Zum Inhalt springen
IGNORED

Arglistige Täuschung - Frage an die Juris hier


23er

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich benötige Rat für meine weitere Vorgehensweise in einem vermutlichen Betrugsfall. Für viele ist der Kauf und Verkauf in speziellen Internetforen heute gang und gäbe, daher interessiert es vielleicht auch andere.

Vorab: es geht um (nur) 30 €+7€ Versand, was aber meinem dicken Hals keine Linderung bringt. Der Artikel um den es sich handelt ist ein Tuninglauf für ein Airsoft-Gasblowback Gewehr.

Dieser wurde in einem Fachforum unter einer Typenbezeichnung incl. Foto mit der Originalverpackung angeboten.

Zustand neu, nicht benutzt, so von Fachhändler geliefert.

Aufgrund dieser Beschreibung und der positiven Bewertung des Verkäufers habe ich diesen gekauft und bezahlt.

Nach mehreren Tagen habe ich das Paket erhalten und die Ware geprüft. Ergebnis:

Es handelt sich um einen neuwertigen Tuninglauf, jedoch nicht um den beschriebenen. Die Originalverpackung wurde nicht mitgeschickt. Ich konnte bis jetzt noch nicht genau herausfinden für welche Airsoft dieser Lauf ist, aber auf jeden nicht für eine Open Bolt GBB.

Nach Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer stellt er die Situation so dar:

Er habe den Lauf schon vor langer Zeit gekauft aber doch nicht verbaut. Der Lauf wurde so unter der von ihm angegebenen Bezeichnung von Fachhändler geliefert. Dies wäre nun nicht sein Problem. Meine angebotene Umwandlung des Kaufel lehnt er kategorisch ab.

Ich habe nun Quittung und Originalverpackung verlangt.

Natürlich wird auf diesen Internet Marktplätzen immer ohne Gewährleistung und Rücknahme gehandelt, ABER:

Ich habe nicht den Gegenstand bekommen, für den ich bezahlt habe.

Meiner vielleicht naiven Meinung nach stellt das einen Betrug dar und ist von irgendwelchen Ausschlüssen ausgenommen.

Mir geht es um das Prinzip und ich bin wirklich bereit, 300€ für eine Verfolgung durch einen Anwalt zu investieren um 37€ wiederzubekommen. Mich K****n solche Leute einfach nur an.

Vielleicht kann mir ein Mitglied mit entsprechendem Wissen der Rechtslage Tips geben, wie ich weiter vorgehe und welche Chancen ich reel habe.

Danke im Voraus

Bodo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Bodo,

um mögliche Vorgehensweisen vorzuschagen bedarf es einer Präzisierung deiner Angaben.

Es ist von Internetforen und Fachforen die Rede. Gehe ich recht in der Annahme, dass

der Kauf über ein Internetportal wie z.B. egun oder ebay etc. erfolgt ist?

Wenn das der Fall sein sollte wäre erst einmal zu prüfen ob ein Ausschluss der Rücknahme

überhaupt rechtens ist. Sollte der Anbieter gewerbsmäßig handeln, ist er nach dem

Fernabsatzgesetz zur Rückname verpflichtet. Ein Hinweis für eine gewerbsmäßige

Tätigkeit könnte ein wiederholtes Feilbieten desselben Artikels oder eines bestmmten

Herstellers sein. Stichwort Tunigteile.

Ein netter Dialog mit dem Verkäufer mit den Schlagwörtern "gewerbsmäßigkeit"

und "Finanzamt" kann da wahre Wunder bewirken. Am besten noch mit der

Addresse des für seinen Wohnsitz / Geschäftssitz zuständigen FA.

Strafanzeige wegen Betruges erstatten kann man auch ohne Anwalt.

Aber erstens kommt da mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit nix raus

und zweitens bringt dir das Strafrecht keine Kohle zurück.

Die Rückzahlung des Kaufpreises kann nur auf dem Zivilrechtlichen Wege erwirkt werden.

Ferner wäre zu prüfen, ob der Verkäufer von seinem Angebotsspektrum möglicherweise

eine Waffenhandelslizenz benötigt. Um diesen Punkt würde sich die für seinen Wohnsitz

zuständige Ordnungsbehörde "kümmern". Also ebenfalls im Dialog ansprechen.

