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IGNORED

International/Europaweit Waffen führen


Strobel

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen.

Ich bin neu hier und hätte mal ein paar zusammenhängende Fragen.

Ich bin zur Zeit im Besitz eines "kleinen Waffenscheins".

Damit bin ich in der BRD befugt eine Gas/Schreckschusswaffe zu führen.

Desweiteren arbeite ich zur Zeit an einem Sprengstoffschein, (Böller, Vorderlader und Wiederlader) und an meiner Waffenbesitzkarte.

Nun zu meiner eigentlichen Frage.

Ich bin viel im Ausland unterwegs, hauptsächlich in Frankreich wo ich noch ein Haus besitze.

Was nützen mir diese Genehmigungen wenn ich meine Waffen und Munition mit nach Frankreich nehmen möchte?

Habe viel versucht mich im Internet zu informieren, bin aber leider nirgendwo gelandet.

Wer kann mir bitte verbindliche Informationen geben?

Danke für eure Mühe

Strobel

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Die Erlaubnisse gelten für Deutschland.

Für Reisen ins Ausland brauchst Du den europäischen Feuerwaffenpaß (kostet natürlich extra), aber auch dann brauchst Du für jede Reise ein Bedürfnis, das z.B. durch eine schriftliche Einladung zu einem Wettkampf glaubhaft gemacht werden kann.

Einfach so hiwwer un niwwer fahren wie es einem paßt geht selbstverständlich nicht. Wir leben schließlich in einem freiheitlichen vereinten Europa...

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die Zeiten, in denen deutsches Recht (hier kleiner WS) auch in Frankreich gelten, sind zum Glück lange vorbei!

bevor Du da irgendwas fragst (bezüglich Mitnahme und Gültigkeit nationaler Erlaubnisse im Nachbarland), würde ich mich an Deiner Stelle erstmal über die rechtliche Situation (bezüglich Schreckschuß und Führen) in Frankreich informieren.....

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Die Erlaubnisse gelten für Deutschland.

Für Reisen ins Ausland brauchst Du den europäischen Feuerwaffenpaß (kostet natürlich extra), aber auch dann brauchst Du für jede Reise ein Bedürfnis, das z.B. durch eine schriftliche Einladung zu einem Wettkampf glaubhaft gemacht werden kann.

Ein EFP für SRS?

Die SRS wird weder im KWS noch im EFP eingetragen.

Ich würde mich erkundigen was das französische Waffenrecht dazu sagt!

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frag das doch GANZ EINFACH die Leute dort, wo Dein Haus wohnt! ...... also die Franzosen!

"verbindliche Informationen" gibts in Frankreich, von den dortigen....dafür zuständigen......Behörden!

Bearbeitet von alzi
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Französische Behörden/Konsulate habe ich bereits befragt.

Die Antworten sind schlimmer als meine Chrystalkugel.

Da ich allerdings hier schon gelesen hatte von Schwarzpulvereinkauf in Frankreich ging ich davon aus, das ich hier auch zu meinen Fragen Antworten bekommen kann.

Scheint aber bisher nicht zu funktionieren.

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Französische Behörden/Konsulate habe ich bereits befragt.

Die Antworten sind schlimmer als meine Chrystalkugel.

Da ich allerdings hier schon gelesen hatte von Schwarzpulvereinkauf in Frankreich ging ich davon aus, das ich hier auch zu meinen Fragen Antworten bekommen kann.

Ich würde tatsächlich nie auf eine Beratung hier vertrauen, wie Du ja auch an manchen Beiträgen erkennen kannst!

Einen Tip geht ja noch in Ordnung, aber ansonsten?

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Ganz so einfach kann es nicht sein. Kollege von mir wohnt Grenznah in Frankreich. Der hat seine Waffen aber hier in Deutschland bei Muttern zu hause gelassen. Und einfach so mitnehmen rate ich sehr davon ab. Die Flics kontrollieren gerne deutsche Nummern und dabei würde ich zumindest ungern eine Waffe präsentieren müssen die in F nicht angemeldet ist.....................

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Hallo PetMan,

mir geht es ja auch nicht um Urlaub,

Ich lebe mit Untebrechungen in Frankreich bis zu 5 Monaten im Jahr.

Der Keller in meinem Bauernhaus ist bereits zum Schießstand ausgebaut.

Ich habe ca 6 Ha. Gelände und bekomme trotzdem von der Polizei keine Auskunft was ich darf und was nicht.

An der Sprache kann es auch nicht liegen, da ich recht gut Französisch spreche.

