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IGNORED

De Maiziere kündigt neue Amnestie für unerlaubten Waffenbesitz und neue Aufbewahrungsbestimmungen an


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Geschrieben

Was ist denn an einem A- oder B-Schrank nicht sicher genug? Gibt es irgendwelche Fälle, wo Einbrecher in einer Wohngegend (nicht abgelegenes Schützenheim) einen oder mehrere Waffenschränke Klasse A oder B aufgesägt haben, um an den Inhalt zu kommen? UNd wo ein Schrank Klasse 1 das ganze verhindert hätte?

Das ist doch der Punkt. Es gibt keinerlei Rechtfertigung - erweiterte technische Anforderungen bringen hier in Bezug auf die "Gefahren" schlicht nichts.

Der in der Presse stets reflexartig gemachte Verweis auf die "Amokläufe" ist vollends daneben - bei diesen wurde kein Schrank gewaltsam geöffnet...Auch sonst dürfte die Zahl der auf "zu geringe technische Anforderungen" von Waffenschränken zurückgehenden Waffendelikte gegen Null gehen.

Der gebetsmühlenhaft vorgetragene Verweis auf die "Anpassung an neuere technische Möglichkeiten" ist bei diesem Thema unzutreffend. Eine solche Anpassung an den Stand der Technik darf kein Selbstzweck sein, sondern muss erforderlich sein und etwas bringen...

Anpassungen an verbesserte Abgasstandards von Kfz-Motoren und Kfz-Sicherheitseinrichtungen verbessern durchaus mess- und zählbar die Kfz-bezogenen Emissionen bzw. die Unfallverhütung und Unfallfolgenminderung. Erhöhte Anforderungen an Waffenschränke sind politischer Aktionismus sowie (wie bereits gesagt) Geldschneiderei. Auch haben sie erneut gewisse "Vergrämungswirkung" bezüglich des legalen privaten Waffenbesitzes.

Geschrieben

Gibts dazu eine Quelle? Das klingt ja tatsächlich nicht so schlecht. Die Genehmigungspflicht für Kat. A und B würde dann vermutlich hinten herum das Bedürfnisprinzip und 2/6 enthalten.

Die EU will die Kategorien weiter reduzieren, vorgeblich, um damit das Waffenrecht europaweit leichter handhabbar zu machen. Tatsächlich wird schon länger damit geliebäugelt, die Kategorien C und D abzuschaffen, so dass dann die Erlaubnis- und Bedürfnispflicht europaweit für alle Waffen gelten würde (COM(2013) 716 final; vgl. S. 3 der hierzu ergangenen FWR-Stellungnahme).

Die Feuerwaffenrichtlinie hätte so viel Potenzial für positive Vereinheitlichungen (z.B. europaweite Anerkennung von Erlaubnisdokumenten wie beim Führerschein anstelle des popeligen europäischen Feuerwaffenpasses), wird aber leider immer nur für die vermeintliche innere Sicherheit genutzt.

Geschrieben

Straffreie Abgabe. Klar doch. Wird genauso eine Aktion wie die letzte. Oma Erna geht mit dem seit Jahrzehnten im Garderobenschrank vor sich hinrostenden WK2 98er vom verstorbenen Vadder Heinrich unterm Arm zur Polizei und die erste Amtshandlung nach der Abgabe ist eine Strafanzeige wegen unbefugten Führens einer Schusswaffe. Geht gar nicht anders, steht so im Gesetz.

Unser aller Innenminister kann sich seine "Amnestie" an den Hut stecken.

Ich glaube kaum dass er das selbst "erfunden" hat, da gibt es eine Menge "Zuarbeiter"!

Die zusätzlich gefertigten Anzeigen gab es tatsächlich in einzelnen Fällen, sie wurden in der Regel auch eingestellt, wobei sich aber niemand um die Eintragung im polizeilichen Register kümmerte!

Ich habe immer empfohlen die Polizei zu rufen und den "Müll" abholen zu lassen!

Wobei es besser ist das an der Tür zu übergeben und nicht dass noch jemand auf die Idee kommt, sich noch einmal umschauen zu müssen!

Geschrieben

Ich glaube kaum dass er das selbst "erfunden" hat, da gibt es eine Menge "Zuarbeiter"!...

Wie ich bereits sagte, wird diese Amnestie von der Waffenlobby vehement gefordert.

Und auch bei der Anhörung vor dem Innenausschuß des Bundestages wurde das im Mai 2912 angesprochen.

Endlich wurde diese alte Forderung aufgegriffen!

Geschrieben

Dieser Punkt wurde auf der IWA im Vortrag bzgl. der geplanten Änderungen im Waffengesetz extra angesprochen und man hat wohl aus der letzten "Amnestie" gelernt und wird diesmal auch das Führen zur Abgabe unter Straffreihheit stellen.

Und die Munition?

Geschrieben

In diesem Zusammenhang eine Frage, wie geht man gegen evtl. eintetende Änderungen vor gegen:

Gesetzliche Regelungen die keine messbare, belastbare Verbesserung bringen ( hier Sicherheitsgewinn ) , sondern lediglich dazu beitragen ( gewollt oder ungewollt ) die Einhaltung des Gesetzes zu erschweren oder den zur Einhaltung des Gesetzes verpflichteten zu belasten.