Mehr kann ich bei den bisher bekannten Fakten nicht anraten.

Jedenfalls würde ich an deiner Stelle die Kröte nicht schlucken.

Viele Grüße

oswald

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin,

ja, konzentriere Dich auf die Rückabwicklung. Den Betrugsvorwurf würde ich nicht weiter verfolgen. Das bringt nichts.

So wie der Verkäufer sich eingelassen hat, halte ich für sehr wahrscheinlich, dass kein Richter ernsthaft eine Betrugsabsicht unterstellen wird. Das braucht es aber.

Ferner müsste dann das gelieferte Teil deutlich billiger als das bestellte sein. (angestrebter Vermögensvorteil für Verkäufer).

Quittung und Originalverpackung wäre mir auch egal. Nicht Dein Problem. Er hat etwas bestimmtes versprochen und das nicht geliefert. Warum ist egal. Und das hat auch nichts mit ausgeschlossener Gewährleistung zu tun.

viele Grüße,

Thomas

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo und danke für die schnellen Antworten. Es handelt sich nicht um eine Auktionsplattform sondern um ein Forum für Airsoftwaffen mit einem Marktplatz für frei verkäufliche Gegenstände.

Die Verkäufe gehen also direkt von privat an privat.

Ich habe jetzt davon abgesehen, mir Quittung und Originalverpackung zusenden zu lassen, denn das ist MMn nicht mein Problem. Der Verkäufer ist für eine korrekte Bezeichnung des Verkaufsgegenstandes verantwortlich, und wenn er den falsch geliefert bekommen hat soll er das mit seinem Lieferanten klären.

Für mich hat kein Kauf stattgefunden!

Ich habe jetzt eine Frist gesetzt, mir die Adresse mitzuteilen um den Artikel zurückzusenden. Wenn er das verweigert, muss ich dann Anzeige erstatten um durch die Bankverbindung an die Adresse zu kommen?

Natürlich könnte er die Annahme verweigern, aber dann habe ich alles mir mögliche getan um das friedlich zu lösen.

Wenn er Krieg will....

Aber dafür möchte ich hier Rat einholen.

Ich finde es einfach nur unverschämt. Sein Kommentar: "Verkauf ihn doch hier im Forum weiter" Ja wie soll ich das denn machen, wenn ich nicht weiß was dieser A.... mir da eigentlich geschickt hat?

Nochmal, mich K****n solche Leute an die nicht mal ansatzweise ihr Handeln in Frage stellen. Ich glaube dass das schon vielen hier in ähnlicher Form passiert ist. Ich will mich damit nicht abfinden und dafür sorgen das in meinem Fall etwas passiert was diese Person zum Nachdenken anregt oder ein nächstes Mal verhindert.

Gruß

Bodo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Er habe den Lauf schon vor langer Zeit gekauft aber doch nicht verbaut. Der Lauf wurde so unter der von ihm angegebenen Bezeichnung von Fachhändler geliefert. Dies wäre nun nicht sein Problem.

Damit will er sagen: wenn ein Händler was falsches liefert hat der Kunde Pech gehabt. Nicht schlecht Herr Specht :rofl:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo und danke für die schnellen Antworten. Es handelt sich nicht um eine Auktionsplattform sondern um ein Forum für Airsoftwaffen mit einem Marktplatz für frei verkäufliche Gegenstände.

Die Verkäufe gehen also direkt von privat an privat.

Das sieht das Finanzamt oft ganz anders... Es braucht noch nicht einmal einen Gewerbeschein, um "gewerblich" zu handeln, und zu Produktmängelhaftung und Widerrufsrecht verpflichtet zu sein.

Wenn Du der Meinung bist, er könnte gewerblich gehandelt haben und sich nur mit "privat" rausreden wollen:

Teile ihm mit, daß Du bei ihm von einem gewerblichen Handel ausgehst, und er somit zur Rücknahme verpflichtet ist. Entscheidend ist hierbei für die Fristwahrung Deine Willenserklärung, die Du ja schon abgegeben hast. Er kann sich also nicht rausreden daß das Produkt nach 14 Tagen noch nicht bei ihm war. Teile ihm gleichzeitig mit, daß Du den Lauf bereits zur Post gebracht hast für die Rücksendung, nenne ihm hierzu auch sofort die Paketnummer (Niemals ohne Sendungsnummer versenden, NIEMALS! Besser sogar per "eigenhändig" versenden.) und Deine Kontonummer für die Rücküberweisung, und setze ihm eine Frist von z.B. 20 Tagen. Sollte er der Ansicht sein kein gewerblicher Anbieter zu sein, soll er den Lauf auf Deine Kosten wieder an Dich zurück schicken, und Du wirst das Finanzamt fragen ob sie der gleichen Auffassung sind.

