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IGNORED

Unerlaubter Waffenbesitz. Ein Problem für Frau Börner?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Was ist hier schief gelaufen?

Warum wurde Frau Börner wegen unerlaubtem Waffenbesitz angeklagt?

Laut diesem "MDR"-Beitrag, hat Ihr 1965 Verstorbener Mann, die Luftdruckwaffen zu DDR-Zeiten im Laden erworben. Dann lagen sie vergessen im Keller und sind bei einer Durchsuchungsaktion, wegen eines falschen Verdachts, zufällig von der Polizei gefunden worden.

Der Bericht ist leider "etwas" ungenau! Die Waffen lagerten 18 Jahre im Keller??

Also lagerte sie nach dem Tod des Mannes bis 1997 (oder 1996) wo anders??

Oder wurden die Waffen erst nach dem 2. April 1991 gekauft??

Kennt evtl. Jemand genauere Hintergründe zum geschilderten Fall?

So suggeriert der Bericht allen Leuten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet in der ehemaligen DDR, ihre alten DDR-Luftdruckwaffen seien illegal!

Könnte so gewollt sein vom "MDR".

Waffengesetz (WaffG)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste

Unterabschnitt 2:

Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
1.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
1.1
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
1.2
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

Geschrieben

Ja,

und? Wenn gegen falsche Bescheide nicht wirksam Widerspruch erhoben wird, werden sie bestandskräftig, und wer unentschuldigt nicht vor Gericht erscheint, wird auch nur selten eine Entscheidung zu seinen Gunsten erlangen. :huh:

Immerhin mal gut, dass vielleicht einige kapieren, dass auch sie das WaffR betrifft und es kein Spezialrecht für Sportschützen und Jäger ist. :yes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben (bearbeitet)

wenn die nicht in der DDR hergestellt worden wäre........ sondern beispielweise in der Tschechoslowakei...

... wo hab ich das nur gelesen....fällt mir jetzt nicht mehr ein!!!

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Tja, in einem Rechtsmittelstaat Behördenpost nicht ernst zu nehmen ist halt ungeschickt. Aber dann soll sie sich vom Hausarzt alle Wehwechen aufschreiben lassen und dann für den Knast optieren. Wie viel Gage der MDR in dem Zusammenhang locker machen würde?

Geschrieben

Der Fall zeigt auch, dass es, besonders auch bei einer unberechtigten Hausdurchsuchung, nicht lohnt, irgendwie zu kooperieren.

Nichts unterschreiben, die Nicht-Zustimmung protokollieren lassen, nichts freiwillig herausgeben, außer ggf. geforderter Personalien keinerlei Angaben machen, insbesondere keinerlei Einlassungen zur Sache. Stattdessen den Beschluss genau lesen und aufpassen, dass nur die im Beschluss genannten Räume betreten werden, dass der als Zeuge fungierende Staatsvertreter nicht selbst mitsucht, dass vertrauliche Schriftstücke nicht von den Polizeibeamten durchgelesen werden (darf nur die Staatsanwaltschaft oder Richter), versuchen einen neutralen Zeugen hinzuziehen, und dass der eigene Anwalt schnellstmöglich vor Ort auftaucht. Das senkt dann auch die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwelche Leichen gefunden werden, nach denen laut Beschluss gar nicht gesucht werden sollte. Die wollen ja vermutlich schnell abarbeiten, was sie laut Durchsuchungsbeschluss einsacken müssen, und dann wieder nach Hause oder an den Schreibtisch.

Hätten die Betroffenen nichts gesagt, hätte vielleicht nur ein Beamte den fraglichen Schrank durchsucht, und weil das Gesuchte nicht drin war und er persönlich irgendwelche alten Luftdruckwaffen nicht als prüfenswert im Kopf hat, diese gar nicht weiter beachtet.

Wie lässig die offenbar drauf waren, zeigt sich ja schon daran, dass sie nach Erzählung der Frau den Sohn(!) zum Waffenholen(!) in den Keller geschickt haben. Aber nachdem dann offenbar nichts gefunden wurde, nur anfangs die Luftdruckwaffen sichergestellt worden waren, hat sich wahrscheinlich der Oberindianer diese eben genauer angeschaut...

Warum der Sohn mit Kamerateam zum Gerichtstermin erscheint, aber niemand daran denkt, dass die Angeklagte bei gesundheitlicher Verhinderung zumindest ein ärztliches Attest mitgeben sollte, ist aber auch komisch.

Gut finde ich jedoch, dass durch solche Berichte vielleicht mancher zum Nachdenken angeregt wird, der etwa meint "ein strenges Waffengesetz" oder gar "unser Waffengesetz" wäre per se gut oder "eine erneute Verschärfung des Waffenrechts" wäre überfällig und träfe "ja eh nur bekloppte Waffennarren" o.ä.

Vortrag zum Thema Hausdurchsuchung, den man gesehen haben sollte:

Geschrieben

Stattdessen den Beschluss genau lesen und aufpassen, dass nur die im Beschluss genannten Räume betreten werden,

Ich persönlich habe noch nie einen Beschluß gesehen, der sich nur auf bestimmte Räume bezog.

Es stand dort immer: "Durchsuchung der Wohnung sowie der Nebenräume und Fahrzeuge."

