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IGNORED

Verhalten Polizeikontrolle


Der_Joker

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Wenn ich angehalten werde und ich werde gefragt ob man in den Kofferraum schauen darf, überlege ich ob ich es gestatte, wobei ich eigentlich nie ein Problem damit hätte, es sei denn ich hätte gerade Diebesgut darin.

Dann hast Du auch nichts gegen Bundestrojaner, Einblick auf Deine Bankkonten, abhören Deines Telefons und lesen Deiner Post? Hatte ja alles mal Tradition in Deutschland, in manchen Teilen kürzer, in anderen länger. ICH habe nichts zu verbergen!

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Schon mal aufgefallen wie viel Mist du schreibst. Wenn ich schreibe das es dann Gründe gibt, dann gibt es welche und zwar legale. Das dies illegale Gründe sein sollen ist alleine deine Interpretation. Ein Schlagstock ist ein Hilfsmittel das beim unmittelbaren Zwang eingesetzt wird um Widerstand zu brechen. Das hier natürlich jedes Wort auf die Goldwaage gelegt wird ist bei Phobikern klar, es geht ja nur um Krawall und um Opposition. UW hat einfach Recht, wenn er schreibt das es hier nur um eine Kontrolle geht und nicht um eine Völkerschlacht. Es ist einfach nur erschreckend wie verpeilt ihr seit.

Eigentlich bist du ja ein ganz Netter, aber hier vergallopierst du dich mal wieder. Der Schlagstock des Polizeibeamten ist eine Waffe (in manchen Ländergesetzen auch als Hiebwaffe bezeichnet) und kein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt!

Für dich mag das anders sein, ich weiß ja nicht ob ihr eine andere Rechtsgrundlage für die Zwangsanwendung habt als die Polizei in deinem Bundesland.

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Wenn ich angehalten werde und ich werde gefragt ob man in den Kofferraum schauen darf, überlege ich ob ich es gestatte, wobei ich eigentlich nie ein Problem damit hätte, es sei denn ich hätte gerade Diebesgut darin.

Das Argument der Risikominimierung lässt du nicht gelten? Beispiel gefällig: Du und einige Kameraden klauben die Hülsen aus dem Sand des Schießstandes und weil sie nette Kerle sind, schmeißen sie die Hülsen in einen Plastiktüte für dich als Wiederlader. Blöde nur, dass dabei auch eine scharfe .38SA ist, für die du keinen Munitionserwerb hast..

Bei einer Kontrolle kannst du als Bürger nur verlieren und nichts gewinnen, wenn du freiwillig irgendetwas tust (außer die Dinge von denen du Kenntnis hast, dass du sie musst).

Bürger haben aber auch Pflichten und das wird gerne vergessen.

Du würdest in deiner Argumentation ungemein gewinnen, wenn du diese Pflichten auch benennen würdest.

BBF

Bearbeitet von BBF
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Beispiel gefällig: Du und einige Kameraden klauben die Hülsen aus dem Sand des Schießstandes und weil sie nette Kerle sind, schmeißen sie die Hülsen in einen Plastiktüte für dich als Wiederlader. Blöde nur, dass dabei auch eine scharfe .38SA ist, für die du keinen Munitionserwerb hast..

BBF

Mir schmeißt niemand etwas ungeprüft in eine Tüte!

Wenn ja, muss ich mit den Folgen leben.

Schätze aber mal dass Du dafür keine Haftstrafe bekommst, sondern die Staa. das Verfahren einstellt.

Genauso wenn ich auf einem Gaststand einige 22-er schieße und dafür eine ganze Schachtel erwerben muss und die unverbrauchten einstecke, ohne berechtigt zu sein.

Die lasse ich dann eben dort, oder verschenke sie auf dem Stand.

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Mir schmeißt niemand etwas ungeprüft in eine Tüte!

Nun, auch du bist nicht unfehlbar. Wenn mich also der PB bittet den Kofferraum zu öffnen, dann antworte ich mit "Nein" einfach weil ich es kann und darf. Wenn er sich dann entschließt den Kofferraum zu durchsuchen, bin ich nicht schlechter gestellt.

Die Kunst ist, seinen Pflichten nachzukommen ohne Rechte aufzugeben. Im übrigen, in der Zeit in der Sie sich mit mir beschäftigen, können Sie schon niemanden anderen belästigen. Deshalb sind mir die Kontrollen bei denen ich sowieso nichts dabei habe die liebsten.

BBF

Bearbeitet von BBF
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Bei einer Kontrolle kannst du als Bürger nur verlieren und nichts gewinnen, wenn du freiwillig irgendetwas tust (außer die Dinge von denen du Kenntnis hast, dass du sie musst).

Exakt !

