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IGNORED

Wie können Ausländer bei uns eine Waffenbesitzkarte erhalten?


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Geschrieben

Nun aber: Wie kommt man als Bürger eines anderen Landes darauf bei uns eine WBK zu beantragen? Darf das dann auch jeder Afrikaner, Asiate oder Amerikaner bei uns?

Wenn man die BRD so nicht akzeptiert und glaubt man lebe im deutschen Reich, darf man dann nicht einfach Waffen kaufen und führen so wie es "damals" üblich war?

Kann man eigentlich noch weiter weg von der Realität leben? Hat diese Ideologie am Ende etwas mit Glaube oder Religion zu tun?

Ich weiß ganz genau dass es auch hier im Forum solche Menschen gibt, die dieser Religion angehören und trotzdem Straßen benutzen die die BRD und nicht das dt. Reich gebaut hat... deswegen meine Frage hier.

Erklärt mir das doch mal!

Tja, die Vermischung der Begrifflichkeiten wie "Religion" und "Staatszugehörigkeit" ist jetzt nicht die ideale Grundlage für konkrete Antworten.

Auch baut der Staat keine Straßen. Die Straßen bauen Straßenbau-Unternehmen, je nach Auftraggeber für Privatpersonen oder Firmen oder den weiten Bereich der öffentlichen Hand...die natürlich wesentlich breiter aufgestellt ist als nur "der Staat".

Derlei schwammigen Prämissen in einer Frage sind schwerlich geeignet, sinnvolle Antworten zu zeitigen.

Und auch wenn es die Lebenserfahrung, ja offensichtlich sogar die Vorstellungskraft mancher Menschen übersteigt:

Auch in Deutschland leben Menschen anderer Staatszugehörigkeit, die Jagd oder Schießsport betreiben oder einen sonstigen zum Waffenbesitz berechtigenden Grund haben, Waffen zu besitzen.

Was ist das Problem????

Carsten

Geschrieben

Ähm,

"Staat" ist umfassender als "öffentliche Hand". Deshalb reduziere ich den Staat in vielen meiner Posts auf den "administrativen Staat". Denn gerade der deutsche administrative Staat scheint so einige negative Vorurteile gegenüber den anderen Staatsteilen zu haben, insbesondere gegenüber dem Staatsvolk, das die Staatsbürger bilden. :hi:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Ähm,

"Staat" ist umfassender als "öffentliche Hand". Deshalb reduziere ich den Staat in vielen meiner Posts auf den "administrativen Staat". Denn gerade der deutsche administrative Staat scheint so einige negative Vorurteile gegenüber den anderen Staatsteilen zu haben, insbesondere gegenüber dem Staatsvolk, das die Staatsbürger bilden. :hi:

Dein

Mausebaer

Lieber Mausebär,

Dir lasse ich eine Vereinfachung im Sinne der leichteren Lesbarkeit gerne durchgehen, Du zeigst hier ja wieder, dass Du das gut auseinanderklabaustern kannst und Dir bewusst bist, dass hin und wieder Differenzierung von Nöten ist. :drinks:

Andere Menschen, die an diesem Thread teilhaben, sind aber wohl nicht wirklich in der Lage, den "Staat" nicht als fast allmächtige, mit unbegrenzten Ressourcen aus unbestimmter Quelle ausgestattete und GOTT SEI DANK alles zum Guten ordnende Entität zu verstehen.

Aber "Staat" und "öffentliche Hand" sind durchaus zwei Paar Schuhe, "Staat" ist nur eine Teilmenge der Letzteren.

Beim Beispiel Straßen der ÖH: Es gibt Straßen, die tatsächlich der "Staat" baut und betreibt, aber natürlich auch solche die von Ländern oder Kommunen gebaut und betrieben werden. (Dies scheint der TE nicht so ganz auf dem Schirm zu haben....unter anderem.)

Trotzdem Gute Fahrt ....und frohes Schießen, auch mit USA-lern, Japanern oder Italienern aufm Nachbarstand!

Carsten

Geschrieben

WaffG §13, inbesondere Abs. 4, 5 und 6.

(Oder kurz: Ja, aber ...)

Kein aber. Schon vor ca. 15 Jahren wurde nach Abstimmung mit dem BMI festgestellt, dass der Ausländer-Jagdschein lediglich ein Unterfall der deutschen Jagdscheine ist und deshalb auch mit diesem Langwaffenerwerb möglich ist.

Sofern die Waffe ins EU-Ausland soll, wäre natürlich von beiden Staaten vorab eine Verbringungserlaubnis zu erteilen. Ansonsten innerhalb von zwei Wochen Rückgabe an den Überlasser vor der Rückreise.

Geschrieben

Kein aber. Schon vor ca. 15 Jahren wurde nach Abstimmung mit dem BMI festgestellt, dass der Ausländer-Jagdschein lediglich ein Unterfall der deutschen Jagdscheine ist und deshalb auch mit diesem Langwaffenerwerb möglich ist.

