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Schaft-Systeme Langwaffe Kurzwaffe?


Gast Vollhochst

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Gast Vollhochst
Seid Gegrüßt liebe Schützen,


ich Würde gerne wissen, wenn ich als Sportschütze (Grüne WBK) eine HKUSP 45 ACP in ein Schaft-System (Roni) bastel und einen 10" Lauf montiere, komme ich mit Verschluss und Lauf auf knapp über 30 cm Länge! Da dies dann "keine Kurzwaffe mehr"(?) wäre (obwohl die Gesmmtlänge unter 60 cm bleibt)


Nun ist meine Frage: Sind ausser der "vorraussichtlichen"(?) Einstufung zur Langwaffe dann noch andere rechtliche Besonderheiten zu bedenken? Für den Fall daß es dann auch eine Langwaffe wäre!


Oder müssten beide Vorrausetzungen zutreffen sowohl über 30cm Lauf mit Verschluss, als auch über 60cm Gesammtlänge. So richtig eindeutig geht es aus dem Gesetzestext ja nicht hervor, der da lautet:


„Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind *und* deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.


Kann ich also davon ausgehen, da der Gesetzgeber *und* nicht *oder* schreibt dass beide Voraussetzungen erfüllt sein müssen?

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So richtig eindeutig geht es aus dem Gesetzestext ja nicht hervor, der da lautet:
„Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.

Das ist jetzt doch wirklich mal einer der unmissverständlicheren Teile des Waffengesetzes.

Da gibt es wahrlich Schlimmere... ^_^

Kann ich also davon ausgehen, da der Gesetzgeber *und* nicht *oder* schreibt dass beide Voraussetzungen erfüllt sein müssen?

Ja, kannst Du. Und ist nicht oder, durch diese Verknüpfung müssen beide Kriterien erfüllt sein.

Da Du bei einem Schaftsystem nicht die (Kurz)Waffe selber verlängerst, sondern diese nur in einen freien Gegenstand reversibel einlegst, verändert sich die Gesamtlänge dementsprechend nicht, selbst wenn Du mit einem (seeeeeehr) langen Wechsellauf eventuell über die 30cm für Lauf/Verschluss kommen solltest.

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Gast Vollhochst

Danke für die Antworten! Damit kann ich arbeiten :) Demnach ist es also unmöglich aus einer Kurzen eine Lange zu machen, im gesetzlichen Sinne, durch Schaft-Systeme und Wechsel-Läufe, egal wie lang!

Dann kann ich ja bald bestellen :) Habe die Kombi bei einem Freund gesehen und auch wie er damit auf 25m die 9 und 10 hält! (schnell geschossen) Allerdings hat er die Waffe nachträglich mit Schrauben im System fixiert, quasi das Griff-stück richtig festgeklemmt, so ähnlich habe ich es auch vor!

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Gast Vollhochst

Ja aber das ging echt schnell mit dem Roni-System, so schnell hab ich's aus einer Kurzen noch von keinem Gesehen und ich bin ja auch schon 20 Jahre dabei! Aber hast schon Recht...das üben macht ja auch Spaß! .....darf man das noch sagen?

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ES gibt einige Grenzgänger, wie die Contender oder 1911 Wechselsysteme.

Für den vorliegenden Fall aber ohne Bedeutung und nur zur Vervollständigung, der Möglichkeiten.

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Gast Vollhochst

Welche Regelungen gelten dann für diese Waffen wie die Contender und die Buntline, wie wird das gesetzliche gehandhabt?

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Ginge zum Beispiel problemlos bei eimem Buntline-Revolver.

Fester Anschlagschaft dran und es ist ein Revolver-Gewehr.

Ich habe einen - nur selten geschossenen - 6"-Revolver, bei dem überlege ich mir das derzeit ("just for fun").

Ein solcher Umbau (= mind. 12"-Lauf + Büchsen-Hinterschaft) scheint allerdings bei den BüMas nicht so häufig vorzukommen.

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