Wichtig ist, daß Du Tatsachen schaffst. Der Verlust von Geld darf Dir bei der Sache nicht weh tun. Wenn es Dir allerdings um Dein Geld geht, dann behalte den Lauf und vergiß alles.

Bearbeitet von Fyodor
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Fyodor, ich habe ihm jetzt eine Frist von 5 Tagen gesetzt, mir seine Adresse und Telefonnummer mitzuteilen. Daher meine Frage, ob ich Anzeige erstatten MUSS, um notfalls bei der Bank die Herausgabe zu erzwingen.

Das große Problem bei solchen Foren ist, das man die email adresse nicht immer angezeigt bekommt. Ich muss also über die PN Funktion des Forums mit dem kommunizieren, was langwierig ist.

Von einer gewerblichen Tätigkeit gehe ich nicht aus, allerdings ist in dieser Szene ein ständiger Kauf und Verkauf von Teilen über Foren üblich.

Ich habe in seiner Beurteilung nur eine, wirklich üble Bewertung gefunden. Der sprach allerdings auch schon von einer arglistigen Täuschung weil der als neuwertig benannte Artikel massive Funktionsstörungen hatte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ach ja - hab ich noch vergessen.

Rücksendung des Artikels ganz normal als DHL Paket.

Rückschein ist nicht notwendig denn zugestellt ist zugestellt.

Schreiben mit deiner Rücktrittserklärung vom Kauf gesondert

als Einwurfeinschreiben (ausdrücklich KEIN Übergabeeinschreiben!!!).

Darin den Artikel und den von dir festgestellten Mangel genau bezeichnen,

den Kaufpreis + deine Portokosten für Rücksendung auflisten.

Eine Frist für die Wertstellung auf deinem Konto setzen.

Nicht etwa "10 Tage nach Zustellung des Schreibens" sondern

das genaue Datum 11 Tage von der Einlieferung des Briefes gerechnet.

Noch dazu schreiben:

Nach fruchtlosen Fristablauf werde ich ein gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren

betreiben. Bei ewaigen Widerspruch gegen das Mahnverfahren erfolgt eine Klage bei dem

zuständigen Amtsgericht. Im Fall meines Obsiegens haben Sie neben den Gerichtskosten

auch alle meine entstandenen Auslagen und das Honorar meines Anwalts zu begleichen.

Also "Feuer frei"

Gruß

oswald

"

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@blackbull: natürlich habe ich das auch in Erwähnung gezogen. Als dumme Idee, etwas im Internt zu kaufen sehe ich das allerdings überhaupt nicht. Ich kaufe eigentlich alles im Netz, teilweise sogar Lebensmittel. Wenn Du 12 Std am Tag am schakkern bist...

Gestern haben meine Frau und ich im Netz einen Bücherschrank für unsere Tochter konfiguriert und lassen den bauen und liefern...das ist garantiert billiger, nervenschonender und weniger zeitaufwändig als 2 Samstage incl. Spritkosten und Freizeitverlust in div. Möbelhäusern zu verbringen. Insofern..

Man muss sich des Risikos eben bewusst sein. Ich würde auch kein Fass aufmachen, wenn der Typ mir nicht so blöd kommen würde. Da bin ich bereit, was zu investieren um Grenzen zu zeigen. Wenn alle mit der Schulter zucken und sowas hinnehmen geht das Miteinander den Bach runter.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Alzi, Fyodor und Oswald (Merkava3) haben Die ja schon die richtigen Antworten gegeben. In der Regel probiert man es das erste Fall im Guten, dann gibgt's noch mal ein formaleres Anschreiben mit Fristsetzung, und dann eben ein Anwaltsschreiben. Wenn er daraufhin nicht einlenkt, geht's vor Gericht, sei es eine Klage auf Erfüllung, sei es eine Klage (plus ggf. vorangehender Mahnbescheid) auf Rückzahl des Kaufpreises.