Du würdest in deiner Argumentation ungemein gewinnen, wenn du diese Pflichten auch benennen würdest.

Würde mich auch interessieren....

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(...)

Übrigens wird gerne vergessen dass der PVB Eingriffsbefugnisse hat(sind auch schriftlich festgehalten), früher war er Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft, auf Grund der Übernahmeschwierigkeiten Problemen der Polizeischüler (aus finanziellen , sie konnten nicht verbeamtet werden), wurde dies auf Ermittlungsperson umbenannt, aber er darf wegen Gefahr im Verzuge eben auch eine Durchsuchung anordnen!

(...)

Gut, aber wie ist denn die rechtliche Lage, wenn ich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten werde, meine Waffe sauber in einem verschlossenen Behältnis auf der Rückbank liegt, meine WBK, Jagdschein und Perso usw. vorliegen und i.O. sind und mich dann der PVB fragt: "Darf ich bitte mal in das Waffenfutteral schauen und die Waffe mit der WBK abgleichen?" und ich antworte "Nein."?

Werde ich dann in Handschellen auf den poden geworfen? Oder führt der PVB dann eine Kontrolle aufgrund Gefahr im Verzug durch, weil mein Hinweis auf die legal mitgeführte Waffe, deren Besitz ich ja offen zugebe, einen begründeten Anfangsverdacht auf illegalen Waffenbesitz liefert?

Ich glaube ich lasse es das nächste Mal darauf ankommen und klage das dann durch.

Darf ich eigentlich eine Kontrolle durch PVB filmen um den Hergang zu dokumentieren? Falls nicht, mit welcher rechtlichen Begründung untersagt mir der PVB das? Muss ich um sein Einverständnis bitten?

Wie auch immer, bald werden die PVB sowieso keine Zeit mehr für allgemeine Verkehrskontrollen haben...die Invasoren lassen grüßen.

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Ich finde den hier toll:

Ebenfalls in Albany wie das von mir verlinkte Video auch. Sieht man z. B. an der Aufschrift auf dem Polizei-Auto. Scheint eine schön libertäre Stadt zu sein, zumindest was die Polizei betrifft.

Bearbeitet von mwe
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Gut, aber wie ist denn die rechtliche Lage, wenn ich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten werde, meine Waffe sauber in einem verschlossenen Behältnis auf der Rückbank liegt, meine WBK, Jagdschein und Perso usw. vorliegen und i.O. sind und mich dann der PVB fragt: "Darf ich bitte mal in das Waffenfutteral schauen und die Waffe mit der WBK abgleichen?" und ich antworte "Nein."?

Bezweifle dass er das wollte!

Darf ich eigentlich eine Kontrolle durch PVB filmen um den Hergang zu dokumentieren? Falls nicht, mit welcher rechtlichen Begründung untersagt mir der PVB das? Muss ich um sein Einverständnis bitten?

Persönlichkeitsrechte gelten auch für PVB!

Wie auch immer, bald werden die PVB sowieso keine Zeit mehr für allgemeine Verkehrskontrollen haben...die Invasoren lassen grüßen.

Überlege doch einfach wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist dass ausgerechnet Du in diese Lage kommen wirst.

Ist wie einem 6-er im Lotto! :sla:

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@Uwe:

Da Du ja ein wenig ausgeglichener zu sein scheinst, als der Drache mit dem Colt, kannst Du mir ja die Frage beantworten, was denn dagegen spricht, dass der PVB die Verweigerung der Durchsuchung des Fahrzeugs einfach akzeptiert und die Kontrolle beendet. Hat unser Gesetzgeber ja irgendwie so vorgesehen.

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@Uwe:

Da Du ja ein wenig ausgeglichener zu sein scheinst, als der Drache mit dem Colt, kannst Du mir ja die Frage beantworten, was denn dagegen spricht, dass der PVB die Verweigerung der Durchsuchung des Fahrzeugs einfach akzeptiert und die Kontrolle beendet. Hat unser Gesetzgeber ja irgendwie so vorgesehen.

Na ja,

die Verweigerung der Durchsuchung wird er nicht akzeptieren.

Ich persönlich würde die Verweigerung der Besichtigung des Innenraumes des Fahrzeuges schon akzeptieren.

Aber ich bin ja pensioniert und nicht mehr im Rennen!

Aber bitte bedenken dass ein Fahrzeug kein befriedetes Besitztum ist!

Was sich bei einem Wohnmobil schon wieder anders darstellt.

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... Mich nervt schon genug, dass die Polizei mich bei jedem einzelnen Unfall fragt, was denn der Patient hat. Als ob das mit der Schweigepflicht nur so eine vage Empfehlung im Gesetz wäre.

