Verbote gibt?

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Es begreift immer DER, der gerade drann ist.

Und es Freut sich der, den es NOCH nicht erwischt hatt

oder der,

den es schon erwischt hatt, das es andere nun AUCH erwischt hat!

Und so ist IMMER die Nehrheit der Beföälkerung zufrieden und Glücklich.

In diesem Sinne

Frohes Fest gehabt zu haben und ein leises (grüner Traum) neues Jahr

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Für Altdekos scheint Bestandschutz zu gelten, man darf sie aber nicht mehr verkaufen.

Man lese einfach den Verordnungstext. Das ist m.E. eine klare "Alt"bestandsregelung. Alles was bislang deaktiviert wurde, fällt nicht unter die (u.U. weitergehenden) Anforderungen der Verordnung.

Artikel 1

Geltungsbereich

1. Diese Verordnung gilt für Feuerwaffen der Kategorien A, B, C oder D gemäß Anhang I der Richtlinie 91/477/EWG.

2. Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht.

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In dem Schriftstück heißt es, Waffen sind entweder zu kennzeichnen und zu registrieren o d e r zu deaktivieren.

Vorderlader nach WaffG Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Nr. 1.7 bis 1.9 also nicht mehr erlaubnisfrei zu besitzen?

Von Erlaubnis steht da zwar nichts. Aber alleine die Registrierungspflicht wäre bei den VL-Waffen schon eine Verschärfung. Und darüber hinaus ein gigantischer bürokratischer Aufwand, verbunden mit einer absehbar riesigen Dunkelziffer bei der Nachregistrierung.

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