Carcano

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ach ja - hab ich noch vergessen.

Rücksendung des Artikels ganz normal als DHL Paket.

Rückschein ist nicht notwendig denn zugestellt ist zugestellt.

Schreiben mit deiner Rücktrittserklärung vom Kauf gesondert

als Einwurfeinschreiben (ausdrücklich KEIN Übergabeeinschreiben!!!).

Darin den Artikel und den von dir festgestellten Mangel genau bezeichnen,

den Kaufpreis + deine Portokosten für Rücksendung auflisten.

Eine Frist für die Wertstellung auf deinem Konto setzen.

Nicht etwa "10 Tage nach Zustellung des Schreibens" sondern

das genaue Datum 11 Tage von der Einlieferung des Briefes gerechnet.

Noch dazu schreiben:

Nach fruchtlosen Fristablauf werde ich ein gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren

betreiben. Bei ewaigen Widerspruch gegen das Mahnverfahren erfolgt eine Klage bei dem

zuständigen Amtsgericht. Im Fall meines Obsiegens haben Sie neben den Gerichtskosten

auch alle meine entstandenen Auslagen und das Honorar meines Anwalts zu begleichen.

Also "Feuer frei"

Gruß

oswald

"

Warum keine Übergabe des Einschreibens? Mal davon abgesehen dass das teurer ist?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Theoretisch: Anwalt

Praktisch: lohnt sich der Aufwand nicht. Die gesundheitlichen Folgen durch Ärger und Bauchschmerzen sind höher.

Meine Empfehlung: unter Erfahrung abbuchen und einmal am Sonntag zu Hause Braten machen statt die Familie ins Gasthaus auszuführen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum keine Übergabe des Einschreibens? Mal davon abgesehen dass das teurer ist?

Ganz einfach!

Ein Einwurfeinschreiben gilt an dem Tag zugestellt and dem es der Briefträger in den

Postkasten geworfen hat.

Ein Übergabeeinschreiben gilt dann als zugestellt, wenn es der Empfänger dem Briefträger

quittiert hat bzw. es der Empfänger bei der Poststelle abgeholt hat weil er Zuhause nicht

angetroffen wurde. Wenn der Empfänger das Schreiben garnicht abholt, gilt es erst

nach 4 Wochen nach dem ersten Zustellversuch als zugestellt.

Übergabeeinschreiben lohnen sich immer dann wenn man den Empfänger

(entweder Schuldenbaron oder anderweitig viel Ärger am Hacken) ärgern will.

Dann vom Zeitpunkt so aufgeben dass er garantiert nicht Zuhause ist und

am besten ein noch Wochenende dazwischen liegt.

Und als Umschlag ein kräftig gelbes Fensterkuvert nehmen.

Sieht dann wie eine Postzustellungsurkunde aus und hebt im ersten

Moment gewaltig den Blutdruck.

Viele Grüße

oswald

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Theoretisch: Anwalt

Praktisch: lohnt sich der Aufwand nicht. Die gesundheitlichen Folgen durch Ärger und Bauchschmerzen sind höher.

Meine Empfehlung: unter Erfahrung abbuchen und einmal am Sonntag zu Hause Braten machen statt die Familie ins Gasthaus auszuführen.

Das sehe ich absolut nicht so.

Wenn mich ein @rsch, egal welcher Art, auf irgend eine Art bescheisst, dann lasse ich ihn vom meinem Rechtsvertreter juristisch ans Scheunentor nageln.

Das geht um´s Prinzip und ihr solltet eigentlich ALLE froh darüber sein.

Leute, die sich nichts gefallen lassen, erziehen die Pülcher für euch zum Wohlverhalten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mal eben nebenbei...warum funktioniert meine "zeige neue Inhalte " Funktion nicht mehr? Egal in welcher Konfiguration?

Tauchgang im Papiercontainer brachte Adresse wieder zutage....morgen wird Paket zurückgeschickt. Am Montag geht das Einschreiben raus.

Halte euch auf dem laufenden, für die, die es interessiert.

Gruß

Bodo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.