Ein Ausländerjagdschein ist aber kein Jahres- sondern ein Tagesjagdschein, und einige Formulierungen in WaffG §13 (z.B. in Abs. 2 und Abs. 3) beziehen sich explizit nur auf Inhaber von Jahresjagdscheinen. Und ein (Jahres- oder Tages-) Jagdschein alleine berechtigt nur zum Erwerb und vorübergehenden Besitz von Langwaffen. Das ist ein ziemliches "aber".

Geschrieben

Ein Ausländerjagdschein ist aber kein Jahres- sondern ein Tagesjagdschein, ...

???

Den gibt's wie den deutschen Jagschein sowohl für ein oder drei Jahre bzw. als Tagesjagdschein für 14 Tage. Bei letzterem braucht man vor Langwaffenerwerb eine Erwerbserlaubnis.

Im übrigen stellt auch Ziff. 13 WaffVwV klar, dass der Ausländer-Jagdschein ein vollwertiger Jagdschein ist.

Geschrieben

Einen Ausländerjagdschein bekommen nur Leute die eine Prüfung im Ausland gemacht haben und die in Deutschland anerkannt ist!

Besser gesagt Leute die keinen Wohnsitz in Deutschland haben!

Ein Deutscher kann keinen ausländerjagdschein beantragen , auch wen er im Ausland eine Prüfung gemacht hat.

Mit einem ausländerjagdschein kannst du keine Waffen in Deutschland kaufen.

Geschrieben

Einen Ausländerjagdschein bekommen nur Leute die eine Prüfung im Ausland gemacht haben und die in Deutschland anerkannt ist!

Nicht ganz richtig. Die gegenseitige Anerkennung betrifft nur die Berechtigung für Jahresjagdscheine. Dafür hat jedes Bundesland eigene Vorgaben. Nicht ganz glücklich, weil der erteilte Jagdschein bundesweit gültig ist. Jäger aus anderen Ländern mit dortiger Jägerprüfung erhalten nur Tagesjagdscheine.

Mit einem ausländerjagdschein kannst du keine Waffen in Deutschland kaufen.

Doch, siehe Ziff. 13.1 WaffVwV:

"Gemäß der jagdrechtlichen Wertung (vgl. § 15 Absatz 4 BJagdG) ist der Ausländerjagdschein ein vollwertiger Jagdschein und damit ein Unterfall des Jahres- oder Tagesjagdscheins, zumal außer dem Bestehen der deutschen Jägerprüfung alle sonstigen Erteilungsvoraussetzungen verlangt werden.

Inhaber von Tagesjagdscheinen müssen vor dem auf Dauer angelegten Erwerb und Besitz einer Waffe ein Bedürfnis hierfür in jedem Einzelfall glaubhaft machen. Für den Erwerb und Besitz von Lang- und Kurzwaffen bedürfen sie der vorherigen behördlichen Erlaubnis (Voreintrag)."

Geschrieben

Welche Voraussetzungen müssen noch erfüllt werden um Waffen zu kaufen.

Bundeszentralregister , wohnhaft in Deutschland.

Diese vorrausetzungen werden nicht erfüllt deshalb auch nur ein ausländerjagdschein.

Drei jahresjagdschein , jahresjagdschein oder tagesjagdschein ist nicht das gleiche, sondern nur ein Unterfall wie oben steht.

Geschrieben (bearbeitet)

1. Einen Ausländerjagdschein bekommen nur Leute die eine Prüfung im Ausland gemacht haben und die in Deutschland anerkannt ist!

2. Besser gesagt Leute die keinen Wohnsitz in Deutschland haben!

3. Ein Deutscher kann keinen ausländerjagdschein beantragen , auch wen er im Ausland eine Prüfung gemacht hat.

4. Mit einem ausländerjagdschein kannst du keine Waffen in Deutschland kaufen.

5.Welche Voraussetzungen müssen noch erfüllt werden um Waffen zu kaufen.

Bundeszentralregister , wohnhaft in Deutschland.

6. Diese vorrausetzungen werden nicht erfüllt deshalb auch nur ein ausländerjagdschein.

7. Drei jahresjagdschein , jahresjagdschein oder tagesjagdschein ist nicht das gleiche, sondern nur ein Unterfall wie oben steht.

@Jannis

Wenn Du schon keine Ahnung hast, warum machst Du Dich dann nicht kundig, bevor Du postest?

