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IGNORED

Antrag Waffenschein Auswirkungen Antrag WBK


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Geschrieben

Hallo Forum,

vllt ein etwas seltsam anmutendes Thema aber ich versuche mal mein Glück.

Seit einem halben Jahr bin ich GK-Sportschütze, die 18 Trainingseinheiten habe ich lange voll, aber bis zur WBK dauert es ja bekanntlich noch mehr als ein halbes Jahr.

Aufgrund meiner Lebensgefährtin die einer Religiösen Minderheit angehört wird mein Leben, ihr leben und das unseres drei Monate alten Sohnes bedroht.

Ich würde gerne eine Erlaubnis nach §19Waffengesetz beantragen, am liebsten einen Waffenschein, aber auch eine Erlaubnis zum Erwerb für die eigene Wohnung würde mir weiterhelfen.

In der Waffensachkunde wurde uns gesagt das inoffiziell die Anweisung gilt keine Waffenscheine mehr auszustellen.

Könnte sich mein Antrag zur Erlaubnis nach §19 im Ablehnungsfall in einem halben Jahr negativ auf die Erteilung meiner Sportschützen WBK auswirken. Nach dem Motto der will die Waffe nicht als Sportschütze sondern zum Selbstschutz.

Zusatzinfos:

-Gerichtsverfahren zur Bedrohung gab es

-Polizei kann nach der neusten Drohung nur eine Gefährderansprache durchführen (was sehr sinnlos ist)

-ich habe Bisher einen kleinen Waffenschein eine Sachkunde etc. (zum Thema pers. Eignung)

Ich hoffe auf ein paar hilfreiche Antworten auch wenn ich mir denken kann das es ein heißes Thema ist und einige sagen werden kauf dir nen Hund oder so was... Aber durch einen Informant innerhalb der Religionsgemeinde wissen wir das ein Schusswaffenanschlag am ehesten erfolgt, da hilft leider kein Hund.

Geschrieben

[...]

Könnte sich mein Antrag zur Erlaubnis nach §19 im Ablehnungsfall in einem halben Jahr negativ auf die Erteilung meiner Sportschützen WBK auswirken. Nach dem Motto der will die Waffe nicht als Sportschütze sondern zum Selbstschutz.[...]

Nein.

Geschrieben

Könnte sich mein Antrag zur Erlaubnis nach §19 im Ablehnungsfall in einem halben Jahr negativ auf die Erteilung meiner Sportschützen WBK auswirken. Nach dem Motto der will die Waffe nicht als Sportschütze sondern zum Selbstschutz.

Der Antrag wirkt sich allenfalls negativ auf Deinen Kontostand aus.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hoffe auf ein paar hilfreiche Antworten auch wenn ich mir denken kann das es ein heißes Thema ist und einige sagen werden kauf dir nen Hund oder so was... Aber durch einen Informant innerhalb der Religionsgemeinde wissen wir das ein Schusswaffenanschlag am ehesten erfolgt, da hilft leider kein Hund.

Vergiss es und schon gar nicht wegen einer "religiösen Glaubensgemeinschaft".

Haut euch mit einer Holzlatte gegenseitig aufs Gesicht. Eine Waffe dafür wird es nicht geben.

Zieh weg nach sonst wo und geh allem aus dem Weg, von mir aus nach Alaska oder Moskau.

Du solltest gar keine Waffe in die Hand bekommen.

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben

Vergiss es und schon gar nicht wegen einer "religiösen Glaubensgemeinschaft".

Haut euch mit einer Holzlatte gegenseitig aufs Gesicht. Eine Waffe dafür wird es nicht geben.h sonstwo

Zieh weg nach sonst wo und geh allem aus dem Weg, von mir aus nach Alaska oder Moskau.

Ich bin ein deutscher Katholik! Der weil er eine Migrantin geschwängert hat auf der Abschussliste steht... Um es mal salop zu sagen! Ich zieh sicher nicht aus Deutschland weg weil hier einige denken sie könnten die deutschen Gesetze unterlaufen

Geschrieben

Nein.

Wenn Du, wie Du sagst, WSK gemacht hast solltest Du in der Lage sein, dir deine Frage zu "für die eigene Wohnung" selbst beurteilen zu können.

...

In der Waffensachkunde wurde uns gesagt das inoffiziell die Anweisung gilt keine Waffenscheine mehr auszustellen.

...

DAS ist recht interessant; denn (für den Durchschnittsbürger zwar eher nur akademisch) NOCH gibt es im WaffG die Option des Waffenscheins.

Da fragt man sich, wie eine `inoffizielle Anweisung` ein in Kraft befindliches Bundesgesetz aushebeln kann...

Geschrieben

Also jeder der einen Waffenschein beantragt um sich in einer Notwehrlage schützen zu können handelt unter Vorstaz... Du legst die geforderte besondere Gefährdung des Antragstellers als Vorsatz aus?

Hab den Eindruck du solltest besser nach Moskau auswandern! Die totalitären Zustände dort scheinen mit deinem denken konform zu gehn

Du wirst keinen Waffenschein bekommen und wenn du noch so zeterst und schreist.

Der beste Schutz ist dich zu verkrümeln und das wird man dir schon gesagt haben.

Geschrieben

Du wirst keinen Waffenschein bekommen und wenn du noch so zeterst und schreist.

Der beste Schutz ist dich zu verkrümeln und das wird man dir schon gesagt haben.