Leider sind es immer noch die "alten Sachen" von vor 70 Jahren, was die meisten Franzosen den Deutschen nachtragen.

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Ich habe ca 6 Ha. Gelände und bekomme trotzdem von der Polizei keine Auskunft was ich darf und was nicht.

Bezeichne Dich selber lautstark als sal boche. Ist in der Wirkung dem "Nahtsie" eines beliebigen Deutschlandreisenden aus bunten Ländern vergleichbar, wenn der den ungläubigen Kartoffelbeamten erklären muß, was sie jetzt sofort für ihn erledigen sollen.

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Du willst dort doch nicht "hops genommen" werden, um dann zu sagen "das hat man mir auf WO so gesagt"? :confused:

Wie wäre es mit einem fach- und sachkundigen Anwalt mit Kenntnis des franz. Waffenrecht, oder eine französische Waffenbehörde, die Dir das dann schriftlich mitteilt, was Du dann einem Flic auch vorweisen kannst??

Bearbeitet von uwewittenburg
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Stimmt, auf WO werde ich mich nicht berufen, aber wenn ich die richtigen Informationen habe, kann ich ganz anders bei einem Anwalt auftreten oder weiß halt wann die Franzosen mich wieder veraeppeln wollen.

Oft genug wurde ich von Französischen Anwälten hinters Licht geführt und durfte trotzdem im Vorherraus bezahlen.

Darum habe ich mich ja auch an ein wie ich denke "Fachforum" gewendet.

Ich lasse mich mal überraschen.

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[...]

Darum habe ich mich ja auch an ein wie ich denke "Fachforum" gewendet.[...]

Wende Dich an französisches Fachforum und mach auf Holländer oder Flame.

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Du kannst den mal Fragen:

hkpro.com/forum/members/46860.html ("Callahan").

hkpro.com/forum/europe/154525-hkpro-members-europe.html

Er ist Legal-Waffenbesitzer in Frankreich und hat auf mich soweit einen netten Eindruck gemacht. Ist ja kein Akt, sich in dem Forum anzumelden.

PS: Wobei ich ein gutes Pfefferspray (insbesondere Sabre Red und evtl. Fox) für effektiver halte als eine Gaspistole. Inwieweit das in Frankreich besessen, geführt und bei Notwehr eingesetzt werden darf, weiß ich aber nicht. Würde mich aber wundern, wenn deren WaffG noch mehr verbietet als unseres. Du kannst dann hier gerne mal schreiben, was Du rausgefunden hast.

Bearbeitet von mwe
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Also schreckschusswaffen kannst du in fr ab 18 kaufen. Ebenso Luftgewehre mit mehr als 7.5 Joule.. Auch als deutscher . allerdings gilt ein führverbot von SSW . kannst du nur auf dem eigenen Hof. Weiterhin gibt es noch Waffen mit gummigeschossen . die müssen meine ich ab 10 Joule gemeldet werden. Grundsätzlich würde ich einen Wohnsitz melden in fr. Dann muss test du doch auch kat 5 kaufen können, also grob ist das kat c+d.

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  • 2 Wochen später...

Ich frage mich gerade, wo das Problem ist beim Topic zu bleiben.

Hallo Strobel,

vielleicht hilft Dir dieser Link hier weiter:

http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/N287.xhtml

Viel Erfolg/bonne chance und nicht ärgern lassen sondern beharrlich in Frankreich weiter fragen. Auch ein Anruf an der Deutschen Botschaft oder dem für Deinen fr. Wohnort zuständigen Deutschen Konsulat kann weiterhelfen. Evt. weiß man dort über die frz. Regeln bescheid und kann Dich entspr. beauskunften.

Nachtrag:

hier die Webseite des frz. Zolls zu den Einfuhrbestimmungen für eine Schreckschußwaffe:

http://www.douane.gouv.fr/contact-et-assistance/recherche-bod?rechercheBOD=pistolet%20d%27alarme

Einzelfragen nimmt auch die frz. Botschaft in Berlin entgegen:

Ambassade de France / Französische Botschaft

Service de l'Attaché Douanier / Zollabteilung

Pariser Platz 5

D- 10117 Berlin

Tel: +49 30 590 03 94 60

Fax: +49 30 590 03 94 63

.....und hier mal deren Webseite mit Ergebnissen zum Suchbegriff "Waffen":

http://www.ambafrance-de.org/spip.php?page=recherche&id_rubrique=1&id_sous_secteur=1〈=de&recherche=Waffen

Schau dort unter "Zoll und Einfuhr".

Mit diesen Infos solltest Du weiterkommen.

Gruß

Bearbeitet von elpeha56
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