Ja, das ist echt nervend denn beim Verkehrsunfall mit Verletzten geht es fast immer auch mindestens um eine fahrlässige Körperverletzung (Rechtsgrundlage der Ermittlung ist da die StPO). Was interessiert es den Verletzten oder die Hinterbliebenen ob da eine Funkwagenbesatzung eine 08/15 Unfallaufnahme macht oder die Spezialisten der Verkehrsunfallkommandos anfordern, die weitaus bessere Möglichkeiten haben das ganze zu dokumentieren und den Geschehensablauf zu rekonstruieren. Letztlich geht es ja meist nur um die blöde Schadensregulierung. Schei** drauf, blöde Vollkaskogesellschaft!

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Na ja,

die Verweigerung der Durchsuchung wird er nicht akzeptieren.

Ich persönlich würde die Verweigerung der Besichtigung des Innenraumes des Fahrzeuges schon akzeptieren.

Aha. Und wenn er sagt, ich soll auf einem Bein springen und dabei Grunzgeräusche machen, dann muss ich das auch akzeptieren, wenn er das will? Nein, denn der Gesetzgeber gibt dem PVB auch gewisse Vorgaben und eine davon ist, dass er meinen Kram nicht ohne triftigen Grund untersuchen darf. Meine Weigerung ist aber kein triftiger Grund.

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Ja, das ist echt nervend denn beim Verkehrsunfall mit Verletzten geht es fast immer auch mindestens um eine fahrlässige Körperverletzung (Rechtsgrundlage der Ermittlung ist da die StPO). Was interessiert es den Verletzten oder die Hinterbliebenen ob da eine Funkwagenbesatzung eine 08/15 Unfallaufnahme macht oder die Spezialisten der Verkehrsunfallkommandos anfordern, die weitaus bessere Möglichkeiten haben das ganze zu dokumentieren und den Geschehensablauf zu rekonstruieren. Letztlich geht es ja meist nur um die blöde Schadensregulierung. Schei** drauf, blöde Vollkaskogesellschaft!

Auch wenn uns die Gesetze nerven müssen wir sie einhalten. Wenn es gewollt ist, kann ja die Regierung - statt Flüchtlinge zu retten - auch mal ins Gesetz reinschreiben, dass wir PVB gegenüber Angaben machen dürfen. Aber Obacht - dann wäre auch ein "der riecht ja nach Alkohol" erlaubt.

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Auch wenn uns die Gesetze nerven müssen wir sie einhalten. Wenn es gewollt ist, kann ja die Regierung - statt Flüchtlinge zu retten - auch mal ins Gesetz reinschreiben, dass wir PVB gegenüber Angaben machen dürfen. Aber Obacht - dann wäre auch ein "der riecht ja nach Alkohol" erlaubt.

Eine absurde Vorstellung von der ärztlichen Schweigepflicht.

§ 203 StGB - Verletzung von Privatgeheimnissen
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als 1.
Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,

...

anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

...

(3) Einem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Rechtsanwalt stehen andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer gleich. Den in Absatz 1 und Satz 1 Genannten stehen ihre berufsmäßig tätigen Gehilfen und die Personen gleich, die bei ihnen zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind. Den in Absatz 1 und den in Satz 1 und 2 Genannten steht nach dem Tod des zur Wahrung des Geheimnisses Verpflichteten ferner gleich, wer das Geheimnis von dem Verstorbenen oder aus dessen Nachlaß erlangt hat.

Welches private Geheimnis muss denn da vor dem bösen Staat oder sonstwem gehütet werden, wenn ein Unfallverletzter behandelt wird? Wenn er dir dabei erzählt das er mit einem Tripper rumläuft, OK, das muss ja keiner wissen.

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Es wäre an der Zeit coltdragoon eine Gastrolle bei Cobra 11 anzubieten .... die Folge könnte den Titel tragen :

CD feat. Miränestab - halli galli im Revier :D

Aber mal im Ernst,

angenommen es gibt ne zufällige Verkehrs-Kontrolle , wird es wohl so sein das der Beamte bevor er herkommt schon mal n kleinen Check up der Daten gemacht hat,

dann wird er wissen was ich auch weis , gut er kommt dann zum Auto und wird wohl sagen , Ausweis und Führerschein bitte dann wird er ggf frage ob

Schusswaffen an Board sind und dann vermutlich sagen das er die korrekte Verwarung/transport prüfen möchte.

Das wäre doch nun kein Problem Ihm den verschlossenen Koffer wo die Knarre drin ist im Kofferaum zu zeigen und im Auto die verschlossene Munikiste zu zeigen und jut ist. Wenn er nun noch sagt Pistolenkoffer öffnen - nun dann wüßte ich auch nicht weiter ...

aber eigendlich dürfte er meines Bauchgefühls soweit dann garnicht gehen ...

