Zum Inhalt springen
IGNORED

Sportschützin überfallen - Waffe geraubt


nichtdaneben

Empfohlene Beiträge

Endlich die Lösung für ...?

Sportschützin überfallen - Waffe geraubt: (09:23 Uhr)

Auf dem Heimweg vom Schießtraining ist eine Sportschützin in Düren von zwei Männern brutal überfallen und ihrer Waffe beraubt worden. Die Täter passten die Frau vor ihrer Garage ab, wie die Polizei am Donnerstag (24.12.2015) mitteilte. Einer der beiden schlug ihr in den Magen, der andere entriss ihr den Koffer mit der Pistole. Bei dem Überfall am Mittwoch nahmen die Männer außerdem einen Beutel mit ihrer Geldbörse mit. Anschließend flüchtete das Duo zu Fuß.

Hier der Link zur Quelle:

http://www1.wdr.de/themen/infokompakt/nachrichten/nrwkompakt/ueberfall-sportschuetzin-100.html

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

POL-DN: Sportschützin überfallen - Waffe geraubt
24.12.2015 – 00:50

Düren (ots) - Eine 69jährige Sportschützin aus Düren wurde am 23.12. Opfer eines Raubüberfalls in der Dürener Innenstadt. Die Geschädigte kam gegen 18:30 h vom Schießtraining und ging zu Fuß von ihrer Garage zur Wohnung in der Arnoldsweilerstraße. Auf dem Weg begegneten ihr plötzlich die zwei Täter, wobei einer ihr unvermittelt einen Schlag in den Magen verabreichte. Der zweite Täter entriss ihr einen kleinen Koffer, der die Kleinkaliberpistole beinhaltete, sowie einen Beutel mit der Geldbörse. Anschließend flüchteten die Täter über die Arnoldsweilerstraße in Richtung Schoellerstraße. Bei den Tatverdächtigen handelte es sich um zwei junge Männer, einer ca. 190 cm groß mit schlanker Statur, der zweite ca. 170 cm groß mit untersetzter Statur und dunklem Vollbart. Beide waren mit dunklen Kapuzenpullovern bekleidet. Die Geschädigte bemerkte unmittelbar vor der Tat, dass die beiden Räuber sich in einer ihr unbekannten Sprache unterhalten haben.

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/8/3210888

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oder:

Ein neues Argument für die "Gutmenschen", Waffenbesitz in privater Hand zu verbieten, da die Waffe nicht sicher verwahrt!!!

Na ja, sicher "verwahrt" im Sinne der gesetzlichen Anforderungen war sie ja in dem Moment.

Aber "Antis" können sich natürlich trotzdem aus solchen Vorfällen "Honig saugen", nach dem Motto: wo Waffen legal vorhanden sind, kann durch Kriminelle auch ein Übergang in die Illegalität stattfinden.

Allerdings hätten sie dann z.B. auch schon lange die Bundeswehr abschaffen müssen, denn von dortigen Dienstwaffen-"Übergängen" im Lauf der Jahre wollen wir auch nicht reden...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn man die Wafe geladen und unverschlossen vom und zu Schießstand führen dürfte wär das nicht passiert

Ob es in dem konkreten Einzelfall etwas genützt hätte - nicht so sicher.

Dass die heutigen Waffen-Transport-Anforderungen aber solchen Tätern gute (und schön definierte) "Rahmenbedingungen" liefern, ist auch klar.

Alles in allem taugt der Fall wohl weder in die eine, noch in die andere Richtung als solide Argumentationshilfe. Schon, weil solche Fälle (im Verhältnis zu den LWB-Zahlen in D) einfach extrem selten sind.

(Nachtrag: heletz war schneller, s. letzter Absatz.

Dass die LWB-Gegner zumindest versuchen, die Entwendungs-Möglichkeit als Argument zu gebrauchen, ist so. Objektiv gesehen ist das "Argument" natürlich Unsinn)

Bearbeitet von karlyman
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was hat "der Rechtsstaat" damit zu tun?

Ohne jetzt wieder eine langwierige Grundsatzdiskussion beginnen zu wollen:

Rechtsstaatlichkeit beginnt schon bei der Normsetzung/Legislative, nicht erst danach.

Was nicht zuletzt dadurch zum Ausdruck kommt, dass auch - am Ende des Rechtsmittelverfahrens - die Normenkontrolle (also Überprüfung des Gesetzes selbst) stehen kann.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na, die blanke Initiative nicht. Man könnte auch eine Nonsens-Initiative einbringen, wonach alle EU-Bürger am 31.12. im rosat Tütü auf der Straße zu tanzen hätten.

Aber die hier gegenständliche Initiative ist klar auf ein Normsetzungsverfahren (EU-Richtlinie und deren nationale Umsetzung) gerichtet. Und da genügt sie - siehe eben faktische Begründung - in großen Teilen schon einfachen Anforderungen der Begründetheit/Erfordernis nicht.

Das kann man nun auch nicht abtun als "ein paar passt eben die Richtung nicht". Gerade beim Waffenrecht kommen in jüngerer Zeit häufig kaum noch begründete Normierungen, dass wir uns schon in einem Bereich bewegen, den man als Willkür bezeichnen kann. Und da sind wir dann im Grundsätzlichen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn man die Wafe geladen und unverschlossen vom und zu Schießstand führen dürfte wär das nicht passiert

Hallo

sie hätte zumindest eine erheblich bessere Chance gehabt, sich zu wehren.

Zu meiner Dienstzeit hatte ich den Befehl, immer die Dienstwaffe zu führen. In Uniform offen, in Zivil verdeckt. Zur Eigensicherung.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

sie hätte zumindest eine erheblich bessere Chance gehabt, sich zu wehren.

Zu meiner Dienstzeit hatte ich den Befehl, immer die Dienstwaffe zu führen. In Uniform offen, in Zivil verdeckt. Zur Eigensicherung.

Steven

UND, man bedenke, die abschreckende Wirkung auf potenzielle Räuber, wäre das Führen der Waffe grundsätzlich erlaubt.

Dann wäre es evtl. garnicht zu diesem Überfall gekommen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.