Es kann doch nicht sein, dass der Bürger wirklich alles hinnehmen muß ohne sich auch tatsächlich rechtlich dagegen wehren zu können. Unabhänig vom WaffG.

Fällt derartiges in die Normenkontrollklage oder gäbe es andere rechtliche Möglichkeiten.

Inst

Geschrieben

Amnestie ist, wenn man die Knarre, so sie nicht in ein Delikt verwickelt war, dadurch legalisiert bekommt, zB Altbesitzer, die in der Vergangenheit nicht angemeldet haben. Wäre das hier der Fall ? Insofern ist das, wenn nicht, eine Luftnummer, mehr nicht.

Geschrieben

Ich habe bei der Sache das Gefühl, dass hier - in dem Fall bei der kommenden Innenministerkonferenz - dem Publikum schlicht mal wieder "irgendetwas" an Tätigwerden zum Thema Waffenrecht präsentiert werden soll...

Notwendigkeit oder Sinnhaftigkeit?? Fehlanzeige.

Geschrieben (bearbeitet)

n diesem Zusammenhang eine Frage, wie geht man gegen evtl. eintetende Änderungen vor gegen:

Gesetzliche Regelungen die keine messbare, belastbare Verbesserung bringen ( hier Sicherheitsgewinn ) , sondern lediglich dazu beitragen ( gewollt oder ungewollt ) die Einhaltung des Gesetzes zu erschweren oder den zur Einhaltung des Gesetzes verpflichteten zu belasten.

Es kann doch nicht sein, dass der Bürger wirklich alles hinnehmen muß ohne sich auch tatsächlich rechtlich dagegen wehren zu können. Unabhänig vom WaffG.

Fällt derartiges in die Normenkontrollklage oder gäbe es andere rechtliche Möglichkeiten.

Inst

In der Medizin gibt es nun schon seit längerer Zeit den Begriff der sogenannten "Evidence based Medicine".

Auf gut Deutsch: "Beweisgestützte Medizin".

Grob gesagt, bedeutet das, daß (fast) nur Behandlungsmethoden, zu denen es belastbare Studien gibt, die nachweisen, daß die Behandlung sinnvoll ist, als a) fachlich richtig eingeschätzt werden und b), abhängig von a), von den gesetzlichen Krankenkassen (allerdings mit der Maßgabe, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten) übernommen werden.

So, und das Ganze ließe sich nun vernünftigerweise auf Gesetzgebungsvorhaben, nicht nur Waffenrecht im Speziellen, übertragen:

- Nur Gesetze / Gesetzesänderungen, die NACHWEISLICH erwünschte Wirkung zeigen.

- Keine rein ideologisch gesteuerten Gesetze, rein aus dem Bauch heraus.

- ...

Grüße

Iggy

Bearbeitet von Iggy
Geschrieben

Die zusätzlich gefertigten Anzeigen gab es tatsächlich in einzelnen Fällen, sie wurden in der Regel auch eingestellt, wobei sich aber niemand um die Eintragung im polizeilichen Register kümmerte!

Bingo! Und in welchen Registern steht dann noch "Der Bürger Q. besaß schwarze Waffen/Munition die er straffrei abgegeben hat"? Wenn die 90jährige Oma die Neckermann Flinte des Verblichenen abgibt wird der das reichlich egal sein. Wenn der Enkel das Quelle - Mars - KK findet und einige Zeit später anläßlich einer derartigen "Amnestie" nichts böses denkend abgibt und wiederum einige Zeit später LWB werden will dann bin ich mal gespannt auf die ersten SBs die daraus Unzuverlässigkeit basteln werden.

Geschrieben

In der Medizin gibt es nun schon seit längerer Zeit den Begriff der sogenannten "Evidence based Medicine".

Auf gut Deutsch: "Beweisgestützte Medizin".

Iggy

Ja, sehr guter Ansatz. :good:

Nur welche derzeitige rechtliche Möglichkeit hat der deutsche Bürger?

Gruß

Inst

Geschrieben

Ja, sehr guter Ansatz. :good:

Nur welche derzeitige rechtliche Möglichkeit hat der deutsche Bürger?

Gruß

Inst

Bis jetzt - KEINE!

Läßt sich vielleichtvielleichtvielleicht irgendwann mal ändern.

Als nicht ganz so einfach totzuschlagendes Argument dafür ließe sich dann eben die - sogar indirekt regierungsseitig gg. den Willen der meisten Ärzte durchgesetzte - "Evidence based Medicine" anführen.

Grüße

Iggy

Geschrieben

Wie gesagt, ist das mit der gesteigerten Anforderung an die Technik auch in anderen Bereichen gang und gäbe.

Ja, jedoch nicht als Selbstzweck.

Wie schon genannt:

- Abgasminderungs-Technik beim Pkw bringt in der Summe geringere motorseitige Emissionen und damit Immissionen der entsprechenden Schadstoffe

- Anpassung öffentlicher Beleuchtung an den Stand der Technik bringt geringeren Stromverbrauch

- Vorschrift neuer, schallgedämmter Technik bei Baumaschinen bringt mit der Zeit Lärmentlastung

etc...

Die Vorschrift, Schranktyp X durch Schranktyp Y zu ersetzen, bringt nichts. Denn es gab nachweislich schon mit Schranktyp X keine relevanten Probleme für die öffentliche Sicherheit.

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