Das ist doch mal eine brauchbare Antwort die mir Zeit und Geld spart... Und ein abschließendes Statement zu unserem Rechtsstaat, dem ich nichts hinzuzufügen habe. (PS:hast Recht mit deiner Vermutung)

Geschrieben

.... (PS:hast Recht mit deiner Vermutung)

Man wird dir, wenn begründet, helfen dich unsichtbar zu machen.

Anonymes Kfz-Kennzeichen, kein Eintrag beim Einwohnermeldeamt, Postfach usw usw.

Alles, aber keinen Waffenschein.

Darf man denn als Katholik eine nicht Katholikin? Wird man dann nicht rausgeschmissen?

Was natürlich hier nichts ernsthaftes ist, was du schreibst.

Geschrieben

Grundsätzlich ist das ja schon möglich. Wenn die Polizei wg. der Bedrohungslage eine Genehmigung befürwortet geht das schon. Da muss aber schon erhebliche Substanz sein, sprich: Deine Angelegenheit ist polizeibekannt und hat schon zahlreiche Anzeigen aufgenommen - und es ändert sich nichts sondert verschlimmert sich.

Dein Leumund muss einwandfrei sein. Am besten bist Du im öffentlichen Dienst beschäftigt (besser: Justiz), Politiker oder Rechtsanwalt und die Bedrohungslage aus der Beschäftigung stammen. Mir sind mittlerweile mehrere Personen bekannt, die einen WS haben. Alle aus dem Bereich. Wie es sich in anderen Bereichen verhält, weiß ich nicht.

Geschrieben

DAS ist recht interessant; denn (für den Durchschnittsbürger zwar eher nur akademisch) NOCH gibt es im WaffG die Option des Waffenscheins.

Da fragt man sich, wie eine `inoffizielle Anweisung` ein in Kraft befindliches Bundesgesetz aushebeln kann...

Wo sagt ein Gesetz dass ein WS grundsätzlich zu erteilen ist?

Wenn die Gefährdung so eingeschätzt wird dass man nur die Gefährderansprache durchführt, ist der Weg zum WS sehr sehr sehr sehr weit, bis eben unmöglich und auch nicht bei einer tatsächlichen Gefahr, dafür gibt es andere Wege.

Geschrieben

Grundsätzlich ist das ja schon möglich. Wenn die Polizei wg. der Bedrohungslage eine Genehmigung befürwortet geht das schon.

Davon wird sich die Waffenbehörde nicht wirklich beeindrucken lassen(schon gar nicht die Berliner), sondern wird den Ball an die Polizei zurückwerfen, nach dem Motto "Polizeischutz"!

Geschrieben

...Dein Leumund muss einwandfrei sein. Am besten bist Du im öffentlichen Dienst beschäftigt (besser: Justiz), P die Bedrohungslage aus der Beschäftigung stammen. Mir sind mittlerweile mehrere Personen bekannt, die einen WS haben.

Alle diese haben keinen und bekommen keinen Waffenschein.

Diese Leute bekommen eine Ersatzbescheinigung, weil das Bedürfnis vom Behördenleiter bescheinigt wird.

Geschrieben (bearbeitet)

Alle diese haben keinen und bekommen keinen Waffenschein.

Diese Leute bekommen eine Ersatzbescheinigung, weil das Bedürfnis vom Behördenleiter bescheinigt wird.

Das ist so richtig. Wobei ich auch wenigstens eine normale blaue Karte bei einer StAin gesehen habe, ausgestellt von der Verw.Behörde. Ich kenne den Hintergrund allerdings nicht (war in HB).

Bearbeitet von dkp3011
Geschrieben (bearbeitet)

Ich bin ein deutscher Katholik! Der weil er eine Migrantin geschwängert hat auf der Abschussliste steht... Um es mal salop zu sagen! Ich zieh sicher nicht aus Deutschland weg weil hier einige denken sie könnten die deutschen Gesetze unterlaufen

Und deshalb glaubst Du, Du kannst mit ´ner Knarre in der Tasche Deine geschwängerte Frau schützen??

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Alle diese haben keinen und bekommen keinen Waffenschein.

Diese Leute bekommen eine Ersatzbescheinigung, weil das Bedürfnis vom Behördenleiter bescheinigt wird.

Aber auch nicht in Berlin, kenne ich nur von Bayern!

Ob es noch vereinzelt andere BL haben weiß ich nicht, ist mir aber nicht bekannt.

Geschrieben

Du solltest gar keine Waffe in die Hand bekommen.

Ja, das glaub ich auch!

Geschrieben

Vergiss es und schon gar nicht wegen einer "religiösen Glaubensgemeinschaft".

Haut euch mit einer Holzlatte gegenseitig aufs Gesicht. Eine Waffe dafür wird es nicht geben.

Zieh weg nach sonst wo und geh allem aus dem Weg, von mir aus nach Alaska oder Moskau.

Du solltest gar keine Waffe in die Hand bekommen.

Kennst Du Dieter Nuhr ?

Der hat mal einen Satz geprägt, den Du Dir evtl. mal zu Herzen nehmen solltest !

Manchmal ist es wirklich besser, NICHTS zu sagen als sowas ! (Nein, das war nicht der Satz den er gesagt hat, das war meine freundliche Interpretation davon)

Geschrieben

Hast Du schon versucht, Deine Ziele mit Waffengewalt durchzusetzen?

Geschrieben

Hast Du schon versucht, Deine Ziele mit Waffengewalt durchzusetzen?

Ich könnte und dürfte es, brauchte es aber glücklicherweise bisher nicht.

Gast
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