Fast nichts von dem was Du schreibst ist richtig.

zu 1. Falsch. Eine ausländische Jägerprüfung ist keine formale Voraussetzung für einen Ausländerjagdschein.

zu 2. Falsch. Ausländer die einen oder ihren Wohnsitz in Deutschland haben bekommen einen Ausländerjagdschein, weil sie eben Ausländer sind.

zu 3. Die einzig richtige Aussage, wenn man darauf abstellt ob der Antrag - den er natürlich stellen kann - auch Erfolg hat.

zu 4. Falsch. Mit einem Tagesjagdschein benötigt man eine Erwerbserlaubnis, mit einem Jahresjagdschein benötigt man keine Erwerbserlaubnis für Jagdlangwaffen. Ob es ein Jagdschein für Ausländer ist spielt hingegen keine Rolle.

zu 5. Falsch. Weder ein Auszug aus dem Bundeszentralregister noch ein Wohnsitz in Deutschland sind unbedingte Voraussetzung um in Deutschland Waffen erwerben zu dürfen.

zu. 6. Falsch. Personen die keine Deutschen i.S. des GG sind bekommen einen Ausländerjagdschein. Auf den Wohnsitz oder einen Auszug aus dem BZR kommt es nicht an.

zu 7. Falsch. Einen Dreijahres-Jagdschein gibt es nicht. Es gibt den Tagesjagdschein mit einer Gültigkeit von 14 aufeinanderfolgernden Tagen und es gibt den Jahresjagdschein, der mit einer Gültigkeit von höchstens drei Jagdjahren ausgestellt wird.

Und zur Eingangsfrage:

Eigentlich ganz einfach. Sie stellen einen Antrag und wenn die Voraussetzungen vorliegen bekommen sie die WBK.

Bearbeitet von Godix
Geschrieben (bearbeitet)

Wie ist es dann möglich das ich einen deutschen Jagdschein , mit einem ausländischen Pass habe.

Du solltest dich genauer erkundigen.

Bearbeitet von jannis
  • 1 Monat später...
Geschrieben

zu 1. Falsch. Eine ausländische Jägerprüfung ist keine formale Voraussetzung für einen Ausländerjagdschein.

zu 2. Falsch. Ausländer die einen oder ihren Wohnsitz in Deutschland haben bekommen einen Ausländerjagdschein, weil sie eben Ausländer sind.

.

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.

zu. 6. Falsch. Personen die keine Deutschen i.S. des GG sind bekommen einen Ausländerjagdschein. Auf den Wohnsitz oder einen Auszug aus dem BZR kommt es nicht an.

Ich würde mal sagen, dass hängt ganz stark davon ab, in welchem Bundesland und bei welcher Jagdbehörde man als Ausländer einen Antrag stellt. Es gibt Bundesländer, in denen das Landesjagdgesetz die Erteilung eines Ausländerjagdscheins explizit davon abhängig macht, dass der Antragsteller eine als gleichwertig anerkannte Jägerprüfung abgelegt hat und keinen Wohnsitz in Deutschland haben darf.

Geschrieben

Auch wenn die Reichsbürger ziemlich unterhaltsam sind. Waffen sollten die Clowns aber nicht bekommen bzw. behalten dürfen.

Und warum nicht?

Gilt das dann auch für Zigeuner?

Und was ist mit den Juden?

Geschrieben (bearbeitet)

Und warum nicht?

Gilt das dann auch für Zigeuner?

Und was ist mit den Juden?

1) Weil sie mE regelmäßig nicht die persönliche Eignung besitzen.

2) habe ich Zigeuner oder Juden geschrieben? Fehlt es Dir an Lesekompetenz oder willst Du nur provozieren?

Bearbeitet von dkp3011
Geschrieben

Ja, ich will damit provozieren.

Einer Gruppe von Menschen die Eignung zum Waffenbesitz abzusprechen

ist erstmals von den Nazis praktiziert worden (Zigeuner und Juden).

Und das ist dermaßen daneben das mit die Worte fehlen.

Geschrieben

Und das ist dermaßen daneben das mit die Worte fehlen.

Offenbar nicht.

Es handelt sich bei den Reichsbürgern gerade nicht um eine ethnisch-religiöse Gruppierung. Wenn Du den Unterschied nicht verstehst, dann geh mit Deiner Nazikeule bitte woanders spielen. Hier passt sie nicht.

Geschrieben

Eine wie auch immer geartete Gruppe von Menschen

aufgrund Ihrer Gruppenzugehörigkeit zu beurteilen

ist nun mal das Grundprinzip nationalsozialistischer

Gesinnung. Und absolut untragbar.

Geschrieben

Eine wie auch immer geartete Gruppe von Menschen

aufgrund Ihrer Gruppenzugehörigkeit zu beurteilen

ist nun mal das Grundprinzip nationalsozialistischer

Gesinnung. Und absolut untragbar.

Entschuldige - aber leider erfüllst Du nicht die Voraussetzungen für eine Diskussion mit mir. Ich maße mir auch an, Menschen die beispielsweise zu ISIS, PETA, den Grünen, und und und gehören, zu beurteilen.

Du darfst nun betroffen weinen gehen.

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