Bearbeitet von Gonzzo
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Capo würde teuer für dich werden und ja du bist mehr als verwirrt und solltest keine Waffen haben dürfen bei deinem Vortrag hier

Bist Du noch im Dienst? Ein Aufeinandertreffen wäre lustig...

Und ja, leider hast Du bei der Erteilung waffrechtlicher Erlaubnisse nix zu melden. Ich liebe dieses versteckte "wenn ich da was zu sagen hätte, DANN..."

Daß aufmeine Frage reflexartig eine asoziale Beleidigung von dir zurückkommt und das bei Fragen anderer Foristi ähnlich ist, damit kann ch leben. Vermutlich kannst Dunicht anders.

Ich kann nur hoffen, daß ein solcher Capo ( und zwar nicht nur verkappt, sonder ganz explizit) nicht repräsentativ für die Uniformträger unserer Republik ist, denn das wäre ein wahrliches Armutszeugnis.

Aber trotzdem, egal was Du für ein Zeugnis über deinen Berufsstand Du hier ablegst, die Frage konntest Du noch immer nicht beantworten:

WAS geht die Leuts von der Rennleitung meine Knarren/Tennisschläger/Fußballschuhe/etc an ???

Kannst oder willst Du keine vernünftige und nachvollziehbare Antwort geben?

Bearbeitet von BlackBull
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Gut, aber wie ist denn die rechtliche Lage, wenn ich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten werde, meine Waffe sauber in einem verschlossenen Behältnis auf der Rückbank liegt, meine WBK, Jagdschein und Perso usw. vorliegen und i.O. sind und mich dann der PVB fragt: "Darf ich bitte mal in das Waffenfutteral schauen und die Waffe mit der WBK abgleichen?" und ich antworte "Nein."?

Werde ich dann in Handschellen auf den poden geworfen? Oder führt der PVB dann eine Kontrolle aufgrund Gefahr im Verzug durch, weil mein Hinweis auf die legal mitgeführte Waffe, deren Besitz ich ja offen zugebe, einen begründeten Anfangsverdacht auf illegalen Waffenbesitz liefert?

Ich glaube ich lasse es das nächste Mal darauf ankommen und klage das dann durch.

Darf ich eigentlich eine Kontrolle durch PVB filmen um den Hergang zu dokumentieren? Falls nicht, mit welcher rechtlichen Begründung untersagt mir der PVB das? Muss ich um sein Einverständnis bitten?

Wie auch immer, bald werden die PVB sowieso keine Zeit mehr für allgemeine Verkehrskontrollen haben...die Invasoren lassen grüßen.

Sehen wir die Sache mal aus der Sicht des Polizeibeamten:

Ein netter Herr sagt dem Polizisten dass in einer Tasche ein bestimmter Gegenstand ist. Jetzt kann er es glauben oder auch nicht.

Andererseits: Ein Waffenbesitzer (ja, es gibt auch unter uns schwarze Schafe) versucht Drogen zu schmuggeln. Er verpackt sie einfach im Futter der Waffentasche. Dort sind sie dann automatisch super sicher, weil ja kein Cop rein schauen darf.

Klingt auch irgendwie blöd.

Wenn ich Sheriff wäre, was ich wirklich nicht bin, würde mir es komisch vorkommen wenn ein Fahrer so ein Geheimnis aus einer verschlossenen Tasche macht. Und glaubt mir, der Verdacht auf Drogen öffnet jede Tasche- egal ob Anwalt oder Obdachloser hinterm Steuer.

Das erinnert mich an eine Zollkontrolle vor Jahren: Dort wurde eine Karre komplett zerlegt, aber nichts gefunden- obwohl der Hund angeschlagen hat. Der Fahrer war felsenfest davon überzeugt dass die Beamten nun alles wieder in Originalzustand bringen würden... tja falsch gedacht... Dumm für das Opfer...

Bearbeitet von prassekoenig
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Ich würde gerne mal wissen, was für Probleme hier manche Leute mit Polizisten haben. Habt ihr so schlechte Erfahrungen gemacht?

Die Meisten versuchen nur Ihren Job zu machen und wie alle Leute freuen sie sich genau so darüber wenn ihnen ihre Arbeit nicht unnötig erschwert wird.

Beispielsweise mache ich, wenn ich Nachts im Fahrzeug kontrolliert werde, erst mal die Innenbeleuchtung an und lasse die Hände am Steuer. Es kostet mich nichts und die Cops haben einen Stressfaktor weniger.

Bis jetzt war es noch immer so, dass es so aus dem Wald schallt wie rein gepfiffen wird.

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Gast
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