Bzw. ähnlich.

Wenn ich aber mir den Bericht anschaue, ist dort von einem Gewehr und einer Pistole die Rede.

Eben Pressearbeit, nur die Akteneinsicht gewährt konkrete Einsicht in die Materie, bzw. näheren Umstände.

Geschrieben

Ich persönlich habe noch nie einen Beschluß gesehen, der sich nur auf bestimmte Räume bezog.

Es stand dort immer: "Durchsuchung der Wohnung sowie der Nebenräume und Fahrzeuge."

Bei mir im Haus sind 2 Eigentumswohnungen. Auch die Kellerräume sind den einzelnen Wohnungen zugeordnet. Ein Durchsuchungsbeschluß für zb meine Wohnung würde dann nur meine Räume beinhalten und die Gemeinschaftsräume, die der Schwiegereltern aber nicht. Bei so einer Konstellation würde ich schon auf die " bestimmten Räume " hinweisen. In einem Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen kann ja auch nicht das ganze Haus durchsucht werden.

Geschrieben

Bei mir im Haus sind 2 Eigentumswohnungen. Auch die Kellerräume sind den einzelnen Wohnungen zugeordnet. Ein Durchsuchungsbeschluß für zb meine Wohnung würde dann nur meine Räume beinhalten und die Gemeinschaftsräume, die der Schwiegereltern aber nicht.

Richtig, es sei denn der Beschluß wurde auch auf die Schwiegereltern ausgedehnt!

Bei so einer Konstellation würde ich schon auf die " bestimmten Räume " hinweisen. In einem Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen kann ja auch nicht das ganze Haus durchsucht werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Gebäudedurchsuchungen möglich, aber eben schwer möglich.

Geschrieben

Es handelt sich um eine Luftpistole die in der CZ hergestellt wurde.

Sie fällt damit nicht unter den erlaubnisfreien Erwerb da nicht in

der DDR hergestellt, nach 1970 in Verkehr gebraucht und nicht mit

dem F im Pentagon gekennzeichnet.

Geschrieben

Da der Käufer 1965 verstorben sein soll, gehe ich davon aus das die LP vor 1970 in den Handel gebracht wurde.

Ich kann auch nicht erkennen das nur in der DDR oder BRD hergestellte Waffen von dem Gesetz betroffen sind.

Geschrieben

Nein.

In Deutschland vor 1970 in Verkehr gebracht ist ok,

dabei ist egal wo Sie hergestellt wurde.

In der DDR vor 1991 hergestellt ist ok.

Oder mit F gekennzeichnet - das geht auch heute noch ;)

Geschrieben

Immerhin mal gut, dass vielleicht einige kapieren, dass auch sie das WaffR betrifft und es kein Spezialrecht für Sportschützen und Jäger ist. :yes:

Dein

Mausebaer

In einer Sandmännchen Kinderabendsendung gab es mal immer am Anfang ein Lied, daß fing an mit "frag doch die Leute..."

Man sollte mal die Leute insbesondere Besitzer von Druckluftwaffen befragen ich wette das die meisten gar nicht wissen das

Druckluftwaffen unters Waffenrecht fallen, die meisten denken das betrifft nur scharfe Waffen.

Geschrieben

Nein.

In Deutschland vor 1970 in Verkehr gebracht ist ok,

dabei ist egal wo Sie hergestellt wurde.

In der DDR vor 1991 hergestellt und dort in Verkehr gebracht ist ok.

Oder mit F gekennzeichnet - das geht auch heute noch ;)

:blush:

formell ging das böse Spielchen auch anders herum: DDR-Fertigung, die erst nach Polen oder so ging am oder nach dem 01.01.1991 zurück kam.

Geschrieben

In einer Sandmännchen Kinderabendsendung gab es mal immer am Anfang ein Lied, daß fing an mit "frag doch die Leute..."

Man sollte mal die Leute insbesondere Besitzer von Druckluftwaffen befragen ich wette das die meisten gar nicht wissen das

Druckluftwaffen unters Waffenrecht fallen, die meisten denken das betrifft nur scharfe Waffen.

Schlimmer noch! Seit dem 01.04.2008 fallen auch Sachen, die auch i.S. des WaffR keine Waffen sind, unter die Vorschriften des WaffG. :mega_shok:

Dein

Mausebaer :016:

Geschrieben

:blush:

formell ging das böse Spielchen auch anders herum: DDR-Fertigung, die erst nach Polen oder so ging am oder nach dem 01.01.1991 zurück kam.

Stimmt zwar, aber wird sich nicht beweisen lassen

(es sei denn man wird an der Grenze erwischt).

Geschrieben

Schlimmer noch! Seit dem 01.04.2008 fallen auch Sachen, die auch i.S. des WaffR keine Waffen sind, unter die Vorschriften des WaffG. :mega_shok:

Dein

Mausebaer :016:

Das kommt davon wenn man immer das "kleinste Übel" wählt....

Wird nicht lang dauern da bedarf es beim Erwerb eines Hammers einer EWB..hoffe es kommt nicht so weit 1989 jährt sich bald zum 30.Male.

Die Leute sollten sich darauf besinnen das sie schon einmal eine machtmissbrauchende/korrupte Regierung zum Teufel gejagt haben! :gr1:

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